Tag: 4. November 2026

  • Teil 7 – Rentenberater Kanzlei Professional – Onlinebanking direkt in der Kanzleisoftware!

    Teil 7 – Rentenberater Kanzlei Professional – Onlinebanking direkt in der Kanzleisoftware!

    Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH)

    Teil 7: Bankkonten, Zahlungseingänge und Buchhaltung – alles im Blick!

    Eine Rechnung wurde erstellt. Aber ist das Geld bereits eingegangen? Welche Zahlung gehört zu welchem Mandanten?

    Genau dafür habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ ein funktionsfähiges Onlinebanking mit Bankanbindung und automatischem Kontoumsatzabruf integriert.

    1. Bankkonten zentral verwalten

    Das integrierte Onlinebanking verbindet die Kanzleisoftware mit den Bankkonten.

    Kontostände und Kontoumsätze werden automatisch abgerufen und übersichtlich dargestellt.

    So lassen sich Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen direkt in der Kanzleisoftware kontrollieren.

    2. Zahlungseingänge Rechnungen zuordnen

    Besonders praktisch ist die Verbindung zur Rechnungsverwaltung.

    Anhand von Rechnungsnummer, Betrag und Verwendungszweck lassen sich eingegangene Zahlungen mit offenen Mandantenrechnungen abgleichen.

    Passende Zahlungen können zugeordnet und unklare Buchungen überprüft werden.

    3. Offene Rechnungen sofort erkennen

    Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen oder überfällig?

    Die Verbindung zwischen Onlinebanking, Rechnungsverwaltung und Mahnwesen ermöglicht eine zentrale Übersicht.

    Das spart Verwaltungsarbeit und hilft, unnötige Mahnungen zu vermeiden!

    4. Bankbuchungen und SKR03

    Auch die Buchhaltung ist mit dem Zahlungsverkehr verbunden.

    Bankumsätze lassen sich Buchungskategorien zuordnen und für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufbereiten.

    Der Kontenrahmen SKR03 unterstützt dabei eine strukturierte Buchführung.

    5. Sicherheit beim Onlinebanking

    Bankdaten und Mandanteninformationen müssen besonders geschützt werden!

    Deshalb spielen sichere Authentifizierung, geschützte Zugangsdaten und kontrollierte Zahlungsfreigaben eine wichtige Rolle.

    Das integrierte Onlinebanking ermöglicht die Bearbeitung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Kanzleisoftware.

    Mein Ziel: Alles miteinander verbinden!

    Rechnungen, Bankumsätze, Zahlungseingänge, Mahnungen und Buchhaltung – alles in einer Kanzleisoftware!

    Genau dafür habe ich die Rentenberater Kanzlei Professional entwickelt.

    Fortsetzung folgt!

    #RentenberaterKanzlei #Onlinebanking #Kanzleisoftware #Buchhaltung #Zahlungsverkehr

    Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

  • Teil 6 – Rentenberater Kanzlei Professional – Von der Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung!Teil 6 –

    Teil 6 – Rentenberater Kanzlei Professional – Von der Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung!Teil 6 –

    Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Entwickler

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    Teil 6: Zeiterfassung, Rechnungsstellung, Mahnwesen und Buchhaltung.

    Eine professionelle Rentenberaterkanzlei braucht mehr als Rentenberechnungen und Mandantenverwaltung.

    Auch Arbeitszeiten, Rechnungen, Zahlungseingänge und Buchhaltung müssen organisiert werden!

    Deshalb habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ auch kaufmännische Funktionen integriert.

    1. Stunden, Telefonate und Schreibaufwand erfassen

    Ob Mandantengespräch, Telefonat, Schriftverkehr, Aktenprüfung oder Rentenberechnung – die Arbeitszeit lässt sich dem jeweiligen Mandanten zuordnen.

    Hinterlegte Stundensätze ermöglichen eine übersichtliche Honorarabrechnung.

    2. Rechnungen automatisch erstellen

    Aus erfassten Leistungen lassen sich Rechnungen mit einzelnen Leistungspositionen vorbereiten.

    Arbeitszeiten, Honorare und Auslagen werden berücksichtigt. Nettobetrag, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag können dargestellt werden.

    Das spart Zeit und vermeidet doppelte Eingaben!

    3. Rechnungs- und Mahnverwaltung

    Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen?

    Die Rechnungsverwaltung unterstützt bei der Überwachung von Zahlungseingängen, offenen Posten und Fälligkeiten.

    Auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen lassen sich verwalten.

    4. Buchhaltung mit Umsatzsteuer und SKR03

    Die Software unterstützt die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und AfA.

    Geschäftsvorfälle können Buchungskonten zugeordnet werden. Dabei werden Umsatzsteuer und Vorsteuer berücksichtigt.

    Ein wichtiger Bestandteil ist die Orientierung am Kontenrahmen SKR03.

    5. Einnahmenüberschussrechnung und Steuerberater

    Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellt betriebliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber und unterstützt die Gewinnermittlung.

    Buchungsdaten und Auswertungen können für den Steuerberater oder die steuerliche Weiterbearbeitung aufbereitet werden.

    Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die gesetzlich vorgesehenen Verfahren.

    Mein Ziel: Alles in einer Software!

    Von der Rentenberechnung über die Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung – möglichst ohne Programmwechsel!

    Genau dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional.

    Fortsetzung folgt!

    #RentenberaterKanzlei #Kanzleisoftware #Rechnungsstellung #Buchhaltung #Einnahmenüberschussrechnung

    Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

  • Teil 5 – Rentenberater Kanzlei Professional – Erbrecht und Erbschaftsteuer verständlich erklärt!

    Teil 5 – Rentenberater Kanzlei Professional – Erbrecht und Erbschaftsteuer verständlich erklärt!

    Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Softwareentwickler

    Teil 5: Erben, Vererben und die mögliche Erbschaftsteuer

    Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? Welche Freibeträge gelten für Ehepartner und Kinder? Und wie lässt sich eine mögliche Erbschaftsteuer berechnen?

    Auch diese Themen behandelt meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ – als Informations- und Berechnungshilfe.

    1. Wer erbt ohne Testament?

    Die gesetzliche Erbfolge richtet sich insbesondere nach Verwandtschaftsgrad und Familienstand.

    Die Software unterstützt dabei, typische Familienkonstellationen und mögliche Erbquoten übersichtlich darzustellen.

    2. Pflichtteil und Nachlass

    Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge verändern. Dennoch können bestimmten Angehörigen Pflichtteilsansprüche zustehen.

    Die Software bietet eine Übersicht über Nachlassvermögen, Verbindlichkeiten und mögliche Pflichtteilsansprüche.

    3. Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

    Besonders interessant sind die persönlichen Steuerfreibeträge nach § 16 ErbStG:

    • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder: 400.000 Euro
    • Enkel: grundsätzlich 200.000 Euro

    Weitere gesetzliche Ausnahmen und Vergünstigungen sind zu berücksichtigen.

    4. Erbschaftsteuer überschlägig berechnen

    Bei der Berechnung spielen insbesondere Nachlasswert, steuerpflichtiger Erwerb, Freibeträge, Steuerklasse und Steuersatz eine Rolle.

    Mit einer Modellrechnung lassen sich mögliche steuerliche Auswirkungen veranschaulichen.

    Wichtig: Eine solche Berechnung ersetzt weder die individuelle Steuerberatung noch den Steuerbescheid des Finanzamts.

    5. Wo liegen die Grenzen der Software?

    Ganz wichtig: Die Software ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung!

    Die individuelle erbrechtliche Beratung und Gestaltung gehört zu entsprechend befugten Rechtsanwälten und Notaren.

    Die steuerliche Einzelfallberatung ist insbesondere Aufgabe von Steuerberatern oder anderen gesetzlich dazu befugten Personen.

    Mein Ziel: Mehr Wissen und bessere Vorbereitung!

    Rentenberater Kanzlei Professional soll komplexe Zusammenhänge verständlich machen und Mandantengespräche unterstützen.

    Denn Rente, Generationenberatung, Erbrecht und Steuern können eng miteinander verbunden sein.

    Selbstverständlich soll das Erbrecht und die Erbschaftsteuer nur allgemein erklärt werden.

    Fortsetzung folgt!

    #Erbrecht #Erbschaftsteuer #RentenberaterKanzlei #Generationenberatung #Nachlassplanung

    Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

  • Teil 4 – Rentenberater Kanzlei Professional – Vollmachten, Verfügungen und Testamentsentwürfe!

    Teil 4 – Rentenberater Kanzlei Professional – Vollmachten, Verfügungen und Testamentsentwürfe!

    Von

    Werner Hoffmann.

    Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH).

    Teil 4: Das Untermenü „Vollmachten und Verfügungen“

    Was passiert, wenn ein Mensch plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer darf dann für ihn handeln?

    Dafür wurde in meiner selbst entwickelten „Rentenberater Kanzlei Professional“ das Untermenü „Vollmachten und Verfügungen“ integriert.

    1. Dokumente automatisch vorbereiten

    Bereits erfasste Mandantendaten können in die vorgesehenen Dokumente übernommen werden. So müssen Namen und Anschriften nicht immer wieder neu eingegeben werden. Entwürfe lassen sich prüfen, ergänzen und ausgeben.

    2. Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

    Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, in festgelegten Angelegenheiten zu handeln. Eine Generalvollmacht kann weiter reichen. Umfang und Grenzen müssen sorgfältig auf den Einzelfall abgestimmt werden.

    3. Verfügungen für wichtige Lebenssituationen

    Zum Dokumentenbereich gehören Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Sorgerechtsverfügung. Auch die Benennung eines Vormunds oder Ersatzvormunds kann vorbereitet werden.

    Wichtig: Je nach Dokument und Rechtsgeschäft gelten besondere inhaltliche oder formelle Anforderungen.

    4. Testamentsentwürfe – unbedingt beachten!

    Die Software unterstützt Entwürfe für Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente, beispielsweise das Berliner Testament. Auch besondere Gestaltungen können als Arbeitsgrundlage dienen.

    Ein ausgedruckter Testamentsentwurf ist aber noch kein wirksames eigenhändiges Testament! Dafür muss der Erblasser den Text grundsätzlich vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben. Alternativ kann ein Testament notariell errichtet werden.

    Bei komplizierten Nachlassregelungen empfehle ich eine notarielle oder anwaltliche Prüfung.

    5. Dokumente individuell prüfen

    Die automatische Erstellung spart wiederkehrende Schreibarbeit und führt Mandantenunterlagen zusammen. Sie ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung.

    Selbstverständlich kann es sich hierbei nur um allgemeine Information handeln. Die Rechtsberatung hierzu führen Notare und Rechtsanwälte durch.

    Mein Ziel: Rentenberatung und Generationenberatung in einer Kanzleisoftware sinnvoll verbinden!

    #RentenberaterKanzlei #Vorsorgevollmacht #Patientenverfügung #Testament #Generationenberatung

    Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

    Rechtliche Grundlagen: § 2247 BGB – Eigenhändiges Testament⁠ und § 2232 BGB – Öffentliches Testament⁠. Bei gemeinschaftlichen eigenhändigen Testamenten ist außerdem § 2267 BGB⁠ zu beachten: Hier genügt grundsätzlich die handschriftliche Errichtung durch einen Ehegatten mit den erforderlichen Unterschriften beider Ehegatten.

  • Rentenberater Kanzlei Professional Teil 3 – Pflegegrad berechnen und Rentenansprüche sichern!

    Rentenberater Kanzlei Professional Teil 3 – Pflegegrad berechnen und Rentenansprüche sichern!

    Von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Betriebswirt bAV (FH), Generationenberater (IHK) und (KI-)Softwareentwickler.

    Teil 3: Pflegegradrechner und Rentenversicherung für Pflegepersonen

    Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung. Oft ist jedoch unbekannt, dass die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige zahlt.

    Meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ verbindet die Pflegegradeinschätzung mit der Berechnung möglicher Rentenversicherungsbeiträge.

    1. Pflegegrad detailliert ermitteln

    Der Pflegegradrechner bewertet sechs Bereiche der Pflegebedürftigkeit:

    • Mobilität,
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
    • Selbstversorgung,
    • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

    Die Ergebnisse fließen nach den gesetzlichen Gewichtungsregeln in eine Gesamtpunktzahl ein. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Pflegegrad von 1 bis 5. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.

    2. Pflegezeiten können Rentenansprüche schaffen

    Für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten grundsätzlich diese Voraussetzungen:

    • Pflegegrad 2 bis 5,
    • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf wenigstens zwei Tage,
    • Nicht erwerbsmäßige Pflege im häuslichen Umfeld,
    • Regelmäßig höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche.

    Zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen sind zu prüfen.

    3. Beiträge und Rentenwirkung berechnen

    Wie viel die Pflegeversicherung einzahlt, hängt unter anderem von Pflegegrad, Leistungsart und Pflegeaufteilung ab.

    Die Software berechnet die Rentenversicherungsbeiträge und deren mögliche Auswirkung auf die spätere Rente und stellt die Ergebnisse nachvollziehbar dar.

    4. Formulare für Pflegekasse und Rentenversicherung

    Zum Ablauf gehört der „Fragebogen zur sozialen Sicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen“. Er wird bei der Pflegekasse eingereicht.

    Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und veranlasst gegebenenfalls die Meldung und Beitragszahlung an die Rentenversicherung. Ein gesonderter Rentenantrag ist dafür grundsätzlich nicht nötig.

    Mein Ziel: Pflegegrad, Pflegezeiten und Rentenansprüche in einer Kanzleisoftware zusammenführen!

    #Pflegegrad #Pflegegradrechner #PflegendeAngehörige #Rentenversicherung #RentenberaterKanzlei

    Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

  • Rentenberater Kanzlei Professional Teil 2 – Was diese Software noch alles berechnen kann!

    Rentenberater Kanzlei Professional Teil 2 – Was diese Software noch alles berechnen kann!

    Von
    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

    Teil 2: Rentenberechnung, Witwenrente, Rentensplitting und Steuern

    Im ersten Teil habe ich meine selbst entwickelte Software „Rentenberater Kanzlei Professional“ vorgestellt: Mandantenverwaltung, das Einlesen von Rentenunterlagen und die Prüfung von Versicherungsverläufen.

    Doch das Programm kann noch wesentlich mehr!

    4. Rentenberechnungen für unterschiedliche Lebenssituationen

    Ein Schwerpunkt ist die gesetzliche Rentenversicherung. Die Software unterstützt unter anderem bei:

    • Altersrenten: Frühester Rentenbeginn, Abschläge, Rentenhöhe und Altersgrenzen.
    • Erwerbsminderungsrenten: Versicherungsrechtliche Voraussetzungen und Rentenberechnung.
    • Witwen- und Witwerrenten: Berechnung mit Einkommensanrechnung und Freibeträgen.
    • Rentensplitting: Berechnung und Vergleich für Ehegatten.
    • Grundrentenzuschlag: Prüfung der Voraussetzungen und Berechnung.
    • Wartezeiten: Prüfung von 5, 35 und 45 Versicherungsjahren.

    Besonders interessant: Unterschiedliche Rentenbeginn-Szenarien lassen sich vergleichen.

    Was passiert, wenn jemand zwei Jahre früher oder später in Rente geht? Wie verändern sich die Rentenhöhe und mögliche Abschläge? Welche Auswirkungen hat eine längere Berufstätigkeit?

    Genau solche Fragen lassen sich mit der Software untersuchen!

    5. Steuerberechnung – mehr als nur die gesetzliche Rente

    Eine Rentenentscheidung sollte nicht ausschließlich anhand der Bruttorente getroffen werden. Auch steuerliche Auswirkungen sind wichtig!

    Bei steuerlichen Schätzungen können unterschiedliche Einkünfte berücksichtigt werden:

    • Gesetzliche Altersrenten
    • Betriebsrenten
    • Hinzuverdienst neben der Rente
    • Weitere steuerpflichtige Einkünfte

    Die Steuerjahre 2025, 2026 und 2027 gehören zum vorgesehenen Berechnungsumfang. So lassen sich unterschiedliche Einkommenssituationen steuerlich vergleichen.

    Und das ist noch längst nicht alles!

    Rentenberater Kanzlei Professional ist weit mehr als ein Rentenberechnungsprogramm!

    Was haben Pflegegrade, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamente und Erbschaftsteuer mit einer modernen Kanzleisoftware zu tun?

    Und warum sind auch Rechnungsstellung, Buchhaltung, Bankverkehr und steuerliche Auswertungen integriert?

    Genau darum geht es im dritten Teil! Ich zeige, welche zusätzlichen Aufgaben meine Software übernehmen kann.

    Fortsetzung folgt – es bleibt spannend!

    #Rentenberater #Rentenberechnung #Witwenrente #Rentensplitting #Kanzleisoftware

    Hinweis: Die Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und zeigen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software.

    Zeichenzahl: 2.649 einschließlich Leerzeichen, von der Überschrift bis vor die Hashtags, ohne Markdown-Formatierungszeichen.

  • NEU: Rentenberater Kanzlei Professional –Teil 1 Eine komplette Kanzleisoftware aus der Praxis!

    NEU: Rentenberater Kanzlei Professional –Teil 1 Eine komplette Kanzleisoftware aus der Praxis!

    Von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Betriebswirt bAV (FH) und Generationenberater (IHK)

    Teil 1: Mandantenverwaltung, Dokumentenerkennung und Versicherungsverläufe

    Eine Neuigkeit für professionelle Rentenberater: Ich habe meine eigene Kanzleisoftware entwickelt!

    In der Rentenberatung werden häufig unterschiedliche Programme für Mandantenverwaltung, Rentenberechnungen und Dokumente benötigt.

    Genau das wollte ich ändern!

    Deshalb habe ich „Rentenberater Kanzlei Professional“ entwickelt – eine umfassende Windows-Software, die wichtige Aufgaben einer Rentenberaterkanzlei in einem einzigen Programm vereint.

    Die aktuelle Version V34.15 bietet zahlreiche miteinander verbundene Funktionen.

    1. Mandantenverwaltung – alles an einem Ort

    Mandantendaten, Familienangehörige, Versicherungsnummern, Aufträge, Dokumente und Fallakten werden zentral verwaltet.

    Auch Widerspruchs- und Klagefristen lassen sich überwachen. Automatische Wiedervorlagen unterstützen die tägliche Kanzleiarbeit.

    2. Rentenunterlagen einfach einscannen

    Versicherungsverläufe, Rentenauskünfte und Rentenbescheide können als PDF eingelesen werden.

    Besonders praktisch: Versicherungsverläufe lassen sich mit einem normalen Scanner erfassen oder mit einem hochwertigen Smartphone direkt abfotografieren und in das Programm übernehmen.

    Eine mehrstufige OCR-Texterkennung verarbeitet die Dokumente. Die erkannten Daten können anschließend für die Rentenberechnung übernommen werden.

    Das spart aufwendiges manuelles Abtippen!

    3. Versicherungsverläufe automatisch überprüfen

    Das Programm analysiert Versicherungsverläufe der Deutschen Rentenversicherung.

    Dabei unterstützt es unter anderem bei:

    • Erkennung fehlender Versicherungszeiten
    • Prüfung von Beitragszeiten und Entgeltpunkten
    • Erkennung möglicher Mehrfachbelegungen
    • Prüfung von Kindererziehungszeiten
    • Kontenklärung und fehlenden Nachweisen

    Besonders wichtig: Durch Vergleichsberechnungen können auch mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten in DRV-Unterlagen auffallen.

    Und wie geht es weiter?

    Das war erst der Anfang!

    Im nächsten Teil zeige ich, welche Rentenberechnungen möglich sind – von der Altersrente über die Erwerbsminderungsrente bis zur Witwenrente und zum Rentensplitting.

    Und sogar die steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Einkünfte können berücksichtigt werden.

    Fortsetzung folgt!

    #Rentenberater #Kanzleisoftware #Rentenberechnung #Versicherungsverlauf #RentenberaterKanzlei

    Hinweis: Die Bilder wurden mit KI erstellt und dienen der Veranschaulichung. Sie sind keine Original-Screenshots der Software.