Tag: 25. Februar 2026

  • Letzte Chance Für Ihre Rente: So Retten Sie Sich Jetzt Noch Wertvolle Ansprüche Für 2026!

    Letzte Chance Für Ihre Rente: So Retten Sie Sich Jetzt Noch Wertvolle Ansprüche Für 2026!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de.

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    Wichtig vorab: Nicht jeder kann einfach freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Freiwillige Beiträge sind grundsätzlich nur für Personen möglich, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, kann in der Regel keine zusätzlichen freiwilligen Beiträge parallel leisten. Ausnahmen gelten beispielsweise beim Ausgleich von Rentenabschlägen oder bei einzelnen Monaten ohne Versicherungspflicht.

    Viele Versicherte wissen dennoch nicht: Wer für das Jahr 2025 freiwillige Beiträge leisten darf, hat dafür nur noch bis 31. März 2026 Zeit. Danach ist die Tür endgültig zu – und mit ihr die Chance, Rentenansprüche gezielt zu erhöhen oder Lücken zu schließen.

    Freiwillige Beiträge können vor allem für folgende Personen sinnvoll sein:

    • Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
    • Personen mit Lücken im Versicherungsverlauf,
    • Versicherte, die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) erfüllen möchten,
    • Menschen kurz vor der Altersrente, die Abschläge ausgleichen wollen.

    Der monatliche Beitrag ist flexibel wählbar – zwischen gesetzlichem Mindest- und Höchstbeitrag. Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, sichert sich Rentenpunkte auf niedrigerem Niveau. Höhere Beiträge führen entsprechend zu einer stärkeren Erhöhung der späteren Rente.

    Besonders relevant ist die Zahlung, wenn bestimmte Wartezeiten erreicht werden müssen – etwa die 35 Jahre für die „Rente für langjährig Versicherte“ oder die 45 Jahre für die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Jeder fehlende Monat kann hier finanziell spürbare Auswirkungen haben.

    Auch beim geplanten vorzeitigen Rentenbeginn können freiwillige Sonderzahlungen sinnvoll sein, um Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

    Die Frist 31. März 2026 ist gesetzlich festgelegt. Wer danach aktiv wird, verliert die Möglichkeit zur Nachzahlung für das Jahr 2025 endgültig. Deshalb gilt: Versicherungsverlauf prüfen, Berechnung durchführen und rechtzeitig handeln.

    Mein klarer Rat: Lassen Sie Ihre persönliche Situation vor einer Einzahlung unbedingt durch einen zugelassenen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) prüfen. Nur eine individuelle Analyse zeigt, ob freiwillige Beiträge in Ihrem Fall zulässig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine fundierte Beratung kann langfristig mehrere tausend Euro Unterschied bei Ihrer Altersrente bedeuten.

    #Rente #GesetzlicheRente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #Rentenlücke

  • Mütterrente 3: Bis Zu 245 Euro Mehr Rente – Wer Jetzt Wirklich Anspruch Hat

    Mütterrente 3: Bis Zu 245 Euro Mehr Rente – Wer Jetzt Wirklich Anspruch Hat

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Die sogenannte Mütterrente 3 sorgt für große Aufmerksamkeit. Viele Eltern fragen sich: Sind wirklich bis zu 245 Euro monatlich mehr Rente möglich? Entscheidend ist die individuelle Rentenbiografie.

    Rechtsgrundlage der Kindererziehungszeiten ist § 56 SGB VI. Danach werden für jedes Kind rentenrechtliche Zeiten angerechnet.

    Aktuell gilt:
    Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 2,5 Jahre berücksichtigt,
    für ab 1992 geborene Kinder 3 Jahre je Kind.

    Die Bewertung erfolgt nach § 70 Abs. 2 SGB VI. Ein Jahr entspricht einem Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert liegt bei rund 37 Euro (West).

    2,5 Jahre ergeben somit 2,5 Entgeltpunkte, also rund 92 Euro monatlich je Kind. Bei mehreren Kindern kann sich eine spürbare Erhöhung ergeben.

    Wichtig: Die Zeiten sind nicht immer vollständig gespeichert. Deshalb empfiehlt sich eine Kontenklärung nach § 149 SGB VI. Kindererziehungszeiten erfüllen außerdem Wartezeiten nach § 50 SGB VI und können Ansprüche auf weitere Rentenarten sichern.

    Der Betrag bis zu 245 Euro ist eine rechnerische Obergrenze bei günstiger Konstellation mit mehreren zusätzlichen Entgeltpunkten. Die tatsächliche Erhöhung hängt ab von:
    Anzahl der Kinder,
    Geburtsjahr,
    bisheriger Versicherungsbiografie,
    bereits vorhandenen Entgeltpunkten.

    Nicht jede Person erhält automatisch den Maximalbetrag.

    Ein Rentenberater kann hier schnell Klarheit schaffen. Die Investition lohnt sich oft selbst bei moderater Erhöhung.

    Eine Erstberatung kostet regelmäßig etwa 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Ausgabe amortisiert sich jedoch meist rasch.

    Beispiel: Wer monatlich 30 Euro mehr Rente erhält, bekommt bereits im ersten Jahr 360 Euro zusätzlich. Ab dem zweiten Jahr wirkt die Erhöhung vollständig positiv, lebenslang.

    Mein Rat: Wer Kinder erzogen hat, besonders vor 1992, sollte sein Rentenkonto prüfen lassen. Jeder fehlende Entgeltpunkt bedeutet dauerhaft weniger Rente.

    Eine frühzeitige Klärung schafft Sicherheit und kann sich finanziell deutlich auszahlen.

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  • Musik Gesetzliche Rente: Diese Fehler im Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

    Musik Gesetzliche Rente: Diese Fehler im Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

    Ein Musikbeitrag von

    Werner Hoffmann

    Und jetzt gibt’s noch einen Song über Rente, Erziehungsrente Rentenkonto und Lücken:

    Musik #Gesetzliche #Rente: Diese #Fehler im #Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

    In diesem Song geht es um ein Thema, das viele verdrängen – aber das uns alle betrifft: die gesetzliche Rente.

    Hier der Songtext

    Kein Applaus für Formular V800

    Strophe 1

    Ich hab’ nichts gepostet, kein Algorithmus-Feuer,

    kein Selfie, kein Statement, kein digitales Abenteuer.

    Stattdessen saß ich still mit ’nem Kaffee in der Hand,

    zwischen alten Akten, irgendwo im Aktenland.

    Auf meinem Zettel steht seit Jahren –

    „Rentenkonto klären“, irgendwann mal wagen.

    Mein Kind schreibt drunter: „… wegen Alter.“

    Ja, sehr witzig – kleiner Verwalter.

    Pre-Chorus

    Man lacht darüber, schiebt es weg,

    doch die Zeit läuft weiter, Stück für Stück.

    Refrain

    Kein Applaus für Formular V800,

    kein Rampenlicht, kein Heldenmut.

    Erziehungszeit kommt nicht von allein –

    du musst sie selber beantragen, Stein für Stein.

    Rente schreit nicht, sie flüstert nur,

    doch irgendwann steht sie vor deiner Tür.

    Und wenn du nicht hinschaust – glaub mir, dann

    fehlt dir am Ende mehr als ein Plan.

    Strophe 2

    Ich hab’ die Lückenauskunft bestellt,

    dachte: „Wird schon passen, alles korrekt gestellt.“

    Doch Ausbildungszeit? Fehlanzeige.

    Ein paar Monate? Heimliche Schweige.

    Festanstellung plus Minijob –

    zwei Jobs, doch gespeichert war nur der Nebenjob.

    Offiziell keine Lücke – sieht sauber aus.

    Faktisch? Da fliegt dir später was um die Ohren – Applaus.

    Pre-Chorus

    Kein Drama, keine Sirene im Wind,

    nur ein stiller Fehler, den du selber find’st.

    Refrain

    Kein Applaus für Formular V800,

    doch es schützt dich, wenn’s ernst wird – gut.

    Erziehungszeit wird nicht automatisch verteilt,

    wer Vater ist, muss handeln – nicht nur geteilt.

    Mit 63 an einem Nachmittag?

    Vergiss es, das ist Selbstbetrug am Tag.

    Rente ist Zukunft, kein späterer Witz –

    sie beginnt im Hier und Jetzt.

    Bridge

    Zwischen Kita, Job und Alltagsschlacht,

    zwischen Verantwortung, die keiner sichtbar macht,

    vergessen wir, was wirklich zählt –

    was uns später den Rücken hält.

    Kein Rockstar-Moment, kein Bühnenlicht,

    nur ein Antrag – und deine Pflicht.

    Finaler Refrain (mit Druck, Background-Shouts)

    Kein Applaus für Formular V800!

    Doch ohne das wird’s irgendwann nicht gut!

    Schau in dein Konto, warte nicht mehr –

    jede Lücke wiegt später schwer.

    Rente ist leise – doch sie vergisst dich nicht.

    Also kümmere dich.

    Jetzt.

    Wann hast du zuletzt dein Rentenkonto geprüft?
    Viele gehen davon aus, dass alles automatisch richtig gespeichert wird. Doch genau hier entstehen oft gravierende Fehler. Fehlende Erziehungszeiten, nicht berücksichtigte Ausbildungszeiten, falsch hinterlegte Beschäftigungen oder parallele Tätigkeiten wie Minijob und Festanstellung – all das kann später mehrere Tausend Euro kosten.

    Wenn dich das Thema gesetzliche Rente interessiert, wenn du wissen willst, wie du typische Fehler vermeidest und dein Rentenkonto richtig prüfst, dann ist dieses Video für dich.

    Teile es gerne mit Menschen, die das Thema noch vor sich herschieben.

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    #Altersvorsorge

  • Kosten-Schock Im Pflegeheim: Wie Angehörige Jetzt Tausende Euro Retten Können

    Kosten-Schock Im Pflegeheim: Wie Angehörige Jetzt Tausende Euro Retten Können

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, folgt oft der finanzielle Schock. Eigenanteile von 2.500 bis über 3.500 Euro monatlich sind keine Seltenheit. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass es gesetzliche Ansprüche auf Entlastung gibt – und zwar deutlich mehr, als häufig vermutet wird.

    *Kosten-Schock: Wenn die Heimrechnung kommt.

    Grundlage der Leistungen ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Bei vollstationärer Pflege nach § 43 SGB XI zahlt die Pflegekasse einen festen Leistungsbetrag – abhängig vom Pflegegrad.

    *Wichtig: Verträge und Pflegegrad-Unterlagen richtig einordnen.

    Zusätzlich wichtig: Seit 2022 reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil durch einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher ist der Zuschuss. Das kann über die Zeit mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

    Doch was passiert, wenn Rente und Pflegekassenleistung nicht reichen?

    Dann kommt unter Umständen die „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII in Betracht. Zuständig ist das Sozialamt. Rechtsgrundlage sind die §§ 61 ff. SGB XII. Voraussetzung ist, dass Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken.

    *Pflegealltag: Würde bewahren – finanzielle Ansprüche kennen.

    Was dabei viele unterschätzen:
    Ein angemessenes Schonvermögen kann geschützt sein (§ 90 SGB XII),
    selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unter Voraussetzungen verschont (Einzelfallprüfung nach § 90 SGB XII),
    Ehepartner sollen nicht automatisch „mit abstürzen“ – es gelten Schutzmechanismen und Absetz- bzw. Bedarfsvorschriften (SGB XII),
    entscheidend ist immer die konkrete Fallgestaltung und die richtige Antragstellung.

    *Sozialamt: Hilfe zur Pflege kann den Eigenanteil abfedern.

    Und was ist mit Kindern – müssen die zahlen?

    Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt: Kinder werden beim Elternunterhalt grundsätzlich nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das steht in § 94 Abs. 1a SGB XII. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das: keine Unterhaltszahlungen an das Sozialamt.

    Weitere Hilfen, die häufig übersehen werden:
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
    Grundsicherung im Alter nach §§ 41 ff. SGB XII,
    Entlastungsbetrag bei häuslicher Vorpflege nach § 45b SGB XI,
    steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG.

    *Gesetzlicher Rahmen: SGB XI und SGB XII – plus Kontakt.

    Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Pflegekasse, Rentenversicherung, Sozialamt und ggf. Wohngeldstelle müssen sauber koordiniert werden. Fehler oder verspätete Anträge können bares Geld kosten.

    Mein Rat als Rentenberater:
    Lassen Sie Ansprüche konsequent prüfen. Gerade bei längeren Heimaufenthalten summieren sich Zuschläge und Sozialleistungen zu erheblichen Beträgen. Viele Familien zahlen jahrelang zu viel – nur weil sie ihre Rechte nicht kennen.

    Kontakt:
    www.Renten-Experte.de
    Tel.: 0177 27 166 97

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