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  • Teil 16a: Gesetzliche Rente in Belgien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 16a: Gesetzliche Rente in Belgien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 16a: Gesetzliche Rente in Belgien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG) -.
    www.Renten-Experte.de

    Belgien besitzt ein stärker staatlich geprägtes Rentensystem als Deutschland. Die gesetzliche Altersversorgung wird umlagefinanziert und zusätzlich durch betriebliche Systeme ergänzt.

    Pflichtversicherung

    Belgien:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige eingebunden,
    – Beamte staatlich abgesichert.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    In Belgien sind deutlich mehr Berufsgruppen abgesichert.

    Beitragsbeteiligung

    Belgien:
    Für Altersrente, Hinterbliebenenrente und Invaliditätsleistungen liegt die Belastung ungefähr bei 16–18 %.

    Davon ungefähr:
    – Arbeitgeber ca. 10–12 %
    – Arbeitnehmer ca. 5–6 %

    Arbeitgeber tragen damit den größeren Anteil.

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    Deutschland finanziert die gesetzliche Rentenversicherung exakt 50:50.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Belgien:
    – stärkere Einbeziehung oberer Einkommen,
    – keine starre BBG wie in Deutschland.

    Deutschland:
    – BBG 2026 West ca. 8.050 € brutto monatlich.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Belgien:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4.000–4.500 €,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1.500–1.800 €.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4.300–4.500 €,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1.050–1.200 €.

    Trotz ähnlicher Einkommen liegen die gesetzlichen Renten in Belgien häufig höher.

    Resümee

    Belgien setzt stärker auf staatliche Absicherung und höhere Arbeitgeberfinanzierung als Deutschland.

    Die zentrale Erkenntnis:
    Auch bei der gesetzlichen Altersversorgung tragen Arbeitgeber in Belgien höhere Beitragsanteile als Arbeitnehmer.

    https://Rentenberater.blog

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    #Belgien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG) .
    www.Renten-experte.de -.

    Frankreich verfügt über ein komplexes, aber leistungsstarkes Rentensystem. Anders als in Deutschland basiert es auf einer mehrstufigen gesetzlichen Rente: Grundrente plus verpflichtende Zusatzsysteme.

    Funktionsprinzip

    Grundrente (régime de base) im Umlageverfahren,
    Pflicht-Zusatzrenten, zum Beispiel AGIRC-ARRCO,
    Punktesystem in den Zusatzrenten.

    Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente ist breiter aufgestellt als in Deutschland.

    Beitragssätze

    Frankreich:
    Arbeitgeber: ca. 20 bis 25 Prozent,
    Arbeitnehmer: ca. 14 bis 17 Prozent,
    Staat: erhebliche Zuschüsse.

    Die Gesamtbelastung liegt häufig bei über 30 Prozent des Einkommens.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent,
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent.

    Rentenhöhe

    Frankreich:
    Durchschnitt: ca. 1.400 € bis 1.700 € brutto monatlich,
    vollständige Erwerbsbiografie: oft 1.800 € bis 2.500 €.

    Deutschland:
    Durchschnitt: ca. 1.050 € bis 1.200 € brutto monatlich,
    45 Jahre Eckrentner: ca. 1.835 €.

    Das Ergebnis: Frankreich liegt im Schnitt deutlich höher.

    Rentenbeginn und Absicherung

    Regelalter in Frankreich: ca. 64 Jahre,
    Vollrente abhängig von Beitragsdauer,
    Abschläge bei früherem Rentenbeginn.

    Bei Erwerbsminderung gibt es die Invaliditätsrente („pension d’invalidité“), abhängig vom Grad der Einschränkung.

    Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt über die Witwenrente („pension de réversion“), ist aber einkommensabhängig und teils restriktiver.

    Resümee

    Frankreich setzt auf eine starke gesetzliche Altersvorsorge mit integrierten Zusatzsystemen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Beiträge und verpflichtende Zusatzsysteme führen zu höheren Rentenleistungen.

    https://Rentenberater.blog

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    www.Renten-Experte.de

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