17. Mai 2026
Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de
Susi und Christine sind Zwillingsschwestern. Beide wurden am gleichen Tag geboren, arbeiteten viele Jahre sozialversicherungspflichtig und bekamen jeweils ein Kind.

Eigentlich verlief ihr Leben nahezu identisch.
Doch Jahrzehnte später zeigte sich bei einer Rentenberatung: Christine konnte zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen – Susi nicht.
Der Unterschied: Christine arbeitete während der Kinder-Berücksichtigungszeit nicht.

Susi dagegen war nebenbei selbstständig tätig: bei DVAG, OVB, Herbalife, Tupperware, Amway und Vorwerk.
Teilweise verdiente sie nur 300 bis 600 Euro monatlich.
„Das bisschen Nebenverdienst wird doch keine Rolle spielen“, dachte sie damals.
Doch genau darin lag später das Problem.
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können nach § 57 SGB VI bis zum 10. Lebensjahr des Kindes entstehen. Diese Zeiten können später für die wichtige Wartezeit von 45 Jahren mitzählen.

Wer die 45 Jahre erfüllt, kann häufig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge erhalten.
Gefährlich wird es, wenn während dieser Zeit umfangreichere selbstständige Tätigkeiten ausgeübt werden.
Dabei ist nicht allein der Gewinn entscheidend. Wichtiger sind oft zeitlicher Aufwand, Organisation, Kundenbetreuung, Schulungen, Vertriebsstrukturen und Dauer der Tätigkeit.
Gerade Strukturvertriebe wirken auf die Deutsche Rentenversicherung häufig wie vollwertige Erwerbstätigkeiten – selbst wenn nur geringe Gewinne erzielt wurden.

Christine erreichte durch die anerkannten Berücksichtigungszeiten die 45 Versicherungsjahre.
Folge: Sie konnte zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen.
Susi verlor dagegen durch problematische Zeiten einen Teil der anrechenbaren Berücksichtigungszeiten. Dadurch fehlten Monate zur 45-jährigen Wartezeit.
Die Folge: entweder spätere Regelaltersrente oder vorgezogene Altersrente mit lebenslangen Abschlägen.
Beispiel:
Monatsrente 1400 Euro.
Bei zwei Jahren späterem Rentenbeginn:
24 Monate × 1400 Euro = 33600 Euro weniger Rentenzahlung.
Hinzu kommen mögliche lebenslange Abschläge von über 7 %.

Ein kleiner Nebenverdienst kann damit später massive Auswirkungen auf die Altersrente haben.
Deshalb sollten Zeiten der Kindererziehung und selbstständige Nebentätigkeiten frühzeitig rentenrechtlich geprüft werden. Oft entscheiden wenige Monate später über viele tausend Euro Rente.

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