Schlagwort: #Sozialhilfe

  • Beratungshilfe beim Rentenberater: So können Menschen mit wenig Einkommen ihre Rentenansprüche durchsetzen!

    Beratungshilfe beim Rentenberater: So können Menschen mit wenig Einkommen ihre Rentenansprüche durchsetzen!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Prozessbevollmächtigter und Generationenberater

    Viele Menschen verzichten auf eine fachkundige Prüfung ihres Rentenbescheides, weil sie die Kosten einer professionellen Rentenberatung fürchten. Dabei gibt es für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen eine wichtige staatliche Unterstützung: die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.

    Was viele nicht wissen: Beratungshilfe kann in Rentenangelegenheiten nicht nur durch Rechtsanwälte geleistet werden. Auch registrierte Rentenberaterinnen und Rentenberater gehören nach § 3 Beratungshilfegesetz zu den zugelassenen Beratungspersonen – allerdings nur innerhalb ihrer gesetzlichen Beratungsbefugnis.

    Was umfasst die Beratungshilfe?

    Die Beratungshilfe beinhaltet nicht nur ein Erstgespräch. Sie kann auch die notwendige außergerichtliche Vertretung umfassen.

    Ein Rentenberater kann beispielsweise:

    – einen Rentenbescheid prüfen,
    – Versicherungszeiten und Entgeltpunkte kontrollieren,
    – bei der Kontenklärung unterstützen,
    – Ansprüche auf Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente prüfen,
    – Anträge und Widersprüche begründen,
    – den Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenversicherung führen.

    Auch das Widerspruchsverfahren gehört grundsätzlich noch zur außergerichtlichen Tätigkeit. Kommt es dagegen zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht, endet die Beratungshilfe. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

    Wer erhält Beratungshilfe?

    Beratungshilfe wird nicht automatisch gewährt, nur weil jemand eine niedrige Rente oder Sozialleistungen bezieht. Das zuständige Amtsgericht prüft insbesondere:

    Sind Einkommen und Vermögen gering genug?
    Ist rechtliche Hilfe erforderlich?
    Gibt es keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit?
    Ist das Anliegen nicht mutwillig?

    Benötigt werden regelmäßig Nachweise über Einkommen, Rente, Mietkosten, Vermögen und laufende Belastungen sowie die Unterlagen zum konkreten Rentenproblem.

    Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnort. Der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Beratung gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er noch nachträglich eingereicht werden.

    Was kostet die Beratung?

    Der Rechtsuchende muss grundsätzlich nur eine Beratungshilfegebühr von 15 Euro zahlen. Die weitere gesetzliche Vergütung erhält der Rentenberater bei bewilligter Beratungshilfe aus der Staatskasse, wobei oft die 15 Euro erlassen werden.

    Beratungshilfe kann damit verhindern, dass berechtigte Rentenansprüche allein aus finanziellen Gründen ungeprüft bleiben.

    #Beratungshilfe #Rentenberatung #Rentenbescheid #Widerspruch #Sozialrecht

    KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

  • Teil 3. – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

    Teil 3. – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

    Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

    Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

    Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

    *

    Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

    Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

    Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

    Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

    Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

    Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

    In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

    „Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

    Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

    Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

    • die Operationen,
    • die beiden Knieprothesen,
    • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
    • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
    **

    Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

    Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

    „Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

    Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

    Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

    • Arbeitslosengeld,
    • Krankengeld,
    • Wohngeld,
    • Rehabilitation,
    • Erwerbsminderungsrente,
    • und das Schwerbehindertenrecht.
    ***

    Susi schaute ihn erstaunt an.

    An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

    Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

    Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

    Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

    Es ging um eine Strategie.

    Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

    Fortsetzung Teil 4

    Teil 1 dieser Geschichte

    Teil 2 dieser Geschichte

    #Rentenberatung
    #Sozialrecht
    #Erwerbsminderungsrente
    #Wohngeld
    #Strategie

    Ki-generierte Bilder:

    *Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

    **Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

    *** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich