Kategorie: Dokumentenmappe

  • Rente – Versicherungsnummer

    Rente – Versicherungsnummer

    Die Rentenversicherungsnummer hat System

    Rentenversicherung
    www.Renten-Experte.de

    Die Rentenversicherungsnummer hat System. Der Aufbau der Versicherungsnummer ist logisch aufgebaut.

    • Die Rentenversicherungsnummer besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben
    • Sie steht auf Ihrem Sozialversicherungsausweis und gilt Ihr gesamtes Leben

    Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis.

    Sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben und enthält unter anderem das Geburtsdatum des versicherten.

    Wer übrigens vor 2005 geboren wurde, hat seine RVNR in der Regel bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bekommen.

    Seit 2005 erhält jeder Bundesbürger automatisch bei seiner Geburt eine Rentenversicherungsnummer.

    Rentenexperte Renten-Experte.de

    Die ersten beiden Ziffern: Diese bilden die Bereichsnummer ab. So ist die Ziffer 63 die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ziffern 23 die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

    Anschließend folgt Ihr Geburtsdatum TTMMJJ, zB. 110561

    Direkt danach folgt ein Buchstabe. Dies ist Dein erster Buchstabe Deines Geburtsnamen.

    Die 10. und 11. Stellen sind eine Seriennummer, wobei 00-49 für männlich und 50-99 für weiblich oder ein unbestimmtes Geschlecht steht.

    Die allerletzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die man auch selbst berechnen kann. Und dies geht wie folgt:

    Sie wird bestimmt, indem der Buchstabe in der neunten Stelle der RVN durch eine zweistellige Zahl ersetzt wird, die der Position des Buchstabens im deutschen Alphabet entspricht. Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden – an der ersten Stelle beginnend – mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Die erste Ziffer also mit 2, die zweite mit 1 und so weiter. Von jedem Produkt wird die Quersumme gebildet, alle Quersummen wiederum zu einer Zahl addiert. Die letzte, das heißt die ganz rechts stehende Ziffer dieser Zahl ist die Prüfziffer.

    Ist doch ganz einfach. Oder?

    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

    Nachfolgend eine Übersicht der Bereichsnummern

    02           Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)

    03 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)

    04           Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)

    08           Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)

    09 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)

    10           Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)

    11           Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    12 Deutsche Rentenversicherung Hessen

    13           Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)

    14           Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)

    15 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)

    16           Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

    17           Deutsche Rentenversicherung Saarland

    18 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)

    19           Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)

    20           Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)

    21 Deutsche Rentenversicherung Schwaben

    23           Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)

    24           Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)

    25 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)

               Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)

    28           Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

    29 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)

    38           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)

    39           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)

    40 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

    42 bis 79  Deutsche Rentenversicherung Bund (Die Bereichsnummern entsprechen den Bereichsnummern des Gebietes des Regionalträgers plus 40)

    80           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)

    81           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)

    82           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    89 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)

    Die Rentenversicherungsnummer ist neben der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer, eine der drei wichtigsten, lebenslang gültigen Identifikationsnummern eines deutschen Staatsbürgers.

  • Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

    Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

    Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

    Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

    www.Renten-Experte.de

    Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

    Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

    Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

    Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

    Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

    Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

    Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

    Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

    Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

    Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

    —> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
    —> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
    ~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
    —> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

    Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

    Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

    Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

    Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

    Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

    Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

    Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

    Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

    1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
    2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
    3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

    Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

    Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

    Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

    Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

    Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

    Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

    Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

    Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

    Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

    Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.