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  • Mütterrente für Beamtinnen: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln

    Mütterrente für Beamtinnen: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln

    Ein Beitrag von

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater

    Werner Hoffmann

    Bei der Kindererziehung von Beamtinnen gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern. Besonders deutlich wird das bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden und während eines bestehenden Beamtenverhältnisses erzogen wurden.

    Wichtig: Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt solche Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht zusätzlich, wenn während der Erziehung beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften entstanden sind. Grundlage ist § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI.

    Wie stark die Kindererziehung stattdessen in der Beamtenversorgung berücksichtigt wird, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab.

    Beim Bund werden für ein vor 1992 geborenes Kind inzwischen bis zu 30 Monate über einen Kindererziehungszuschlag berücksichtigt.

    Anders Baden-Württemberg: Bestand während der Kindererziehung bereits ein Beamtenverhältnis, ist grundsätzlich nur die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats als ruhegehaltfähige Zeit vorgesehen.

    Bayern geht weiter: Dort kann die Kindererziehung bei solchen Altfällen bis zum 15. Lebensmonat ruhegehaltfähig sein.

    Auch Sachsen hat die Regelungen ausgeweitet. Nach heutiger Rechtslage können dort für vor 1992 geborene Kinder bis zu 30 Kalendermonate Kindererziehungszuschlag berücksichtigt werden, soweit keine Übergangsregelung greift.

    Diese Unterschiede sind bemerkenswert, weil eine Beamtin in Baden-Württemberg nicht einfach sagen kann: „Dann nehme ich eben die Mütterrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.“

    Das Bundessozialgericht hat genau diese Konstellation entschieden. Im Urteil vom 10. Oktober 2018 – B 13 R 29/17 R ging es um eine Beamtin des Landes Baden-Württemberg mit vier vor 1992 geborenen Kindern. Obwohl beamtenrechtlich jeweils höchstens sechs Monate berücksichtigt wurden, erhielt sie keine zusätzlichen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Das kann erhebliche Folgen haben. Wer vor der Verbeamtung nur wenige Jahre GRV-Beiträge gezahlt hat, erreicht ohne Kindererziehungszeiten möglicherweise nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten.

    Deshalb sollten Beamtinnen und Pensionärinnen mit älteren Kindern ihre Versorgung und einen vorhandenen GRV-Versicherungsverlauf genau prüfen lassen.

    Fazit: Kindererziehung wird im Beamtenrecht nicht überall gleich behandelt. Entscheidend sind Dienstherr, Geburtsjahr des Kindes, Zeitpunkt der Verbeamtung und mögliche Übergangsregelungen.

    Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)
    Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)

    #Mütterrente #Beamtenversorgung #Kindererziehungszeiten #Pension #Rentenberatung

    Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt.

    Der Text hat 2.669 Zeichen inklusive Leerzeichen. Die Rechtsgrundlagen habe ich anhand von § 50a BeamtVG, § 106 LBeamtVGBW, Art. 103 BayBeamtVG, dem aktuellen SächsBeamtVG sowie dem BSG-Urteil vom 10.10.2018 geprüft. 

  • Mütterrente III: Wer sie nicht automatisch erhält – und jetzt selbst aktiv werden sollte

    Mütterrente III: Wer sie nicht automatisch erhält – und jetzt selbst aktiv werden sollte

    EIN BEITRAG VON

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater

    WERNER HOFFMANN

    Die Mütterrente III kommt zum 1. Januar 2027. Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Das entspricht zusätzlich bis zu einem halben Entgeltpunkt pro Kind.

    Die Auszahlung beginnt aus technischen Gründen erst 2028. Wer bereits vor dem 1. Januar 2028 eine Rente bezieht und bei wem die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto gespeichert sind, muss grundsätzlich nichts tun. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die Verbesserung automatisch und zahlt die Beträge für 2027 nach.

    Aber: Automatisch funktioniert dies nur, wenn die entscheidenden Kindererziehungszeiten im Rentenkonto vorhanden sind.

    Wer muss selbst aktiv werden?

    Fehlen Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf ganz oder teilweise, sollten diese bei der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden. Hierfür gibt es insbesondere den Antrag V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“.

    Das kann Personen betreffen, die bisher keine Kontenklärung durchgeführt haben oder bei denen Erziehungszeiten aus anderen Gründen fehlen.

    Besonders genau sollten Väter hinschauen.

    Kindererziehungszeiten werden nur einem Elternteil zugeordnet. Bei gemeinsamer Erziehung erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll bei gleichwertiger Erziehung der Vater berücksichtigt werden, ist grundsätzlich eine gemeinsame Erklärung erforderlich. Diese wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.

    Anders kann es sein, wenn der Vater das Kind tatsächlich überwiegend erzogen hat. Dann kann eine Anerkennung auch für lange zurückliegende Zeiten möglich sein.

    Der Vater muss die überwiegende Erziehung nachvollziehbar machen. Wichtige Nachweise können beispielsweise Elternzeitunterlagen, Arbeitszeit- oder Teilzeitnachweise, eine Aufgabe oder Reduzierung der Beschäftigung, Meldeunterlagen oder andere Dokumente sein, aus denen hervorgeht, dass hauptsächlich der Vater das Kind betreut hat. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse.

    Auch bei Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern können zusätzliche Angaben und Nachweise erforderlich sein.

    Mein Tipp als Rentenberater:

    Nicht einfach darauf vertrauen, dass 2028 automatisch alles richtig läuft. Fordern Sie Ihren aktuellen Versicherungsverlauf an und prüfen Sie für jedes vor 1992 geborene Kind, ob Kindererziehungszeiten gespeichert sind.

    Sind die Zeiten vorhanden, ist wegen der Mütterrente III grundsätzlich kein neuer Antrag erforderlich. Fehlen sie, sollte die Kontenklärung frühzeitig erfolgen.

    #Mütterrente #MütterrenteIII #Kindererziehungszeiten #Rente #Rentenversicherung

    Hinweis: Zu diesem Beitrag verwendete Bilder können mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt worden sein.

  • Reha-Antrag wird plötzlich zum Rentenantrag – Gericht setzt der Rentenversicherung Grenzen

    Reha-Antrag wird plötzlich zum Rentenantrag – Gericht setzt der Rentenversicherung Grenzen

    EIN BEITRAG VON

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter vor Sozial- und Landesgerichten

    WERNER HOFFMANN

    Wer eine medizinische Rehabilitation beantragt, möchte zunächst seine Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wiederherstellen.

    Doch ein Reha-Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich gleichzeitig als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gelten.

    Genau hier muss die Deutsche Rentenversicherung allerdings sehr genau prüfen.

    Das zeigt ein Fall, mit dem sich das Sozialgericht Regensburg beschäftigte.

    Eine Versicherte hatte im Januar 2017 eine medizinische Rehabilitation beantragt. Zu diesem Zeitpunkt war sie arbeitsunfähig. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie auch erwerbsgemindert war.

    Die Frau absolvierte anschließend ihre Reha. Im Entlassungsbericht wurde ihr sogar eine Leistungsfähigkeit von mindestens sechs Stunden täglich bescheinigt. Es wurde lediglich noch von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ausgegangen.

    Erst im Mai 2018 stellte die Versicherte ausdrücklich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Spätere medizinische Gutachten bestätigten eine Erwerbsminderung.

    Die Rentenversicherung wollte jedoch bereits den wesentlich früher gestellten Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente behandeln.

    Das Gericht setzte hier eine klare Grenze.

    Nach § 116 Abs. 2 SGB VI kann ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Rentenantrag gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits eine verminderte Erwerbsfähigkeit besteht und zusätzlich entweder eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder die durchgeführte Reha die Erwerbsminderung nicht verhindern konnte.

    Genau diese Voraussetzungen lagen beim ursprünglichen Reha-Antrag nicht vor.

    Wichtig ist deshalb die Unterscheidung:

    Arbeitsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung.

    Ein Arbeitnehmer kann für seinen bisherigen Beruf längere Zeit krankgeschrieben sein und trotzdem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich leistungsfähig sein.

    Für Versicherte kann der Zeitpunkt eines Rentenantrags erhebliche Folgen haben – beispielsweise für Rentenbeginn, Nachzahlungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder das Arbeitsverhältnis.

    Deshalb sollten Versicherte genau prüfen lassen, wenn die Rentenversicherung einen Reha-Antrag nachträglich als Antrag auf Erwerbsminderungsrente wertet.

    Werner Hoffmann
    Unabhängiger Rentenberater

    #Erwerbsminderungsrente #Rehabilitation #Rentenversicherung #Rentenrecht #Rentenberater

    KI-Bilder-Hinweis: Einige der verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration des Beitrags und stellen keine realen Personen oder tatsächlichen Situationen dar.

    Das zugrunde liegende Urteil ist SG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 22.06.2021, Az. S 3 R 772/20. Die gesetzliche Grundlage ist § 116 Abs. 2 SGB VI

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann
  • Mütterrente III: 2028 kommt die Nachzahlung – so viel Geld gibt es pro Kind

    Mütterrente III: 2028 kommt die Nachzahlung – so viel Geld gibt es pro Kind

    EIN BEITRAG VON

    Rentenberater Werner Hoffmann – www.Renten-Experte.de.

    Bei der Mütterrente III gibt es eine Besonderheit:

    Der Anspruch verbessert sich bereits ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird das zusätzliche Geld bei vielen Bestandsrentnern aber erst 2028.

    Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bisher bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Künftig sollen es wie bei später geborenen Kindern 36 Monate sein.

    Damit kommen je Kind sechs Monate beziehungsweise 0,5 Entgeltpunkte hinzu.

    Seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt entspricht derzeit 21,26 Euro brutto monatlich je Kind.

    Das monatliche Plus:

    • 1 Kind: 21,26 Euro
    • 2 Kinder: 42,52 Euro
    • 3 Kinder: 63,78 Euro
    • 4 Kinder: 85,04 Euro
    • 5 Kinder: 106,30 Euro

    Warum erst 2028?

    Die Verbesserung gilt ab 1. Januar 2027. Wegen des technischen Umstellungsaufwands erfolgt die Auszahlung jedoch erst 2028.

    Die Beträge für 2027 werden rückwirkend nachgezahlt.

    Beim heutigen Rentenwert wären das für zwölf Monate:

    • 1 Kind: 255,12 Euro
    • 2 Kinder: 510,24 Euro
    • 3 Kinder: 765,36 Euro

    Die tatsächliche Nachzahlung kann höher sein, wenn der Rentenwert 2027 steigt.

    Was passiert bei einem Todesfall?

    Verstirbt eine anspruchsberechtigte Mutter oder ein Vater nach dem 31. Dezember 2026, bevor die Nachzahlung erfolgt, kann der bis dahin entstandene Anspruch auf Sonderrechtsnachfolger oder Erben übergehen.

    Der Anspruch ist also nicht automatisch verloren. Berechtigte sollten ihn gegenüber der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

    Mein Tipp: Im persönlichen Notfallordner sollte deshalb ein Hinweis auf einen möglichen Anspruch aus der Mütterrente III hinterlegt werden. So wissen Angehörige im Todesfall, dass dieser Anspruch geprüft werden sollte.

    www.not-fallordner.de

    Muss ein Antrag gestellt werden?

    Bei bereits laufenden Renten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Wichtig ist aber, dass die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto korrekt gespeichert sind.

    Mein Tipp als Rentenberater: Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, sollte seinen Versicherungsverlauf überprüfen.

    Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
    Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

    #Mütterrente #MütterrenteIII #Rente #DeutscheRentenversicherung #Rentenberater

    Hinweis: Bei verwendeten Bildern kann es sich um KI-generierte Illustrationen handeln. Sie dienen ausschließlich der bildlichen Darstellung des jeweiligen Themas.

  • 1000Rechner.de wächst weiter: Technik, Energie und Mobilität jetzt noch übersichtlicher

    1000Rechner.de wächst weiter: Technik, Energie und Mobilität jetzt noch übersichtlicher

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter (RDG)

    Werner Hoffmann. Mathe, Jura, Psychologie und Technik können sehr spannend sein

    Aus einem Finanzrechner wird Schritt für Schritt eine umfangreiche Rechnerwelt: 1000Rechner.de umfasst inzwischen so viele unterschiedliche Rechner-Tools, dass eine zusätzliche Gliederung notwendig geworden ist.

    1000Rechner.de

    Deshalb beginnt die Auswahl jetzt mit verschiedenen Themenwelten:

    Finanzen & Wirtschaft
    Soziales, Vorsorge & Recht
    Technik, Energie & Mobilität
    Alltag, Planung & Sonstiges

    Wer lieber alles durchsuchen möchte, kann weiterhin „Alle Themenwelten“ auswählen.

    Besonders stark ausgebaut wurde Technik, Energie & Mobilität.

    Hier finden sich weitere Hauptbereiche wie Geometrie, Hausbau/Handwerk, E-Mobilität, Autofahrer, Photovoltaik und Wärmepumpen.

    Und dahinter geht es erst richtig los: Allein für Photovoltaik stehen 20 Rechner zur Verfügung, bei Wärmepumpen sogar 25 – darunter spezielle Tools für Luft-Luft-Wärmepumpen sowie Split- und Multisplit-Systeme.

    Dabei sollen die Rechner nicht einfach nur irgendeine Zahl auswerfen. Eingaben, Fachbegriffe und Ergebnisse werden möglichst verständlich erläutert. Gerade bei technischen Themen ist mir wichtig, dass auch jemand ohne Fachausbildung nachvollziehen kann, was gerechnet wird und was das Ergebnis bedeutet.

    Neu ist außerdem: Themenbereiche und einzelne Rechner können über einen Direktlink aufgerufen und beispielsweise per WhatsApp, E-Mail oder Social Media weitergegeben werden.

    Hier einige interessante Direkteinstiege zum Anklicken:

    Autofahrer-Rechner⁠

    1000Rechner.de

    soll damit mehr werden als eine Sammlung von Taschenrechnern: eine verständliche Werkzeugkiste für Finanzen, Alltag und Technik.

    Links zum Nachlesen und Weitergeben:

    Technik, Energie & Mobilität⁠

    www.1000rechner.de/technik-energie-mobilitaet-rechner

    Photovoltaik-Rechner⁠
    www.1000rechner.de/photovoltaik-rechner

    Wärmepumpen-Rechner⁠
    www.1000rechner.de/waermepumpen-rechner

    E-Mobilität-Rechner⁠
    www.1000rechner.de/e-mobilitaet-rechner

    E-Mobilität für Profis⁠
    www.1000rechner.de/e-mobilitaet-profi-rechner

    Autofahrer-Rechner⁠
    www.1000rechner.de/autofahrer-rechner

    #1000Rechner #Photovoltaik #Wärmepumpe #Elektromobilität #RechnerTools

    KI-Bilder: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der Illustration des Beitrags.

  • Kostenlose Finanz-, Renten- und Erbrechner: Neue Beta-Version von Renten-Experte.de ist online

    Kostenlose Finanz-, Renten- und Erbrechner: Neue Beta-Version von Renten-Experte.de ist online

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Neben einem weiteren Projekt, das rechtliche Prüfungen in einer eigenen KI-Umgebung ermöglichen soll, arbeite ich derzeit an einer umfassenden neuen Rechnerwelt.

    Diese KI-Spezialsoftware für Rentenberater und Generationenberater befindet sich aktuell noch in der Testphase und soll voraussichtlich bis zum Jahresende fertiggestellt werden.

    Parallel dazu entsteht ein weiteres großes Projekt:

    ein 1.000-Rechner-Programm für Finanzen, Rente, Vorsorge, Pflege, Erben, Fristen und praktische Beratungsfragen.

    Die kostenlose Beta-Version ist jetzt online und kann bereits getestet werden.

    Aktuell sind bereits eingebaut:

    • 8 Finanzrechner,
    • 8 Altersvorsorge- und Rentenrechner, inklusive bAV und Entscheidungsrechner „Sofortauszahlung oder Rente“,
    • 2 Rechner für Pflege und Soziales,
    • 10 Erbschafts-, Notar-, Anwalts- und Gerichtskostenrechner,
    • 3 Tages- und Fristenrechner,
    • 2 Geometrierechner.

    Ein Beispiel zeigt, wie umfangreich das Programm bereits ist:

    Beim Rechner „Direktversicherung auszahlen oder Rente“ wird nicht nur einfach Kapitalauszahlung gegen Monatsrente gestellt.

    Die Anregung zu diesem Rechner kam heute von meinem Freund Thomas Z. Die Idee hat mir gefallen, deshalb habe ich sie direkt umgesetzt.

    Berücksichtigt werden unter anderem:

    • Kapitalauszahlung brutto im Vergleich zu einer monatlichen Rente brutto, aber auch NETTO!
    • Alter bei Rentenbeginn,
    • Vergleichsalter
    • Altvertrag bis 31.12.2004
    • Neuvertrag ab 01.01.2005 nach § 3 Nr. 63 EStG
    • Ertragsanteil bei Altverträgen im Vergleich zur vollen Steuerpflicht bei Neuverträgen
    • persönlicher Steuersatz
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Versicherungsstatus Pflichtversicherung / KVdR, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder private gesetzliche Krankenversicherung,
    • Freibetrag beziehungsweise Freigrenze bei Versorgungsbezügen,
    • Verteilung einer Kapitalleistung auf 120 Monate,
    • Barwert der Rentenzahlungen,
    • Break-even-Alter, ab dem die Rentenzahlung rechnerisch günstiger wird.

    Damit wird sichtbar, dass es bei solchen Entscheidungen nicht nur um „Kapital oder Rente“ geht, sondern um Steuern, Sozialversicherung, Vertragsart, Alter, Lebenserwartung und Vergleichszins.

    Die Rechner sollen weiter ausgebaut werden und künftig viele typische Fragen aus Beratung, Vorsorge, Rentenplanung, Erbschaft, Pflege, Finanzierung und Vermögensplanung einfacher nachvollziehbar machen.

    Die kostenlose Beta-Version ist erreichbar unter:

    https://www.renten-experte.de/content/1_000-rechner/

    Oder über

    https://www.renten-experte.de/finanzrechner/

    Für weitere Anregungen bedanke ich mich im Voraus. Vielleicht fällt dir auch noch etwas ein?

    Einfach hier klicken, wenn Du whatsAPP hast

    Verbesserungsvorschlag per WhatsApp senden

    Klarcode:

    https://wa.me/49715634354?text=Hallo%2C%20ich%20habe%20einen%20Verbesserungsvorschlag%20zu%20der%20Finanzrechner-App.%20Kannst%20du%20folgendes%20Tool%20noch%20einbauen%3F%20Hier%20mein%20Erg%C3%A4nzungsvorschlag.%20Mein%20Name%20ist%20%C3%BCbrigens%3A%20______

    #RentenExperte #Finanzrechner #Altersvorsorge #Betriebsrente #Erbrecht

    Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein. Sie dienen der Illustration des Beitrags.

    Quelle: Projektangaben Werner Hoffmann, Stand 21.08.2026.