Ein Beitrag von Werner Hoffmann
Viele Arbeitnehmer glauben, dass ein vorgezogener Rentenbeginn lediglich den gesetzlichen Abschlag von 3,6 % pro Jahr kostet. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Tatsächlich wirkt sich ein früherer Renteneintritt gleich doppelt negativ aus.

Die meisten rechnen nur mit dem Abschlag
Wer seine Altersrente ein Jahr früher in Anspruch nimmt, muss einen dauerhaften Abschlag von 3,6 % hinnehmen. Bei einer späteren Regelaltersrente von 2.000 Euro wären das scheinbar lediglich 72 Euro monatlich.
Doch genau hier liegt ein häufiger Denkfehler.
Das fehlende Beitragsjahr wird oft vergessen
Wer ein Jahr früher in Rente geht, zahlt in diesem Jahr keine Rentenbeiträge mehr ein und erwirbt auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.
Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht ein Beitragsjahr derzeit ungefähr einem Entgeltpunkt. Dieser Entgeltpunkt bringt aktuell rund 40,79 Euro Monatsrente.
Die Rechnung sieht deshalb so aus:
Geplante Regelaltersrente:
2.000 Euro
abzüglich fehlender Rentenanspruch durch ein nicht mehr geleistetes Beitragsjahr:
2.000 Euro – 40,79 Euro = 1.959,21 Euro
Erst auf diese niedrigere Rente wird anschließend der Abschlag von 3,6 % angewendet.
Ergebnis:
1.959,21 Euro × 96,4 % = 1.888,68 Euro

Der tatsächliche Verlust beträgt über 111 Euro monatlich
Die Differenz zwischen regulärer Altersrente und vorgezogener Altersrente beträgt damit:
2.000 Euro – 1.888,68 Euro = 111,32 Euro monatlich
Das entspricht:
- 1.336 Euro pro Jahr
- 13.360 Euro in 10 Jahren
- 26.720 Euro in 20 Jahren
- 40.080 Euro in 30 Jahren
Dabei sind spätere Rentenerhöhungen noch gar nicht berücksichtigt.
Noch gravierender bei mehreren Jahren Vorziehung
Besonders deutlich wird dieser Effekt bei einem Rentenbeginn drei oder vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Dann fehlen nicht nur mehrere Beitragsjahre und damit mehrere Entgeltpunkte. Zusätzlich greifen die gesetzlichen Abschläge von bis zu 14,4 %.
Eine eigentlich erreichbare Altersrente von 2.000 Euro kann dadurch auf nur noch rund 1.570 bis 1.600 Euro monatlich sinken.
Der tatsächliche Verlust liegt dann häufig nicht bei 14,4 %, sondern eher bei 20 bis 22 % gegenüber einem Renteneintritt zur Regelaltersgrenze.

Rentenentscheidung gut prüfen
Gerade Arbeitnehmer mit langen Versicherungszeiten von 45, 48 oder sogar 50 Jahren sollten die finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sorgfältig prüfen.
Denn die oft genannte Zahl von 3,6 % Abschlag pro Jahr zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Tatsächlich wirken zwei Faktoren gleichzeitig:
1. Weniger Beitragsjahre und damit weniger Rentenansprüche
2. Lebenslange Abschläge auf die bereits niedrigere Rente
Wer seine Altersrente frühzeitig beantragt, sollte deshalb immer eine individuelle Rentenberechnung durchführen lassen.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)

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