Tag: 9. Februar 2026

  • Witwenrente, eigene Rente, Scheidung: Diese acht Irrtümer kosten viele Hinterbliebene tausende Euro

    Witwenrente, eigene Rente, Scheidung: Diese acht Irrtümer kosten viele Hinterbliebene tausende Euro

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Die Hinterbliebenenrente ist eines der am meisten missverstandenen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Falsche Annahmen führen häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten. Diese acht Irrtümer über die Hinterbliebenenrente begegnen mir in der Praxis immer wieder.

    Irrtum 1: Die Witwenrente entspricht der Rente des Verstorbenen
    Falsch. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent, die kleine Witwenrente 25 Prozent und ist auf 24 Monate begrenzt.

    Irrtum 2: Eigene Einkünfte spielen keine Rolle
    Doch. Eigene Renten, Arbeitseinkommen oder Betriebsrenten werden oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

    Irrtum 3: Der Freibetrag ist immer gleich
    Nein. Er wird jährlich angepasst und erhöht sich, wenn Kinder berücksichtigt werden.

    Irrtum 4: Eigene Altersrente wird nicht angerechnet
    Falsch. Auch die eigene gesetzliche Altersrente zählt als Einkommen und kann die Hinterbliebenenrente mindern.

    Irrtum 5: Bei Wiederheirat läuft die Witwenrente weiter
    Nein. Mit einer neuen Ehe endet der Anspruch. Es gibt lediglich eine einmalige Abfindung, keine laufende Zahlung.

    Irrtum 6: Die Hinterbliebenenrente wird automatisch gezahlt
    Gefährlich falsch. Die Leistung muss aktiv beantragt werden. Fehler oder Fristversäumnisse kosten bares Geld.

    Irrtum 7: Nach einer Scheidung gibt es keinerlei Hinterbliebenenleistungen
    Nicht ganz. Zwar entfällt die Witwenrente, doch es existiert eine wichtige Sonderleistung.

    Irrtum 8: Erziehungsrente gibt es nur, wenn das Kind vom verstorbenen Ex-Partner stammt
    Falsch. Anspruch auf Erziehungsrente besteht, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist, keine neue Ehe besteht und ein Kind erzogen wird. Dieses Kind kann ein eigenes Kind sein, auch von einem anderen Partner, oder ein Kind des verstorbenen Ex-Partners. Diese Leistung wird häufig übersehen.

    Werner Hoffmann
    Werner Hoffmann
    – Unabhängiger Rentenberater (RDG) –

    Hinweis
    Ein unabhängiger Rentenberater kann im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur zu Hinterbliebenenrenten beraten, sondern auch zu Themen wie Rentenbeginn, Abschlägen, Anrechnung von Einkommen, Kindererziehungszeiten, Scheidungsausgleich oder Rentenoptimierung wertvolle Informationen liefern.

    Resümee
    Hinterbliebenenrenten sind komplex. Wer sich auf Halbwissen verlässt, riskiert dauerhafte finanzielle Nachteile.

  • Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    www.Renten-Experte.de

    Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

    Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

    Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

    Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
    Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
    Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

    Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

    Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

    www.Renten-Experte.de

    Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

    Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

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