Tag: 20. Februar 2026

  • Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

    Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

    Ein Beitrag von
    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
    Werner Hoffmann.

    Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

    Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

    Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

    Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

    Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

    Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

    Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

    www.not-fallordner.de

    bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

    Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

    Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


    Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
    www.renten-experte.de


    Hashtags:
    #Rente #Witwenrente #Rentenberater #Sozialrecht #Frauen

  • Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

    Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

    Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

    Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


    Gesetzliche Grundlage

    Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

    Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

    • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
    • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

    Alter vs. neue Witwenrente

    Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


    Einkommensanrechnung

    Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

    • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
    • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
    • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

    Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


    Änderungen ab Juli 2025

    Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


    Mein Rat

    • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
    • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
    • Melde Einkommensänderungen sofort,
    • Hol dir unabhängige Beratung.

    Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


    Weitere Informationen und persönliche Beratung:
    www.renten-experte.de

    Nützlicher Zusatz:

    www.not-fallordner.de


    Hashtags:
    #Rente #Witwenrente #Rentenberater #SGBVI #Sozialrecht #Vorsorge #Finanzwissen #Frauen #Rentenrecht