Tag: 14. Mai 2026

  • Teil 13a: Gesetzliche Rente in Litauen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 13a: Gesetzliche Rente in Litauen – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) -.

    Litauen besitzt ein beitragsorientiertes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und zusätzlicher Kapitaldeckung. Mehrere Reformen sollen die langfristige Stabilität sichern.

    Funktionsprinzip

    Litauen:
    Umlagerente plus Kapitaldeckung, Rentenhöhe abhängig von Beiträgen und Versicherungszeit.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Pflichtversicherung

    Litauen:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige teilweise integriert, Beamte im staatlichen System eingebunden.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Beitragsbeteiligung

    Litauen:
    Gesamtbeitrag ca. 30 %, Arbeitgeber tragen rund 65 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    BBG und Einkommen

    Litauen:
    Beitragsbemessungsgrenze ca. 114.000 € jährlich, Durchschnittsverdienst ca. 2.000 € – 2.200 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich, Durchschnittsverdienst ca. 4.300 € – 4.500 € brutto monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Litauen:
    Mindestversicherungszeit ca. 15 Jahre, Regelalter Richtung 65 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, Regelalter Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Litauen:
    durchschnittliche Altersrente ca. 650 € – 750 € brutto monatlich, wobei die Lebenshaltungskosten in Litauen wesentlich niedriger sind, als in Deutschland.

    Deutschland:
    durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Resümee

    Litauen setzt stärker auf die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung.

    Die zentrale Erkenntnis: Kapitalgedeckte Elemente gewinnen in vielen europäischen Rentensystemen zunehmend an Bedeutung.

    www.Renten-Experte.de

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    https://Rentenberater.blog

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    WhatsApp-Anfrage an Werner Hoffmann senden über WhatsAPP-Nr. +49 7156 34354

    #Litauen #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 12a: Gesetzliche Rente in Lettland – Vergleich mit Deutschland

    Teil 12a: Gesetzliche Rente in Lettland – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG).-

    Lettland besitzt ein modernes beitragsorientiertes Rentensystem. Es kombiniert Umlagefinanzierung mit Kapitaldeckung und orientiert sich stark an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen.

    Funktionsprinzip

    Lettland:
    Beitragsorientiertes NDC-System, Kombination aus Umlagerente und Kapitaldeckung, Rentenhöhe stark abhängig von Beiträgen.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Lettland koppelt die Rentenhöhe stärker an tatsächliche Beiträge.

    Pflichtversicherung

    Lettland:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige teilweise integriert, Beamte im staatlichen System eingebunden.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Lettland besitzt dadurch eine breitere Einbindung.

    Beitragsbeteiligung

    Lettland:
    Gesamtbeitrag ca. 34 %, Arbeitgeber ca. 23,6 %, Arbeitnehmer ca. 10,5 %.

    Arbeitgeber tragen rund 69 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    BBG und Einkommen

    Lettland:
    BBG ca. 105.000 € jährlich, Durchschnittsverdienst ca. 1.600 € – 1.750 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Trotz hoher Beitragssätze liegen die Einkommen deutlich niedriger.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Lettland:
    Mindestversicherungszeit ca. 20 Jahre, Regelalter ca. 65 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, Regelalter Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Lettland:
    Durchschnittliche Altersrente ca. 620 € – 670 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Die Renten liegen niedriger als in Deutschland, allerdings auch bei deutlich niedrigeren Einkommen.

    Resümee

    Lettland besitzt ein modernes beitragsorientiertes Rentensystem mit hoher Arbeitgeberbeteiligung und stärkerer Kapitalorientierung.

    Die zentrale Erkenntnis: Je stärker ein System an tatsächliche Beiträge gekoppelt wird, desto wichtiger werden lange Versicherungszeiten und stabile Erwerbsbiografien.

    www.Renten-Experte.de

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    #Lettland #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Dänemark besitzt eines der stabilsten Alterssicherungssysteme Europas. Die gesetzliche Grundrente wird überwiegend aus Steuern finanziert und zusätzlich durch starke Betriebsrenten ergänzt. Dadurch erreichen viele Rentner ein deutlich höheres Gesamtniveau als in Deutschland.

    Funktionsprinzip

    Dänemark:
    Steuerfinanzierte Grundrente („Folkepension“) plus verpflichtende Zusatzvorsorge und starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung mit Entgeltpunkten.

    Dänemark kombiniert staatliche Basisabsicherung mit kapitalgedeckter Zusatzvorsorge.

    Pflichtversicherung

    Dänemark:
    Nahezu gesamte Bevölkerung einbezogen, Arbeitnehmer und Selbstständige abgesichert, Beamte im staatlichen System integriert.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Dänemark besitzt dadurch eine breitere Absicherungsbasis.

    Finanzierung

    Dänemark:
    Grundrente überwiegend steuerfinanziert, zusätzlicher Arbeitsmarktbeitrag („AM-bidrag“) ca. 8 %, starke verpflichtende Betriebsrenten.

    Typische Betriebsrentenbeiträge :

    • insgesamt häufig 12–18 %,
    • Arbeitgeber oft ca. 2/3
    • Arbeitnehmer ca. 1/3.

    Arbeitgeberbeteiligung somit 66,67%.

    Deutschland:
    Gesetzliche Rentenversicherung insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Arbeitgeber beteiligen sich in Dänemark besonders stark an der Zusatzvorsorge.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Dänemark:
    Keine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze bei der Grundrente.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Dänemark:
    Regelalter derzeit ca. 67 Jahre, automatische Anpassung an die Lebenserwartung.

    Deutschland:
    Regelalter ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Dänemark:
    Staatliche Grundrente häufig ca. 1.500 € – 2.000 € monatlich, zusätzlich starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Dänemark erreicht durch die Kombination mehrerer Systeme häufig höhere Gesamtrenten.

    Resümee

    Dänemark zeigt ein breit finanziertes Alterssicherungssystem mit starker staatlicher Grundabsicherung und verpflichtender Zusatzvorsorge.

    Die zentrale Erkenntnis:
    Die Kombination aus steuerfinanzierter Grundrente und starken Betriebsrenten stabilisiert das Gesamtsystem langfristig.

    #Dänemark #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 10a: Gesetzliche Rente in Portugal – Vergleich mit Deutschland

    Teil 10a: Gesetzliche Rente in Portugal – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Portugal besitzt ein umlagefinanziertes Rentensystem mit breiter Pflichtversicherung. Trotz niedrigerer Durchschnittslöhne erreichen viele Rentner eine relativ hohe Ersatzquote im Verhältnis zum früheren Einkommen.

    Funktionsprinzip

    Portugal:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rente, beitragsbezogen, Höhe abhängig von Einkommen und Versicherungsjahren.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Portugal ersetzt häufig einen höheren Anteil des letzten Einkommens.

    Pflichtversicherung

    Portugal:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige weitgehend integriert, Beamte heute weitgehend in staatliche Beitragssysteme eingebunden.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Portugal besitzt eine breitere Finanzierungsbasis.

    Beitragsbeteiligung

    Portugal:
    Gesamtbeitrag ca. 34,75 %, Arbeitgeber ca. 23,75 %, Arbeitnehmer ca. 11 %.

    Arbeitgeber tragen damit rund 68 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Portugal:
    Keine klassische starre Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland. Beiträge werden auf große Teile des Einkommens erhoben.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Portugal:
    Mindestwartezeit ca. 15 Jahre, Regelalter derzeit ca. 66 Jahre und mehrere Monate.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, Regelalter Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Portugal:
    Durchschnittlich ca. 1.100 € – 1.200 € brutto monatlich, im Verhältnis zum Einkommen oft hohe Ersatzquote. Da die Lebenshaltungskosten in Portugal niedriger sind, ist die Rente wertmäßig höher.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Resümee

    Portugal zeigt ein solidarisch finanziertes Rentensystem mit hoher Arbeitgeberbeteiligung und breiter Finanzierung.

    Die zentrale Erkenntnis: Hohe Arbeitgeberanteile und breite Beitragspflicht stabilisieren die gesetzliche Rentenversicherung.

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  • Mehr Rente ab 2027? Neue Regeln bei der Rentenberechnung können Vorteile bringen

    Mehr Rente ab 2027? Neue Regeln bei der Rentenberechnung können Vorteile bringen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

    Ab 2027 ändern sich wichtige Regelungen bei der Berechnung neuer Altersrenten. Dabei geht es um die Hochrechnung der letzten Arbeitsentgelte vor dem Rentenbeginn. Für viele künftige Rentner kann dies finanzielle Vorteile bringen.

    Bislang fehlten bei Rentenbeginn häufig noch endgültige Verdienstmeldungen der Arbeitgeber. Besonders betroffen waren Arbeitnehmer mit Überstundenvergütungen, Bonuszahlungen, Prämien, Einmalzahlungen, tariflichen Nachzahlungen oder Weihnachtsgeld.

    Damit die Rente trotzdem pünktlich beginnen konnte, wurden die letzten Verdienste oft geschätzt oder anhand früherer Einkommen hochgerechnet.

    Hier konnten bisher Nachteile entstehen

    Denn wenn später höhere tatsächliche Verdienste gemeldet wurden, erfolgte eine Korrektur nicht immer sofort. Dadurch konnten Rentner zunächst eine zu niedrige Rente erhalten.

    Ab 2027 sollen die Regeln zur Hochrechnung verbessert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die §§ 70, 123 und 194 SGB VI sowie interne Verfahrensregelungen der Deutschen Rentenversicherung.

    Eine entscheidende Frage im Rentenantrag

    Entscheidend ist dabei auch eine wichtige Frage im Rentenantrag:

    Soll die Hochrechnung der letzten Arbeitsentgelte überhaupt durchgeführt werden oder nicht?

    Viele Versicherte wissen nicht, dass diese Entscheidung erheblichen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe und mögliche Nachzahlungen haben kann.

    Beispiel: Arbeitnehmer geht im Mai 2027 in Rente

    Ein Arbeitnehmer geht zum 1. Mai 2027 in Altersrente. Zum Zeitpunkt der Rentenberechnung fehlen noch endgültige Entgeltmeldungen seines Arbeitgebers. Deshalb erfolgt zunächst eine Hochrechnung anhand der bisherigen Einkünfte.

    Später meldet der Arbeitgeber zusätzlich eine Sonderzahlung und Überstundenvergütungen. Die Rentenversicherung kann die Rente danach neu berechnen. Der Rentner erhält dann eine Nachzahlung und künftig eine höhere Monatsrente.

    Wird dagegen auf die Hochrechnung verzichtet, kann sich die erste Rentenzahlung verzögern. Andererseits liegen dann möglicherweise sofort die tatsächlichen Entgelte zugrunde.

    Gerade diese Entscheidung sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

    Gemeinde-Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung nehmen zwar Rentenanträge auf. Eine strategische Optimierungsberatung erfolgt dort jedoch regelmäßig nicht.

    Gerade bei komplizierten Versicherungsverläufen kann eine unabhängige Prüfung durch einen Rentenberater helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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    #Rente #Rentenversicherung #Rentenbescheid #Rentenantrag #Rentenberatung