Kategorie: Generationenberater

  • Teil 9. – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

    Teil 9. – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem nun fast alles geregelt war, blieb bei Susi dennoch eine kleine Sorge.

    Eine Frage beschäftigte sie immer wieder:

    Was kostet eigentlich die Beratung durch einen Rentenberater?

    Denn anders als viele Menschen glauben, arbeitet ein Rentenberater weder für die Deutsche Rentenversicherung noch für eine Gemeinde oder Behörde.

    *

    Ein Rentenberater ist ein unabhängiger Rechtsberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

    Das bedeutet:
    Er wird ausschließlich durch das Honorar seiner Mandanten bezahlt.

    Für Susi war das zunächst ungewohnt. Schließlich war sie es gewohnt, dass viele Beratungen bei Behörden scheinbar kostenlos sind.

    Doch bei genauerem Hinsehen wurde ihr klar, wie umfangreich die Unterstützung in ihrem Fall tatsächlich gewesen war.

    Der Rentenberater hatte nicht nur einen Antrag gestellt.
    Er hatte vor allem geholfen, die richtige Reihenfolge der Entscheidungen zu finden.

    Denn genau diese Reihenfolge kann im Sozialrecht entscheidend sein.

    Im Fall von Susi bedeutete das konkret:

    • zunächst Krankmeldung und Anspruch auf Krankengeld,
    • anschließend mögliche Rehabilitationsmaßnahmen,
    • erneute Prüfung der Erwerbsminderungsrente,
    • mögliche Verbesserung beim Grad der Schwerbehinderung,
    • Prüfung eines Anspruchs auf Wohngeld,
    • später eine mögliche höhere Altersrente,
    • und sogar die Prüfung von Pflegeleistungen.
    **

    Ohne diese Beratung hätte ihre Situation auch ganz anders aussehen können.

    Im schlimmsten Fall wäre Susi möglicherweise dauerhaft auf Bürgergeld – oder künftig die neue Grundsicherung – angewiesen gewesen.

    Durch die strukturierte Beratung ergab sich für sie dagegen eine deutlich bessere Situation.

    Natürlich kostet eine solche Beratung Geld.

    Doch in vielen Fällen werden Zahlungsvereinbarungen getroffen, sodass das Honorar auch in Raten gezahlt werden kann.

    Zum Schluss erklärte der Rentenberater Susi noch einmal offen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

    Eine Erstberatung, die bereits viele wichtige Hinweise geben kann, kostet in der Regel 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Wenn daraus weitere Berechnungen oder Beratungen entstehen, fallen dafür natürlich zusätzliche Kosten an.

    Für solche Tätigkeiten gibt es gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Darüber hinaus werden in der Praxis häufig auch Pauschalhonorare oder Stundenhonorare vereinbart.

    ***

    Vergleicht man diese Kosten mit anderen Dienstleistungen, relativiert sich vieles.

    Ein Handwerker oder eine Kfz-Werkstatt berechnet heute häufig 120 € bis 240 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Am Ende wurde Susi klar:

    Eine gute Beratung kostet Geld –
    aber eine falsche Entscheidung kann oft viel teurer werden.

    *****

    Zur Vorgeschichte

    #Rentenberater
    #Erwerbsminderungsrente
    #Sozialrecht
    #Rentenberatung
    #Deutschland

    Ki generierte Bilder:

    *Susi sitzt am Küchentisch und schaut nachdenklich auf eine Rechnung

    **Beratungsgespräch mit Rentenberater, Dokumente liegen auf dem Tisch

    ***Symbolbild Kfz-Werkstatt: Mechaniker mit Rechnung/Clipboard

    ****Susi wirkt erleichtert, Unterlagen sind geordnet]

    *****Ordner/Unterlagen geordnet, Symbol „gute Beratung zahlt sich aus“

  • Teil 8. – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

    Teil 8. – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

    Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

    Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

    Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
    Doch rechtlich ist das nicht so.

    Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

    Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

    *

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

    Zum Beispiel:

    • Gespräche mit Ärzten führen,
    • medizinische Entscheidungen begleiten,
    • mit Behörden kommunizieren,
    • Verträge kündigen oder abschließen,
    • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

    Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

    **

    Generalvollmacht

    Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

    Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

    In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

    Wichtig ist dabei vor allem eines:

    Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

    ***

    Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

    Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
    In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

    Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

    Der Vorteil:
    Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

    Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

    Notfallordner
    Notfallordner von
    www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

    Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

    Ein ruhiger Blick nach vorne

    Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

    Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

    • ihre Erwerbsminderungsrente,
    • mögliche Pflegeleistungen,
    • Unterstützung durch ihre Familie,
    • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

    Später sagte sie einmal:

    „Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
    Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

    Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

    Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

    Fortsetzung Teil 9

    Zur Vorgeschichte

    #Vorsorgevollmacht
    #Generalvollmacht
    #Betreuungsrecht
    #Rentenberatung
    #Sozialrecht

    KI – generierte Bilder:

    *Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

    **Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

    ***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

    ****

  • Der Kampf um deine BU-oder Erwerbsminderungsrente: Warum der Antrag zur Herausforderung wird

    Der Kampf um deine BU-oder Erwerbsminderungsrente: Warum der Antrag zur Herausforderung wird

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte Werner Hoffmann

    Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die private Berufsunfähigkeitsversicherung

    Zum Anhören:

    YouTube player

    Im Teil 2 geht es auch kurz um die gesetzliche Rentenversicherung.

    Teil 1 Berufsunfähigkeitsversicherung

    „Einen interessanten Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich heute in der Pfeffeeminzia gelesen.“

    Stell dir vor, dein Beruf ist plötzlich Geschichte – sei es durch Krankheit oder einen Unfall. In einem Moment stehst du noch mitten im Arbeitsleben, im nächsten kämpfst du mit Arztbesuchen, Krankenkasse, Arbeitgeber und zig Formularen. Das allein ist schon stressig genug. Doch wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hast, wartet noch eine weitere Hürde: der Antrag auf deine BU-Rente. Und dieser Antrag hat es in sich.

    Der Papierkrieg beginnt

    Der Teufel steckt im Detail:

    Du musst deinem Versicherer genau schildern, was du beruflich gemacht hast, wie dein Gesundheitszustand aussieht und welche Einschränkungen du hast. Dazu kommen jede Menge Unterlagen – ärztliche Befunde, Berichte, Dokumente. Alles muss akkurat und vollständig sein. Das kostet Zeit und Nerven.

    Es gibt sogar Leute, die schon beim Ausfüllen kapitulieren oder irgendwann während des Prüfprozesses einfach nicht mehr reagieren.

    Kein Wunder:

    Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brechen 11 Prozent der Antragsteller das nervenaufreibende Hin und Her mit der Versicherung ab – und verzichten damit auf ihre BU-Rente.

    Wie dich Versicherer unterstützen können

    Doch nicht alle lassen dich im Regen stehen. Einige Versicherungen haben erkannt, dass sie Kunden unterstützen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.

    Manche bieten ein sogenanntes „Teleclaiming“ an – ein Service, bei dem ein Mitarbeiter dich telefonisch durch den Antrag führt.

    Andere Versicherer schicken sogar jemanden direkt zu dir nach Hause, um dir zu helfen.

    Zusätzlich gibt es Maßnahmen wie feste Ansprechpartner, regelmäßige Updates über den Bearbeitungsstand und Unterstützung bei Umschulungen oder Wiedereingliederungen in den Beruf.

    Besonders hervorgehoben wird die Hannoversche Lebensversicherung, die gute Erfahrungen mit ihrem Hilfsprogramm gemacht hat.

    Der Vorteil: Wenn alles richtig eingereicht wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.

    Die externe Beratung – dein Joker im Ernstfall

    Wenn es brenzlig wird, beispielsweise wenn ein Antrag abgelehnt werden könnte, bieten manche Versicherer auch finanzielle Unterstützung für externe Beratungen an. Unternehmen wie die Hannoversche, Axa oder LV 1871 übernehmen teilweise die Kosten, wenn du dir einen unabhängigen Berater zur Seite holst.

    Die Hannoversche zahlt hier sogar bis zu 500 Euro – der höchste Betrag am Markt. Diese Experten können helfen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, bevor es zur Ablehnung kommt.

    Wann du vorsichtig sein musst

    BU-Experten warnen jedoch: Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss gut durchdacht sein.

    Stellst du ihn zu früh oder mit unvollständigen Informationen, riskierst du nicht nur eine Ablehnung, sondern auch Nachteile bei einer späteren Nachversicherung oder einer Dynamikerhöhung deiner BU-Rente.

    Ein häufiger Fehler:

    Viele geben im Antrag ihre aktuelle Tätigkeit an, statt die Tätigkeit, die sie zuletzt gesund ausüben konnten.

    Beispiel:

    Du hast erst im Akkord gearbeitet, wurdest später wegen Rückenschmerzen in eine leichtere Abteilung versetzt und hast am Ende Stunden reduziert.

    Für die Prüfung des Anspruchs zählt dein ursprünglicher Beruf, nicht die „Schon-Arbeit“, die du zuletzt gemacht hast.

    Wann Experten helfen müssen

    In schwierigen Fällen raten viele Experten dazu, frühzeitig einen BU-Spezialisten einzuschalten.

    Dieser kennt alle Fallstricke und vertritt deine Interessen gegenüber der Versicherung. Makler können das oft nicht leisten, da ihnen das nötige Spezialwissen fehlt und sie für diese aufwändige Arbeit in der Regel nicht vergütet werden.

    Ein BU-Experte hingegen prüft deinen Fall intensiv, bevor du einen Antrag überhaupt stellst – und kann so verhindern, dass du unnötig in die Ablehnung rutschst.

    Das schleichende Risiko: Wenn du zu lange wartest

    Es passiert häufig, dass Menschen sich über Jahre hinweg mit gesundheitlichen Einschränkungen durchs Berufsleben schleppen und die BU-Rente gar nicht beantragen.

    Manche reduzieren ihre Arbeitszeit oder wechseln in leichtere Tätigkeiten, ohne zu merken, dass sie eigentlich längst berufsunfähig sind. Das Problem:

    Wenn du dich Stück für Stück „anpasst“, sieht die Versicherung möglicherweise keinen Anlass für eine BU-Rente.

    Der Antrag muss dann beweisen, dass du deinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kannst – nicht erst seit gestern, sondern ab dem Zeitpunkt, als es wirklich kritisch wurde.

    Fazit: Hol dir rechtzeitig Unterstützung

    Ein BU-Antrag ist keine Kleinigkeit.

    Wenn du Fehler machst, riskierst du im schlimmsten Fall deine Rente.

    Deshalb gilt: Je komplizierter dein Fall, desto wichtiger ist es, Experten hinzuzuziehen. Viele Versicherer bieten bereits Unterstützung an – nutze sie. Und wenn es wirklich kompliziert wird, zögere nicht, dir professionelle Beratung zu holen. Dein Anspruch auf BU-Rente könnte davon abhängen.

    Teil 2 Erwerbsminderungsrente

    So holst du das Beste für dich heraus!

    Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, solltest du nichts dem Zufall überlassen.

    Der Weg dorthin ist oft lang und kompliziert, und es gibt viele Details, die du beachten musst, um nicht leer auszugehen.

    Hier sind die wichtigsten Grundsätze, die dir helfen, alles richtig zu machen.

    1. Hol dir professionelle Unterstützung

    Natürlich könntest du dich an den kostenfreien Versicherungsältesten deiner Gemeinde, den Rentenantrags-Service oder die Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung wenden. Aber stell dir das wie einen Steuerfall vor: Du würdest doch auch nicht den Finanzbeamten fragen, wie du Steuern sparen kannst, oder? Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein ist hier viel eher dein Ansprechpartner – und genau so ist es bei der Erwerbsminderungsrente.

    Für deinen Rentenantrag gibt es Experten, die sich wirklich auskennen:

       •   Unabhängiger Rentenberater:

    Dieser Profi hat sich darauf spezialisiert, dich durch den Antragsdschungel zu begleiten und kennt alle Kniffe, um deinen Antrag optimal zu gestalten.

       •   Fachanwalt für Sozialrecht: Besonders bei komplizierten Fällen oder wenn du gegen eine Ablehnung vorgehen musst, ist ein Fachanwalt Gold wert.

       •   Experte für betriebliche Altersversorgung: Wenn du zusätzlich eine Betriebsrente hast, benötigst du einen Rentenberater mit Zusatzqualifikation, zum Beispiel einen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“. Dieser kennt sich nicht nur mit der gesetzlichen Rente aus, sondern auch mit deiner betrieblichen Altersvorsorge und sorgt dafür, dass du keine Ansprüche verlierst.

    2. Prüfe den Schwerpunkt des Beraters

    Bevor du dich für einen Rentenberater entscheidest, solltest du genau nachfragen, ob er sich auch mit Erwerbsminderungsrenten auskennt. Nicht jeder Rentenberater ist auf alle Themen spezialisiert. Manche konzentrieren sich auf Altersrenten oder bestimmte Versorgungsbereiche und haben weniger Erfahrung mit den Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente.

    Ein Experte für Erwerbsminderungsrenten weiß, worauf es ankommt:

       •   Fragen zur gesundheitlichen Beurteilung: Hier kommt es auf Details an. Wie wird deine Erwerbsfähigkeit eingeschätzt? Was steht in den Gutachten, und wie kannst du dich bei Unklarheiten absichern?

       •   Nachweise und Unterlagen: Fehlende Dokumente oder ungenaue Angaben sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Ein guter Berater sagt dir genau, was du brauchst.

       •   Vermeidung von Fehlern: Der Berater hilft dir, typische Fehler zu vermeiden – etwa falsche Zeitangaben oder das Weglassen relevanter Fakten.

    Fazit: Qualität vor Zeitdruck

    Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist ein komplexer Prozess.

    Mit einem Profi an deiner Seite bist du besser vorbereitet und hast deutlich bessere Chancen, dass dein Antrag bewilligt wird. Also: Nimm dir die Zeit, den richtigen Rentenberater auszuwählen – es lohnt sich.

    Im nächsten Teil erfährst du, welche Schritte du gehen musst, um dich optimal vorzubereiten und welche Unterlagen du frühzeitig zusammensuchen solltest. Denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

    Teil 3: Vorbereitung ist alles – So machst du deinen Rentenantrag startklar

    Nachdem du nun weißt, warum ein Experte wichtig ist und worauf du bei der Wahl eines Rentenberaters achten solltest, geht es jetzt ans Eingemachte: Wie bereitest du dich optimal auf den Antrag zur Erwerbsminderungsrente vor? Hier sind die entscheidenden Schritte, damit dein Antrag nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend ist.

    1. Sammle alle relevanten Unterlagen

    Ein vollständiger Antrag steht und fällt mit den richtigen Nachweisen. Je besser deine Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Hier eine Checkliste der wichtigsten Dokumente:

       •   Ärztliche Gutachten und Befunde: Hole dir alle aktuellen und älteren ärztlichen Berichte. Diese dokumentieren, wie sich dein Gesundheitszustand entwickelt hat.

       •   Berichte von Klinikaufenthalten: Falls du in der Vergangenheit stationär behandelt wurdest, solltest du alle Entlassungsberichte einreichen.

       •   Arbeitgeberbescheinigung: Dein Arbeitgeber muss bestätigen, welche Tätigkeiten du ausgeführt hast und wie sich deine Einschränkungen ausgewirkt haben.

       •   Rehabilitationsberichte: Falls du an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hast, ist der Abschlussbericht entscheidend, um zu zeigen, ob und wie sich deine Arbeitsfähigkeit verbessert oder verschlechtert hat.

    2. Beschreibe deinen Berufsalltag detailliert

    Viele Anträge scheitern, weil nicht klar wird, welche Aufgaben du in deinem Beruf wirklich hattest und warum du diese nicht mehr ausführen kannst. Daher solltest du genau beschreiben:

       •   Wie sah dein typischer Arbeitstag aus?

       •   Welche körperlichen oder geistigen Anforderungen waren nötig?

       •   Gab es besonders belastende Aufgaben?

    Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr stundenlang Auto fahren und Kunden besuchen kann, muss genau schildern, warum Alternativen wie Bürotätigkeiten nicht infrage kommen.

    3. Erkläre, warum Umschulungen nicht möglich sind

    Die Rentenversicherung prüft oft, ob du statt einer Rente eine Umschulung machen könntest. Du solltest deshalb im Antrag nachvollziehbar darlegen, warum eine Umschulung für dich nicht infrage kommt – sei es wegen gesundheitlicher Einschränkungen, deines Alters oder anderer Gründe.

    4. Lasse deinen Antrag gegenlesen

    Egal wie gut du vorbereitet bist: Ein zweites Paar Augen hilft immer. Dein Rentenberater oder ein Sozialrechtsexperte sollte deinen Antrag vor der Einreichung prüfen. So vermeidest du Formfehler und unklare Formulierungen, die zu Rückfragen oder einer Ablehnung führen könnten.

    5. Sei auf mögliche Gutachtertermine vorbereitet

    In vielen Fällen bestellt die Rentenversicherung eigene Gutachter, um deine Arbeitsfähigkeit zu bewerten. Bereite dich auf diese Termine gut vor:

       •   Sei ehrlich, aber sachlich über deine Einschränkungen.

       •   Erkläre, wie sich deine Beschwerden im Alltag äußern und welche Belastungen dir schwerfallen.

       •   Beschreibe, welche Hilfsmittel oder Unterstützung du benötigst, um den Alltag zu bewältigen.

    Fazit: Vorbereitung spart dir Zeit und Nerven

    Ein gut durchdachter Antrag und die Unterstützung durch einen Experten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Wenn du rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellst und ehrlich über deinen Gesundheitszustand berichtest, stehen die Chancen gut, dass du nicht lange warten oder mit Ablehnungen kämpfen musst.

    Im nächsten Teil schauen wir uns an, was du tun kannst, wenn dein Antrag dennoch abgelehnt wird und welche Schritte du einleiten solltest, um erfolgreich Widerspruch einzulegen. Denn auch hier gilt: Aufgeben ist keine Option!

    ———

  • Rente mit 68: Wirtschaftsweise wollen die Altersgrenze nach festen Regeln mit der steigenden Lebenserwartung anheben

    Warum Rente später kommen muss oder wir mehr Zuwanderung brauchen

    Die Deutschen sollen länger arbeiten und später in Rente gehen. Nur so könne das Rentensystem stabil bleiben und der Arbeitskräftemangel überwunden werden. Das fordern die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten, das sie am Mittwoch in Berlin vorgelegt haben.

    Der Sachverständigenrat schlägt vor, das Renteneintrittalter fest an die Entwicklung der späteren Lebenserwartung zu koppeln. Das Versprechen der Regierung, die Altersgrenze nicht über 67 Jahre hinaus anzuheben und das Rentenniveau zu halten, sei realitätsfern.

    Der Rat schlägt außerdem eine Reihe von Maßnahmen vor, um Härten bei der Rente und das spätere Armutsrisiko für Geringverdiener zu verringern.

    Ein weiterer Vorschlag ist:
    Um steigende Altersarmut zu bekämpfen, sollen künftig Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen auf einen Teil ihrer zukünftigen Rentenanwartschaften verzichten, der im Gegenzug Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen zugute käme.
    ABER—> Es sollen nicht bereits erarbeitete Anwartschaften oder bestehende Renten gekürzt werden, sondern nur zukünftige Anrechnungen von Entgeltpunkten.

    Die Renten oder bisher erworbenen Rentenansprüche werden dadurch NICHT sinken

    Aus meiner Sicht ist dies weder mit dem Äquivalenzprinzip, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich habe hier verfassungsrechtliche Bedenken.

    Eine längere Lebensarbeitszeit ist eher ein Ansatz, der verfassungsgemäß wäre.

    Grund: Die Lebenserwartung steigt weiter an. Aus heutiger Sicht ist es durchaus möglich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung auf 90 plus ansteigt.
    Die menschliche Zelle hätte ohne Fremdeinwirkung durchaus eine Lebenserwartung von 150 bis 250 Jahren.
    Und auch der Gesundheitszustand hat sich durch medizinische Forschung, Medikamente, Diagnostik etc. Erheblich verbessert.

    Man darf nicht übersehen, dass die Lebenserwartung ständig bisher anwächst (Ausnahmen durch Corona war teilweise möglich) und damit die Rentenzahldauer auch steigt.
    Durchschnittliche Zahldauer der Versichertenrenten:
    1970: 11 Jahre
    1980: 12,1 Jahre
    1990: 15,4 Jahre
    2001: 16,3 Jahre
    2010: 18,5 Jahre
    2020: 20,2 Jahre

    Zwar sind die gesetzlichen Renten über Umlage finanziert, aber es gilt trotzdem das #Äquivalenzprinzip.

    Man darf auch nicht vergessen, dass die GRV für #Altersrenten ca 80 % der Beiträge zur Verfügung hat.
    Der Rest wird für andere Renten, Reha-Maßnahmen und Verwaltung benötigt, wobei die Verwaltungskosten extrem niedrig sind.

    Das Einnahmeproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben der Anzahl der steigenden Rentner das Hauptproblem.
    Zu wenig Zuwanderung, die zu geringe Integration von Zuwanderung und Flüchtlingen werden zu weniger Erwerbstätige führen.

    Regulär wäre eine Zuwanderung von 1 Mio. bis zu 1,5 Mio. Menschen notwendig, damit die Anzahl an Erwerbstätigen für den Ausgleich der Rentenabgänge ausreicht, denn letztendlich verlassen auch viele Menschen wieder Deutschland.

    Zwischen 2010 und 2019 hatten wir insgesamt rund 4 Mio. neue Erwerbstätige.


    Und dieser hohe Zuwachs kam nicht durch:

    • Schulabgänger oder Studienabgänger
    • wenige Rentenzugänge.
      Der Zuwachs an Erwerbstätigen hatten wir durch Flüchtlinge und Zuwanderer!

    Vorschlag von Rechtspopulisten ist hierzu einfach weltfremd

    Die #AfD hatte vor einiger Zeit schon diverse Vorschläge gemacht, die alle nicht ernst zu nehmen sind:

    —> Rentenansprüche bei Ausländern um 10-20 % kurzen

    Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ist ausländerfeindlich

    —> jede deutsche Frau muss die Pflicht erfüllen mehr Kinder zu gebären

    Dies ist nicht nur ein dummer Vorschlag, sondern auch ilusorisch!

    Gründe:

    Wenn heute ein Kind geboren wird, dann ist es erst in circa 20 Jahren erwerbstätig. Das Rentenproblem von morgen wird also erst frühestens in 20 Jahren dadurch vielleicht gelöst.

    Oh, damit dieses Rentenproblem in 20 Jahren gelöst werden könnte, müsste jetzt jede deutsche Frau zwischen 18 und 40 jeweils vier Kinder bekommen. Nur dann hätten wir im Durchschnitt mehr als zwei Kinder pro Frau (Grund: Frauen unter 18 und Frauen über 40 können in der Regel keine Kinder bekommen. Oder soll eine 60-jährige Frau auch noch Kinder bekommen??)

    Fakt ist:

    Es bleiben eigentlich nur fünf Lösungen, damit die Altersrente nicht abgesenkt werden muss:

    1. wir brauchen mehr Zuwanderung.

    2. Die Finanzierung der fehlenden Renten über Steuern, die ja letztendlich von allen bezahlt wird.

    3. Anhebung des Renteneintrittsalters.

    4. Anhebung der Beiträge.

    5. Anhebung des Mindestlohns auf 2.650 Euro p.m. (Stundenlohn:15,77 €), damit die Altersrenten über der Grundsicherung liegt und die Beitragseinnahmen der GRV ansteigen. Als Nebeneffekt sinkt dadurch sofort die Zahlung von Aufstockungen durch das Jobcenter

    www.Renten-Experte.de

  • Rente in Deutschland: So hoch ist der Grundrenten-Zuschlag maximal

    Rente in Deutschland: So hoch ist der Grundrenten-Zuschlag maximal

    Wie hoch ist die Grundrente inklusive dem Zuschlag?

    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

    Achtung, besonderer Hinweis: oft werden die Begriffe Grundrente und Grundsicherung verwechselt oder durcheinandergebrachte. Es geht hier nicht um die Grundsicherung, sondern um die Grundrente.

    Vorabinfo:

    Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Berechtigten automatisch angeschrieben werden.

    Die Rentenversicherung ermittle die Zeiten und prüfe auch weitere Voraussetzungen.

    Um Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen also keine Anträge gestellt werden.

    Trotzdem sollte bei jedem Rentenantrag grundsätzlich geprüft werden, ob die Bestimmungen der Grundrente berücksichtigt wurden.

    Letztendlich können auch bei dem Versicherungsverlauf Fehler enthalten sein.

    Rentenexperte renten-experte
    Was ist die Grundrente und wie berechnet sich ein Zuschlag zur Grundrente?

    Mit der Grundrente soll Arbeitsleistungen anerkannt werden, die im niedrigen Lohnniveau jahrzehntelang ausgeübt wurden.

    Die Grundrente wurde 2021 eingeführt.

    Die Grundrente errechnet sich aus den Rentenansprüchen, die jemand selbst „erarbeitet“ hat und einem Zuschlag.

    Wer hat Anspruch auf die Grundrenten-Leistung?

    Ein Anspruch auf vollen Grundrentenzuschlag besteht, wenn 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

    Schon ab 33 Jahren kann der Zuschlag anteilig gewährt werden.

    Zu den sogenannten Grundrentenzeiten zählen:

    • Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung

    • Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherten Berufsausbildung

    • Zeiten der Selbständigkeit mit Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes oder Zeiten mit Pflichtversicherung auf Antrag (siehe Frage zur Grundrente für Selbstständige)

    • Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation (Krankengeld, Übergangsgeld)

    • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit (siehe Frage zu Kindererziehung und Pflege)

    • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege

    • Beitragszeiten aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung (Minijob) mit eigener Beitragszahlung

    • Beitragszeiten, die nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden

    • Zeiten des Wehrdienstes

    • Ersatzzeiten (z. B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, Zeiten der politischen Haft in der ehemaligen DDR)

    www.Renten-Experte.de
    Welche Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeit dazu?

    • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II

    • Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung

    • Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente

    • Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings erlangt wurden

    • Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung

    • Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung

    • Zurechnungszeit (Mit dieser wird der Versicherungsverlauf fiktiv verlängert, um zu einer höheren Erwerbsminderungsrente oder einer höheren Rente wegen Todes zu gelangen)

    • Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)

    Riester-Rente als Altersversorgung
    Weitere Bedingungen für Anrechnung

    Durchschnittlich muss das Einkommen weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

    Berechnung der Grundrente in Deutschland – das Durchschnittseinkommen ist ausschlaggebend

    Grundlage der Berechnung des Zuschlags sind die sogenannten Entgeltpunkte (EP), die Bestandteil der Rentenformel sind.

    Für die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten wird das jährlich erzielte Entgelt durch das Durchschnittsentgelt im selben Jahr geteilt.

    Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält einen Entgeltpunkt.

    Wer hingegen mehr verdient hat, erhält einen Punktewert von über 1,0. Versicherte, die weniger verdient haben als der Durchschnitt, erhalten einen entsprechenden Wert unter 1,0.

    Ein Grundrentenzuschlag kann genau dann gewährt werden, wenn der errechnete Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten eines Versicherten unter 0,8 EP liegt.

    Zeiten, in denen der jeweilige Versicherte weniger als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, werden dabei allerdings nicht berücksichtigt.

    30% des Durchschnittseinkommens wären im Jahr 2023 monatlich 1.079 Euro brutto. Somit werden beispielsweise Minijobs mit Pflichtversicherung alleine nicht berücksichtigt. Sollte jedoch neben dem Teilzeitjob noch ein pflichtversicherter Minijob bestehen, werden die Einkünfte insgesamt betrachtet.

    Übrigens: eine Befreiung von der Pflichtversicherung beim Minijob sollte hier immer im Auge behalten und jährlich zum Jahresanfang betrachtet werden.

    Grundrente individuell berechnen – ein konkretes Beispiel

    Wichtig für die Berechnung ist der aktuelle gültige Rentenwert.

    Dieser wird jährlich bestimmt und ist in West- und Ostdeutschland noch unterschiedlich.

    Im Westen lag er bis 30.6.2023 bei 36,02 Euro, in Ostdeutschland bei 35,52 Euro.

    Zum 1.7.2023 ist der aktuelle Rentenwert angehoben worden:

    West und Ost: 37,60 Euro

    Die Gesamtformel für die Berechnung der Grundrente ist nun recht komplex.

    Das BMAS nennt das folgende Rechenbeispiel zur Bestimmung eines individuellen Grundrentenzuschlags:

    • Eine Verkäuferin aus Westdeutschland hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Sie hat 60 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Versicherten verdient, also liegt der Durchschnittswert ihrer EP bei 0,6.

    • Ihre Rente berechnet sich nun wie folgt: 39 Jahre x 0,6 EP x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 879,74 Euro

    • Für den Grundrentenzuschlag wird nun der Durchschnittswert der EP aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung relevant sind – allerdings auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Mit dem Zuschlag werden also im Endeffekt die individuell gesammelten Rentenpunkte auf 0,8 aufgestockt. Der Rechenwert für die Zuschlagsberechnung beträgt in diesem Beispiel: 0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

    • Dieser individuelle Rechenwert wird noch um einen sogenannten Äquivalenz-Faktor von 0,875 multipliziert (pauschal werden also immer 12,5 Prozent abgezogen). Mit dem Faktor soll laut BMAS erreicht werden, dass die Gesamtrente umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung zur Rentenversicherung ist. Für das Rechenbeispiel gilt: 0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

    • Da der Zuschlag grundsätzlich für maximal 35 Jahre ermittelt wird, ergäbe sich für die Verkäuferin die folgende Formel zur Berechnung der Grundrente: 35 Jahre x 0,175 (individuell ermittelte EP) x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 230,30 Euro Grundrentenzuschlag.

    • Ihre Gesamtrente (brutto) läge also bei: 1.110,04 Euro (879,74 Euro Rente + 230,30 Euro Grundrentenzuschlag)

    Höhe des Grundrentenzuschlags – so viel Geld wird maximal ausgezahlt

    Die Höhe des individuell berechneten Zuschlags ist also abhängig von der Anzahl der Grundrentenzeiten, der Höhe der individuellen Einkommen, dem Durchschnittsverdienst sowie dem geltenden Rentenwert. 

    Im Gegensatz zur Rente selbst ist der Zuschlag steuerfrei. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag beträgt laut BMAS derzeit rund 86 Euro (brutto). 

    Wie das Ministerium erklärt, kann der Zuschlag aktuell außerdem maximal 460 Euro betragen.

    Der Maximalbetrag ergibt sich daraus, dass die Grundrente zum einen für maximal 35 Jahre ermittelt wird und die Entgeltpunkte zum anderen auf höchstens 0,8 aufgestockt werden

    Einkommensgrenze für Grundrentenzuschlag

    Der volle Grundrentenzuschlag wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gezahlt.

  • Rente mit Abschlag

    Rente mit Abschlag

    Rente mit Zuschlag gibt es auch

    Fast 39.000 Rentner gingen 2022 mit Zuschlag in Rente

    Bundesregierung: Etwa die Hälfte der Frauen und Männer, die im Vorjahr erst nach der Regelaltersgrenze in den Ruhestand traten, waren 66 Jahre alt.

    Rentenexperte Werner Hoffmann

    Knapp 39.000 Rentnerinnen und Rentner, die 2022 ihre erste Altersrente überwiesen bekamen, erhielten wegen Rentenbeginns erst nach der Regelaltersgrenze einen Rentenzuschlag.

    Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Stracke hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegt.

    Im Schnitt arbeiteten demnach Frauen und Männer, die trotz Erreichens ihrer persönlichen Altersgrenze – sie liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren – auf die Zahlung einer Rente verzichteten und so ihren Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent steigerten, fast zwei Jahre und zwei Monate (26 Monate) über ihre jeweilige Altersgrenze hinaus.

    Etwa die Hälfte der “verspätet” in die Rente gehenden Ruheständler arbeitete den BMAS-Angaben zufolge allerdings nur ein gutes halbes Jahr (im Schnitt rund 7 Monate) über die eigene Altersgrenze hinaus bis zum 66. Lebensjahr.

    Knapp 6700 Rentnerinnen und Rentner bezogen mit 67 Jahren (durchschnittlich 20 Monate nach der Altersgrenze) ihre erste Rente, etwa 2600 wurden mit 68 Jahren (und im Schnitt 33 Monaten Verzögerung) Rentnerin oder Rentner.

    Rentenexperte renten-experte

    Immerhin 1100 Rentenbeziehende nahmen ihre erste Altersrente erst mit 70 Jahren und durchschnittlich 58 Zuschlagsmonaten in Anspruch.

    Ein Rentenbeginn erst nach der Regelaltersgrenze gilt als einer der Wege, um die finanzielle Belastung der Rentenversicherung durch den Renteneintritt der geburtenstarken 1960er-Jahrgänge zu verringern.

    Die jetzt vom BMAS genannten Zahlen sind allerdings deutlich kleiner als die Zahl der Beschäftigten, die – mit oder ohne Abschlag – schon vor der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben ausscheiden wollen.

    Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater
  • Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

    Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

    Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

    Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

    www.Renten-Experte.de

    Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

    Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

    Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

    Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

    Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

    Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

    Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

    Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

    Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

    Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

    —> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
    —> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
    ~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
    —> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

    Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

    Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

    Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

    Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

    Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

    Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

    Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

    Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

    1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
    2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
    3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

    Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

    Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

    Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

    Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

    Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

    Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

    Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

    Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

    Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

    Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.