Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.
Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?
Warum gibt es die Lebendbescheinigung?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.
Das Problem: Der Brief kommt nicht an
Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.
Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.
Was sollten Betroffene tun?
Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:
Name
Geburtsdatum
Rentenversicherungsnummer
aktuelle Anschrift
Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind
Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.
Wird die Rente endgültig gestrichen?
Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.
Unterstützung durch Rentenberater
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.
Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.
Jedes Jahr erhalten viele Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise vom Renten Service der Deutschen Post.
Für die meisten Rentner in Deutschland ist dies lediglich eine Information über die Rentenanpassung. Für bestimmte Rentenbezieher kann der Brief jedoch deutlich wichtiger sein.
Besonders betroffen sind Rentner, die ihre deutsche Rente im Ausland beziehen oder in bestimmten Fällen ein ausländisches Bankkonto nutzen. Sie erhalten häufig zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung. Mit diesem Dokument muss nachgewiesen werden, dass der Rentenanspruch weiterhin besteht.
Warum gibt es die Lebensbescheinigung?
Die Rentenversicherung soll sicherstellen, dass Rentenzahlungen nicht über den Tod eines Berechtigten hinaus erfolgen. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen ein Lebensnachweis verlangt.
Wer muss reagieren?
Wichtig: Rentner, die in Deutschland leben und ihre Rente auf ein deutsches Konto erhalten, müssen normalerweise keine Lebensbescheinigung einreichen. Anders sieht es bei vielen Rentenempfängern im Ausland aus.
Sie müssen die zugesandte Bescheinigung sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und von einer offiziellen Stelle bestätigen lassen. Anschließend muss das Original fristgerecht zurückgesandt werden.
Wer darf die Bescheinigung bestätigen?
Als bestätigende Stellen kommen unter anderem Behörden, Banken, Krankenkassen, Notare, Krankenhäuser, Rentenversicherungsträger, das Rote Kreuz oder deutsche Auslandsvertretungen infrage.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Wer die Bescheinigung nicht rechtzeitig zurücksendet, erhält zunächst in der Regel eine Erinnerung. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können die Rentenzahlungen eingestellt werden. Deshalb sollte das Schreiben keinesfalls ignoriert werden.
Mein Tipp als Rentenberater
Wer eine Lebensbescheinigung erhält, sollte die Angaben sofort prüfen und die notwendigen Schritte zeitnah erledigen. Noch wichtiger ist jedoch die regelmäßige Überprüfung des eigenen Rentenbescheids und der Rentenberechnung. Fehler bei Versicherungszeiten, Zuschlägen oder Rentenarten kommen häufiger vor, als viele glauben.
Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann helfen, Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.
Zum Vorlesen
FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente
Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?
Was steckt genau dahinter?
Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.
Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:
Rentenexperte – Renten-Experte.de .
1. Höhere Rentenquote in Italien
• In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.
• Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!
Altersversorgung LOGO bAV- Experte.de Renten-Experte.de .
2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen
• Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.
• Beispiel:
• Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto
• Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.
• In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .
3. Finanzierung und Nachhaltigkeit
• Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.
• Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.
4. Unterschiede im Renteneintrittsalter
Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .
• In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.
• Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.
Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.
5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten
• Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.
• Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.
Warum wird diese Behauptung genutzt?
• Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.
• Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.
• Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.
Fazit
• Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.
• Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.
• Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.
Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.
——
Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!
Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.
Deutschland
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.
• Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.
• Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.
So bezahlt die gesetzliche Rente:
Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
etc.
Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.
Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.
Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.
Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.
• Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.
Beitragsbemessungsgrenze
• Westdeutschland: 7.550 € pro Monat
• Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat
• Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.
Zusätzliche Finanzierung
• Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).
Italien
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
• Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).
• Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33%desBruttolohns.
• Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).
Beitragsbemessungsgrenze
• Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.
Zusätzliche Finanzierung
• Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.
Fazit
Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.
Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.
Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.
Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.
——-
Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.
Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.
Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.
Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.
Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.
Grund:
In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.
So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.
Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.
—-
In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.
——
Übrigens:
Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,
weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.
1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:
• Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
• Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)
• Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.
2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung
Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:
• Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,
• Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,
• Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,
Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.
3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.
Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge
Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:
• Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
• Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren
• Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen
Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.
Fazit
Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.
Zuletzt noch eine Anmerkung:
Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.
——-
Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.
Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.
Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:
Rentenexperte – Renten-Experte.de
1. Höhere Rentenquote in Italien
• In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.
• Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!
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2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen
• Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.
• Beispiel:
• Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto
• Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.
• In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
3. Finanzierung und Nachhaltigkeit
• Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.
• Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.
4. Unterschiede im Renteneintrittsalter
Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen
• In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.
• Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.
Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.
5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten
• Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.
• Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.
Warum wird diese Behauptung genutzt?
• Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.
• Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.
• Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.
Fazit
• Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.
• Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.
• Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.
Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.
——
Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!
Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien
Deutschland
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.
• Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.
• Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.
So bezahlt die gesetzliche Rente:
Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte
Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.
• Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.
Beitragsbemessungsgrenze
• Westdeutschland: 7.550 € pro Monat
• Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat
• Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.
Zusätzliche Finanzierung
• Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).
Italien
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
• Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).
• Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.
• Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).
Beitragsbemessungsgrenze
• Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.
Zusätzliche Finanzierung
• Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.
Fazit
Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.
Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.
Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.
Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.
——-
Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.
Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.
Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.
Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.
Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.
Grund:
In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.
So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.
Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.
—-
In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.
——
Übrigens:
Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,
weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.
1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:
• Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
• Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)
• Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.
2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung
Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:
• Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter
• Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung
• Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung
Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.
3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.
Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge
Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:
• Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
• Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren
• Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen
Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.
Fazit
Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.
Zuletzt noch eine Anmerkung:
Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.
——-
Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.
Wer im Ausland gearbeitet hat, erwirbt relevante Zeiten für den späteren Rentenanspruch.
Jobs im Ausland sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu zählt zum Beispiel eine „Mindestversicherungszeit“:
Für langjährig Versicherte liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, können hierfür zusammengerechnet werden.
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten.
Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.
Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es – unterschiedliche Verbindungsstellen, die zuständig sind:
Land Deutsche Verbindungsstellen der Regionalträger
Albanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Australien Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Belgien Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Bosnien-Herzegowina Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Brasilien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Bulgarien Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Chile Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Dänemark Deutsche Rentenversicherung Nord
Estland Deutsche Rentenversicherung Nord
Finnland Deutsche Rentenversicherung Nord
Frankreich Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Griechenland Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Großbritannien Deutsche Rentenversicherung Nord
Indien Deutsche Rentenversicherung Nord
Irland Deutsche Rentenversicherung Nord
Island Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Israel Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Italien Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Japan Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Kanada/Québec Deutsche Rentenversicherung Nord
Republik Korea Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Kosovo Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Kroatien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Lettland Deutsche Rentenversicherung Nord
Liechtenstein Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Litauen Deutsche Rentenversicherung Nord
Luxemburg Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Malta Deutsche Rentenversicherung Schwaben Marokko Deutsche Rentenversicherung Schwaben Niederlande
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Republik Moldau Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Montenegro Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Nordmazedonien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Norwegen Deutsche Rentenversicherung Nord
Österreich Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Philippinen Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Polen Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Portugal Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Rumänien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Schweden Deutsche Rentenversicherung Nord
Schweiz Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Serbien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Slowakei Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Slowenien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Spanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Tschechien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Tunesien Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Türkei Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Ukraine Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Ungarn Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Uruguay Deutsche Rentenversicherung Rheinland
USA Deutsche Rentenversicherung Nord
Zypern (griechischer Teil) Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Beispiel:
Ein Italiener arbeitete in Deutschland, hatte aber noch Militärdienst und Arbeitszeiten in Italien abgeleistet.
In diesem Fall wäre die Deutsche Rentenversicherung Schwaben für den Rentenantrag zuständig.