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  • Wichtiger Renten-Brief: Wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Zahlungsstopp

    Wichtiger Renten-Brief: Wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Zahlungsstopp

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte Werner Hoffmann
    Rentenexperte Werner Hoffmann.

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    Jedes Jahr erhalten viele Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise vom Renten Service der Deutschen Post.

    Für die meisten Rentner in Deutschland ist dies lediglich eine Information über die Rentenanpassung. Für bestimmte Rentenbezieher kann der Brief jedoch deutlich wichtiger sein.

    Besonders betroffen sind Rentner, die ihre deutsche Rente im Ausland beziehen oder in bestimmten Fällen ein ausländisches Bankkonto nutzen. Sie erhalten häufig zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung. Mit diesem Dokument muss nachgewiesen werden, dass der Rentenanspruch weiterhin besteht.

    Warum gibt es die Lebensbescheinigung?

    Die Rentenversicherung soll sicherstellen, dass Rentenzahlungen nicht über den Tod eines Berechtigten hinaus erfolgen. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen ein Lebensnachweis verlangt.

    Wer muss reagieren?

    Wichtig: Rentner, die in Deutschland leben und ihre Rente auf ein deutsches Konto erhalten, müssen normalerweise keine Lebensbescheinigung einreichen. Anders sieht es bei vielen Rentenempfängern im Ausland aus.

    Sie müssen die zugesandte Bescheinigung sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und von einer offiziellen Stelle bestätigen lassen. Anschließend muss das Original fristgerecht zurückgesandt werden.

    Wer darf die Bescheinigung bestätigen?

    Als bestätigende Stellen kommen unter anderem Behörden, Banken, Krankenkassen, Notare, Krankenhäuser, Rentenversicherungsträger, das Rote Kreuz oder deutsche Auslandsvertretungen infrage.

    Was passiert bei Fristversäumnis?

    Wer die Bescheinigung nicht rechtzeitig zurücksendet, erhält zunächst in der Regel eine Erinnerung. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können die Rentenzahlungen eingestellt werden. Deshalb sollte das Schreiben keinesfalls ignoriert werden.

    Mein Tipp als Rentenberater

    Wer eine Lebensbescheinigung erhält, sollte die Angaben sofort prüfen und die notwendigen Schritte zeitnah erledigen. Noch wichtiger ist jedoch die regelmäßige Überprüfung des eigenen Rentenbescheids und der Rentenberechnung. Fehler bei Versicherungszeiten, Zuschlägen oder Rentenarten kommen häufiger vor, als viele glauben.

    Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann helfen, Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    #Rente #DeutscheRentenversicherung #Lebensbescheinigung #Rentner #Rentenberatung

  • Im Ausland gearbeitet? Rentenansprüche sichern!

    Auslandsrente und frühere Auslandstätigkeit

    Wer im Ausland gearbeitet hat, erwirbt relevante Zeiten für den späteren Rentenanspruch.

    Jobs im Ausland sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

    Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Dazu zählt zum Beispiel eine „Mindestversicherungszeit“:

    Für langjährig Versicherte liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, können hierfür zusammengerechnet werden.

    Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.

    Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten.

    Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

    Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es – unterschiedliche Verbindungsstellen, die zuständig sind:

    Land Deutsche Verbindungsstellen der Regionalträger


    Albanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz


    Australien Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen


    Belgien Deutsche Rentenversicherung Rheinland


    Bosnien-Herzegowina Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Brasilien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

    Bulgarien Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

    Chile Deutsche Rentenversicherung Rheinland

    Dänemark Deutsche Rentenversicherung Nord

    Estland Deutsche Rentenversicherung Nord

    Finnland Deutsche Rentenversicherung Nord

    Frankreich
    Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

    Griechenland Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

    Großbritannien Deutsche Rentenversicherung Nord

    Indien Deutsche Rentenversicherung Nord

    Irland Deutsche Rentenversicherung Nord

    Island Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    Israel Deutsche Rentenversicherung Rheinland

    Italien Deutsche Rentenversicherung Schwaben

    Japan Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

    Kanada/Québec Deutsche Rentenversicherung Nord

    Republik Korea Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

    Kosovo Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Kroatien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Lettland Deutsche Rentenversicherung Nord

    Liechtenstein Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

    Litauen Deutsche Rentenversicherung Nord

    Luxemburg
    Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

    Malta Deutsche Rentenversicherung Schwaben
    Marokko Deutsche Rentenversicherung Schwaben
    Niederlande

    Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    Republik Moldau
    Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

    Montenegro Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Nordmazedonien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Norwegen Deutsche Rentenversicherung Nord

    Österreich Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Philippinen Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

    Polen Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

    Portugal Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

    Rumänien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

    Schweden Deutsche Rentenversicherung Nord

    Schweiz Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

    Serbien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Slowakei Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Slowenien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Spanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland

    Tschechien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

    Tunesien Deutsche Rentenversicherung Schwaben

    Türkei Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

    Ukraine Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

    Ungarn Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

    Uruguay Deutsche Rentenversicherung Rheinland

    USA Deutsche Rentenversicherung Nord

    Zypern (griechischer Teil) Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

    Beispiel:

    Ein Italiener arbeitete in Deutschland, hatte aber noch Militärdienst und Arbeitszeiten in Italien abgeleistet.

    In diesem Fall wäre die Deutsche Rentenversicherung Schwaben für den Rentenantrag zuständig.