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  • Teil 7b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 7b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 7b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    -Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung. –

    Die betriebliche Altersversorgung in Polen wurde mit den PPK (Arbeitnehmer-Kapitalplänen) neu aufgebaut. Sie kombiniert automatische Teilnahme, Kapitaldeckung und staatliche Förderung. Anders als in Deutschland ist sie stärker standardisiert und breiter angelegt.

    Grundprinzip

    Polen:
    Automatisches Einschreiben (Auto-Enrolment), Arbeitnehmer werden standardmäßig einbezogen, Opt-out möglich.

    Deutschland:
    Freiwillige Teilnahme, stark abhängig vom Arbeitgeber.

    Ergebnis: Polen erreicht eine höhere Teilnahmequote.

    Beitragsstruktur

    Polen:
    Arbeitnehmer: ca. 2 %,
    Arbeitgeber: mind. 1,5 %,
    Staat: Zuschüsse.

    Der Arbeitgeberanteil beträgt damit mindestens 42,85 % des Gesamtbeitrags (1,5 % von insgesamt 3,5 %).

    Deutschland:
    Häufig Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer trägt den Hauptteil, Arbeitgeberzuschuss meist nur 15 %.

    Rentenhöhe

    Polen:
    Aktuell meist 50 € – 200 € monatlich, langfristig 200 € – 400 €+ möglich. Das System ist noch im Aufbau.

    Deutschland:
    Häufig 150 € – 300 €, bei langen Laufzeiten 300 € – 600 €+.

    Deutschland liegt derzeit höher, Polen hat Wachstumspotenzial.

    Pflichtsystem

    Polen:
    Faktisch verpflichtend durch Auto-Enrolment, Austritt aktiv erforderlich.

    Deutschland:
    Kein Pflichtsystem.

    Invalidität und Hinterbliebene

    Polen:
    Keine Risikoabsicherung in der bAV, Kapital wird vererbt, keine Gesundheitsprüfung.

    Deutschland:
    Risikoabsicherung möglich, zum Beispiel Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenleistungen oft integriert, häufig Gesundheitsprüfung.

    Resümee

    Polen zeigt ein modernes Modell mit Automatik, klarer Arbeitgeberbeteiligung und staatlicher Förderung.

    Die zentrale Erkenntnis: Der Arbeitgeber trägt in Polen bereits im Mindestmodell einen erheblichen Anteil von über 40 %, während er in Deutschland oft nur ergänzend beteiligt ist.

    Wichtig: Erst im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rente zeigt sich die tatsächliche Leistungsfähigkeit.

    https://Rentenberater.blog

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