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  • Steht die Witwenrente vor dem Aus? Warum ein Rentensplitting nicht immer die bessere Lösung ist

    Steht die Witwenrente vor dem Aus? Warum ein Rentensplitting nicht immer die bessere Lösung ist

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    Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. –

    Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.

    Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.

    Rentensplitting gibt es bereits heute

    Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.

    Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.

    Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.

    Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung

    Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.

    Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.

    Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter

    Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.

    Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.

    Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.

    Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.

    Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr

    Ein typischer Fall aus der Praxis:

    Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr
    Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr
    Ehedauer: 30 Jahre
    Tod des Mannes mit 55 Jahren
    Frau ist 49 Jahre alt

    Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.

    Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.

    Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.

    Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.

    Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.

    Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen

    Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.

    Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.

    Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.

    Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen

    Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.

    Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.

    Warum eine individuelle Beratung wichtig ist

    Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.

    Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.

    Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.

    Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

    Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.

    Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.

    Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

    Werner Hoffmann
    Rentenberater (RDG)
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    Generationenberater (IHK)
    Seniorenberater (NWB-Akademie)

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  • Rentensplitting statt Witwenrente? Warum diese Entscheidung gut überlegt sein muss!

    Rentensplitting statt Witwenrente? Warum diese Entscheidung gut überlegt sein muss!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG) – www.Renten-experte.de

    Viele Ehepaare wissen gar nicht, dass es neben der klassischen Witwen- oder Witwerrente noch eine andere Möglichkeit gibt: das sogenannte Rentensplitting. Gerade wenn Beziehungen scheitern, sich Lebensmodelle verändern oder hohe Einkünfte vorhanden sind, kann dieses Modell interessant sein – aber auch erhebliche Risiken enthalten.

    Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.

    Vereinfacht gesagt:

    Die in der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden zusammengerechnet und anschließend hälftig verteilt.

    Dadurch erhält der Partner mit den niedrigeren Rentenanwartschaften später eine höhere eigene Rente.

    Doch Vorsicht: Das Rentensplitting ersetzt dauerhaft die spätere Witwen- oder Witwerrente. Genau hier liegt das große Risiko. Das Modell kommt grundsätzlich nur für bestimmte Ehepaare infrage – insbesondere bei neueren Ehen oder wenn beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.

    Der Vorteil: Der wirtschaftlich schwächere Partner erhält eine dauerhaft höhere eigene Altersrente. Außerdem erfolgt keine Einkommensanrechnung wie bei der Witwenrente. Das kann besonders interessant sein, wenn zusätzliche Einkünfte vorhanden sind – etwa aus Vermietung, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen.

    Auch Menschen, die wegen Kindererziehung oder Pflege weniger gearbeitet haben, können profitieren. Das Rentensplitting stärkt die eigenständige Altersversorgung und macht unabhängiger vom späteren Hinterbliebenenrecht.

    Die Nachteile werden jedoch oft unterschätzt: Verstirbt später der Ehepartner mit der höheren Rente, entfällt die klassische Witwen- oder Witwerrente vollständig. Gerade bei großen Einkommensunterschieden kann die normale Hinterbliebenenrente deutlich höher sein als der Vorteil aus dem Splitting.

    Hinzu kommt: Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend und später kaum rückgängig zu machen. Deshalb sollte vorher unbedingt geprüft werden:

    • Wer hat die höheren Rentenanwartschaften?
    • Wie hoch wäre die spätere Witwenrente?
    • Gibt es zusätzliche Einkünfte?
    • Besteht Wiederheiratsrisiko?
    • Welche steuerlichen Folgen entstehen?

    Gerade bei langen Ehen, Kindererziehungszeiten, Betriebsrenten oder Immobilienvermögen kann eine falsche Entscheidung erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.

    Deshalb gilt: Vor einem Rentensplitting sollte immer eine umfassende individuelle Prüfung erfolgen. Denn nicht jede Ehe profitiert von diesem Modell. In vielen Fällen ist die klassische Witwenrente langfristig die bessere Lösung.

    Ein unabhängiger Rentenberater kann hierzu konkrete Vergleichsberechnungen erstellen und die langfristigen Auswirkungen rechtlich und wirtschaftlich beurteilen.


    Weitere Informationen

    https://Rentenberater.blog

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