Tag: 25. Oktober 2026

  • Witwenrente fast weg: Wie Rentensplitting über 500 Euro mehr Rente bringen kann!

    Witwenrente fast weg: Wie Rentensplitting über 500 Euro mehr Rente bringen kann!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater.

    Rentensplitting statt Witwenrente? In unseren bisherigen Beispielen führte das Rentensplitting zu finanziellen Nachteilen. Doch es gibt auch Fälle, in denen es sich deutlich lohnen kann!

    Besonders interessant wird es, wenn Hinterbliebene neben ihrer gesetzlichen Rente hohe Mieteinkünfte erzielen.

    Ehepaar Müller – die Ausgangssituation

    Herr Müller erhält 2.000 Euro gesetzliche Bruttorente, seine Ehefrau 900 Euro.

    Zusätzlich erzielt Frau Müller monatlich 4.000 Euro Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Gemeint ist der steuerliche Überschuss nach Werbungskosten, nicht die Bruttomiete.

    Wir unterstellen das neue Hinterbliebenenrentenrecht, eine große Witwenrente von 55 Prozent, Rentenbeginn nach 2010 und keine Kinderfreibeträge.

    Fall 1: Die Witwenrente wird fast vollständig gekürzt!

    Nach dem Tod ihres Mannes beträgt die große Witwenrente zunächst:

    2.000 € × 55 % = 1.100 Euro.

    Doch nun erfolgt die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI.

    Von der eigenen Altersrente werden pauschal 14 Prozent abgezogen, von den steuerlichen Vermietungseinkünften 25 Prozent.

    Die Berechnung:

    • Anzurechnende eigene Rente: 774 Euro
    • Anzurechnende Mieteinkünfte: 3.000 Euro
    • Gesamteinkommen: 3.774 Euro
    • Abzüglich Freibetrag: 1.122,53 Euro
    • Übersteigendes Einkommen: 2.651,47 Euro
    • Davon 40 Prozent: 1.060,59 Euro

    Von ursprünglich 1.100 Euro Witwenrente bleiben damit nur noch 39,41 Euro monatlich!

    Fall 2: Rentensplitting statt Witwenrente

    Wir unterstellen, dass sämtliche Rentenanwartschaften während der Ehe erworben wurden und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein wirksames Rentensplitting erfüllt sind.

    Die Rentenanwartschaften beider Ehepartner entsprechen zusammen 2.900 Euro monatlich.

    Nach der hälftigen Aufteilung erhält Frau Müller eine eigene gesetzliche Rente von 1.450 Euro.

    Der entscheidende Vorteil: Die Mieteinkünfte werden auf diese eigene Altersrente nicht angerechnet!

    Der finanzielle Unterschied

    Mit Witwenrente:

    900 € + 39,41 € + 4.000 € = 4.939,41 Euro monatlich

    Mit Rentensplitting:

    1.450 € + 4.000 € = 5.450 Euro monatlich

    Das bedeutet 510,59 Euro mehr im Monat!

    Auf ein Jahr gerechnet sind das 6.127,08 Euro zusätzlich!

    Die Beträge sind vereinfachte Modellrechnungen vor individuellen Steuern und Sozialabgaben.

    Mein Fazit als Rentenberater

    Rentensplitting kann Vorteile bringen – muss es aber nicht!

    Das Rentensplitting ist bereits heute nach §§ 120a ff. SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig möglich.

    Allerdings ist eine wirksame Entscheidung grundsätzlich bindend. Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente aus derselben Ehe entfällt.

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

    Besondere Vorsicht: Sinken später die Mieteinkünfte, kann die Hinterbliebenenrente wieder erheblich wertvoller sein.

    Deshalb sollte vor jeder Entscheidung eine individuelle Vergleichsberechnung durch einen qualifizierten Rentenberater erfolgen.

    Denn eine Entscheidung, die heute Vorteile bringt, kann langfristig erhebliche Nachteile verursachen!

    Werner Hoffmann – Rentenberater


    #Witwenrente #Rentensplitting #Mieteinkünfte #Rentenreform #Rentenberatung

    Hinweis: Die verwendeten Illustrationen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung.

  • Witwenrente oder Rentensplitting? Dieses Beispiel zeigt 510 Euro Unterschied im Monat!

    Witwenrente oder Rentensplitting? Dieses Beispiel zeigt 510 Euro Unterschied im Monat!

    Ein Beitrag von

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

    Was passiert finanziell, wenn die Witwenrente abgeschafft und durch ein Rentensplitting ersetzt würde?

    Ein konkretes Praxisbeispiel zeigt, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen dies für Hinterbliebene haben könnte.

    Ehepaar Müller – die Ausgangssituation

    Herr Müller hat während der Ehe 40 Entgeltpunkte, seine Frau 20 Entgeltpunkte erworben.

    Wir rechnen mit dem seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro.

    Herr Müller erhält:

    40 × 42,52 € = 1.700,80 Euro Bruttorente

    Frau Müller erhält:

    20 × 42,52 € = 850,40 Euro Bruttorente

    Gemeinsam verfügen sie über 2.551,20 Euro monatlich.

    Vereinfachend unterstellen wir, dass sämtliche Entgeltpunkte während der Ehe erworben wurden, keine Rentenabschläge bestehen und die Voraussetzungen für die große Witwenrente und das Rentensplitting erfüllt sind.

    Fall 1: Herr Müller verstirbt – die bisherige Witwenrente

    Frau Müller erhält weiterhin ihre eigene Altersrente von 850,40 Euro.

    Zusätzlich bekommt sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres die große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent der maßgeblichen Rente ihres Mannes.

    1.700,80 € × 55 % = 935,44 Euro Witwenrente

    Damit ergibt sich folgende monatliche Bruttorente:

    • Eigene Altersrente: 850,40 Euro
    • Große Witwenrente: 935,44 Euro
    • Gesamtrente: 1.785,84 Euro

    Wir unterstellen ausdrücklich, dass keine Kürzung der Witwenrente durch die Einkommensanrechnung erfolgt.

    Fall 2: Herr Müller verstirbt – Rentensplitting statt Witwenrente

    Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte gleichmäßig aufgeteilt.

    Herr Müller hatte 40 Entgeltpunkte, Frau Müller 20 Entgeltpunkte.

    Nach dem Splitting besitzen beide jeweils 30 Entgeltpunkte.

    Die eigene Rente von Frau Müller steigt dadurch auf:

    30 × 42,52 € = 1.275,60 Euro monatlich

    Allerdings erhält sie aufgrund des Rentensplittings keine zusätzliche Witwenrente mehr aus dieser Ehe.

    Der finanzielle Unterschied

    Ohne Rentensplitting:

    1.785,84 Euro monatlich

    Mit Rentensplitting:

    1.275,60 Euro monatlich

    Differenz: 510,24 Euro weniger pro Monat!

    Das entspricht:

    • 6.122,88 Euro weniger pro Jahr
    • 61.228,80 Euro weniger in zehn Jahren
    • 122.457,60 Euro weniger in zwanzig Jahren

    Die langfristigen Beträge sind reine Modellrechnungen ohne Rentenanpassungen, Steuern und Sozialabgaben.

    Mein Fazit

    Dieses Beispiel zeigt, dass ein Rentensplitting für Hinterbliebene erhebliche finanzielle Nachteile haben kann.

    Allerdings kann das Rentensplitting bei anderen Einkommensverhältnissen auch Vorteile bieten, beispielsweise wenn die Witwenrente wegen hohen eigenen Einkommens vollständig entfiele.

    Deshalb darf ein Rentensplitting nicht pauschal als gleichwertiger Ersatz für die Witwenrente betrachtet werden.

    Eine individuelle Vergleichsberechnung ist unverzichtbar.

    Screenshot

    Werner Hoffmann – Rentenberater


    #Witwenrente #Rentensplitting #Rentenberechnung #Rentenreform #Rentenberatung

    Hinweis: Die verwendeten Illustrationen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung.

  • Witwenrente oder Rentensplitting? Dieses Beispiel zeigt 510 Euro Unterschied im Monat!

    Witwenrente oder Rentensplitting? Dieses Beispiel zeigt 510 Euro Unterschied im Monat!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Unabhängiger Rentenberater.

    Was passiert finanziell, wenn die Witwenrente abgeschafft und durch ein Rentensplitting ersetzt würde?

    Ein konkretes Beispiel zeigt, welche Auswirkungen dies für Hinterbliebene haben könnte.

    Ehepaar Müller – die Ausgangssituation

    Herr Müller hat während der Ehe 40 Entgeltpunkte, seine Frau 20 Entgeltpunkte erworben.

    Wir rechnen mit dem seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro.

    Herr Müller erhält:

    40 × 42,52 € = 1.700,80 Euro Bruttorente.

    Frau Müller erhält:

    20 × 42,52 € = 850,40 Euro Bruttorente.

    Gemeinsam verfügen sie über 2.551,20 Euro monatlich.

    Vereinfachend unterstellen wir, dass sämtliche Entgeltpunkte während der Ehe erworben wurden, keine Abschläge bestehen und die Voraussetzungen für die große Witwenrente und das Rentensplitting erfüllt sind.

    Fall 1: Herr Müller verstirbt – die bisherige Witwenrente

    Frau Müller erhält weiterhin ihre eigene Altersrente von 850,40 Euro.

    Zusätzlich bekommt sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres die große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent der maßgeblichen Rente ihres Mannes.

    1.700,80 € × 55 % = 935,44 Euro Witwenrente.

    Damit ergibt sich:

    • Eigene Altersrente: 850,40 Euro
    • Große Witwenrente: 935,44 Euro
    • Gesamt: 1.785,84 Euro monatlich

    Wir unterstellen ausdrücklich, dass keine Kürzung durch Einkommensanrechnung erfolgt.

    Fall 2: Herr Müller verstirbt – Rentensplitting statt Witwenrente

    Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte gleichmäßig verteilt.

    Herr Müller hatte 40 Entgeltpunkte, Frau Müller 20.

    Nach dem Splitting besitzen beide jeweils 30 Entgeltpunkte.

    Die eigene Rente von Frau Müller steigt dadurch auf:

    30 × 42,52 € = 1.275,60 Euro monatlich.

    Allerdings erhält sie keine zusätzliche Witwenrente mehr aus dieser Ehe.

    Der finanzielle Unterschied

    Ohne Rentensplitting:

    1.785,84 Euro monatlich.

    Mit Rentensplitting:

    1.275,60 Euro monatlich.

    Differenz: 510,24 Euro weniger pro Monat!

    Das entspricht:

    • 6.122,88 Euro weniger pro Jahr
    • 61.228,80 Euro weniger in zehn Jahren
    • 122.457,60 Euro weniger in zwanzig Jahren

    Die langfristigen Beträge sind reine Modellrechnungen ohne Rentenanpassungen, Steuern und Sozialabgaben.

    Mein Fazit

    Dieses Beispiel zeigt, dass ein Rentensplitting für Hinterbliebene erhebliche finanzielle Nachteile haben kann.

    Allerdings kann das Rentensplitting bei anderen Einkommensverhältnissen auch Vorteile bieten, beispielsweise wenn die Witwenrente wegen hohen eigenen Einkommens vollständig entfiele.

    Deshalb darf ein Rentensplitting nicht pauschal als gleichwertiger Ersatz für die Witwenrente betrachtet werden.

    Eine individuelle Vergleichsberechnung ist unverzichtbar.

    Werner Hoffmann – Rentenberater


    #Witwenrente #Rentensplitting #Rentenberechnung #Rentenreform #Rentenberatung

    Hinweis: Die verwendeten Illustrationen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung.