Kategorie: Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende rechtliche Erklärung, die einer Person (Bevollmächtigter) erlaubt, den Vollmachtgeber in fast allen Vermögens-, Rechts- und Lebensangelegenheiten zu vertreten. Sie ist meist sofort gültig und deckt Behördengänge, Finanzen und Verträge ab. Sie gilt oft über den Tod hinaus.

  • Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

    Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

    Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

    Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

    Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

    Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

    Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

    Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

    Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

    Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

    Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

    Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

    Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

    Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

    Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

    Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

    Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

    Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

    Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

    Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

    Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

    Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

    In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

    Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

    Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

    Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

    In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

    Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

    Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

    Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

    Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

    Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

    Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

    Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.

  • Rente – Versicherungsnummer

    Rente – Versicherungsnummer

    Die Rentenversicherungsnummer hat System

    Rentenversicherung
    www.Renten-Experte.de

    Die Rentenversicherungsnummer hat System. Der Aufbau der Versicherungsnummer ist logisch aufgebaut.

    • Die Rentenversicherungsnummer besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben
    • Sie steht auf Ihrem Sozialversicherungsausweis und gilt Ihr gesamtes Leben

    Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis.

    Sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben und enthält unter anderem das Geburtsdatum des versicherten.

    Wer übrigens vor 2005 geboren wurde, hat seine RVNR in der Regel bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bekommen.

    Seit 2005 erhält jeder Bundesbürger automatisch bei seiner Geburt eine Rentenversicherungsnummer.

    Rentenexperte Renten-Experte.de

    Die ersten beiden Ziffern: Diese bilden die Bereichsnummer ab. So ist die Ziffer 63 die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ziffern 23 die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

    Anschließend folgt Ihr Geburtsdatum TTMMJJ, zB. 110561

    Direkt danach folgt ein Buchstabe. Dies ist Dein erster Buchstabe Deines Geburtsnamen.

    Die 10. und 11. Stellen sind eine Seriennummer, wobei 00-49 für männlich und 50-99 für weiblich oder ein unbestimmtes Geschlecht steht.

    Die allerletzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die man auch selbst berechnen kann. Und dies geht wie folgt:

    Sie wird bestimmt, indem der Buchstabe in der neunten Stelle der RVN durch eine zweistellige Zahl ersetzt wird, die der Position des Buchstabens im deutschen Alphabet entspricht. Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden – an der ersten Stelle beginnend – mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Die erste Ziffer also mit 2, die zweite mit 1 und so weiter. Von jedem Produkt wird die Quersumme gebildet, alle Quersummen wiederum zu einer Zahl addiert. Die letzte, das heißt die ganz rechts stehende Ziffer dieser Zahl ist die Prüfziffer.

    Ist doch ganz einfach. Oder?

    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

    Nachfolgend eine Übersicht der Bereichsnummern

    02           Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)

    03 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)

    04           Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)

    08           Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)

    09 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)

    10           Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)

    11           Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    12 Deutsche Rentenversicherung Hessen

    13           Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)

    14           Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)

    15 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)

    16           Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

    17           Deutsche Rentenversicherung Saarland

    18 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)

    19           Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)

    20           Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)

    21 Deutsche Rentenversicherung Schwaben

    23           Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)

    24           Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)

    25 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)

               Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)

    28           Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

    29 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)

    38           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)

    39           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)

    40 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

    42 bis 79  Deutsche Rentenversicherung Bund (Die Bereichsnummern entsprechen den Bereichsnummern des Gebietes des Regionalträgers plus 40)

    80           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)

    81           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)

    82           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    89 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)

    Die Rentenversicherungsnummer ist neben der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer, eine der drei wichtigsten, lebenslang gültigen Identifikationsnummern eines deutschen Staatsbürgers.

  • Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

    Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

    Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

    Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

    www.Renten-Experte.de

    Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

    Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

    Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

    Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

    Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

    Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

    Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

    Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

    Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

    Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

    —> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
    —> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
    ~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
    —> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

    Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

    Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

    Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

    Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

    Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

    Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

    Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

    Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

    1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
    2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
    3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

    Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

    Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

    Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

    Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

    Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

    Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

    Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

    Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

    Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

    Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.