Reform der betrieblichen Altersversorgung: Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit und endlich faire Kosten

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland ist ein komplexes System, das viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer überfordert. Ein wesentlicher Grund für diese Komplexität ist die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Diese Regelung führt zu erheblichen Haftungsrisiken und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Mein Reformvorschlag lautet, dass Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte verwenden sollten, um diese Haftungsrisiken zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für bestehende Versorgungszusagen soll Bestandsschutz gelten.