Kategorie: Sozialpartnermodell

  • Früh in Rente? Warum 33 Jahre Beitragszeiten für eine vorgezogene Altersrente nicht reichen!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

    Fragen zur Rente erreichen mich regelmäßig – und viele davon drehen sich um das große Ziel:

    früher raus aus dem Job, aber mit möglichst wenig Abzügen.

    Eine Leserin schilderte mir, dass ihr Mann Ende 2026

    33 Beitragsjahre voll hat – und fragte, ob er Anfang 2027 bereits mit Abschlägen in Rente gehen könne.

    Die nüchterne Antwort:

    Nein.

    Aber es gibt clevere Auswege – wenn man rechtzeitig plant.

    1. Die harte Wahrheit: Mit 33 Jahren ist noch nichts drin

    Wer in Deutschland Altersrente für langjährig Versicherte beziehen will, braucht mindestens 35 Jahre rentenrechtlich relevante Zeiten.

    Wenn diese erst Ende 2028 erreicht werden, ist ein Rentenbeginn frühestens 2029 möglich.

    Zwei Jahre fehlen, und die lassen sich nicht nachzahlen oder zurückholen.

    2. Schulzeiten und Studium? Zählen oft mit – aber nur unter Bedingungen

    Auch Schul- oder Fachschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr zählen oft zu den 35 Jahren.

    Maximal 8 Jahre können berücksichtigt werden,

    davon 3 Jahre sogar bei der Rentenhöhe.

    Wer also studiert oder eine Fachschule besucht hat, sollte alle Nachweise raussuchen und prüfen lassen, ob diese Zeiten anrechenbar sind.

    3. Vorsicht Verwechslung: Nicht alle Zeiten zählen bei 45 Jahren!

    Bei der abschlagsfreien Rente mit 45 Jahren (besonders langjährig Versicherte) gelten strengere Regeln:

    • ALG II (Bürgergeld) zählt nicht
    • Schul- oder Studienzeiten zählen nicht
    • Unbezahlte Anrechnungszeiten (z. B. Krankheit ohne Krankengeld) zählen nicht
    • Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn lückenlos mit Pflichtbeiträgen verbunden

    Nur echte Pflichtbeitragszeiten zählen: Arbeit, Kindererziehung, Pflege, Selbstständigkeit, ALG I (nicht selbst verschuldet).

    4. Aufhebungsvertrag kann Rentenmonate kosten!

    ALG I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur dann, wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verursacht wurde. Ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeitausgleich kann also verhindern, dass diese Monate angerechnet werden.

    5. Die Geheimwaffe: Minijob mit Rentenversicherungspflicht

    Ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht kann helfen, die 35 Jahre zu erreichen – kostengünstig und effektiv. Beispiel: Bei 200 € Verdienst liegt der Eigenbeitrag bei nur 7,20 €. Auch während des Bezugs von ALG I möglich – geringe Kürzung (ca. 10–20 €).

    6. Wie viel bleibt unterm Strich?

    Ab 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt.

    • 35 Entgeltpunkte × 40,79 € = 1.427,65 € Bruttorente
    • Abschlag bei 63 (14,4 %) = 1.221,26 € Brutto
    • Nach Abzug KV/PV (ca. 11,6 %) = ca. 1.080 € Netto

    7. Fazit: Wer klug plant, kann früher raus – wer zu spät reagiert, verliert bares Geld!

    Jeder Monat kann zählen. Freiwillige Beiträge, Minijobs, Anrechnungszeiten – die Werkzeuge sind da. Aber sie wirken nur in die Zukunft – nicht rückwirkend.

    8. Besonders hilfreich: ein unabhängiger Rentenberater

    Werner Hoffmann
    – Online-Beratung ab 1.12.2025 –

    Ein unabhängiger Rentenberater ist kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung – sondern arbeitet wie ein Steuerberater:

    Er wird vom Klienten bezahlt und vertritt dessen Interessen.

    Im Vergleich zu Beratern der Rentenversicherung kann er oft umfassendere Gestaltungshinweise geben – auch im Zusammenspiel mit Aufhebungsverträgen, ALG I, oder freiwilligen Beiträgen.

    Einige Rentenberater verfügen zusätzlich über die Qualifikation Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung – ein Vorteil bei bAV, Abfindungen oder Versorgungsausgleichen.

    #Frührente #Rentenfalle #MinijobTrick #Aufhebungsvertrag #Rentenberatung

  • SCHOCKIERENDE WAHRHEIT: NAHEZU  40 %  der RENTENBESCHEIDE FEHLERHAFT!

    SCHOCKIERENDE WAHRHEIT: NAHEZU 40 % der RENTENBESCHEIDE FEHLERHAFT!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

    Rentenbescheide unter der Lupe: Die erschreckende Realität

    In Deutschland erhalten jährlich Millionen Bürger ihren Rentenbescheid – ein Dokument, das über ihre finanzielle Zukunft im Alter entscheidet. Doch was, wenn dieses Dokument fehlerhaft ist?

    Unabhängige Rentenberater schlagen Alarm: In bis zu 40 % der geprüften Fälle sind Rentenbescheide fehlerhaft – meist zum Nachteil der Betroffenen. Diese Fehler reichen von fehlenden Versicherungszeiten über falsch berechnete Rentenansprüche bis hin zu nicht anerkannten Kindererziehungszeiten.

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    Die Ursachen: Ein komplexes System mit vielen Stolpersteinen

    • Unvollständige Datenübermittlung: Arbeitgeber versäumen es, alle relevanten Zeiten korrekt zu melden.
    • Technische Probleme: Softwarefehler oder Übertragungsprobleme führen zu fehlerhaften Berechnungen.
    • Menschliches Versagen: Zahlendreher oder fehlende Anerkennung von Ausbildungszeiten können gravierende Auswirkungen haben.
    • Bewusst falsche Angaben durch Arbeitgeber: In Einzelfällen werden Versicherungszeiten absichtlich nicht gemeldet – zum Beispiel zur Einsparung von Beiträgen. Besonders im Ausland kam es vor, dass Arbeitgeber systematisch Beiträge nicht abgeführt haben. In Ländern wie Italien agierten manche Firmen früher regelrecht im Stil der Mafia: Beschäftigte wurden zwar auf dem Papier geführt, aber es floss kein einziger Euro in die Rentenkasse.

    Besonders problematisch ist, dass viele dieser Fehler erst Jahre später entdeckt werden – oft zu spät für eine vollständige Korrektur.

    Auch hier kann ein Rentenberater durchaus helfen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu minimieren – etwa durch gezielte Nachweise, Anträge auf Kontenklärung oder den Einsatz von Rechtsmitteln wie dem Überprüfungsantrag.

    Die Sicht der Deutschen Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide korrekt sei. Laut interner Statistiken lag die Fehlerquote nach Prüfung von Widersprüchen im Jahr 2023 bei lediglich 0,6 %. Dennoch empfiehlt die DRV, den Versicherungsverlauf regelmäßig zu überprüfen und bei Unklarheiten Kontakt mit den Beratungsstellen aufzunehmen.

    Was können Betroffene tun?

    Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte diesen sorgfältig prüfen. Besonders folgende Punkte sollten beachtet werden:

    • Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs: Fehlen Zeiten, die angerechnet werden sollten?
    • Korrekte Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten: Sind diese vollständig erfasst?
    • Richtige Berechnung der Rentenhöhe: Entspricht der Betrag den Erwartungen und bisherigen Berechnungen?

    Bei Unklarheiten kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

    Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags, wobei Nachzahlungen in der Regel auf vier Jahre begrenzt sind.

    Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

    Die Rentenberechnung ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler passieren können – sei es aus Versehen, durch Schlamperei oder gar durch systematische Täuschung wie in manchen mafiösen Firmenstrukturen früherer Jahrzehnte.

    Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Rentenbescheide stets sorgfältig geprüft und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

    Wichtiger Hinweis

    Sehr oft werden die Rentenanträge auch beim örtlichen Rathaus eingereicht.

    Oft sind dort jedoch die Mitarbeiter nicht gründlich ausgebildet.

    Regelmäßig handelt es sich um normale Verwaltungsangestellte, die nur eine Schnellausbildung über die Ausfüllung eines Rentenantrages erhalten haben.

    Entstehen hier auch nur kleine Fehler, kann sich dies durchaus erheblich auswirken.

    ——

    Jeder Rentenversicherte sollte es nicht scheuen, einen unabhängigen Rentenberater einzuschalten.

    Der unabhängige Rentenberater hat eine Stellung, die übrigens mit einem Steuerberater vergleichbar ist.

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    Kleiner Fehler – große Auswirkung

    Würde durch einen Fehler die Rente um 10 Euro zu niedrig sein, dann sind das in 20 Jahren

    10 € x 12 Monate x 20 Jahre= 2.400 Euro.

    Eine Erstberatung kostet etwa 100 bis 180 Euro.

    Eine Investition, die sich rechnet.

    Renten-Experte.de
    Link https://www.renten-experte.de

    #Rentenbescheid #Rentenfehler #Versicherungsbetrug #Rentenmafia #Altersvorsorge

  • RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

    RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

    Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.

    Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

    Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!

    Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.

    Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.

    Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.

    So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand

    – verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,

    – ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,

    – und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.

    Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.

    #Rente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #FreiwilligeBeiträge #Rentenplus

    Rentenexperte – Renten-Experte.de
  • Irreführung mit Methode: Wie die AfD das deutsche Rentensystem schlechtredet

    Irreführung mit Methode: Wie die AfD das deutsche Rentensystem schlechtredet

    Ein Beitrag von

    Immer wieder versucht die AfD, Deutschland im internationalen Vergleich schlecht dastehen zu lassen – besonders emotional wird es, wenn es um das Thema Rente geht.

    Ein häufig geteiltes AfD-Bild

    vergleicht das Rentensystem Deutschlands mit dem in Frankreich und Italien – und behauptet, dort bekämen Menschen bei deutlich niedrigerem Renteneintrittsalter viel mehr Rente.

    Was nach einem empörenden Skandal klingt, ist bei genauerem Hinsehen jedoch schlicht populistische Irreführung.

    Wir haben die wichtigsten Punkte des Bildes überprüft – und mit harten Fakten verglichen:

    1. Renteneintrittsalter – die AfD rechnet mit alten Zahlen

    Das Bild behauptet:
    – Deutschland: Rentenbeginn mit 67 Jahren
    – Frankreich: 62 Jahre
    – Italien: 60 Jahre

    Fakt ist:
    – In Deutschland steigt das Renteneintrittsalter bis 2031 auf 67 Jahre – korrekt.
    – In Frankreich wurde das Renteneintrittsalter 2023 auf 64 Jahre erhöht – nicht 62.
    – In Italien liegt das gesetzliche Rentenalter bei 67 Jahren – wie in Deutschland! Die Angabe „60 Jahre“ ist schlicht falsch.

    2. Rentenniveau: Prozentzahlen ohne Kontext

    Das Bild zeigt:
    – Deutschland: 48,1 %
    – Frankreich: 74,5 %
    – Italien: 93,2 %

    Fakt ist:
    – Deutschland: rund 48 % ohne Zusatzrenten.
    – Frankreich: ca. 60–70 % inkl. obligatorischer Zusatzsysteme.
    – Italien: heute ca. 70–80 %, nicht über 90 %. Die Zahl 93,2 % ist realitätsfern.

    3. Euro-Vergleich: Was Rentner wirklich bekommen

    Durchschnittliche monatliche Bruttorente:
    – Deutschland: ca. 1.825 €, netto ca. 1.497 €
    – Frankreich: ca. 2.000 €, netto ca. 1.800 €
    – Italien: ca. 1.900 €, netto ca. 1.672 €

    Aber:
    Die Löhne in Frankreich und Italien sind niedriger. Die vermeintlich höheren Renten relativieren sich bei Betrachtung der Kaufkraft – und liegen dann viel näher beieinander.

    4. Rente im Verhältnis zum tatsächlichen Einkommen

    Netto-Rente in % vom Ø-Bruttogehalt:
    – Deutschland: ca. 37,7 %
    – Frankreich: ca. 58,1 %
    – Italien: ca. 63,1 %

    Aber: Die Löhne in Frankreich und Italien sind deutlich niedriger. Man startet mit weniger in die Rente, auch wenn die Quote höher aussieht.

    5. Wer zahlt wie viel in die Rentenkasse?

    Deutschland:

    – 18,6 % Gesamtbeitrag

    – je 9,3 % Arbeitgeber & Arbeitnehmer



    Frankreich:

    – ca. 28–30 % Gesamtbeitrag

    – Arbeitgeber: bis zu 19 %, Arbeitnehmer: ca. 10–11 %



    Italien:

    – ca. 33 % Gesamtbeitrag

    – Arbeitgeber: ca. 24 %, Arbeitnehmer: ca. 9 %



    Österreich:

    – 22,8 % Beitrag

    – Arbeitgeber: 12,55 %, Arbeitnehmer: 10,25 %

    Fazit: Fakten statt AfD-Propaganda

    Die AfD nutzt bewusst veraltete oder manipulierte Zahlen, um Stimmung gegen den Sozialstaat Deutschland zu machen.

    Dabei verschweigt sie zentrale Faktoren wie Beitragshöhen, Netto-Renten, Kaufkraft oder internationale Reformen.

    Deutschland hat in der Tat Reformbedarf – aber mit Lügen wird nichts besser.

    Wer ehrlich über die Rente reden will, braucht Fakten. Nicht Hetze.

    #Rente #AfD #Faktencheck #Populismus #SozialeGerechtigkeit #Altersvorsorge #Deutschland #Italien #Frankreich #Österreich #Schweiz #Wahlkampf #FakeNews

  • Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

    Zum Vorlesen

    FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

    Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

    Was steckt genau dahinter? 

    Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

    Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

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    1. Höhere Rentenquote in Italien

       •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

       •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

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    2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

       •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

       •   Beispiel:

          •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

          •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

       •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

    3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

       •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

       •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

    4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

    Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

       •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

       •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

    Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

    5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

       •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

       •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

    Warum wird diese Behauptung genutzt?

       •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

       •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

       •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

    Fazit

       •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

       •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

       •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

    Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

    ——

    Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

    Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

    Deutschland

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

       •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

       •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

    So bezahlt die gesetzliche Rente:

    • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
    • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
    • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
    • etc.

    Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

    Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

    Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

    Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

       •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

       •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

       •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

    Italien

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

       •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

       •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

       •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

    Fazit

    Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

    Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

    Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

    Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

    ——-

    Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

    Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

    Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

    Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

    Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

    Grund:

    In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

    So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

    Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

    —-

    In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

    ——

    Übrigens:

    Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

    weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

    1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

    Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

       •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

       •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

       •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

    Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

    2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

    Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

       •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

       •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

       •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

    Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

    3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

    Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

    Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

    4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

    Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

       •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

       •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

       •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

    Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

    Fazit

    Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

    Zuletzt noch eine Anmerkung:

    Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

    ——-

    Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

  • Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

    Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

    Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

    Was steckt genau dahinter? 

    Zum Vorlesen:

    Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

    Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

    Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

    Rentenexperte – Renten-Experte.de

    1. Höhere Rentenquote in Italien

       •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

       •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

    Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

    2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

       •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

       •   Beispiel:

          •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

          •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

       •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

    3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

       •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

       •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

    4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

    Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

       •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

       •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

    Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

    5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

       •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

       •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

    Warum wird diese Behauptung genutzt?

       •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

       •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

       •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

    Fazit

       •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

       •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

       •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

    Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

    ——

    Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

    Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

    Deutschland

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

       •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

       •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

    So bezahlt die gesetzliche Rente:

    • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
    • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
    • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

    Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

       •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

       •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

       •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

    Italien

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

       •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

       •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

       •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

    Fazit

    Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

    Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

    Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

    Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

    ——-

    Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

    Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

    Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

    Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

    Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

    Grund:

    In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

    So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

    Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

    —-

    In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

    ——

    Übrigens:

    Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

    weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

    1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

    Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

       •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

       •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

       •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

    Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

    2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

    Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

       •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

       •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

       •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

    Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

    3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

    Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

    Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

    4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

    Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

       •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

       •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

       •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

    Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

    Fazit

    Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

    Zuletzt noch eine Anmerkung:

    Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

    ——-

    Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

  • Der Kampf um deine BU-oder Erwerbsminderungsrente: Warum der Antrag zur Herausforderung wird

    Der Kampf um deine BU-oder Erwerbsminderungsrente: Warum der Antrag zur Herausforderung wird

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte Werner Hoffmann

    Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die private Berufsunfähigkeitsversicherung

    Zum Anhören:

    Im Teil 2 geht es auch kurz um die gesetzliche Rentenversicherung.

    Teil 1 Berufsunfähigkeitsversicherung

    „Einen interessanten Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich heute in der Pfeffeeminzia gelesen.“

    Stell dir vor, dein Beruf ist plötzlich Geschichte – sei es durch Krankheit oder einen Unfall. In einem Moment stehst du noch mitten im Arbeitsleben, im nächsten kämpfst du mit Arztbesuchen, Krankenkasse, Arbeitgeber und zig Formularen. Das allein ist schon stressig genug. Doch wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hast, wartet noch eine weitere Hürde: der Antrag auf deine BU-Rente. Und dieser Antrag hat es in sich.

    Der Papierkrieg beginnt

    Der Teufel steckt im Detail:

    Du musst deinem Versicherer genau schildern, was du beruflich gemacht hast, wie dein Gesundheitszustand aussieht und welche Einschränkungen du hast. Dazu kommen jede Menge Unterlagen – ärztliche Befunde, Berichte, Dokumente. Alles muss akkurat und vollständig sein. Das kostet Zeit und Nerven.

    Es gibt sogar Leute, die schon beim Ausfüllen kapitulieren oder irgendwann während des Prüfprozesses einfach nicht mehr reagieren.

    Kein Wunder:

    Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brechen 11 Prozent der Antragsteller das nervenaufreibende Hin und Her mit der Versicherung ab – und verzichten damit auf ihre BU-Rente.

    Wie dich Versicherer unterstützen können

    Doch nicht alle lassen dich im Regen stehen. Einige Versicherungen haben erkannt, dass sie Kunden unterstützen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.

    Manche bieten ein sogenanntes „Teleclaiming“ an – ein Service, bei dem ein Mitarbeiter dich telefonisch durch den Antrag führt.

    Andere Versicherer schicken sogar jemanden direkt zu dir nach Hause, um dir zu helfen.

    Zusätzlich gibt es Maßnahmen wie feste Ansprechpartner, regelmäßige Updates über den Bearbeitungsstand und Unterstützung bei Umschulungen oder Wiedereingliederungen in den Beruf.

    Besonders hervorgehoben wird die Hannoversche Lebensversicherung, die gute Erfahrungen mit ihrem Hilfsprogramm gemacht hat.

    Der Vorteil: Wenn alles richtig eingereicht wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.

    Die externe Beratung – dein Joker im Ernstfall

    Wenn es brenzlig wird, beispielsweise wenn ein Antrag abgelehnt werden könnte, bieten manche Versicherer auch finanzielle Unterstützung für externe Beratungen an. Unternehmen wie die Hannoversche, Axa oder LV 1871 übernehmen teilweise die Kosten, wenn du dir einen unabhängigen Berater zur Seite holst.

    Die Hannoversche zahlt hier sogar bis zu 500 Euro – der höchste Betrag am Markt. Diese Experten können helfen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, bevor es zur Ablehnung kommt.

    Wann du vorsichtig sein musst

    BU-Experten warnen jedoch: Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss gut durchdacht sein.

    Stellst du ihn zu früh oder mit unvollständigen Informationen, riskierst du nicht nur eine Ablehnung, sondern auch Nachteile bei einer späteren Nachversicherung oder einer Dynamikerhöhung deiner BU-Rente.

    Ein häufiger Fehler:

    Viele geben im Antrag ihre aktuelle Tätigkeit an, statt die Tätigkeit, die sie zuletzt gesund ausüben konnten.

    Beispiel:

    Du hast erst im Akkord gearbeitet, wurdest später wegen Rückenschmerzen in eine leichtere Abteilung versetzt und hast am Ende Stunden reduziert.

    Für die Prüfung des Anspruchs zählt dein ursprünglicher Beruf, nicht die „Schon-Arbeit“, die du zuletzt gemacht hast.

    Wann Experten helfen müssen

    In schwierigen Fällen raten viele Experten dazu, frühzeitig einen BU-Spezialisten einzuschalten.

    Dieser kennt alle Fallstricke und vertritt deine Interessen gegenüber der Versicherung. Makler können das oft nicht leisten, da ihnen das nötige Spezialwissen fehlt und sie für diese aufwändige Arbeit in der Regel nicht vergütet werden.

    Ein BU-Experte hingegen prüft deinen Fall intensiv, bevor du einen Antrag überhaupt stellst – und kann so verhindern, dass du unnötig in die Ablehnung rutschst.

    Das schleichende Risiko: Wenn du zu lange wartest

    Es passiert häufig, dass Menschen sich über Jahre hinweg mit gesundheitlichen Einschränkungen durchs Berufsleben schleppen und die BU-Rente gar nicht beantragen.

    Manche reduzieren ihre Arbeitszeit oder wechseln in leichtere Tätigkeiten, ohne zu merken, dass sie eigentlich längst berufsunfähig sind. Das Problem:

    Wenn du dich Stück für Stück „anpasst“, sieht die Versicherung möglicherweise keinen Anlass für eine BU-Rente.

    Der Antrag muss dann beweisen, dass du deinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kannst – nicht erst seit gestern, sondern ab dem Zeitpunkt, als es wirklich kritisch wurde.

    Fazit: Hol dir rechtzeitig Unterstützung

    Ein BU-Antrag ist keine Kleinigkeit.

    Wenn du Fehler machst, riskierst du im schlimmsten Fall deine Rente.

    Deshalb gilt: Je komplizierter dein Fall, desto wichtiger ist es, Experten hinzuzuziehen. Viele Versicherer bieten bereits Unterstützung an – nutze sie. Und wenn es wirklich kompliziert wird, zögere nicht, dir professionelle Beratung zu holen. Dein Anspruch auf BU-Rente könnte davon abhängen.

    Teil 2 Erwerbsminderungsrente

    So holst du das Beste für dich heraus!

    Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, solltest du nichts dem Zufall überlassen.

    Der Weg dorthin ist oft lang und kompliziert, und es gibt viele Details, die du beachten musst, um nicht leer auszugehen.

    Hier sind die wichtigsten Grundsätze, die dir helfen, alles richtig zu machen.

    1. Hol dir professionelle Unterstützung

    Natürlich könntest du dich an den kostenfreien Versicherungsältesten deiner Gemeinde, den Rentenantrags-Service oder die Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung wenden. Aber stell dir das wie einen Steuerfall vor: Du würdest doch auch nicht den Finanzbeamten fragen, wie du Steuern sparen kannst, oder? Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein ist hier viel eher dein Ansprechpartner – und genau so ist es bei der Erwerbsminderungsrente.

    Für deinen Rentenantrag gibt es Experten, die sich wirklich auskennen:

       •   Unabhängiger Rentenberater:

    Dieser Profi hat sich darauf spezialisiert, dich durch den Antragsdschungel zu begleiten und kennt alle Kniffe, um deinen Antrag optimal zu gestalten.

       •   Fachanwalt für Sozialrecht: Besonders bei komplizierten Fällen oder wenn du gegen eine Ablehnung vorgehen musst, ist ein Fachanwalt Gold wert.

       •   Experte für betriebliche Altersversorgung: Wenn du zusätzlich eine Betriebsrente hast, benötigst du einen Rentenberater mit Zusatzqualifikation, zum Beispiel einen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“. Dieser kennt sich nicht nur mit der gesetzlichen Rente aus, sondern auch mit deiner betrieblichen Altersvorsorge und sorgt dafür, dass du keine Ansprüche verlierst.

    2. Prüfe den Schwerpunkt des Beraters

    Bevor du dich für einen Rentenberater entscheidest, solltest du genau nachfragen, ob er sich auch mit Erwerbsminderungsrenten auskennt. Nicht jeder Rentenberater ist auf alle Themen spezialisiert. Manche konzentrieren sich auf Altersrenten oder bestimmte Versorgungsbereiche und haben weniger Erfahrung mit den Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente.

    Ein Experte für Erwerbsminderungsrenten weiß, worauf es ankommt:

       •   Fragen zur gesundheitlichen Beurteilung: Hier kommt es auf Details an. Wie wird deine Erwerbsfähigkeit eingeschätzt? Was steht in den Gutachten, und wie kannst du dich bei Unklarheiten absichern?

       •   Nachweise und Unterlagen: Fehlende Dokumente oder ungenaue Angaben sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Ein guter Berater sagt dir genau, was du brauchst.

       •   Vermeidung von Fehlern: Der Berater hilft dir, typische Fehler zu vermeiden – etwa falsche Zeitangaben oder das Weglassen relevanter Fakten.

    Fazit: Qualität vor Zeitdruck

    Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist ein komplexer Prozess.

    Mit einem Profi an deiner Seite bist du besser vorbereitet und hast deutlich bessere Chancen, dass dein Antrag bewilligt wird. Also: Nimm dir die Zeit, den richtigen Rentenberater auszuwählen – es lohnt sich.

    Im nächsten Teil erfährst du, welche Schritte du gehen musst, um dich optimal vorzubereiten und welche Unterlagen du frühzeitig zusammensuchen solltest. Denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

    Teil 3: Vorbereitung ist alles – So machst du deinen Rentenantrag startklar

    Nachdem du nun weißt, warum ein Experte wichtig ist und worauf du bei der Wahl eines Rentenberaters achten solltest, geht es jetzt ans Eingemachte: Wie bereitest du dich optimal auf den Antrag zur Erwerbsminderungsrente vor? Hier sind die entscheidenden Schritte, damit dein Antrag nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend ist.

    1. Sammle alle relevanten Unterlagen

    Ein vollständiger Antrag steht und fällt mit den richtigen Nachweisen. Je besser deine Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Hier eine Checkliste der wichtigsten Dokumente:

       •   Ärztliche Gutachten und Befunde: Hole dir alle aktuellen und älteren ärztlichen Berichte. Diese dokumentieren, wie sich dein Gesundheitszustand entwickelt hat.

       •   Berichte von Klinikaufenthalten: Falls du in der Vergangenheit stationär behandelt wurdest, solltest du alle Entlassungsberichte einreichen.

       •   Arbeitgeberbescheinigung: Dein Arbeitgeber muss bestätigen, welche Tätigkeiten du ausgeführt hast und wie sich deine Einschränkungen ausgewirkt haben.

       •   Rehabilitationsberichte: Falls du an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hast, ist der Abschlussbericht entscheidend, um zu zeigen, ob und wie sich deine Arbeitsfähigkeit verbessert oder verschlechtert hat.

    2. Beschreibe deinen Berufsalltag detailliert

    Viele Anträge scheitern, weil nicht klar wird, welche Aufgaben du in deinem Beruf wirklich hattest und warum du diese nicht mehr ausführen kannst. Daher solltest du genau beschreiben:

       •   Wie sah dein typischer Arbeitstag aus?

       •   Welche körperlichen oder geistigen Anforderungen waren nötig?

       •   Gab es besonders belastende Aufgaben?

    Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr stundenlang Auto fahren und Kunden besuchen kann, muss genau schildern, warum Alternativen wie Bürotätigkeiten nicht infrage kommen.

    3. Erkläre, warum Umschulungen nicht möglich sind

    Die Rentenversicherung prüft oft, ob du statt einer Rente eine Umschulung machen könntest. Du solltest deshalb im Antrag nachvollziehbar darlegen, warum eine Umschulung für dich nicht infrage kommt – sei es wegen gesundheitlicher Einschränkungen, deines Alters oder anderer Gründe.

    4. Lasse deinen Antrag gegenlesen

    Egal wie gut du vorbereitet bist: Ein zweites Paar Augen hilft immer. Dein Rentenberater oder ein Sozialrechtsexperte sollte deinen Antrag vor der Einreichung prüfen. So vermeidest du Formfehler und unklare Formulierungen, die zu Rückfragen oder einer Ablehnung führen könnten.

    5. Sei auf mögliche Gutachtertermine vorbereitet

    In vielen Fällen bestellt die Rentenversicherung eigene Gutachter, um deine Arbeitsfähigkeit zu bewerten. Bereite dich auf diese Termine gut vor:

       •   Sei ehrlich, aber sachlich über deine Einschränkungen.

       •   Erkläre, wie sich deine Beschwerden im Alltag äußern und welche Belastungen dir schwerfallen.

       •   Beschreibe, welche Hilfsmittel oder Unterstützung du benötigst, um den Alltag zu bewältigen.

    Fazit: Vorbereitung spart dir Zeit und Nerven

    Ein gut durchdachter Antrag und die Unterstützung durch einen Experten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Wenn du rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellst und ehrlich über deinen Gesundheitszustand berichtest, stehen die Chancen gut, dass du nicht lange warten oder mit Ablehnungen kämpfen musst.

    Im nächsten Teil schauen wir uns an, was du tun kannst, wenn dein Antrag dennoch abgelehnt wird und welche Schritte du einleiten solltest, um erfolgreich Widerspruch einzulegen. Denn auch hier gilt: Aufgeben ist keine Option!

    ———

  • Warum Merz, Spahn und Co so leise beim Thema Rente noch sind

    Warum Merz, Spahn und Co so leise beim Thema Rente noch sind

    Die Pläne der Privatisierung der gesetzlichen Rente durch die CDU und FDP liegen wohl schon in den Schubladen und BlackRock wird wohl daran partizipieren

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte – Renten-Experte.de

    VORSICHT vor #Sprüchen wie #DIE #GESETZLICHE RENTE – #GRV – #RECHNET SICH NICHT“

    Wer sagt, die #Rente rechnet sich nicht, hat nicht ganz recht.
    Keine Frage, die #betriebliche und #private Vorsorge muss ergänzend sein.
    Aber bei der #gesetzlichen #Rente muss man auch sehen, dass:

    • die Verwaltungslosten bei rund nur 1 % sind
    • etwa 20 % der Leistungen keine #AltersRente ist, sondern #Rehabilitation, #Wiedereingliederung, neue #Berufsbildung/#Umschulung, (Halb-)#Waisenrente, #Erziehungsrente, #Witwerrente/ #Witwenrente
    • auch #versicherungsfremde #Leistungen gezahlt werden.

    Zum Beispiel:

    • (#DDRRenten ohne zuvor eingezahlte Entgektpunkte),
    • #Mütterrente,
    • #Erziehungsrente,
    • #Grundsicherung,
    • #Zuschlag auf #Grundrente usw.

    Das ist auch der Grund, warum der Bund so hohe Zuschüsse an die #DRV überweist.
    Gerade diese #NichtALTERSRENTEN wurden der Deutschen Rentenversicherung aufgetragen.
    Ist ja auch ok und gut. Aber man kann jetzt nicht sagen

    „Die „gesetzliche Rente rechnet sich nicht“.


    Genau das wird #Merz noch weiter und lauter sagen, damit #BlackRock dann als „#Retter“ #hervorgezaubert wird!

    ——

    Hierzu passend ein Song

    Liedtext:

    Leises Flüstern um die Rente

    (Strophe 1)
    Warum sind Merz und Spahn so still?
    Die Rente bleibt in ihrem Spiel.
    Pläne tief in Schubladen versteckt,
    BlackRock lacht und hat’s entdeckt.

    (Pre-Chorus)
    Die Wahl steht vor der Tür, doch keiner sagt ein Wort,
    Was bleibt vom Ruhestand, wer trägt das alte Fort?

    (Refrain)
    Oh-oh-oh, leises Flüstern, was geschieht?
    Wohin geht die Rente, wenn der Profit sie zieht?
    Oh-oh-oh, wer denkt an das Morgen,
    Wenn das Alter lebt in Sorgen?

    (Strophe 2)
    CDU und FDP halten dicht,
    Gesetzliche Rente im schwindenden Licht.
    Privatisierung, sie lauert im Schatten,
    Der Bürger fragt sich, was wird er erhaschen?

    (Pre-Chorus)

    (Refrain)

    (Bridge)
    Altersarmut, ein leises Klagen,
    Wer wird für die Alten sagen?
    Investoren lächeln, der Markt ist heiß,
    Doch was zählt der Mensch zu diesem Preis?

    (Refrain)

    (Outro)
    Die Rente, ein stilles Versprechen,
    Wird sie brechen oder bestehen?
    Im Schatten bleibt die Antwort klar,
    Doch wer schützt den, der alt mal war?

    #Altersversorgung, #bAVExperte, #Betriebliche #Altersversorgung, #BlackRock, #Bundestagswahl, #CDU, #CSU, #FDP, #Finanzen, #Grundrente, #Grundsicherung, #Investmentgesellschaften, #Job und #Arbeit, #Politik, #Rente #Christian #Dürr, #Christian #Lindner, #Friedrich #Merz, #Jens #Spahn, #Privatisierung #Song #Pop

  • Thema Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente – Drei Themen, die zusammen gehören

    Thema Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente – Drei Themen, die zusammen gehören

    Ein Beitrag von

    Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

    Zur hitzige Debatte zum #Bürgergeld:

    Es ist es wichtig, die Fakten ehrlich auf den Tisch zu legen, notwendige #Reformen offen anzusprechen und auch den #Populismus falscher Argumente zu entlarven.
     
    Vier falsche Mythen gilt es zu entlarven:
     
    Erster Mythos: die knapp 5,4 Millionen Bezieher des Bürgergelds können aber wollen nicht arbeiten.
    Fakt ist:
    ·      ca. 1,8 Millionen davon sind Kinder und Jugendliche
    ·      2 Millionen sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht für (weitere) Arbeit zur Verfügung stehen – wie die 800.000 Aufstocker, und auch Alleinerziehende, denen es zB an Betreuungplätzen für ihre Kinder fehlt.
    ·      verbleiben ca. 1,7 Millionen Menschen, die prinzipiell arbeiten könnten.
     
    Die Kritiker haben also einen wichtigen Punkt, wenn sie monieren, dass der Staat besser darin werden muss, dieses Potenzial zu heben.
     
    Zweiter Mythos: diese 1,7 Millionen wollten nicht arbeiten, sondern lieber Bürgergeld beziehen.
    ·      Dieser Vorwurf mag auf eine kleine Minderheit zutreffen, für die große Mehrheit gilt dies jedoch nicht — das Problem liegt anderswo: knapp zwei Drittel haben keinen Berufsabschluss, und die meisten haben gesundheitliche Probleme.
    ·      Das Hauptproblem: potentielle Arbeitgeber stellen diese Menschen häufig nicht ein, weil dies für sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.
     
    Genau hier setzt eine der sinnvollen Reformen des Bürgergelds an: Menschen sollen nicht per se so in irgendeine Arbeit kommen, sondern sie sollen in solche Arbeit kommen, die ihnen eine gute und dauerhafte Zukunftsperspektive bietet.
     
    Dritter Mythos: der Lohnabstand zum Bürgergeld sei nicht groß genug.
    Fakt ist:
    ·      Diese Behauptung ist falsch: Menschen mit Arbeit haben immer und in jeder Konstellation – von einem Single bis hin zu einer Großfamilie – mehr Geld als Menschen im Bürgergeld. (https://lnkd.in/dAVufc3n)
    ·      Der „Lohnabstand“ zwischen Bürgergeld und Arbeit ist seit Einführung des #Mindestlohn 2015 größer geworden.
    ·      Aber um auch dies klar zu sagen: es gibt Menschen, die Sozialbetrug betreiben Jobangebote ablehnen oder sich Leistungen erschleichen.
    ·      Fakt ist jedoch auch, dass die Totalverweigerer eine kleine Gruppe sind: es sind ca. 15.000 von den 5,4 Millionen Beziehern des Bürgergeld.
    ·      Auch daher ist der Populismus gegen Menschen im Bürgergeld so perfide: es wird eine große Mehrheit in Kollektivhaftung für eine kleine Minderheit genommen und ihre legitimen Bedürfnisse dadurch delegitimiert.

     
    Fazit:
    Die Einführung des Bürgergelds war ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem weil es einen stärkeren Fokus darauf legt, Menschen dauerhaft und in gute Arbeit zu bringen.

    Das Bürgergeld braucht weitere Reformen.

    Was es nicht braucht, ist der #Populismus, der die Debatte prägt und auch von Politikern demokratischer Parteien geschürt wird um verletzliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

    Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun

    Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun.  Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt.

    Das haben Berechnungen des ifo Instituts ergeben. „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.

    „Dieser Fall ist deshalb ausgeschlossen, weil es die Freibeträge für Erwerbstätige bei der Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen gibt, um genau das zu verhindern“, fügt ifo-Forscher Maximilian Blömer hinzu.

    Wer als Alleinstehender in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau, wie z.B. Dresden, 1000 Euro brutto verdient, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus.

    Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld. „Nur wenn ein Alleinstehender mit 1000 Euro Brutto-Einkommen keinerlei Sozialleistungen beantragt, die er erhalten kann, dann landet er bei 357 Euro netto“, sagt Manuel Pannier vom Center for Economic Studies (CES) in München.

    Bei 2000 Euro brutto sind es für einen Alleinstehenden mit Sozialleistungen netto 1020 Euro, ohne 965 Euro; beide Beiträge sind wesentlich höhere als das Bürgergeld von 563 Euro.

    Ebenso läuft es bei Alleinerziehenden.

    Wer brutto 1000 Euro verdient, bekommt mit den Sozialleistungen sogar 2033 Euro heraus, ebenfalls mehr als jemand ohne Arbeitseinkommen und nur mit Sozialleistungen.

    Der kommt auf 1553 Euro. „Wer allerdings keinerlei Sozialleistungen beantragt, der landet mit 1000 Euro brutto nur bei 622 Euro“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer.

    Diese Berechnungen hat das ifo ebenso für Paarhaushalte und verschiedene Mietniveaus angestellt.

    https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/lohnt-sich-arbeit-noch-lohnabstand-und-arbeitsanreize-2024

    ——

    Kommentar von

    Rentenexperte – Renten-Experte.de

    Werner Hoffmann

    Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente sind 3 Werte, die man in Zusammenhang sehen muss.

    Wer nur einen Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, hat bei einem Monatsverdienst von 2084 Euro gerade einmal 55 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht.

    Die tatsächliche erarbeitete Rente wäre dann unter der Grundsicherung.

    Damit müsste der Staat – also wir Steuerzahler – für die Differenz zwischen

    – Grundsicherung und tatsächlich erarbeitete Rente, oder sogar

    – für die Differenz zwischen Zuschlag zur Grundrente und tatsächliche Rente

    aufkommen.

    Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro pro Stunde, wäre dies nicht der Fall!

    Einfach ausgedrückt:

    Wäre der Mindestlohn auf diesem Niveau, dann müssten wir alle nicht nachher dafür gerade stehen.

    Wir finanzieren durch den niedrigen Mindestlohn letztendlich den Sehwinkel des Unternehmers, der Mitarbeitern nur 12,41 Euro bezahlt.

  • Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Werner Hoffmann Renten-Experte.de

    Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

    In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

    Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

    Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

    Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

    Beispiel:

    Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

    (45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

    ————————————–

    Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

    (45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

    —————————————

    Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

    (45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

    Altersrente Flexirente Vorruhestand
    Altersrente Flexirente Vorruhestand

    Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

    Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

    Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

    Folgendes Beispiel:

    Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
    Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

    Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

    Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

    Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

    Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

    Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

    Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

    Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

    Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

    Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

    Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

    92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

    Allerdings ist von dieser Rente noch

    • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
    • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
    • und die Einkommensteuer

    abgezogen werden.

    Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

    Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

    Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

    Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


    Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

    Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

    Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

    Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
    Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

    TIPP:

    Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

    Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

    Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

    Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

    Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

    Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
    Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

    Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

    Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
    Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung