Kategorie: Reha – Rehabilitation

  • Teil 6 – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

    Teil 6 – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Auf Empfehlung der Ärzte stellte Susi deshalb direkt aus der Rehabilitation heraus einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Parallel dazu wurde auch ein neuer Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vorbereitet, denn inzwischen mussten mehrere Erkrankungen gemeinsam bewertet werden.

    Regulär hätte Susi zum 1. Januar 2027 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten können.

    Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle medizinischen Unterlagen vollständig ausgewertet. Der Antrag auf Schwerbehinderung konnte daher zunächst nicht abschließend entschieden werden.

    Der Grad der Behinderung wurde zunächst nicht auf 50 % erhöht.

    Vorsorglich legte Susi deshalb Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch nicht entschieden, ob sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten würde.

    Aufgrund ihrer Erkrankung hatte sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld.

    Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Rentenarten wäre erheblich gewesen.

    Selbst wenn Susi die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 1.1.2027 hätte erhalten können, hätte diese gegenüber der Erwerbsminderungsrente zwei entscheidende Nachteile gehabt.

    1. Keine Zurechnungszeit

    Bei der Erwerbsminderungsrente wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Dabei wird so gerechnet, als hätte die versicherte Person bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter gearbeitet. Dadurch entstehen zusätzliche Entgeltpunkte.

    Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es diese Zurechnungszeit nicht.

    2. Lebenslanger Abschlag von 10,8 %

    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre bei Susi mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 % verbunden gewesen, weil sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wäre.

    Die Erwerbsminderungsrente konnte daher in ihrem Fall sogar finanziell günstiger sein.

    Schließlich traf die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung.

    Susi erhielt eine Erwerbsminderungsrente.

    *

    Damit wurde genau das verhindert, wovor sie sich am meisten gefürchtet hatte: der Wechsel in das Bürgergeldsystem.

    **

    Heute sagt sie manchmal mit einem kleinen Lächeln:

    „Meine beiden Knie haben zwar meinen Beruf beendet – aber sie haben mir am Ende doch noch eine Rente verschafft.“

    ***

    Und wenn sie heute durch den Supermarkt mit ihrem Rollator geht oder zeitweise im Rollstuhl fährt, grüßt sie immer noch freundlich hinter den Tresen.

    Nur stehen muss sie dort zum Glück nicht mehr.

    Nun hat sie fast alles geschafft. Jetzt gibt es noch eine wichtige Angelegenheit, die sie unbedingt auch noch regeln muss.
    Welche das ist, erklärt der nächste Teil der Geschichte.

    Fortsetzung Teil 7

    Die Vorgeschichte

    #Erwerbsminderungsrente
    #Schwerbehinderung
    #Rentenberatung
    #Sozialversicherung
    #Zurechnungszeit

    KI generierte Bilder:

    *Susi öffnet Rentenbescheid / offizieller Brief, erleichterter Moment

    **Susi mit Rollator draußen, ruhiger Neuanfang

    ***Supermarkt, Susi grüßt freundlich, menschlicher Abschluss

  • Teil 4 – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

    Teil 4 – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Der Rentenberater erklärte Susi zunächst, dass man ihre Situation sorgfältig planen müsse. Mehrere Sozialleistungen greifen ineinander, und der Zeitpunkt einzelner Schritte kann entscheidend sein.

    *

    Einige Wochen später verschlechterten sich Susis Beschwerden erneut. Die Schmerzen in den Knien nahmen wieder zu, und längere Wege wurden immer schwieriger.

    Ihr Arzt entschied deshalb, sie zunächst krankzuschreiben.

    Für Susi änderte sich dadurch zunächst wenig. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wurde weiterhin Arbeitslosengeld I gezahlt.

    Doch danach änderte sich die Situation.

    Ab der siebten Woche übernahm ihre Krankenkasse die Zahlung – sie erhielt nun Krankengeld.

    Das Krankengeld beträgt in der Regel:

    • etwa 70 % des letzten Bruttoeinkommens,
    • höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens.

    Damit lag ihr Einkommen zwar etwas niedriger als vorher, aber es verschaffte ihr zunächst weiterhin eine gewisse finanzielle Sicherheit.

    Das Krankengeld war in ihrem Fall sogar etwas höher als das vorherige Arbeitslosengeld I. Gleichzeitig kam ein Wechsel in das Bürgergeldsystem zunächst nicht in Betracht, da sie weiterhin Krankengeld bezog.

    **

    Parallel dazu stellte sie – auf Empfehlung des Rentenberaters – einen Antrag auf Wohngeld.

    An diese Möglichkeit hatte Susi vorher überhaupt nicht gedacht.

    Der Hintergrund ist einfach: Weder Arbeitslosengeld I noch Krankengeld enthalten einen direkten Anteil für die Wohnkosten. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

    Für Susi bedeutete das:

    Ein Teil ihrer Mietkosten konnte über das Wohngeld abgefedert werden.

    Einige Zeit später meldete sich schließlich die Krankenkasse bei ihr.

    Wie in solchen Fällen üblich, wurde sie zu einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst eingeladen. Dort sollte geprüft werden, wie ihre gesundheitliche Situation tatsächlich einzuschätzen ist.

    ***

    Der Arzt des Medizinischen Dienstes sah sich ihre Unterlagen genau an – die Operationen, die Knieprothesen und die bisherigen medizinischen Berichte.

    Seine Einschätzung war relativ klar:

    Eine Rehabilitation könnte noch einmal sinnvoll sein.

    Daraufhin erhielt Susi von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen.

    Für diesen Antrag gibt es eine gesetzliche Frist.

    Sie beträgt in der Regel zehn Wochen.

    Susi stellte den Antrag fristgerecht.

    Wenige Monate später begann schließlich ihre Rehabilitation.

    Und genau dort sollte sich später entscheiden, wie es für sie wirklich weitergeht.

    Fortsetzung Teil 5

    Zur Vorgeschichte

    Teil 1

    Teil 2

    Teil 3

    #Krankengeld
    #Wohngeld
    #Rehabilitation
    #Sozialrecht
    #Rentenberatung

    Ki-generierte Bilder

    *Gespräch mit dem Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch]

    **Rentenberater erklärt Unterlagen/Sozialleistungen, Fokus auf Dokumente]

    ***Susi am Küchentisch mit Unterlagen, nachdenklich

  • Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

    Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

    Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

    Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

    *

    Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

    Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

    Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

    Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

    Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

    Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

    In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

    „Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

    Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

    Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

    • die Operationen,
    • die beiden Knieprothesen,
    • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
    • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
    **

    Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

    Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

    „Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

    Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

    Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

    • Arbeitslosengeld,
    • Krankengeld,
    • Wohngeld,
    • Rehabilitation,
    • Erwerbsminderungsrente,
    • und das Schwerbehindertenrecht.
    ***

    Susi schaute ihn erstaunt an.

    An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

    Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

    Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

    Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

    Es ging um eine Strategie.

    Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

    Fortsetzung Teil 4

    Teil 1 dieser Geschichte

    Teil 2 dieser Geschichte

    #Rentenberatung
    #Sozialrecht
    #Erwerbsminderungsrente
    #Wohngeld
    #Strategie

    Ki-generierte Bilder:

    *Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

    **Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

    *** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

  • Teil 2 – Zwei Jahre Arbeitslosengeld und eine offene Zukunft

    Teil 2 – Zwei Jahre Arbeitslosengeld und eine offene Zukunft

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Die Zeit verging schneller, als Susi gedacht hatte.

    Monat für Monat erhielt sie ihr Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.

    Natürlich versuchte sie, wieder Arbeit zu finden. Doch mit zwei künstlichen Kniegelenken war es schwierig, einen Beruf zu finden, der gesundheitlich überhaupt noch möglich gewesen wäre.

    *

    Viele Tätigkeiten erfordern:

    • langes Stehen,
    • häufiges Gehen,
    • oder schweres Heben.

    Alles Dinge, die ihre Knie kaum noch zuließen.

    Auch die Arbeitsagentur wusste, dass ihre Vermittlungschancen gering waren.

    **

    Trotzdem lief das Arbeitslosengeld zunächst weiter.

    Doch irgendwann begann Susi zu rechnen.

    Die zwei Jahre Arbeitslosengeld würden bald enden.

    Und danach?

    Die Antwort war klar:

    Dann hätte sie Bürgergeld über das Jobcenter beantragen müssen.

    Darauf hatte sie ehrlich gesagt wenig Lust.

    Sie wollte vor allem eines:

    nicht komplett in das Bürgergeldsystem rutschen.

    ***

    Doch genau in dieser Phase – drei Monate vor dem Ende ihres Arbeitslosengeldes – traf sie eine Entscheidung, die später noch wichtig werden sollte.

    Sie vereinbarte einen Termin bei einem Rentenberater.

    Fortsetzung Teil 3

    Was zuvor gewesen ist:

    #Arbeitslosengeld
    #Sozialversicherung
    #Gesundheit
    #Arbeitsmarkt
    #Lebensrealität

    Ki-generierte Bilder:

    *Susi zu Hause mit Unterlagen und Laptop, nachdenklich über ihre berufliche Zukunft

    **Wartesituation bei einer Arbeitsagentur / Jobcenter mit Unterlagen in der Hand

    *** Susi vorsichtig gehend mit Knieproblemen auf einer Straße

  • Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

    Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Die nachfolgende Geschichte in vier Teilen soll deutlich machen, warum ein Rentenberater für seine Tätigkeit ein sehr umfangreiches Wissen benötigt. Zwar wird ein Rentenberater in der Regel durch ein Honorar des Mandanten bezahlt, doch das folgende Beispiel zeigt, dass sich eine solche Beratung für Versicherte durchaus lohnen kann.

    Rentenantragsstellen – beispielsweise bei Gemeinden oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – dürfen oder können häufig nicht diese umfassende Beratung leisten. Sie nehmen in erster Linie Anträge auf und geben allgemeine Auskünfte. Eine strategische Betrachtung der gesamten Situation eines Versicherten gehört meist nicht zu ihren Aufgaben.

    Die Geschichte zeigt außerdem, welche Möglichkeiten sich ergeben können, wenn man die sozialrechtlichen Zusammenhänge kennt – und wenn man einen guten Berater an seiner Seite hat.

    Nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb muss man genau darauf achten, was man wann und wie beantragt. Schnell kann man einen strategischen Fehler machen, wenn man alles alleine versucht – und hat später möglicherweise die Konsequenzen dafür zu tragen.

    Nachfolgend eine Geschichte, so wie sie im Leben auch immer wieder vorkommt. Ob diese Geschichte tatsächlich genau so passiert ist, fällt unter den Datenschutz. Deshalb sind Namen und einige Angaben verändert.

    *

    Susi Müller (Name geändert, geb. 23.12.1964) arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Sie mochte den Kontakt zu den Menschen, kannte ihre Stammkunden und wusste genau, wer morgens das Körnerbrötchen wollte und wer lieber den kräftigen Käse.

    Doch irgendwann machten ihre beiden Knie nicht mehr mit. Erst begannen die Schmerzen beim langen Stehen. Dann folgten mehrere Operationen. Schließlich bekam sie sogar Prothesen in beiden Kniegelenken.

    **

    Der Arzt sagte irgendwann nüchtern:

    „Frau Müller, laufen können Sie noch – aber acht Stunden stehen im Verkauf wird schwierig.“

    Susi musste ihren Beruf aufgeben. Also stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Der Bescheid kam später per Post. Der Antrag wurde abgelehnt.

    Auch ihr Antrag auf Schwerbehinderung brachte nicht den erhofften Erfolg. Das Versorgungsamt erkannte lediglich 30 % Grad der Behinderung an, obwohl sie mehrere unterschiedlichste Krankheiten hatte, die eigentlich zu 50 % geführt haben müssten.

    Susi kommentierte das trocken:

    „Mit zwei kaputten Knien hätte ich ehrlich gesagt mit etwas mehr gerechnet.“

    Da sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, meldete sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos.

    Sie erhielt Arbeitslosengeld I – und zwar wegen ihres Alters sogar für zwei Jahre.

    Damals dachte sie noch:

    „Bis dahin wird sich schon irgendeine Lösung finden.“

    Fortsetzung Teil 2:

    Teil 3

    #Rentenberatung
    #Erwerbsminderungsrente
    #Sozialrecht
    #Knieprothese
    #Lebensgeschichte

    *Susi als Verkäuferin im Supermarkt, Knieprobleme

    **Arztgespräch / Orthopädie / Knieprothese

    ***