Schlagwort: #Antragsvorbereitung

  • Rentenfalle trotz 45 Jahre! Dieses Urteil kann dich Tausende Euro kosten!

    Rentenfalle trotz 45 Jahre! Dieses Urteil kann dich Tausende Euro kosten!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Unabhängiger Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Viele glauben: Wer 45 Jahre Beiträge hat, bekommt automatisch eine abschlagsfreie Rente.
    Doch genau das ist ein gefährlicher Irrtum – und aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen diese bittere Realität.

    Ein besonders brisanter Fall:
    Ein Versicherter erfüllte die 45 Beitragsjahre, beantragte jedoch die falsche Rentenart – eine vorgezogene Rente mit Abschlägen.

    Die Folge: dauerhafte Rentenkürzung!

    Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (L 10 R 233/24) und die Bestätigung durch das Bundessozialgericht (B 5 R 78/25 B) machen klar:

    Nicht die Beitragsjahre entscheiden – sondern die richtige Rentenart!

    Jede Rentenart wird separat geprüft,
    Vorteile können nicht übertragen werden,
    Abschläge bleiben lebenslang bestehen.

    Das bedeutet:
    Wer die Altersrente für langjährig Versicherte beantragt, obwohl die abschlagsfreie Variante möglich wäre, verliert Monat für Monat Geld.

    Der größte Irrtum: „Die beraten mich schon richtig“

    Ein Rentenantrag kann gestellt werden bei:

    • Gemeindeversicherungsämtern,
    • Versichertenältesten,
    • Mitarbeitern der Rentenversicherung.

    Doch diese Stellen nehmen Anträge auf – sie optimieren sie nicht strategisch.

    Eine echte Beratung, die Alternativen prüft und finanzielle Folgen bewertet, findet dort in der Regel nicht statt.

    Strategie entscheidet über Tausende Euro

    Eine falsche Entscheidung kann:

    • hunderte Euro monatlich kosten,
    • über die Jahre fünfstellige Verluste verursachen.

    Diese Fehler sind oft nicht mehr korrigierbar.

    Die Lösung: Unabhängige Beratung

    Nur ein Rentenberater (RDG) prüft, welche Rentenart und welcher Zeitpunkt wirklich optimal sind.

    Hier entscheidet sich, ob du das Maximum bekommst – oder lebenslang verlierst.

    Resümee

    45 Jahre reichen nicht – die richtige Entscheidung schon.

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Kontakt per WhatsApp

    👉 +49 7156 343 54

    Festnetz: 07156 / 967 – 1900

    #Rente #Rentenberatung #BSGUrteil #Altersrente #Finanzen

  • Rentenstart ohne böse Überraschungen? Diese Checkliste entscheidet über Tausende Euro!

    Rentenstart ohne böse Überraschungen? Diese Checkliste entscheidet über Tausende Euro!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    Unabhängiger Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Vorsicht bei Unterlagen: Hier beginnen die größten Fehler.
    Schon bei der Einreichung von Nachweisen kann es kritisch werden. Was viele nicht wissen: Selbst gut gemeinte Unterlagen können sich negativ auf die spätere Rente auswirken. Deshalb gilt: Unterlagen nicht ungeprüft einreichen – eine vorherige Prüfung kann entscheidend sein.

    Versicherungskonto klären – aber richtig!
    Fehlende Zeiten, falsche Angaben oder nicht berücksichtigte Ausbildungszeiten können die Rente dauerhaft senken. Die Kontenklärung ist daher Pflicht – idealerweise Jahre vor Rentenbeginn.
    Aber Vorsicht: Auch hier kann eine unüberlegte Einreichung ohne vorherige Prüfung nachteilig sein!

    Typische Lücken kosten bares Geld.
    Schulzeiten, Kindererziehung, Pflege oder Arbeitslosigkeit müssen vollständig erfasst sein. Jede fehlende Zeit wirkt sich direkt auf die Rentenhöhe aus.

    Schwerbehinderung: Chance oder Risiko?
    Eine anerkannte Schwerbehinderung kann Vorteile bringen – etwa einen früheren Rentenbeginn.
    Doch es gibt auch Risiken: Besteht die Aussicht auf eine Erwerbsminderung, ist die Erwerbsminderungsrente oft höher. Grund ist die sogenannte Zurechnungszeit, durch die zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt werden.
    Auch hier gilt: Erst prüfen, dann handeln!

    Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend.
    Ein früher Rentenbeginn führt zu lebenslangen Abschlägen. Wer gezielt plant oder überbrückt, kann seine Rente deutlich erhöhen. Auch Ausgleichszahlungen (§ 187a SGB VI) sind möglich.

    Steuern und Beiträge nicht vergessen.
    Ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Rentenbeginn. Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die die Netto-Rente mindern.

    Der entscheidende Unterschied
    Antragstellen helfen beim Ausfüllen – aber sie prüfen keine individuelle Strategie. Genau hier liegen oft ungenutzte Potenziale.

    Praxisfalle: Gut gemeint – schlecht gemacht.
    Beispielsweise können Fachschulbescheinigungen unter Umständen sogar zu Rentenkürzungen führen. Solche Fallstricke bleiben häufig unentdeckt.

    Resümee:
    Wer seine Rente einfach beantragt, verschenkt oft Geld. Wer vorher prüft und strategisch plant, kann seine Altersvorsorge deutlich verbessern.

    Deshalb: Niemals Rentenantrag oder Unterlagen nur über das Versicherungsamt oder bei der Deutschen Rentenversicherung direkt beantragen, ohne dass zuvor ein unabhängiger Rentenberater/in eine strategische Prüfung vorgenommen hat.

    Werner Hoffmann.

    Unabhängiger Rentenberater (RDG).

    Festnetz: 07156 967 1900 .

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    #Rente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenstart #Finanzplanung

  • Erwerbsminderungsrente vor Gericht: Warum viele Anträge scheitern – und was wirklich geprüft wird!

    Erwerbsminderungsrente vor Gericht: Warum viele Anträge scheitern – und was wirklich geprüft wird!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-Experte.de

    Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, hofft auf finanzielle Sicherheit. Doch viele Anträge werden abgelehnt – und selbst vor Gericht haben Betroffene oft keinen Erfolg. Der Grund: Die rechtlichen Maßstäbe sind strenger, als viele denken.

    Nicht der Beruf zählt – sondern der Arbeitsmarkt

    Gerichte prüfen nicht, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann. Entscheidend ist, ob überhaupt noch eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Wer also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch leichte Tätigkeiten schafft, gilt oft nicht als voll erwerbsgemindert.

    Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann – unabhängig von Ausbildung oder Einkommen.

    Medizinische Gutachten sind der Schlüssel

    Im Mittelpunkt steht fast immer ein medizinisches Gutachten. Dieses bewertet die Leistungsfähigkeit. Subjektive Beschwerden reichen nicht aus – entscheidend sind objektive Befunde.

    Gerichte folgen diesen Gutachten häufig, wenn sie schlüssig sind.

    Häufige Irrtümer

    • Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente,
    • Eine lange Krankheitsgeschichte reicht nicht aus,
    • Mehrere Diagnosen bedeuten nicht zwingend eine geringe Leistungsfähigkeit.

    Rechtsprechung aus Baden-Württemberg

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mehrfach klargestellt, dass nicht der bisherige Beruf entscheidend ist.

    Ein Beispiel (Az. L 10 R 3954/19): Ein Kläger konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Rente wurde dennoch abgelehnt, weil laut Gutachten noch leichte Tätigkeiten über sechs Stunden täglich möglich waren.

    Warum viele Verfahren scheitern

    • fehlende medizinische Unterlagen,
    • unklare Befunde,
    • falsche Selbsteinschätzung.

    Gerichte entscheiden nach Gutachten – nicht nach persönlichem Empfinden.

    Der entscheidende Punkt: Vorbereitung vor Antrag

    Vor dem Rentenantrag kann der Versicherungsverlauf noch aktiv gestaltet werden. Danach ist vieles kaum noch korrigierbar.

    Gemeinde-Versicherungsämter und Rentenversicherungsträger nehmen Anträge auf – eine strategische Prüfung erfolgt dort nicht.

    Deshalb sollte dringend beachtet werden, dass vor der Antragstellung eine Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) erfolgt.

    Resümee

    Die Erwerbsminderungsrente folgt klaren gesetzlichen Regeln. Entscheidend sind medizinische Nachweise, die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die richtige Vorbereitung. Wer das nicht beachtet, riskiert eine Ablehnung – selbst bei schwerer Erkrankung.

    #Erwerbsminderungsrente #LSGStuttgart #Rentenrecht #Sozialgericht #Rentenberatung

  • Mehr Rente oder nur Formulare? Warum Sie beim Rentenantrag nichts dem Zufall überlassen dürfen!

    Mehr Rente oder nur Formulare? Warum Sie beim Rentenantrag nichts dem Zufall überlassen dürfen!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann –
    Rentenberater (RDG)
    www.Renten-experte.de .

    ——

    Viele Menschen gehen davon aus, dass sie beim Gemeinde-Versicherungsamt oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung optimal beraten werden. Doch die Realität ist eine andere: Dort werden in der Regel nur Anträge aufgenommen – eine strategische Prüfung oder Optimierung Ihrer Rentenansprüche findet nicht statt. Ja auch das ist in Ordnung. Aber erst nach der Prüfung durch einen unabhängigen Rentenberater. Dies macht auch das folgende Beispiel deutlich!

    Bereits kleine Fehler oder nicht genutzte Möglichkeiten können Ihre spätere Rente dauerhaft reduzieren.

    Ein typisches Beispiel: Zeiten werden nicht korrekt berücksichtigt, Nachweise fehlen oder wichtige Optionen – etwa bei Schwerbehinderung oder Ausbildungszeiten – werden gar nicht erst geprüft. Oder es werden Bescheinigungen eingereicht, die sogar die Rente reduzieren können! Und oft hätten Versicherte Anspruch auf Schwerbehinderung, dies aber nie beantragt oder gegen einen zu geringen Bescheid keinen Einspruch eingelegt.

    Das Ergebnis: Sie verschenken Monat für Monat bares Geld.

    Rechtlich basiert die Rentenberechnung unter anderem auf den Vorschriften des SGB VI. Besonders relevant sind hierbei:

    • § 63 SGB VI – Berechnung der Rente,
    • § 66 SGB VI – Entgeltpunkte,
    • § 262 SGB VI – Mindestentgeltpunkte,
    • § 43 SGB VI – Erwerbsminderungsrente.

    Gerichte haben zudem mehrfach bestätigt, dass Versicherte selbst dafür verantwortlich sind, ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen. Wer also Möglichkeiten nicht nutzt, hat später oft keinen Anspruch auf Nachbesserung.

    Genau deshalb ist es entscheidend: Vor der Antragstellung sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf und alle Optionen durch einen unabhängigen Rentenberater prüfen lassen.

    Denn nur vor dem Rentenantrag können noch gezielt Maßnahmen ergriffen werden, die Ihre spätere Rente erhöhen. Nach Antragstellung sind viele Chancen endgültig verloren.

    Ein unabhängiger Rentenberater arbeitet nicht nach Schema F, sondern analysiert Ihre individuelle Situation – mit dem Ziel: das Maximum aus Ihrer Rente herauszuholen.

    Das kann bedeuten:

    • Nachzahlungen prüfen und sinnvoll einsetzen,
    • Zeiten korrigieren oder ergänzen,
    • Schwerbehinderung strategisch einbinden,
    • frühere oder spätere Rentenbeginne optimieren.

    Resümee: Wer einfach nur einen Antrag stellt, bekommt eine Rente. Wer sich vorher beraten lässt, bekommt im besten Fall deutlich mehr Rente – ein Leben lang.

    Eine Antragsausfüllung durch

    – Versicherungsämter bei Gemeinden

    – durch andere ehrenamtliche Einrichtungen

    – durch Versichertenmitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung

    ist keine Rentenberatung.

    Nur der unabhängige Rentenberater (RDG) prüft beispielsweise auch, ob es sinnvoll ist vor der Rentenantragstellung noch einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen oder den Widerspruch einzulegen.

    #Rente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Finanzen #Deutschland

  • Teil 3 – Die größten Fehler beim Statusfeststellungsverfahren – und wie Sie diese vermeiden

    Teil 3 – Die größten Fehler beim Statusfeststellungsverfahren – und wie Sie diese vermeiden

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

    Das Statusfeststellungsverfahren kann vor erheblichen finanziellen Risiken schützen. Doch viele Selbstständige machen dabei entscheidende Fehler – oft mit gravierenden Folgen.

    Die häufigsten Fehler sind schnell benannt:

    • Der Antrag wird gar nicht gestellt,
    • er wird zu spät gestellt,
    • die Tätigkeit wird falsch beschrieben,
    • Verträge stimmen nicht mit der Realität überein.

    Besonders kritisch ist der letzte Punkt.
    Denn die Deutsche Rentenversicherung bewertet nicht nur den Vertrag – sondern vor allem die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit.

    Das bedeutet:
    Selbst wenn im Vertrag „selbstständig“ steht, kann die Tätigkeit dennoch als abhängig beschäftigt eingestuft werden.

    Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Einschätzung der eigenen Situation.
    Viele Selbstständige glauben:
    „Ich habe mehrere Auftraggeber, also bin ich sicher selbstständig.“

    Doch das reicht nicht aus. Entscheidend ist unter anderem:

    • Besteht eine Weisungsgebundenheit,
    • ist man in die Organisation des Auftraggebers eingebunden,
    • trägt man ein echtes unternehmerisches Risiko.

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    Wer diese Kriterien falsch bewertet, geht ein erhebliches Risiko ein.

    Ein besonders teurer Fehler:
    Das Verfahren wird erst dann durchgeführt, wenn bereits eine Prüfung läuft.

    Dann ist es oft zu spät.
    Die Entscheidung wirkt dann rückwirkend – mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

    Wichtig zu wissen:
    Die rechtliche Bewertung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Lassen Sie Ihre Tätigkeit frühzeitig prüfen – idealerweise bevor Sie starten oder neue Projekte annehmen.

    Achten Sie darauf, dass:

    • Verträge und tatsächliche Tätigkeit übereinstimmen,
    • Sie Ihre Selbstständigkeit klar dokumentieren,
    • typische Risiken frühzeitig erkannt werden.

    Zusätzlich empfehle ich, alle relevanten Unterlagen strukturiert zu sichern.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

    👉 www.not-fallordner.de

    Direkter Kontakt:

    Jetzt per WhatsApp kontaktieren

    Oder

    📞 0177 27 166 97

    Denn eines ist klar:
    Die größten Risiken entstehen nicht durch das Verfahren – sondern durch falsche Einschätzungen im Vorfeld.

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Teil 2 – Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

    Teil 2 – Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

    Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

    Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

    Besonders auffällig ist:

    • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
    • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
    • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

    Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

    Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

    Die Gründe sind klar:

    • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
    • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
    • Angst vor negativen Entscheidungen,
    • fehlende spezialisierte Beratung.

    Das Ergebnis ist paradox:
    Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

    Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

    Und die können teuer werden:

    • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
    • hohe Säumniszuschläge,
    • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

    Wichtig zu wissen:
    Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

    Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

    Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:
    👉 www.not-fallordner.de

    Direkter Kontakt:

    Jetzt per WhatsApp kontaktieren

    Oder

    📞 0177 27 166 97

    Denn eines ist klar:
    Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

    Teil 1:

    Teil 3

    Teil 4

    Teil 5

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

    Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG)
    www.Renten-experte.de

    „Stellen Sie schnell einen Antrag!“ – dieser Rat ist weit verbreitet. Doch genau das kann ein teurer Fehler sein. Denn bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht nur der Anspruch, sondern vor allem der richtige Zeitpunkt.

    Der Mechanismus

    Sobald die Erwerbsminderung eintritt, wird alles festgeschrieben:

    • Entgeltpunkte,
    • Versicherungszeiten,
    • Durchschnittswerte.

    Dieser Durchschnitt wird über die Zurechnungszeit bis etwa zum 66. Lebensjahr fortgeschrieben.

    Beispiel A: Zu früh beantragt

    Ein 22-jähriger Versicherter:

    • 3 Jahre Ausbildung mit etwa 2,25 Entgeltpunkten,
    • 2 Jahre Minijob mit Aufstockung mit etwa 0,40 Entgeltpunkten.

    Gesamt: 2,65 Entgeltpunkte bei 5 Jahren.
    Die Voraussetzungen sind erfüllt.

    Durchschnitt: 0,53 Entgeltpunkte pro Jahr.

    Zurechnungszeit von rund 44,2 Jahren ergibt 23,43 Entgeltpunkte.

    Gesamt: 26,08 Entgeltpunkte.

    Monatliche Rente: etwa 1.064 Euro.

    Beispiel B: Ein Jahr klug ergänzt

    Zusätzlich ein Beitragsjahr im Alter von 16 bis 17:

    • plus etwa 2,00 Entgeltpunkte.

    Gesamt: 4,65 Entgeltpunkte bei 6 Jahren.

    Durchschnitt: 0,78 Entgeltpunkte pro Jahr.

    Zurechnungszeit ergibt 34,48 Entgeltpunkte.

    Gesamt: 39,13 Entgeltpunkte.

    Monatliche Rente: etwa 1.596 Euro.

    Der Unterschied

    1.064 Euro gegenüber 1.596 Euro.

    Das sind 532 Euro mehr im Monat.

    Über Jahrzehnte ergibt sich ein Unterschied von weit über 100.000 Euro.

    Das eigentliche Problem

    Viele wenden sich an Gemeinden, Versicherungsälteste oder die Deutsche Rentenversicherung.

    Dort werden Anträge korrekt aufgenommen, aber es erfolgt in der Regel keine strategische Optimierung.

    Resümee

    Ein vorschneller Antrag kann lebenslang Geld kosten.

    Der Fehler liegt nicht im Antrag – sondern im falschen Zeitpunkt.

    Erst rechnen, dann beantragen.

    www.Renten-Experte.de
    Tel.: 0177/ 27 166 97

    #Erwerbsminderungsrente #Rentenberatung #Rente #Sozialrecht #Finanzen

  • Teil 4. – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

    Teil 4. – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Der Rentenberater erklärte Susi zunächst, dass man ihre Situation sorgfältig planen müsse. Mehrere Sozialleistungen greifen ineinander, und der Zeitpunkt einzelner Schritte kann entscheidend sein.

    *

    Einige Wochen später verschlechterten sich Susis Beschwerden erneut. Die Schmerzen in den Knien nahmen wieder zu, und längere Wege wurden immer schwieriger.

    Ihr Arzt entschied deshalb, sie zunächst krankzuschreiben.

    Für Susi änderte sich dadurch zunächst wenig. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wurde weiterhin Arbeitslosengeld I gezahlt.

    Doch danach änderte sich die Situation.

    Ab der siebten Woche übernahm ihre Krankenkasse die Zahlung – sie erhielt nun Krankengeld.

    Das Krankengeld beträgt in der Regel:

    • etwa 70 % des letzten Bruttoeinkommens,
    • höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens.

    Damit lag ihr Einkommen zwar etwas niedriger als vorher, aber es verschaffte ihr zunächst weiterhin eine gewisse finanzielle Sicherheit.

    Das Krankengeld war in ihrem Fall sogar etwas höher als das vorherige Arbeitslosengeld I. Gleichzeitig kam ein Wechsel in das Bürgergeldsystem zunächst nicht in Betracht, da sie weiterhin Krankengeld bezog.

    **

    Parallel dazu stellte sie – auf Empfehlung des Rentenberaters – einen Antrag auf Wohngeld.

    An diese Möglichkeit hatte Susi vorher überhaupt nicht gedacht.

    Der Hintergrund ist einfach: Weder Arbeitslosengeld I noch Krankengeld enthalten einen direkten Anteil für die Wohnkosten. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

    Für Susi bedeutete das:

    Ein Teil ihrer Mietkosten konnte über das Wohngeld abgefedert werden.

    Einige Zeit später meldete sich schließlich die Krankenkasse bei ihr.

    Wie in solchen Fällen üblich, wurde sie zu einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst eingeladen. Dort sollte geprüft werden, wie ihre gesundheitliche Situation tatsächlich einzuschätzen ist.

    ***

    Der Arzt des Medizinischen Dienstes sah sich ihre Unterlagen genau an – die Operationen, die Knieprothesen und die bisherigen medizinischen Berichte.

    Seine Einschätzung war relativ klar:

    Eine Rehabilitation könnte noch einmal sinnvoll sein.

    Daraufhin erhielt Susi von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen.

    Für diesen Antrag gibt es eine gesetzliche Frist.

    Sie beträgt in der Regel zehn Wochen.

    Susi stellte den Antrag fristgerecht.

    Wenige Monate später begann schließlich ihre Rehabilitation.

    Und genau dort sollte sich später entscheiden, wie es für sie wirklich weitergeht.

    Fortsetzung Teil 5

    Zur Vorgeschichte

    Teil 1

    Teil 2

    Teil 3

    #Krankengeld
    #Wohngeld
    #Rehabilitation
    #Sozialrecht
    #Rentenberatung

    Ki-generierte Bilder

    *Gespräch mit dem Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch]

    **Rentenberater erklärt Unterlagen/Sozialleistungen, Fokus auf Dokumente]

    ***Susi am Küchentisch mit Unterlagen, nachdenklich

  • Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Versicherungsältester – Rentenantrag bei der Gemeinde: Wo liegen die Unterschiede?

    Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Versicherungsältester – Rentenantrag bei der Gemeinde: Wo liegen die Unterschiede?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) ,

    www.Renten-Experte.de

    ——

    Wer sich mit seiner gesetzlichen Rente beschäftigt, stößt schnell auf verschiedene Anlaufstellen. Häufig genannt werden der unabhängige Rentenberater, der Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung oder die Rentenantragstelle bei der Gemeinde beziehungsweise im Rathaus. Viele Menschen glauben, dass alle drei dasselbe leisten. Tatsächlich gibt es jedoch wichtige Unterschiede.

    *

    Der unabhängige Rentenberater (nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

    Ein Rentenberater ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter, unabhängiger Berater für Rentenrecht – je nach Registrierung auch für betriebliche Altersversorgung – und darf Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht erbringen. Dazu kann auch Unterstützung bei sozialrechtlichen Ansprüchen gehören, etwa bei Pflegeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung.

    Der Rentenberater prüft nicht nur Formulare, sondern analysiert die gesamte Rentensituation. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Prüfung des Versicherungsverlaufs,
    • strategische Beratung zur optimalen Rentenentscheidung,
    • Bewertung von Kindererziehungs-, Ausbildungs- oder Pflegezeiten,
    • Berechnung der wirtschaftlich günstigsten Rentenvariante,
    • Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

    Ein Rentenberater arbeitet unabhängig von der Rentenversicherung und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.

    Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung

    Versicherungsälteste sind ehrenamtliche Helfer der Deutschen Rentenversicherung. Sie unterstützen Versicherte vor allem organisatorisch.

    **

    Typische Aufgaben sind:

    • Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen,
    • Weiterleitung von Unterlagen an die Rentenversicherung,
    • allgemeine Auskünfte zum Ablauf des Verfahrens.

    Eine unabhängige Rechtsberatung oder strategische Rentenplanung gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben.

    Rentenantragstellung bei der Gemeinde oder im Rathaus

    Auch viele Städte und Gemeinden helfen bei der Rentenantragstellung. Mitarbeiter nehmen die Daten auf und leiten den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Diese Unterstützung ist in der Regel auf die Antragstellung beschränkt.

    ***

    Kosten – ein wichtiger Unterschied

    Versicherungsälteste und kommunale Stellen helfen kostenlos bei der Antragstellung. Ein unabhängiger Rentenberater arbeitet dagegen gegen Honorar.

    Diese Kosten können sich jedoch häufig lohnen. Ein Rentenberater kann zum Beispiel prüfen, ob bestimmte Unterlagen überhaupt eingereicht werden sollten oder ob sie die spätere Rente sogar reduzieren könnten. Auch bei komplexeren Themen – etwa betrieblicher Altersversorgung oder der späteren Höhe einer Witwenrente – kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

    ****

    Resümee

    Gemeinde und Versicherungsälteste helfen vor allem beim Ausfüllen des Rentenantrags. Der unabhängige Rentenberater hilft dagegen bei der Entscheidung, welche Schritte für die eigene Rentensituation tatsächlich sinnvoll sind.

    #Rentenberatung #Rentenberater #Rente #DeutscheRentenversicherung #Altersvorsorge

    Ki-generierte Fotos

    *Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Beratung und strategische Prüfung der Rentensituation.

    **Versicherungsältester – Unterstützung beim Ausfüllen und Weiterleiten von Rentenanträgen.

    ***Gemeinde oder Rathaus – Unterstützung bei der Aufnahme des Rentenantrags.

    ****Drei Wege zur Rentenberatung – Antragshilfe oder strategische Beratung.

  • Kindererziehungszeit beim Vater statt bei der Mutter? Wann sich das lohnen kann – und wann nicht

    Kindererziehungszeit beim Vater statt bei der Mutter? Wann sich das lohnen kann – und wann nicht

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Viele Familien gehen automatisch davon aus, dass Kindererziehungszeiten immer bei der Mutter gespeichert werden. In der Praxis ist es tatsächlich häufig so: In den Versicherungsverläufen der Deutschen Rentenversicherung ist zunächst nur die Mutterschutzzeit eingetragen.

    Doch später stellt sich oft eine wichtige Frage: Sollte die Kindererziehungszeit eventuell beim Vater berücksichtigt werden?

    Gerade dann, wenn der Mann älter ist als die Frau oder deutlich weniger verdient, kann eine andere Zuordnung sinnvoll sein. Allerdings muss man dabei mehrere Punkte genau prüfen.

    Bedeutung für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren

    Kindererziehungszeiten sind nicht nur wegen zusätzlicher Entgeltpunkte wichtig. Sie zählen auch zur Erfüllung der Wartezeiten.

    Entscheidend sind insbesondere:

    • 35 Jahre Wartezeit, Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte,
    • 45 Jahre Wartezeit, Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte.

    Die Kindererziehungszeit (die ersten drei Jahre pro Kind) zählt vollständig zu beiden Wartezeiten. Fehlen dem Vater noch Jahre zur Erfüllung dieser Voraussetzungen, kann es sinnvoll sein, dass diese Zeit bei ihm angerechnet wird.

    Was passiert bei hohem Einkommen?

    Kindererziehungszeiten werden rentenrechtlich so bewertet, als hätte die erziehende Person ein durchschnittliches Einkommen erzielt, etwa einen Entgeltpunkt pro Jahr.

    Verdient der Vater jedoch bereits:

    • über der Beitragsbemessungsgrenze,
    • oder nahe an der Beitragsbemessungsgrenze,

    führt die Kindererziehungszeit häufig nicht zu zusätzlichen Entgeltpunkten, weil die Bewertung durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt wird.

    Verdient der Vater dagegen deutlich weniger, kann die Kindererziehungszeit seine spätere Rente erhöhen.

    Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr

    Neben der Kindererziehungszeit gibt es auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Diese laufen bis zum 10. Geburtstag des Kindes.

    Sie bringen zwar keine direkten Entgeltpunkte, können aber:

    • bei der 35-jährigen Wartezeit zählen,
    • bestimmte Rentenbewertungen verbessern,
    • bei niedrigen Einkommen indirekt positive Effekte haben.

    Auswirkungen auf eine spätere Witwenrente

    Ist der Ehemann deutlich älter, sollte noch ein weiterer Punkt bedacht werden. Erhöhen Kindererziehungszeiten die eigene Rente der Ehefrau, kann diese später bei einer Witwenrente auf den Freibetrag angerechnet werden.

    Übersteigt das eigene Einkommen den Freibetrag, wird die Witwenrente teilweise gekürzt.

    Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes), in Verbindung mit § 18a SGB IV (Definition des Einkommens).

    Warum eine unabhängige Rentenberatung sinnvoll sein kann

    Die optimale Zuordnung der Kindererziehungszeiten ist oft komplex. Ein unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann verschiedene Rentenszenarien berechnen und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung aufzeigen.

    Werner Hoffmann
    – Unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Die Kosten einer solchen Beratung können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden, häufig als Werbungskosten im Zusammenhang mit späteren Renteneinkünften.

    Resümee

    Ob Kindererziehungszeiten bei der Mutter oder beim Vater eingetragen werden sollten, hängt von mehreren Faktoren ab: Einkommen, Alter der Ehepartner, fehlende Wartezeiten sowie mögliche Auswirkungen auf eine spätere Witwenrente.

    Gerade deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, denn eine falsche Entscheidung kann später mehrere tausend Euro Rentenunterschied bedeuten.

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