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  • Pflege-Reform sorgt für Empörung: Werden pflegende Angehörige jetzt doppelt bestraft?

    Pflege-Reform sorgt für Empörung: Werden pflegende Angehörige jetzt doppelt bestraft?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG).

    Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause. Ohne ihren Einsatz würde das Pflegesystem längst zusammenbrechen. Doch ausgerechnet diese Menschen könnten nun durch die geplante Pflegereform finanzielle Nachteile erleiden.

    Kritik kommt unter anderem vom Bundesverband der Rentenberater. Dort wird bemängelt, dass die Reform auf Kosten derjenigen gehen könnte, die bereits heute einen erheblichen Teil der Pflegearbeit übernehmen.  

    Rentenansprüche sollen gekürzt werden

    Besonders umstritten ist die geplante Änderung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Nach den bisherigen Regelungen konnten auch Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zusätzliche Rentenansprüche erwerben.

    Nach den aktuellen Reformplänen soll dies künftig deutlich eingeschränkt werden. Rentenbeiträge für Pflegepersonen sollen nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Wer danach einen Angehörigen pflegt, würde für diese Pflegeleistung keine weiteren Rentenanwartschaften mehr erhalten.  

    Gleiche Pflege – aber unterschiedliche Anerkennung

    Kritiker sehen darin einen Widerspruch. Denn die tatsächliche Pflegeleistung verändert sich nicht durch das Alter der Pflegeperson.

    Wer seinen Ehepartner, seine Eltern oder andere Angehörige mit 63 Jahren pflegt, soll weiterhin Rentenpunkte erhalten. Wer dieselbe Pflegearbeit mit 67 Jahren übernimmt, könnte künftig leer ausgehen. Genau dieser Punkt sorgt bei vielen Betroffenen für Unverständnis.  

    Frauen besonders betroffen

    Von den geplanten Änderungen wären vor allem Frauen betroffen. Sie übernehmen nach wie vor den größten Teil der häuslichen Pflege und haben häufig bereits durch Kindererziehung, Teilzeitbeschäftigung oder Familienarbeit geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut.

    Fallen nun zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflege weg, könnte dies langfristig die Gefahr von Altersarmut erhöhen.  

    Finanzielle Auswirkungen können erheblich sein

    Je nach Pflegegrad und Umfang der Pflege können heute erhebliche Rentenanwartschaften entstehen. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Rentenberater könnten künftig Rentenbeiträge im Gegenwert von mehreren Tausend Euro pro Jahr entfallen. Bei einer mehrjährigen Pflegetätigkeit summieren sich die Verluste auf spürbare Rentenbeträge.  

    Wer trägt die Last der Pflege?

    Rund 80 bis 85 Prozent aller Pflegebedürftigen werden überwiegend im häuslichen Umfeld versorgt. Die Rentenberater warnen davor, die soziale Absicherung pflegender Angehöriger zu schwächen. Die Belastungen werden immer stärker auf Familien verlagert.

    Wer Angehörige pflegt, übernimmt eine gesellschaftlich unverzichtbare Aufgabe. Wird dadurch diese Leistung künftig weiterhin ausreichend anerkannt oder zahlen ausgerechnet diejenigen die Rechnung, die das Pflegesystem tagtäglich stützen.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

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  • 28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

    28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).
    www.Renten-experte.de

    Viele pflegende Angehörige gehen davon aus, dass ihr Einsatz automatisch bei der späteren Rente berücksichtigt wird. Doch die Realität sieht oft anders aus. Wer Angehörige pflegt, sollte die rentenrechtlichen Voraussetzungen genau kennen, um keine wertvollen Rentenansprüche zu verlieren.

    Grundsätzlich können pflegende Angehörige Rentenpunkte erhalten, wenn sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst und auf mindestens zwei Tage verteilt wird.

    Außerdem darf die Pflegeperson nebenbei grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

    Genau an dieser 30-Stunden-Grenze scheitern jedoch immer wieder Betroffene. Vielen ist nicht bewusst, dass dabei nicht nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entscheidend sein kann. Maßgeblich kann vielmehr die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit sein.

    Ein aktueller Gerichtsfall zeigt die Problematik deutlich: Ein Vater pflegte seinen Sohn rund 28 Stunden pro Woche. Gleichzeitig bestand jedoch ein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden.

    Obwohl der Mann krankgeschrieben war und Krankengeld bezog, wurden die Pflegezeiten nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt. Ausschlaggebend war die vereinbarte Arbeitszeit.

    Für pflegende Angehörige kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Denn unter den richtigen Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Fehlt diese Anerkennung über mehrere Jahre, können später spürbare Rentenansprüche verloren gehen.

    Deshalb sollte jeder, der Angehörige pflegt, frühzeitig prüfen:

    Welcher Pflegegrad liegt vor?

    Werden die erforderlichen Pflegezeiten erreicht?

    Ist die Pflegekasse über die Pflegetätigkeit informiert?

    Liegt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich unter 30 Wochenstunden?

    Sind die Pflegezeiten im Rentenkonto erfasst?

    Gerade bei langfristiger Pflege kann eine rechtzeitige Überprüfung viel Geld wert sein. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Pflegezeiten nicht korrekt gemeldet oder rentenrechtliche Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.

    Eine unabhängige rentenrechtliche Beratung kann helfen, Ansprüche zu sichern, Fehler zu vermeiden und spätere Rentenverluste zu verhindern.

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