Kategorie: Regelaltersrente

  • Zwillinge – gleicher Geburtstag, gleiches Leben? Warum wenige hundert Euro Nebenverdienst später über zehntausende Euro Rente entscheiden können

    Zwillinge – gleicher Geburtstag, gleiches Leben? Warum wenige hundert Euro Nebenverdienst später über zehntausende Euro Rente entscheiden können

    17. Mai 2026

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

    Susi und Christine sind Zwillingsschwestern. Beide wurden am gleichen Tag geboren, arbeiteten viele Jahre sozialversicherungspflichtig und bekamen jeweils ein Kind.

    Eigentlich verlief ihr Leben nahezu identisch.

    Doch Jahrzehnte später zeigte sich bei einer Rentenberatung: Christine konnte zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen – Susi nicht.

    Der Unterschied: Christine arbeitete während der Kinder-Berücksichtigungszeit nicht.

    Susi dagegen war nebenbei selbstständig tätig: bei DVAG, OVB, Herbalife, Tupperware, Amway und Vorwerk.

    Teilweise verdiente sie nur 300 bis 600 Euro monatlich.

    „Das bisschen Nebenverdienst wird doch keine Rolle spielen“, dachte sie damals.

    Doch genau darin lag später das Problem.

    Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können nach § 57 SGB VI bis zum 10. Lebensjahr des Kindes entstehen. Diese Zeiten können später für die wichtige Wartezeit von 45 Jahren mitzählen.

    Wer die 45 Jahre erfüllt, kann häufig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge erhalten.

    Gefährlich wird es, wenn während dieser Zeit umfangreichere selbstständige Tätigkeiten ausgeübt werden.

    Dabei ist nicht allein der Gewinn entscheidend. Wichtiger sind oft zeitlicher Aufwand, Organisation, Kundenbetreuung, Schulungen, Vertriebsstrukturen und Dauer der Tätigkeit.

    Gerade Strukturvertriebe wirken auf die Deutsche Rentenversicherung häufig wie vollwertige Erwerbstätigkeiten – selbst wenn nur geringe Gewinne erzielt wurden.

    Christine erreichte durch die anerkannten Berücksichtigungszeiten die 45 Versicherungsjahre.

    Folge: Sie konnte zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen.

    Susi verlor dagegen durch problematische Zeiten einen Teil der anrechenbaren Berücksichtigungszeiten. Dadurch fehlten Monate zur 45-jährigen Wartezeit.

    Die Folge: entweder spätere Regelaltersrente oder vorgezogene Altersrente mit lebenslangen Abschlägen.

    Beispiel:
    Monatsrente 1400 Euro.

    Bei zwei Jahren späterem Rentenbeginn:

    24 Monate × 1400 Euro = 33600 Euro weniger Rentenzahlung.

    Hinzu kommen mögliche lebenslange Abschläge von über 7 %.

    Ein kleiner Nebenverdienst kann damit später massive Auswirkungen auf die Altersrente haben.

    Deshalb sollten Zeiten der Kindererziehung und selbstständige Nebentätigkeiten frühzeitig rentenrechtlich geprüft werden. Oft entscheiden wenige Monate später über viele tausend Euro Rente.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

    #Rente #Kindererziehung #45Jahre #Berücksichtigungszeit #Rentenberatung

  • 2000 Euro steuerfrei dazu? So funktioniert die neue Aktivrente ab Mai 2026 wirklich!

    2000 Euro steuerfrei dazu? So funktioniert die neue Aktivrente ab Mai 2026 wirklich!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

    Für viele Versicherte des Jahrgangs 1960 beginnt im Mai 2026 ein neuer Lebensabschnitt: Wer im Januar 1960 geboren wurde, erreicht jetzt die persönliche Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten und kann dann die neue Aktivrente nutzen.

    Die Idee dahinter: Wer bereits Regelaltersrente bezieht und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, also nicht:

    • Minijobs,
    • selbstständige Tätigkeiten,
    • freiberufliche Einnahmen.

    Wichtig: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch beitragsfrei.

    Was passiert mit der Rentenversicherung?

    Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, kann sich von den eigenen Arbeitnehmerbeiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen.

    Bei 2.000 Euro Arbeitslohn spart der Arbeitnehmer dadurch rund 186 Euro monatlich. Das entspricht etwa 2.232 Euro mehr Netto pro Jahr. Viele denken deshalb sofort: „Dann lasse ich mich befreien!“

    Doch Vorsicht: Wer weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlt, erhöht auch weiterhin seine gesetzliche Rente.

    Bei 2.000 Euro Monatsverdienst entstehen ungefähr 0,45 Entgeltpunkte pro Jahr. Dadurch erhöht sich die spätere Rente um rund 19 Euro monatlich brutto – lebenslang und zusätzlich mit künftigen Rentenanpassungen.

    Die entscheidende Frage lautet daher:

    • Sofort mehr Netto,
    • oder lebenslang höhere Rente?

    Die Befreiung kann sinnvoll sein:

    • bei kurzer geplanter Weiterarbeit,
    • bei gesundheitlichen Problemen,
    • oder wenn sofortiges Netto wichtiger ist.

    Weiter Beiträge zahlen kann sinnvoll sein:

    • bei guter Lebenserwartung,
    • wenn mehrere Jahre gearbeitet wird,
    • oder wenn eine sichere zusätzliche lebenslange Rente gewünscht wird.

    Wichtig: Der Arbeitgeber spart durch die Befreiung normalerweise nichts. Nur der Arbeitnehmer spart seinen eigenen Anteil zur Rentenversicherung.

    Die neue Aktivrente kann attraktiv sein. Gerade bei Kombinationen aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente, Arbeitslohn, Krankenversicherung, Steuerfragen oder Hinterbliebenenschutz kann eine strategische Prüfung jedoch erhebliche Unterschiede ausmachen.

    Ein unabhängiger Rentenberater kann hier umfangreich prüfen, ob Vollrente, Teilrente oder eine Befreiung von der Rentenversicherung im individuellen Fall wirklich sinnvoll ist.

    Im Artikel unten werden zusätzlich alle relevanten Paragrafen und Verordnungen aufgeführt, damit die gesetzlichen Grundlagen nachvollzogen werden können.

    https://Rentenberater.blog

    ——

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    #Aktivrente #Rente #Flexirente #Regelaltersrente #Rentenberatung

    Steuerrechtliche Paragraphen und Regelungen zur Aktivrente

    • § 3 Nr. 21 EStG – Steuerbefreiung der Aktivrente,
    • § 3c EStG – Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen,
    • §§ 38 ff. EStG – Lohnsteuerabzug,
    • § 39b EStG – Berechnung der Lohnsteuer,
    • § 19 EStG – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
    • § 32a EStG – Einkommensteuertarif,
    • § 32b EStG – Progressionsvorbehalt,
    • § 46 EStG – Einkommensteuerveranlagung,
    • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV),
    • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV),
    • Aktivrentengesetz 2025,
    • BMF-Schreiben und BMF-FAQ zur Aktivrente.

    Sozialversicherungsrechtliche Paragraphen und Regelungen zur Aktivrente

    Rentenversicherung – SGB VI

    • § 5 Abs. 4 SGB VI – Versicherungsfreiheit,
    • § 34 SGB VI – Flexirente und Hinzuverdienst,
    • § 42 SGB VI – Teilrente,
    • § 75 SGB VI – Zuschläge an Entgeltpunkten,
    • § 163 SGB VI – Beitragsbemessung,
    • § 168 SGB VI – Tragung der Beiträge,
    • § 172 SGB VI – Arbeitgeberanteile,
    • § 235 SGB VI – Regelaltersgrenze.

    Krankenversicherung – SGB V

    • § 5 SGB V – Versicherungspflicht,
    • § 44 SGB V – Krankengeld,
    • § 47 SGB V – Höhe Krankengeld,
    • § 226 SGB V – Beitragsbemessung,
    • § 229 SGB V – Versorgungsbezüge,
    • § 237 SGB V – Beiträge aus Renten,
    • § 248 SGB V – Beitragssatz für Rentner,
    • § 249a SGB V – Tragung der Beiträge.

    Pflegeversicherung – SGB XI

    • § 20 SGB XI – Versicherungspflicht,
    • § 55 SGB XI – Beitragssätze,
    • § 57 SGB XI – Beitragsbemessung.

    Arbeitslosenversicherung – SGB III

    • § 28 SGB III – Versicherungsfreiheit,
    • § 346 SGB III – Beitragspflicht,
    • § 347 SGB III – Tragung der Beiträge.

    Weitere Regelungen

    • Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV),
    • Beitragsverfahrensverordnung (BVV),
    • DEÜV-Meldeverordnung,
    • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG),
    • Gemeinsame Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zur Flexirente und Aktivrente.
  • Rente vor dem Kollaps? Warum das eigentliche Problem verschwiegen wird!

    Rente vor dem Kollaps? Warum das eigentliche Problem verschwiegen wird!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

    Die Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung wird seit Jahren von einem zentralen Narrativ geprägt:
    Die Kosten explodieren – das System ist nicht mehr finanzierbar.

    Doch genau das stimmt so nicht.

    Aktuelle Analysen zeigen vielmehr:
    Nicht die Kosten sind das Problem – sondern die politische Belastung des Systems.

    Denn die gesetzliche Rentenversicherung ist längst nicht mehr nur ein reines Beitragssystem zur Altersvorsorge.

    Sie wurde über Jahrzehnte hinweg mit zahlreichen zusätzlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben belastet.

    Dazu gehören unter anderem:

    • Berücksichtigungszeiten,
    • Kindererziehungszeiten,
    • Zuschläge zur Grundrente,
    • Entgeltpunkte für politisch Verfolgte der ehemaligen DDR,
    • rückwirkende Kindererziehungszeiten,
    • und viele weitere Leistungen.

    Diese Maßnahmen sind gesellschaftlich gewollt – und oft auch sinnvoll.

    Doch sie haben ein grundlegendes Problem:
    Sie werden überwiegend aus der Rentenkasse finanziert – und nicht vollständig aus Steuermitteln.

    Zwar zahlt der Bund bereits einen Zuschuss in die Rentenversicherung.

    Doch dieser reicht bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten dieser politischen Zusatzleistungen zu decken.

    Gerade politische Akteure – von Populisten bis hin zu sogenannten neoliberalen oder „wirtschaftsliberalen“ Stimmen – stellen den Bundeszuschuss so dar, als müsse er gezahlt werden, weil die Rentenversicherung angeblich pleite wäre.
    Das ist jedoch in keinster Weise der Fall.

    Das Ergebnis:

    • Die Rentenkasse wird strukturell belastet,
    • Beitragszahler tragen indirekt politische Entscheidungen,
    • die Diskussion über „zu hohe Kosten“ lenkt vom eigentlichen Problem ab.

    Dabei wäre die Lösung eigentlich klar:

    👉 Der Bundeszuschuss müsste deutlich erhöht werden,
    👉 um die politisch beschlossenen Zusatzleistungen vollständig auszugleichen.

    Denn dann würde sichtbar werden:
    Das Rentensystem selbst ist nicht das Problem – sondern seine politische Überfrachtung.

    Als Rentenberater (RDG) erlebe ich in der Praxis immer wieder, wie stark dieses Missverständnis verbreitet ist.

    Viele Menschen glauben, das System sei grundsätzlich „zu teuer“.

    Doch tatsächlich wird es durch politische Entscheidungen belastet, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind.

    Das führt zu Unsicherheit – und zu falschen Schlussfolgerungen.

    Deshalb ist es wichtig, die Dinge klar zu benennen:

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist stabiler als ihr Ruf – aber sie wird politisch überstrapaziert.

    #Rente #Rentenversicherung #Politik #Sozialstaat #Altersvorsorge

  • Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent.

    Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

    Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

    Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
    Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
    Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

    Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

    Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

    Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

    www.Renten-Experte.de

    Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

    #Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

  • Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

    Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

    Ein Beitrag von
    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
    Werner Hoffmann.

    Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

    Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

    Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

    Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

    Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

    Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

    Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

    www.not-fallordner.de

    bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

    Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

    Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


    Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
    www.renten-experte.de


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  • Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

    Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

    Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

    Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


    Gesetzliche Grundlage

    Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

    Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

    • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
    • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

    Alter vs. neue Witwenrente

    Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


    Einkommensanrechnung

    Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

    • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
    • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
    • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

    Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


    Änderungen ab Juli 2025

    Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


    Mein Rat

    • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
    • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
    • Melde Einkommensänderungen sofort,
    • Hol dir unabhängige Beratung.

    Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


    Weitere Informationen und persönliche Beratung:
    www.renten-experte.de

    Nützlicher Zusatz:

    www.not-fallordner.de


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  • Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

    Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

    Was ist die große Witwenrente?
    Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

    ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
    ein minderjähriges Kind erzogen wird,
    oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

    Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

    Was ändert sich 2026?

    1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
    Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

    2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
    Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

    3) Altersgrenzen im Blick behalten
    Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

    Warum ist das so wichtig?
    Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

    unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
    eigenes Einkommen die Leistung mindert,
    Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
    die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

    Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

    #Witwenrente #Hinterbliebenenversorgung #Rentenrecht #Rente2026 #Rentenberatung

  • Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

    Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    www.Renten-Experte.de

    Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.

    Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.

    Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können

    Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.

    Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

    Geplant ist:

    • Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
    • Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
    • Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
    • Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.

    Wichtige Klarstellung

    Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

    Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.

    Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.

    603 Euro ab 1. Januar 2026

    Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.

    In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.

    Warum das relevant ist

    Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.

    Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.

    #Minijob #603Euro #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Rentenberatung

  • Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

    Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    www.Renten-Experte.de

    Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

    Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

    Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

    Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

    Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

    1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

    Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

    Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

    2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

    Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

    Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

    Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

    • dem persönlichen Gesundheitszustand,
    • der statistischen Lebenserwartung,
    • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
    • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
    • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
    • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
    • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
    • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

    Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

    Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de
    Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

    Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

    Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

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    #Rente #FrüherInRente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenplanung

  • Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

    Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

    Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

    Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
    Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
    Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

    Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

    Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

    Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

    www.Renten-Experte.de

    Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

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