Kategorie: Wohngeld

  • Thema Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente – Drei Themen, die zusammen gehören

    Thema Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente – Drei Themen, die zusammen gehören

    Ein Beitrag von

    Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

    Zur hitzige Debatte zum #Bürgergeld:

    Es ist es wichtig, die Fakten ehrlich auf den Tisch zu legen, notwendige #Reformen offen anzusprechen und auch den #Populismus falscher Argumente zu entlarven.
     
    Vier falsche Mythen gilt es zu entlarven:
     
    Erster Mythos: die knapp 5,4 Millionen Bezieher des Bürgergelds können aber wollen nicht arbeiten.
    Fakt ist:
    ·      ca. 1,8 Millionen davon sind Kinder und Jugendliche
    ·      2 Millionen sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht für (weitere) Arbeit zur Verfügung stehen – wie die 800.000 Aufstocker, und auch Alleinerziehende, denen es zB an Betreuungplätzen für ihre Kinder fehlt.
    ·      verbleiben ca. 1,7 Millionen Menschen, die prinzipiell arbeiten könnten.
     
    Die Kritiker haben also einen wichtigen Punkt, wenn sie monieren, dass der Staat besser darin werden muss, dieses Potenzial zu heben.
     
    Zweiter Mythos: diese 1,7 Millionen wollten nicht arbeiten, sondern lieber Bürgergeld beziehen.
    ·      Dieser Vorwurf mag auf eine kleine Minderheit zutreffen, für die große Mehrheit gilt dies jedoch nicht — das Problem liegt anderswo: knapp zwei Drittel haben keinen Berufsabschluss, und die meisten haben gesundheitliche Probleme.
    ·      Das Hauptproblem: potentielle Arbeitgeber stellen diese Menschen häufig nicht ein, weil dies für sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.
     
    Genau hier setzt eine der sinnvollen Reformen des Bürgergelds an: Menschen sollen nicht per se so in irgendeine Arbeit kommen, sondern sie sollen in solche Arbeit kommen, die ihnen eine gute und dauerhafte Zukunftsperspektive bietet.
     
    Dritter Mythos: der Lohnabstand zum Bürgergeld sei nicht groß genug.
    Fakt ist:
    ·      Diese Behauptung ist falsch: Menschen mit Arbeit haben immer und in jeder Konstellation – von einem Single bis hin zu einer Großfamilie – mehr Geld als Menschen im Bürgergeld. (https://lnkd.in/dAVufc3n)
    ·      Der „Lohnabstand“ zwischen Bürgergeld und Arbeit ist seit Einführung des #Mindestlohn 2015 größer geworden.
    ·      Aber um auch dies klar zu sagen: es gibt Menschen, die Sozialbetrug betreiben Jobangebote ablehnen oder sich Leistungen erschleichen.
    ·      Fakt ist jedoch auch, dass die Totalverweigerer eine kleine Gruppe sind: es sind ca. 15.000 von den 5,4 Millionen Beziehern des Bürgergeld.
    ·      Auch daher ist der Populismus gegen Menschen im Bürgergeld so perfide: es wird eine große Mehrheit in Kollektivhaftung für eine kleine Minderheit genommen und ihre legitimen Bedürfnisse dadurch delegitimiert.

     
    Fazit:
    Die Einführung des Bürgergelds war ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem weil es einen stärkeren Fokus darauf legt, Menschen dauerhaft und in gute Arbeit zu bringen.

    Das Bürgergeld braucht weitere Reformen.

    Was es nicht braucht, ist der #Populismus, der die Debatte prägt und auch von Politikern demokratischer Parteien geschürt wird um verletzliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

    Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun

    Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun.  Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt.

    Das haben Berechnungen des ifo Instituts ergeben. „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.

    „Dieser Fall ist deshalb ausgeschlossen, weil es die Freibeträge für Erwerbstätige bei der Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen gibt, um genau das zu verhindern“, fügt ifo-Forscher Maximilian Blömer hinzu.

    Wer als Alleinstehender in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau, wie z.B. Dresden, 1000 Euro brutto verdient, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus.

    Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld. „Nur wenn ein Alleinstehender mit 1000 Euro Brutto-Einkommen keinerlei Sozialleistungen beantragt, die er erhalten kann, dann landet er bei 357 Euro netto“, sagt Manuel Pannier vom Center for Economic Studies (CES) in München.

    Bei 2000 Euro brutto sind es für einen Alleinstehenden mit Sozialleistungen netto 1020 Euro, ohne 965 Euro; beide Beiträge sind wesentlich höhere als das Bürgergeld von 563 Euro.

    Ebenso läuft es bei Alleinerziehenden.

    Wer brutto 1000 Euro verdient, bekommt mit den Sozialleistungen sogar 2033 Euro heraus, ebenfalls mehr als jemand ohne Arbeitseinkommen und nur mit Sozialleistungen.

    Der kommt auf 1553 Euro. „Wer allerdings keinerlei Sozialleistungen beantragt, der landet mit 1000 Euro brutto nur bei 622 Euro“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer.

    Diese Berechnungen hat das ifo ebenso für Paarhaushalte und verschiedene Mietniveaus angestellt.

    https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/lohnt-sich-arbeit-noch-lohnabstand-und-arbeitsanreize-2024

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    Kommentar von

    Rentenexperte – Renten-Experte.de

    Werner Hoffmann

    Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente sind 3 Werte, die man in Zusammenhang sehen muss.

    Wer nur einen Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, hat bei einem Monatsverdienst von 2084 Euro gerade einmal 55 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht.

    Die tatsächliche erarbeitete Rente wäre dann unter der Grundsicherung.

    Damit müsste der Staat – also wir Steuerzahler – für die Differenz zwischen

    – Grundsicherung und tatsächlich erarbeitete Rente, oder sogar

    – für die Differenz zwischen Zuschlag zur Grundrente und tatsächliche Rente

    aufkommen.

    Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro pro Stunde, wäre dies nicht der Fall!

    Einfach ausgedrückt:

    Wäre der Mindestlohn auf diesem Niveau, dann müssten wir alle nicht nachher dafür gerade stehen.

    Wir finanzieren durch den niedrigen Mindestlohn letztendlich den Sehwinkel des Unternehmers, der Mitarbeitern nur 12,41 Euro bezahlt.

  • Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Werner Hoffmann Renten-Experte.de

    Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

    In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

    Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

    Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

    Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

    Beispiel:

    Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

    (45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

    ————————————–

    Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

    (45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

    —————————————

    Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

    (45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

    Altersrente Flexirente Vorruhestand
    Altersrente Flexirente Vorruhestand

    Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

    Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

    Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

    Folgendes Beispiel:

    Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
    Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

    Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

    Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

    Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

    Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

    Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

    Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

    Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

    Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

    Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

    Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

    92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

    Allerdings ist von dieser Rente noch

    • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
    • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
    • und die Einkommensteuer

    abgezogen werden.

    Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

    Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

    Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

    Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


    Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

    Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

    Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

    Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
    Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

    TIPP:

    Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

    Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

    Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

    Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

    Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

    Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
    Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

    Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

    Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
    Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung