Kategorie: Zusagearten

  • 55 Plus und plötzlich ohne Job – warum Rentenberatung jetzt über Existenzen entscheidet

    55 Plus und plötzlich ohne Job – warum Rentenberatung jetzt über Existenzen entscheidet

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Wenn ein Betrieb schließt oder Personal abbaut, trifft es Beschäftigte über 55 besonders hart. Arbeitslosigkeit in diesem Alter ist kein normaler Einschnitt mehr – sie wird schnell zur existenziellen Frage. Denn anders als mit 30 oder 40 geht es nicht mehr nur um einen neuen Job, sondern um die ganz konkrete Zukunft der Rente.

    Genau hier beginnt meine Tätigkeit als Rentenberater – und genau hier wird sie unverzichtbar.

    Viele Betroffene stehen plötzlich vor Fragen, die sie sich vorher nie stellen mussten: Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente, wenn ich arbeitslos werde? Zählen Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder II für die Rente? Drohen dauerhafte Abschläge, wenn ich früher in Rente gehen muss? Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen? Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, mit Direktzusagen oder Versorgungswerken? Wie lassen sich Übergangszeiten sinnvoll gestalten, ohne lebenslange Rentenverluste?

    Diese Fragen werden häufig zu spät gestellt. Und genau das ist gefährlich.

    In der Praxis zeigt sich immer wieder: Fehlentscheidungen in den letzten fünf bis zehn Berufsjahren wirken lebenslang. Ein nicht gestellter Antrag, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine falsch gewählte Rentenart können mehrere hundert Euro monatlich kosten – dauerhaft.

    Als Rentenberater analysiere ich nicht nur einzelne Punkte, sondern den gesamten Versicherungsverlauf: Beschäftigungszeiten, Lücken, Krankheitszeiten, Kindererziehungszeiten, Sonderregelungen und konkrete Handlungsoptionen. Ziel ist immer: Schäden vermeiden, Spielräume nutzen, Perspektiven schaffen.

    Gerade bei Menschen über 55 ist die Beratung oft auch emotional. Arbeitsplatzverlust bedeutet nicht nur Einkommenseinbußen, sondern Verunsicherung, Zukunftsangst und die reale Gefahr des sozialen Abstiegs. Umso wichtiger ist Klarheit – mit belastbaren Zahlen und realistischen Szenarien.

    Dabei stehen nicht nur die Betroffenen selbst in der Verantwortung. Auch Arbeitgeber, Gewerkschaften und Insolvenzverwalter tragen eine moralische Pflicht. Sozialpläne, Abfindungen und Transfergesellschaften müssen rentenrechtlich mitgedacht werden. Eine Abfindung kann helfen – oder schaden. Eine Transferlösung kann Zeit verschaffen – oder Rentenansprüche mindern, wenn sie falsch umgesetzt wird.

    Rentenberatung sollte daher frühzeitig erfolgen – idealerweise ab dem Moment, in dem sich Arbeitsplatzverlust abzeichnet. Dann lassen sich Weichen stellen, Abschläge begrenzen und Übergänge sinnvoll planen.

    55 Plus ist kein Randthema. Es ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Und Rentenberatung ist dabei kein Luxus, sondern konkreter Schutz vor Altersarmut.


    Über den Autor

    Werner Hoffmann
    Unabhängiger Rentenberater

    www.Renten-Experte.de
    Telefon: (07156) 967-1900
    WhatsApp: (07156) 34354

    Qualifikationen:
    Unabhängiger Rentenberater (RDG),
    Gerichtlich zugelassener Rentenberater (1. Instanz),
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH),
    Generationenberater (IHK),
    Seniorenberater (NWB-Akademie),
    Versicherungskaufmann (kein Produktverkauf),
    Marketingfachwirt (IHK).

    #Rentenberatung #55Plus #Arbeitslosigkeit #Altersvorsorge #BetriebsbedingteKündigung

  • Rente steigt zum 1.7.2024 um 4,57 Prozent

    Zum Dritten Mal in Folge Rentenerhöhung über 4 Prozent

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann Rentenberater
    Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de

    Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich. Gleichzeitig treten zum 1. Juli Verbesserungen für EM-Rentnerinnen und EM-Rentner (Anm. der Red.: EM = Erwerbsminderung) in Kraft.

    Kommentar von Hubertus Heil:

    „Es ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner, dass die Renten im Juli um 4,57 Prozent steigen. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. Die Rentenanpassung fällt in diesem Jahr erstmalig in ganz Deutschland gleich aus und liegt deutlich über der Inflationsrate. 34 Jahre nach der Deutschen Einheit ist das ein Meilenstein für unser Land. Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert! Damit die Rente auch zukünftig für alle verlässlich bleibt, die heute arbeiten und fleißig sind, stabilisieren wir mit dem Rentenpaket II die gesetzliche Rente dauerhaft und entlasten gleichzeitig mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler. Damit stellen wir sicher, dass auch die junge Generation zukünftig vom Wachstum profitiert und nicht im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer wird. Stabile Renten sind kein Luxus, sondern seit Jahrzehnten Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft und Garant für Stabilität und sozialen Frieden.“

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

    Neben der allgemeinen Lohnentwicklung wird durch den #Nachhaltigkeitsfaktor

    • die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden
    • zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten

    berücksichtigt.

    In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor bedingt durch die demografischen Entwicklung mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde.
    Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sog. Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

    Rente www.renten-Experte.de Rentenexperte

    Aktueller Rentenwert

    Der Aktuelle Rentenwert steigt hierdurch auf 39,32 Euro.

    Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, erhält somit eine Bruttorente von:

    1 x 45 Jahre x 39,32 Euro = 1.769,40 Euro

    Davon ist noch:

    • der Krankenversicherungsbeitrag,
    • der volle pflegepflichtbeitrag
    • und ggf. Steuern
      abzuziehen.

    Der Standardrentner erhält zum 1.7.2024 eine Rentenerhöhung von Brutto 77,40 Euro Brutto (wenn 45 Beitragsjahre vorhanden sind).

    Wie hoch könnte die TOP-Rente bei 50 Jahren Höchstbeitrag sein?

    Wer 50 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat und in jedem Jahr theoretisch im Durchschnitt das Doppelte eines Durchschnittsverdieners in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält pro Versichertenjahr maximal ca. 2 Entgeltpunkte.

    Daraus ergeben sich dann:

    2 Entgeltpunkte x 50 Jahre x 39,32 Entgeltpunkte = 3.932 Euro Bruttorente

    Selbst TOP-Verdiener, die im ganzen Berufsleben immer den Höchstbeitrag eingezahlt haben, erhalten diese Rente maximal.

    Wer „nur“ 45 Berufsjahre eingezahlt hat, könnte durch Aufstockung mit Einmalbeiträgen maximal diese Höchstrente erreichen.

    Dies macht deutlich, dass eine zusätzliche Altersversorgung für jeden Erwerbstätigen dringend notwendig ist.

    NEWS bAV-Experte
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    Neben der betrieblichen Altersversorgung sollte auch ein mietfreies Wohnen im Alter und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Mittelpunkt stehen.

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