Monat: Februar 2026

  • Krankenkasse greift zu: Millionen Rentnern droht weniger Rente

    Krankenkasse greift zu: Millionen Rentnern droht weniger Rente

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

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    Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen sich auf geringere Nettoauszahlungen einstellen. Der Grund liegt nicht in einer Kürzung der gesetzlichen Rente selbst, sondern in steigenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben. Diese Zusatzbeiträge werden direkt von der Bruttorente einbehalten. Während die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernimmt, müssen Rentnerinnen und Rentner den kassenindividuellen Zusatzbeitrag vollständig allein tragen. Jede Erhöhung wirkt sich somit unmittelbar auf die monatliche Auszahlung aus.

    Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Auch hier sind die Beitragssätze gestiegen. Besonders Kinderlose zahlen einen höheren Anteil. Zusammengenommen führen diese Anpassungen dazu, dass trotz stabiler oder sogar leicht steigender Bruttorenten weniger Geld auf dem Konto landet.

    Betroffen sind Millionen Ruheständler. Schon wenige Zehntelprozentpunkte mehr können bei einer durchschnittlichen Rente spürbare Auswirkungen haben. Bei 1.500 Euro Bruttorente bedeutet eine Erhöhung schnell einen zweistelligen Betrag im Monat. Auf das Jahr gerechnet summiert sich das zu mehreren hundert Euro.

    Ein weiterer Punkt: Die Höhe des Zusatzbeitrags unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Während einige Anbieter moderat erhöhen, verlangen andere deutlich mehr. Ein Kassenwechsel kann daher sinnvoll sein. Die gesetzlichen Leistungen bleiben dabei grundsätzlich gleich, Unterschiede gibt es vor allem im Service oder bei Zusatzangeboten.

    Für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen kann die steigende Belastung existenziell werden. In bestimmten Fällen kommt Grundsicherung im Alter in Betracht, wenn die laufenden Ausgaben nicht mehr gedeckt werden können.

    Wichtig ist deshalb, Renten- und Beitragsbescheide genau zu prüfen. Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen. Gerade im Zusammenspiel von Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung entstehen häufig Fragen, die individuell geklärt werden sollten.

    Fakt bleibt: Die steigenden Sozialabgaben treffen eine Generation, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat – und nun genau rechnen muss, was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.

    Hinweis: Wenn Sie wissen möchten, ob ein Kassenwechsel für Sie sinnvoll ist, wie hoch Ihre Abzüge korrekt berechnet werden oder ob weitere Ansprüche (z. B. Zuschüsse, Grundsicherung) bestehen, kann eine unabhängige Beratung durch einen Rentenberater viel Geld und Ärger sparen.

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    #Rente #Krankenversicherung #Pflegeversicherung #Rentner #Sozialabgaben

  • Ausbildung nachmelden? Warum das Ihre Rente senken kann und der Rentenberater hier die richtige Anlaufstelle ist!

    Ausbildung nachmelden? Warum das Ihre Rente senken kann und der Rentenberater hier die richtige Anlaufstelle ist!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Viele Versicherte sind überzeugt: Mehr Zeiten im Versicherungsverlauf bedeuten automatisch mehr Rente. Doch genau das ist nicht immer richtig.

    Gerade bei Versicherten, die die 35 Jahre Wartezeit bereits erfüllt haben und nun eine Altersrente beantragen möchten, kann die Nachmeldung einer Ausbildungszeit überraschende und sogar nachteilige Folgen haben.

    Der rechtliche Hintergrund

    Nach § 262 SGB VI erhalten Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Entscheidend ist der Durchschnitt der Pflichtbeiträge vor 1992. Liegt dieser unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat, wird er bis zu diesem Wert angehoben. Das ist ein Schutzmechanismus für frühere Niedrigverdiener.

    Wo liegt das Problem?

    Wird nun eine Ausbildungszeit – etwa eine Fachschulzeit – nachgemeldet, wird diese zwar bewertet. Gleichzeitig verändert sie jedoch den Gesamtleistungswert, der für die Berechnung des Zuschlags nach § 262 maßgeblich ist.

    Steigt durch die zusätzliche Zeit der Durchschnitt, verringert sich der Abstand zur 0,0625-Grenze – der Zuschlag sinkt. In bestimmten Konstellationen kann der Verlust beim Zuschlag größer sein als der Gewinn durch die Ausbildungszeit selbst.

    Konkretes Beispiel

    Eine Vergleichsberechnung ergab:

    Vor Nachmeldung: 152,96 Euro monatlicher Zuschlag
    Nach Nachmeldung: 132,41 Euro monatlich

    Ergebnis: 20,55 Euro weniger Rente pro Monat.

    Das sind über 240 Euro im Jahr und bei längerer Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro.

    Wann ist Vorsicht geboten?

    • Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt,
    • vor 1992 wurden geringe Entgeltpunkte erworben,
    • ein Zuschlag nach § 262 SGB VI ist enthalten,
    • der Gesamtleistungswert ist niedrig.

    In solchen Fällen sollte niemals automatisch nachgemeldet werden. Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, wenn der Nachweis über eine Fachschulzeit nicht mehr auffindbar ist.

    Wer sollte das prüfen?

    Die Rentenantragsstelle entscheidet nach Aktenlage und nimmt keine strategische Vergleichsberechnung vor. Ob eine Nachmeldung sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine gezielte Berechnung mit und ohne Ausbildungszeit feststellen.

    Ein versierter Rentenberater kann prüfen, ob die Nachmeldung die Rente erhöht oder im konkreten Fall sogar reduziert. Sorgfalt schützt hier vor unnötigen finanziellen Nachteilen.

    #Rente #Rentenberatung #SGBVI #Altersrente #Versicherungsverlauf

  • Aktivrente Ab 2026: Steuerfrei Erst Ab Regelaltersgrenze – Das Müssen Rentner Jetzt Wissen

    Aktivrente Ab 2026: Steuerfrei Erst Ab Regelaltersgrenze – Das Müssen Rentner Jetzt Wissen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung mit der sogenannten Aktivrente einen deutlichen Kurswechsel für Menschen, die über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchten. Das Versprechen: mehr Netto vom Brutto, weniger Hürden und ein spürbarer Anreiz, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben.

    Kern der Regelung ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Erwerbseinkommen neben der Altersrente. Dieser Betrag soll zusätzlich zur Rente steuerfrei bleiben und damit echte Vorteile bringen.

    Entscheidend ist jedoch: Die Steuerfreiheit greift ausschließlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 und jünger bedeutet das: erst ab 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wer also früher in Rente geht, etwa über eine vorgezogene Altersrente, profitiert von der Aktivrente nicht.

    Ein weiterer Punkt: Rentnerinnen und Rentner sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Freiwillige Beiträge können die spätere Rente weiter erhöhen. Wer darauf verzichtet, erhält sofort mehr Netto. Das schafft Wahlfreiheit, ist aber im Detail stark von der persönlichen Situation abhängig.

    Auch für Arbeitgeber kann die Aktivrente interessant sein, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben können. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann das eine echte Entlastung bedeuten.

    Kritisch diskutiert wird außerdem, ob diese Begünstigung im Rahmen der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Grundgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Inwiefern dieses Gesetz im Rahmen der Gleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt, bleibt abzuwarten. Denn Selbstständige werden nach derzeitigem Stand in diesem Bereich nicht in gleicher Weise berücksichtigt.

    Resümee: Die Aktivrente kann finanziell attraktiv sein, aber nur für diejenigen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer früher in Rente geht, bleibt außen vor.

    #Aktivrente #Rente2026 #Regelaltersgrenze #Grundgesetz #Rentenberatung

  • Letzte Chance Für Ihre Rente: So Retten Sie Sich Jetzt Noch Wertvolle Ansprüche Für 2026!

    Letzte Chance Für Ihre Rente: So Retten Sie Sich Jetzt Noch Wertvolle Ansprüche Für 2026!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de.

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    Wichtig vorab: Nicht jeder kann einfach freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Freiwillige Beiträge sind grundsätzlich nur für Personen möglich, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, kann in der Regel keine zusätzlichen freiwilligen Beiträge parallel leisten. Ausnahmen gelten beispielsweise beim Ausgleich von Rentenabschlägen oder bei einzelnen Monaten ohne Versicherungspflicht.

    Viele Versicherte wissen dennoch nicht: Wer für das Jahr 2025 freiwillige Beiträge leisten darf, hat dafür nur noch bis 31. März 2026 Zeit. Danach ist die Tür endgültig zu – und mit ihr die Chance, Rentenansprüche gezielt zu erhöhen oder Lücken zu schließen.

    Freiwillige Beiträge können vor allem für folgende Personen sinnvoll sein:

    • Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
    • Personen mit Lücken im Versicherungsverlauf,
    • Versicherte, die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) erfüllen möchten,
    • Menschen kurz vor der Altersrente, die Abschläge ausgleichen wollen.

    Der monatliche Beitrag ist flexibel wählbar – zwischen gesetzlichem Mindest- und Höchstbeitrag. Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, sichert sich Rentenpunkte auf niedrigerem Niveau. Höhere Beiträge führen entsprechend zu einer stärkeren Erhöhung der späteren Rente.

    Besonders relevant ist die Zahlung, wenn bestimmte Wartezeiten erreicht werden müssen – etwa die 35 Jahre für die „Rente für langjährig Versicherte“ oder die 45 Jahre für die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Jeder fehlende Monat kann hier finanziell spürbare Auswirkungen haben.

    Auch beim geplanten vorzeitigen Rentenbeginn können freiwillige Sonderzahlungen sinnvoll sein, um Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

    Die Frist 31. März 2026 ist gesetzlich festgelegt. Wer danach aktiv wird, verliert die Möglichkeit zur Nachzahlung für das Jahr 2025 endgültig. Deshalb gilt: Versicherungsverlauf prüfen, Berechnung durchführen und rechtzeitig handeln.

    Mein klarer Rat: Lassen Sie Ihre persönliche Situation vor einer Einzahlung unbedingt durch einen zugelassenen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) prüfen. Nur eine individuelle Analyse zeigt, ob freiwillige Beiträge in Ihrem Fall zulässig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine fundierte Beratung kann langfristig mehrere tausend Euro Unterschied bei Ihrer Altersrente bedeuten.

    #Rente #GesetzlicheRente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #Rentenlücke

  • Mütterrente 3: Bis Zu 245 Euro Mehr Rente – Wer Jetzt Wirklich Anspruch Hat

    Mütterrente 3: Bis Zu 245 Euro Mehr Rente – Wer Jetzt Wirklich Anspruch Hat

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Die sogenannte Mütterrente 3 sorgt für große Aufmerksamkeit. Viele Eltern fragen sich: Sind wirklich bis zu 245 Euro monatlich mehr Rente möglich? Entscheidend ist die individuelle Rentenbiografie.

    Rechtsgrundlage der Kindererziehungszeiten ist § 56 SGB VI. Danach werden für jedes Kind rentenrechtliche Zeiten angerechnet.

    Aktuell gilt:
    Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 2,5 Jahre berücksichtigt,
    für ab 1992 geborene Kinder 3 Jahre je Kind.

    Die Bewertung erfolgt nach § 70 Abs. 2 SGB VI. Ein Jahr entspricht einem Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert liegt bei rund 37 Euro (West).

    2,5 Jahre ergeben somit 2,5 Entgeltpunkte, also rund 92 Euro monatlich je Kind. Bei mehreren Kindern kann sich eine spürbare Erhöhung ergeben.

    Wichtig: Die Zeiten sind nicht immer vollständig gespeichert. Deshalb empfiehlt sich eine Kontenklärung nach § 149 SGB VI. Kindererziehungszeiten erfüllen außerdem Wartezeiten nach § 50 SGB VI und können Ansprüche auf weitere Rentenarten sichern.

    Der Betrag bis zu 245 Euro ist eine rechnerische Obergrenze bei günstiger Konstellation mit mehreren zusätzlichen Entgeltpunkten. Die tatsächliche Erhöhung hängt ab von:
    Anzahl der Kinder,
    Geburtsjahr,
    bisheriger Versicherungsbiografie,
    bereits vorhandenen Entgeltpunkten.

    Nicht jede Person erhält automatisch den Maximalbetrag.

    Ein Rentenberater kann hier schnell Klarheit schaffen. Die Investition lohnt sich oft selbst bei moderater Erhöhung.

    Eine Erstberatung kostet regelmäßig etwa 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Ausgabe amortisiert sich jedoch meist rasch.

    Beispiel: Wer monatlich 30 Euro mehr Rente erhält, bekommt bereits im ersten Jahr 360 Euro zusätzlich. Ab dem zweiten Jahr wirkt die Erhöhung vollständig positiv, lebenslang.

    Mein Rat: Wer Kinder erzogen hat, besonders vor 1992, sollte sein Rentenkonto prüfen lassen. Jeder fehlende Entgeltpunkt bedeutet dauerhaft weniger Rente.

    Eine frühzeitige Klärung schafft Sicherheit und kann sich finanziell deutlich auszahlen.

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  • Musik Gesetzliche Rente: Diese Fehler im Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

    Musik Gesetzliche Rente: Diese Fehler im Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

    Ein Musikbeitrag von

    Werner Hoffmann

    Und jetzt gibt’s noch einen Song über Rente, Erziehungsrente Rentenkonto und Lücken:

    Musik #Gesetzliche #Rente: Diese #Fehler im #Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

    In diesem Song geht es um ein Thema, das viele verdrängen – aber das uns alle betrifft: die gesetzliche Rente.

    Hier der Songtext

    Kein Applaus für Formular V800

    Strophe 1

    Ich hab’ nichts gepostet, kein Algorithmus-Feuer,

    kein Selfie, kein Statement, kein digitales Abenteuer.

    Stattdessen saß ich still mit ’nem Kaffee in der Hand,

    zwischen alten Akten, irgendwo im Aktenland.

    Auf meinem Zettel steht seit Jahren –

    „Rentenkonto klären“, irgendwann mal wagen.

    Mein Kind schreibt drunter: „… wegen Alter.“

    Ja, sehr witzig – kleiner Verwalter.

    Pre-Chorus

    Man lacht darüber, schiebt es weg,

    doch die Zeit läuft weiter, Stück für Stück.

    Refrain

    Kein Applaus für Formular V800,

    kein Rampenlicht, kein Heldenmut.

    Erziehungszeit kommt nicht von allein –

    du musst sie selber beantragen, Stein für Stein.

    Rente schreit nicht, sie flüstert nur,

    doch irgendwann steht sie vor deiner Tür.

    Und wenn du nicht hinschaust – glaub mir, dann

    fehlt dir am Ende mehr als ein Plan.

    Strophe 2

    Ich hab’ die Lückenauskunft bestellt,

    dachte: „Wird schon passen, alles korrekt gestellt.“

    Doch Ausbildungszeit? Fehlanzeige.

    Ein paar Monate? Heimliche Schweige.

    Festanstellung plus Minijob –

    zwei Jobs, doch gespeichert war nur der Nebenjob.

    Offiziell keine Lücke – sieht sauber aus.

    Faktisch? Da fliegt dir später was um die Ohren – Applaus.

    Pre-Chorus

    Kein Drama, keine Sirene im Wind,

    nur ein stiller Fehler, den du selber find’st.

    Refrain

    Kein Applaus für Formular V800,

    doch es schützt dich, wenn’s ernst wird – gut.

    Erziehungszeit wird nicht automatisch verteilt,

    wer Vater ist, muss handeln – nicht nur geteilt.

    Mit 63 an einem Nachmittag?

    Vergiss es, das ist Selbstbetrug am Tag.

    Rente ist Zukunft, kein späterer Witz –

    sie beginnt im Hier und Jetzt.

    Bridge

    Zwischen Kita, Job und Alltagsschlacht,

    zwischen Verantwortung, die keiner sichtbar macht,

    vergessen wir, was wirklich zählt –

    was uns später den Rücken hält.

    Kein Rockstar-Moment, kein Bühnenlicht,

    nur ein Antrag – und deine Pflicht.

    Finaler Refrain (mit Druck, Background-Shouts)

    Kein Applaus für Formular V800!

    Doch ohne das wird’s irgendwann nicht gut!

    Schau in dein Konto, warte nicht mehr –

    jede Lücke wiegt später schwer.

    Rente ist leise – doch sie vergisst dich nicht.

    Also kümmere dich.

    Jetzt.

    Wann hast du zuletzt dein Rentenkonto geprüft?
    Viele gehen davon aus, dass alles automatisch richtig gespeichert wird. Doch genau hier entstehen oft gravierende Fehler. Fehlende Erziehungszeiten, nicht berücksichtigte Ausbildungszeiten, falsch hinterlegte Beschäftigungen oder parallele Tätigkeiten wie Minijob und Festanstellung – all das kann später mehrere Tausend Euro kosten.

    Wenn dich das Thema gesetzliche Rente interessiert, wenn du wissen willst, wie du typische Fehler vermeidest und dein Rentenkonto richtig prüfst, dann ist dieses Video für dich.

    Teile es gerne mit Menschen, die das Thema noch vor sich herschieben.

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  • Kosten-Schock Im Pflegeheim: Wie Angehörige Jetzt Tausende Euro Retten Können

    Kosten-Schock Im Pflegeheim: Wie Angehörige Jetzt Tausende Euro Retten Können

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, folgt oft der finanzielle Schock. Eigenanteile von 2.500 bis über 3.500 Euro monatlich sind keine Seltenheit. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass es gesetzliche Ansprüche auf Entlastung gibt – und zwar deutlich mehr, als häufig vermutet wird.

    *Kosten-Schock: Wenn die Heimrechnung kommt.

    Grundlage der Leistungen ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Bei vollstationärer Pflege nach § 43 SGB XI zahlt die Pflegekasse einen festen Leistungsbetrag – abhängig vom Pflegegrad.

    *Wichtig: Verträge und Pflegegrad-Unterlagen richtig einordnen.

    Zusätzlich wichtig: Seit 2022 reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil durch einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher ist der Zuschuss. Das kann über die Zeit mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

    Doch was passiert, wenn Rente und Pflegekassenleistung nicht reichen?

    Dann kommt unter Umständen die „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII in Betracht. Zuständig ist das Sozialamt. Rechtsgrundlage sind die §§ 61 ff. SGB XII. Voraussetzung ist, dass Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken.

    *Pflegealltag: Würde bewahren – finanzielle Ansprüche kennen.

    Was dabei viele unterschätzen:
    Ein angemessenes Schonvermögen kann geschützt sein (§ 90 SGB XII),
    selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unter Voraussetzungen verschont (Einzelfallprüfung nach § 90 SGB XII),
    Ehepartner sollen nicht automatisch „mit abstürzen“ – es gelten Schutzmechanismen und Absetz- bzw. Bedarfsvorschriften (SGB XII),
    entscheidend ist immer die konkrete Fallgestaltung und die richtige Antragstellung.

    *Sozialamt: Hilfe zur Pflege kann den Eigenanteil abfedern.

    Und was ist mit Kindern – müssen die zahlen?

    Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt: Kinder werden beim Elternunterhalt grundsätzlich nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das steht in § 94 Abs. 1a SGB XII. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das: keine Unterhaltszahlungen an das Sozialamt.

    Weitere Hilfen, die häufig übersehen werden:
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
    Grundsicherung im Alter nach §§ 41 ff. SGB XII,
    Entlastungsbetrag bei häuslicher Vorpflege nach § 45b SGB XI,
    steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG.

    *Gesetzlicher Rahmen: SGB XI und SGB XII – plus Kontakt.

    Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Pflegekasse, Rentenversicherung, Sozialamt und ggf. Wohngeldstelle müssen sauber koordiniert werden. Fehler oder verspätete Anträge können bares Geld kosten.

    Mein Rat als Rentenberater:
    Lassen Sie Ansprüche konsequent prüfen. Gerade bei längeren Heimaufenthalten summieren sich Zuschläge und Sozialleistungen zu erheblichen Beträgen. Viele Familien zahlen jahrelang zu viel – nur weil sie ihre Rechte nicht kennen.

    Kontakt:
    www.Renten-Experte.de
    Tel.: 0177 27 166 97

    #Pflegeheim #Pflegekosten #SGBXII #Pflegegrad #Rentenberatung

  • Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

    Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

    Ein Beitrag von
    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
    Werner Hoffmann.

    Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

    Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

    Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

    Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

    Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

    Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

    Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

    www.not-fallordner.de

    bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

    Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

    Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


    Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
    www.renten-experte.de


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    #Rente #Witwenrente #Rentenberater #Sozialrecht #Frauen

  • Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

    Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

    Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

    Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


    Gesetzliche Grundlage

    Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

    Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

    • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
    • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

    Alter vs. neue Witwenrente

    Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


    Einkommensanrechnung

    Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

    • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
    • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
    • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

    Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


    Änderungen ab Juli 2025

    Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


    Mein Rat

    • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
    • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
    • Melde Einkommensänderungen sofort,
    • Hol dir unabhängige Beratung.

    Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


    Weitere Informationen und persönliche Beratung:
    www.renten-experte.de

    Nützlicher Zusatz:

    www.not-fallordner.de


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    #Rente #Witwenrente #Rentenberater #SGBVI #Sozialrecht #Vorsorge #Finanzwissen #Frauen #Rentenrecht

  • Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

    Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

    Was ist die große Witwenrente?
    Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

    ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
    ein minderjähriges Kind erzogen wird,
    oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

    Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

    Was ändert sich 2026?

    1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
    Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

    2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
    Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

    3) Altersgrenzen im Blick behalten
    Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

    Warum ist das so wichtig?
    Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

    unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
    eigenes Einkommen die Leistung mindert,
    Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
    die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

    Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

    #Witwenrente #Hinterbliebenenversorgung #Rentenrecht #Rente2026 #Rentenberatung