Tag: 5. März 2026

  • Teil 9 – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

    Teil 9 – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem nun fast alles geregelt war, blieb bei Susi dennoch eine kleine Sorge.

    Eine Frage beschäftigte sie immer wieder:

    Was kostet eigentlich die Beratung durch einen Rentenberater?

    Denn anders als viele Menschen glauben, arbeitet ein Rentenberater weder für die Deutsche Rentenversicherung noch für eine Gemeinde oder Behörde.

    *

    Ein Rentenberater ist ein unabhängiger Rechtsberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

    Das bedeutet:
    Er wird ausschließlich durch das Honorar seiner Mandanten bezahlt.

    Für Susi war das zunächst ungewohnt. Schließlich war sie es gewohnt, dass viele Beratungen bei Behörden scheinbar kostenlos sind.

    Doch bei genauerem Hinsehen wurde ihr klar, wie umfangreich die Unterstützung in ihrem Fall tatsächlich gewesen war.

    Der Rentenberater hatte nicht nur einen Antrag gestellt.
    Er hatte vor allem geholfen, die richtige Reihenfolge der Entscheidungen zu finden.

    Denn genau diese Reihenfolge kann im Sozialrecht entscheidend sein.

    Im Fall von Susi bedeutete das konkret:

    • zunächst Krankmeldung und Anspruch auf Krankengeld,
    • anschließend mögliche Rehabilitationsmaßnahmen,
    • erneute Prüfung der Erwerbsminderungsrente,
    • mögliche Verbesserung beim Grad der Schwerbehinderung,
    • Prüfung eines Anspruchs auf Wohngeld,
    • später eine mögliche höhere Altersrente,
    • und sogar die Prüfung von Pflegeleistungen.
    **

    Ohne diese Beratung hätte ihre Situation auch ganz anders aussehen können.

    Im schlimmsten Fall wäre Susi möglicherweise dauerhaft auf Bürgergeld – oder künftig die neue Grundsicherung – angewiesen gewesen.

    Durch die strukturierte Beratung ergab sich für sie dagegen eine deutlich bessere Situation.

    Natürlich kostet eine solche Beratung Geld.

    Doch in vielen Fällen werden Zahlungsvereinbarungen getroffen, sodass das Honorar auch in Raten gezahlt werden kann.

    Zum Schluss erklärte der Rentenberater Susi noch einmal offen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

    Eine Erstberatung, die bereits viele wichtige Hinweise geben kann, kostet in der Regel 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Wenn daraus weitere Berechnungen oder Beratungen entstehen, fallen dafür natürlich zusätzliche Kosten an.

    Für solche Tätigkeiten gibt es gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Darüber hinaus werden in der Praxis häufig auch Pauschalhonorare oder Stundenhonorare vereinbart.

    ***

    Vergleicht man diese Kosten mit anderen Dienstleistungen, relativiert sich vieles.

    Ein Handwerker oder eine Kfz-Werkstatt berechnet heute häufig 120 € bis 240 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Am Ende wurde Susi klar:

    Eine gute Beratung kostet Geld –
    aber eine falsche Entscheidung kann oft viel teurer werden.

    *****

    Zur Vorgeschichte

    #Rentenberater
    #Erwerbsminderungsrente
    #Sozialrecht
    #Rentenberatung
    #Deutschland

    Ki generierte Bilder:

    *Susi sitzt am Küchentisch und schaut nachdenklich auf eine Rechnung

    **Beratungsgespräch mit Rentenberater, Dokumente liegen auf dem Tisch

    ***Symbolbild Kfz-Werkstatt: Mechaniker mit Rechnung/Clipboard

    ****Susi wirkt erleichtert, Unterlagen sind geordnet]

    *****Ordner/Unterlagen geordnet, Symbol „gute Beratung zahlt sich aus“

  • Teil 8 – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

    Teil 8 – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

    Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

    Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

    Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
    Doch rechtlich ist das nicht so.

    Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

    Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

    *

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

    Zum Beispiel:

    • Gespräche mit Ärzten führen,
    • medizinische Entscheidungen begleiten,
    • mit Behörden kommunizieren,
    • Verträge kündigen oder abschließen,
    • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

    Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

    **

    Generalvollmacht

    Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

    Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

    In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

    Wichtig ist dabei vor allem eines:

    Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

    ***

    Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

    Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
    In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

    Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

    Der Vorteil:
    Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

    Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

    Notfallordner
    Notfallordner von
    www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

    Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

    Ein ruhiger Blick nach vorne

    Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

    Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

    • ihre Erwerbsminderungsrente,
    • mögliche Pflegeleistungen,
    • Unterstützung durch ihre Familie,
    • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

    Später sagte sie einmal:

    „Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
    Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

    Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

    Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

    Fortsetzung Teil 9

    Zur Vorgeschichte

    #Vorsorgevollmacht
    #Generalvollmacht
    #Betreuungsrecht
    #Rentenberatung
    #Sozialrecht

    KI – generierte Bilder:

    *Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

    **Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

    ***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

    ****

  • Teil 7 – Wenn Krankheit bleibt: Warum auch Pflegeleistungen geprüft werden sollten

    Teil 7 – Wenn Krankheit bleibt: Warum auch Pflegeleistungen geprüft werden sollten

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem Susi ihre Erwerbsminderungsrente erhalten hatte, war zunächst einmal Ruhe eingekehrt. Die größte Sorge war vorbei: Sie musste nicht mehr versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden, den sie gesundheitlich gar nicht mehr ausüben konnte.

    Doch ein guter Berater schaut immer noch einen Schritt weiter.

    Gerade bei Menschen mit mehreren Erkrankungen stellt sich oft eine wichtige Frage:

    Besteht vielleicht bereits ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

    Viele Menschen denken beim Wort Pflege sofort an ein Pflegeheim. In Wirklichkeit beginnt Pflege häufig viel früher – nämlich dann, wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerer werden.

    Bei Susi war das durchaus denkbar. Durch ihre beiden künstlichen Kniegelenke, Schmerzen und weitere gesundheitliche Einschränkungen fiel ihr vieles schwerer als früher: längere Wege, Treppen, Einkäufe oder auch bestimmte Bewegungen im Alltag.

    Deshalb empfahl der Rentenberater, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.

    *

    Der Ablauf ist immer ähnlich:

    • Antrag bei der Pflegekasse stellen (die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse),
    • anschließend kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung nach Hause,
    • dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist,
    • danach wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt.

    Schon bei Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 können erste Leistungen entstehen, zum Beispiel:

    • Entlastungsleistungen für Hilfe im Alltag,
    • Zuschüsse für Hilfsmittel,
    • Unterstützung im Haushalt,
    • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.

    Ein besonders wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen:

    Die Pflege kann auch von Angehörigen übernommen werden.

    **

    Wenn beispielsweise ein Kind oder ein naher Angehöriger regelmäßig hilft, kann dies als häusliche Pflege anerkannt werden.

    Voraussetzung ist unter anderem:

    • die pflegende Person arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche,
    • und sie übernimmt regelmäßig Pflegeaufgaben.

    Bereits bei Pflegegrad 2 genügt es oft, wenn ungefähr 10 Stunden Pflege pro Woche geleistet werden.

    ***

    Viele wissen nicht: In solchen Fällen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für die pflegende Person ein.

    Das bedeutet: Wer einen Angehörigen pflegt, kann dadurch sogar zusätzliche Rentenansprüche aufbauen.

    ****

    Gerade für Familien kann das eine wichtige Unterstützung sein.

    Für Susi bedeutete dieser Hinweis vor allem eines:

    Auch wenn ihre Erwerbsminderungsrente nun bewilligt war, konnte es durchaus weitere Ansprüche geben, die ihr Leben etwas leichter machten.

    Denn Sozialrecht endet selten bei einer einzigen Leistung.

    Oft greifen mehrere Systeme ineinander.

    Und im nächsten Teil dieser Geschichte gibt es noch eine wesentliche Überraschung – eine Sache, die viele Menschen völlig übersehen und die man unbedingt rechtzeitig regeln sollte.

    Fortsetzung Teil 8

    Zur Vorgeschichte

    Teil 1

    #Pflegegrad
    #Pflegeversicherung
    #Erwerbsminderungsrente
    #Angehörigenpflege
    #Rentenberatung

    KI generierte Bilder:

    *Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause, Pflegegradprüfung

    ** Tochter hilft Mutter mit Rollator im Alltag, Angehörigenpflege

    ***Alltagshilfe, Einkäufe/Haushalt, unterstützende Pflege im Alltag

    ****Symbolbild: Dokumente zu Pflege- und Rentenversicherung für pflegende Angehörige

  • Teil 6 – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

    Teil 6 – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Auf Empfehlung der Ärzte stellte Susi deshalb direkt aus der Rehabilitation heraus einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Parallel dazu wurde auch ein neuer Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vorbereitet, denn inzwischen mussten mehrere Erkrankungen gemeinsam bewertet werden.

    Regulär hätte Susi zum 1. Januar 2027 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten können.

    Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle medizinischen Unterlagen vollständig ausgewertet. Der Antrag auf Schwerbehinderung konnte daher zunächst nicht abschließend entschieden werden.

    Der Grad der Behinderung wurde zunächst nicht auf 50 % erhöht.

    Vorsorglich legte Susi deshalb Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch nicht entschieden, ob sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten würde.

    Aufgrund ihrer Erkrankung hatte sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld.

    Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Rentenarten wäre erheblich gewesen.

    Selbst wenn Susi die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 1.1.2027 hätte erhalten können, hätte diese gegenüber der Erwerbsminderungsrente zwei entscheidende Nachteile gehabt.

    1. Keine Zurechnungszeit

    Bei der Erwerbsminderungsrente wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Dabei wird so gerechnet, als hätte die versicherte Person bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter gearbeitet. Dadurch entstehen zusätzliche Entgeltpunkte.

    Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es diese Zurechnungszeit nicht.

    2. Lebenslanger Abschlag von 10,8 %

    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre bei Susi mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 % verbunden gewesen, weil sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wäre.

    Die Erwerbsminderungsrente konnte daher in ihrem Fall sogar finanziell günstiger sein.

    Schließlich traf die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung.

    Susi erhielt eine Erwerbsminderungsrente.

    *

    Damit wurde genau das verhindert, wovor sie sich am meisten gefürchtet hatte: der Wechsel in das Bürgergeldsystem.

    **

    Heute sagt sie manchmal mit einem kleinen Lächeln:

    „Meine beiden Knie haben zwar meinen Beruf beendet – aber sie haben mir am Ende doch noch eine Rente verschafft.“

    ***

    Und wenn sie heute durch den Supermarkt mit ihrem Rollator geht oder zeitweise im Rollstuhl fährt, grüßt sie immer noch freundlich hinter den Tresen.

    Nur stehen muss sie dort zum Glück nicht mehr.

    Nun hat sie fast alles geschafft. Jetzt gibt es noch eine wichtige Angelegenheit, die sie unbedingt auch noch regeln muss.
    Welche das ist, erklärt der nächste Teil der Geschichte.

    Fortsetzung Teil 7

    Die Vorgeschichte

    #Erwerbsminderungsrente
    #Schwerbehinderung
    #Rentenberatung
    #Sozialversicherung
    #Zurechnungszeit

    KI generierte Bilder:

    *Susi öffnet Rentenbescheid / offizieller Brief, erleichterter Moment

    **Susi mit Rollator draußen, ruhiger Neuanfang

    ***Supermarkt, Susi grüßt freundlich, menschlicher Abschluss

  • Teil 5 – Reha-Bericht mit Sprengkraft: Kann Susi überhaupt noch arbeiten?

    Teil 5 – Reha-Bericht mit Sprengkraft: Kann Susi überhaupt noch arbeiten?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Wenige Monate nach der Antragstellung begann schließlich Susis Rehabilitation.

    Während der Rehabilitation erhielt sie Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Leistung ersetzt während einer medizinischen Reha das Krankengeld oder das vorherige Einkommen.

    *

    Wichtig ist dabei eine häufig übersehene Besonderheit im Sozialrecht:

    Während der Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld, weil stattdessen Übergangsgeld gezahlt wird. Viele Betroffene glauben deshalb, dass sich die maximale Dauer des Krankengeldes verlängert.

    Das ist jedoch nicht der Fall.

    Nach § 48 SGB V kann Krankengeld grundsätzlich maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt werden. Auch Zeiten, in denen während einer Reha Übergangsgeld gezahlt wird, zählen in diese 78-Wochen-Frist hinein.

    Das bedeutet:

    Die Krankenkasse zahlt während der Reha zwar kein Krankengeld, aber die Zeit läuft dennoch in der sogenannten Blockfrist weiter.

    In der Praxis hat das eine wichtige Folge: Die Reha verlängert das Krankengeld nicht, auch wenn während dieser Zeit Übergangsgeld gezahlt wird.

    Für viele Versicherte ist dieser Zusammenhang schwer zu verstehen – für die strategische Planung eines Rentenantrags kann er jedoch entscheidend sein.

    **

    Die Ärzte der Reha-Klinik untersuchten Susi gründlich. Ihre medizinische Geschichte war lang: mehrere Operationen, zwei künstliche Kniegelenke und weitere gesundheitliche Einschränkungen.

    Nach einigen Wochen stand das Ergebnis fest.

    Im Abschlussbericht der Rehabilitation stand ein entscheidender Satz:

    „Eine Rückkehr in das Erwerbsleben ist nicht mehr möglich. Im höchsten Maß könnte sie vielleicht noch irgendwo an der Pforte für drei bis vier Stunden sitzen.“

    ***

    Diese Formulierung hat im Rentenrecht eine ganz besondere Bedeutung.

    Denn bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird Erwerbsminderung danach beurteilt, wie viele Stunden pro Tag jemand noch arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.

    Dabei unterscheidet das Gesetz grundsätzlich zwei Formen der Erwerbsminderungsrente.

    ****

    Teilweise Erwerbsminderungsrente

    Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn jemand gesundheitlich noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten könnte.

    Die Rentenversicherung geht dann davon aus, dass grundsätzlich noch eine Teilzeittätigkeit möglich wäre.

    *****

    In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein großes Problem: Selbst wenn theoretisch noch eine Arbeitsfähigkeit von drei bis vier Stunden besteht, bedeutet das noch lange nicht, dass es auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich einen geeigneten Arbeitsplatz gibt.

    Gerade bei Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, mehreren Operationen und dauerhaften Schmerzen ist es oft sehr schwierig, einen solchen Arbeitsplatz zu finden.

    Genau diese Frage stellte sich auch bei Susi.

    Selbst wenn sie theoretisch noch einige Stunden sitzen könnte – wer würde ihr tatsächlich noch eine passende Tätigkeit anbieten?

    Die Geschichte wird noch spannender in Teil 6 und Teil 7

    Fortsetzung Teil 6

    Rückblick

    Teil 1

    Teil 2

    Teil 3

    #Erwerbsminderungsrente
    #Rehabilitation
    #Sozialrecht
    #Krankengeld
    #Rentenberatung

    Ki-generierte Bilder:

    *Reha-Szene: Physiotherapie/Gehen üben in moderner Reha-Klinik

    **Arztgespräch

    ***Symbolbild: Teilweise Erwerbsminderung (3–unter 6 Stunden), z. B. Pforte/Empfang

    ****Symbolbild: Volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden

    *****Symbolbild: Verschlossener Arbeitsmarkt / Wegweiser-Schild mit Entscheidungslogik

  • Teil 4 – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

    Teil 4 – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Der Rentenberater erklärte Susi zunächst, dass man ihre Situation sorgfältig planen müsse. Mehrere Sozialleistungen greifen ineinander, und der Zeitpunkt einzelner Schritte kann entscheidend sein.

    *

    Einige Wochen später verschlechterten sich Susis Beschwerden erneut. Die Schmerzen in den Knien nahmen wieder zu, und längere Wege wurden immer schwieriger.

    Ihr Arzt entschied deshalb, sie zunächst krankzuschreiben.

    Für Susi änderte sich dadurch zunächst wenig. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wurde weiterhin Arbeitslosengeld I gezahlt.

    Doch danach änderte sich die Situation.

    Ab der siebten Woche übernahm ihre Krankenkasse die Zahlung – sie erhielt nun Krankengeld.

    Das Krankengeld beträgt in der Regel:

    • etwa 70 % des letzten Bruttoeinkommens,
    • höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens.

    Damit lag ihr Einkommen zwar etwas niedriger als vorher, aber es verschaffte ihr zunächst weiterhin eine gewisse finanzielle Sicherheit.

    Das Krankengeld war in ihrem Fall sogar etwas höher als das vorherige Arbeitslosengeld I. Gleichzeitig kam ein Wechsel in das Bürgergeldsystem zunächst nicht in Betracht, da sie weiterhin Krankengeld bezog.

    **

    Parallel dazu stellte sie – auf Empfehlung des Rentenberaters – einen Antrag auf Wohngeld.

    An diese Möglichkeit hatte Susi vorher überhaupt nicht gedacht.

    Der Hintergrund ist einfach: Weder Arbeitslosengeld I noch Krankengeld enthalten einen direkten Anteil für die Wohnkosten. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

    Für Susi bedeutete das:

    Ein Teil ihrer Mietkosten konnte über das Wohngeld abgefedert werden.

    Einige Zeit später meldete sich schließlich die Krankenkasse bei ihr.

    Wie in solchen Fällen üblich, wurde sie zu einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst eingeladen. Dort sollte geprüft werden, wie ihre gesundheitliche Situation tatsächlich einzuschätzen ist.

    ***

    Der Arzt des Medizinischen Dienstes sah sich ihre Unterlagen genau an – die Operationen, die Knieprothesen und die bisherigen medizinischen Berichte.

    Seine Einschätzung war relativ klar:

    Eine Rehabilitation könnte noch einmal sinnvoll sein.

    Daraufhin erhielt Susi von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen.

    Für diesen Antrag gibt es eine gesetzliche Frist.

    Sie beträgt in der Regel zehn Wochen.

    Susi stellte den Antrag fristgerecht.

    Wenige Monate später begann schließlich ihre Rehabilitation.

    Und genau dort sollte sich später entscheiden, wie es für sie wirklich weitergeht.

    Fortsetzung Teil 5

    Zur Vorgeschichte

    Teil 1

    Teil 2

    Teil 3

    #Krankengeld
    #Wohngeld
    #Rehabilitation
    #Sozialrecht
    #Rentenberatung

    Ki-generierte Bilder

    *Gespräch mit dem Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch]

    **Rentenberater erklärt Unterlagen/Sozialleistungen, Fokus auf Dokumente]

    ***Susi am Küchentisch mit Unterlagen, nachdenklich

  • Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

    Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

    Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

    Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

    *

    Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

    Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

    Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

    Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

    Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

    Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

    In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

    „Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

    Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

    Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

    • die Operationen,
    • die beiden Knieprothesen,
    • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
    • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
    **

    Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

    Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

    „Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

    Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

    Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

    • Arbeitslosengeld,
    • Krankengeld,
    • Wohngeld,
    • Rehabilitation,
    • Erwerbsminderungsrente,
    • und das Schwerbehindertenrecht.
    ***

    Susi schaute ihn erstaunt an.

    An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

    Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

    Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

    Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

    Es ging um eine Strategie.

    Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

    Fortsetzung Teil 4

    Teil 1 dieser Geschichte

    Teil 2 dieser Geschichte

    #Rentenberatung
    #Sozialrecht
    #Erwerbsminderungsrente
    #Wohngeld
    #Strategie

    Ki-generierte Bilder:

    *Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

    **Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

    *** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

  • Teil 2 – Zwei Jahre Arbeitslosengeld und eine offene Zukunft

    Teil 2 – Zwei Jahre Arbeitslosengeld und eine offene Zukunft

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Die Zeit verging schneller, als Susi gedacht hatte.

    Monat für Monat erhielt sie ihr Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.

    Natürlich versuchte sie, wieder Arbeit zu finden. Doch mit zwei künstlichen Kniegelenken war es schwierig, einen Beruf zu finden, der gesundheitlich überhaupt noch möglich gewesen wäre.

    *

    Viele Tätigkeiten erfordern:

    • langes Stehen,
    • häufiges Gehen,
    • oder schweres Heben.

    Alles Dinge, die ihre Knie kaum noch zuließen.

    Auch die Arbeitsagentur wusste, dass ihre Vermittlungschancen gering waren.

    **

    Trotzdem lief das Arbeitslosengeld zunächst weiter.

    Doch irgendwann begann Susi zu rechnen.

    Die zwei Jahre Arbeitslosengeld würden bald enden.

    Und danach?

    Die Antwort war klar:

    Dann hätte sie Bürgergeld über das Jobcenter beantragen müssen.

    Darauf hatte sie ehrlich gesagt wenig Lust.

    Sie wollte vor allem eines:

    nicht komplett in das Bürgergeldsystem rutschen.

    ***

    Doch genau in dieser Phase – drei Monate vor dem Ende ihres Arbeitslosengeldes – traf sie eine Entscheidung, die später noch wichtig werden sollte.

    Sie vereinbarte einen Termin bei einem Rentenberater.

    Fortsetzung Teil 3

    Was zuvor gewesen ist:

    #Arbeitslosengeld
    #Sozialversicherung
    #Gesundheit
    #Arbeitsmarkt
    #Lebensrealität

    Ki-generierte Bilder:

    *Susi zu Hause mit Unterlagen und Laptop, nachdenklich über ihre berufliche Zukunft

    **Wartesituation bei einer Arbeitsagentur / Jobcenter mit Unterlagen in der Hand

    *** Susi vorsichtig gehend mit Knieproblemen auf einer Straße

  • Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

    Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Die nachfolgende Geschichte in vier Teilen soll deutlich machen, warum ein Rentenberater für seine Tätigkeit ein sehr umfangreiches Wissen benötigt. Zwar wird ein Rentenberater in der Regel durch ein Honorar des Mandanten bezahlt, doch das folgende Beispiel zeigt, dass sich eine solche Beratung für Versicherte durchaus lohnen kann.

    Rentenantragsstellen – beispielsweise bei Gemeinden oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – dürfen oder können häufig nicht diese umfassende Beratung leisten. Sie nehmen in erster Linie Anträge auf und geben allgemeine Auskünfte. Eine strategische Betrachtung der gesamten Situation eines Versicherten gehört meist nicht zu ihren Aufgaben.

    Die Geschichte zeigt außerdem, welche Möglichkeiten sich ergeben können, wenn man die sozialrechtlichen Zusammenhänge kennt – und wenn man einen guten Berater an seiner Seite hat.

    Nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb muss man genau darauf achten, was man wann und wie beantragt. Schnell kann man einen strategischen Fehler machen, wenn man alles alleine versucht – und hat später möglicherweise die Konsequenzen dafür zu tragen.

    Nachfolgend eine Geschichte, so wie sie im Leben auch immer wieder vorkommt. Ob diese Geschichte tatsächlich genau so passiert ist, fällt unter den Datenschutz. Deshalb sind Namen und einige Angaben verändert.

    *

    Susi Müller (Name geändert, geb. 23.12.1964) arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Sie mochte den Kontakt zu den Menschen, kannte ihre Stammkunden und wusste genau, wer morgens das Körnerbrötchen wollte und wer lieber den kräftigen Käse.

    Doch irgendwann machten ihre beiden Knie nicht mehr mit. Erst begannen die Schmerzen beim langen Stehen. Dann folgten mehrere Operationen. Schließlich bekam sie sogar Prothesen in beiden Kniegelenken.

    **

    Der Arzt sagte irgendwann nüchtern:

    „Frau Müller, laufen können Sie noch – aber acht Stunden stehen im Verkauf wird schwierig.“

    Susi musste ihren Beruf aufgeben. Also stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Der Bescheid kam später per Post. Der Antrag wurde abgelehnt.

    Auch ihr Antrag auf Schwerbehinderung brachte nicht den erhofften Erfolg. Das Versorgungsamt erkannte lediglich 30 % Grad der Behinderung an, obwohl sie mehrere unterschiedlichste Krankheiten hatte, die eigentlich zu 50 % geführt haben müssten.

    Susi kommentierte das trocken:

    „Mit zwei kaputten Knien hätte ich ehrlich gesagt mit etwas mehr gerechnet.“

    Da sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, meldete sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos.

    Sie erhielt Arbeitslosengeld I – und zwar wegen ihres Alters sogar für zwei Jahre.

    Damals dachte sie noch:

    „Bis dahin wird sich schon irgendeine Lösung finden.“

    Fortsetzung Teil 2:

    Teil 3

    #Rentenberatung
    #Erwerbsminderungsrente
    #Sozialrecht
    #Knieprothese
    #Lebensgeschichte

    *Susi als Verkäuferin im Supermarkt, Knieprobleme

    **Arztgespräch / Orthopädie / Knieprothese

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