Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland ist ein komplexes System, das viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer überfordert. Ein wesentlicher Grund für diese Komplexität ist die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Diese Regelung führt zu erheblichen Haftungsrisiken und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Mein Reformvorschlag lautet, dass Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte verwenden sollten, um diese Haftungsrisiken zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für bestehende Versorgungszusagen soll Bestandsschutz gelten.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten