Monat: Mai 2026

  • Betriebliche Altersversorgung: Große Errungenschaft – aber nur für wenige?

    Betriebliche Altersversorgung: Große Errungenschaft – aber nur für wenige?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge. Doch sie ist nicht flächendeckend: Vor allem Beschäftigte in Großunternehmen und tarifgebundenen Betrieben profitieren – kleine Betriebe bleiben zurück.

    Verbreitung nach Betriebsgröße

    • >1.000 MA: 75–90 %,
    • 500 MA: 70–80 %,
    • 100 MA: 50–60 %,
    • 10 MA: 20–30 %,
    • Kleinbetriebe: oft unter 20 %.

    Geschlechterunterschiede

    • Männer: 27 %,
    • Frauen: 13 %.

    Zwar existieren rund 18 Mio. Verträge, doch diese Zahl täuscht: ruhende Verträge, Mehrfachverträge und geringe Leistungen verzerren das Bild.

    Rechtsanspruch – begrenzt

    Nach § 1a BetrAVG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss, aber nur bei eigener SV-Ersparnis. Zudem bestimmt er Durchführungsweg und Anbieter – echte Wahlfreiheit fehlt.

    Komplexität als Problem

    Die bAV ist so umfangreich und kompliziert, dass jedes Jahr bei der aba – Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e.V. mehrere Tage Seminare – selbst für Spezialisten – stattfinden!

    Politische Entwicklung kritisch

    Einige Parteien (besonders CDU, CSU, FDP und AfD) sehen die gesetzliche Rente nur noch als Basis – teils ohne 48 %-Haltelinie. Stattdessen sollen bAV und private Vorsorge wachsen.

    Reform ist notwendig

    • Abbau der Arbeitgeberhaftung, um Hemmschwellen zu senken, dafür aber,
    • Zertifizierte Standardprodukte,
    • Freie Anbieterwahl,
    • AG-Zuschüsse von 30–50 %,
    • BU- und Hinterbliebenenschutz verpflichtend integrieren,
    • Strukturen vereinfachen.

    Entscheidend: Alle müssen mitziehen

    • Arbeitgeber,
    • Gewerkschaften,
    • politische Parteien,
    • Beratungsfirmen, Dienstleister und Versicherer.

    Resümee

    Die bAV ist wichtig, aber kein flächendeckender Erfolg.

    Ohne Reformen, höhere Arbeitgeberbeteiligung und gemeinsames Handeln bleibt sie ein Privileg weniger – statt eine Lösung für alle.

    https://Rentenberater.blog

    —-

    www.Renten-Experte.de

    ——

    Wenn QR-Code nicht klappt, einfach Link anklicken

    https://wa.me/49715634354?text=Hallo,%20ich%20habe%20Ihren%20Artikel%20gelesen%20und%20noch%20Fragen.%20Mein%20Name%20ist:%20_____%20Bitte%20um%20R%C3%BCckruf%20%C3%BCber%20die%20Telefonnummer:%20___

    #Reha #Rentenversicherung #Altersrente #Sozialrecht #Rentenberatung

  • Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die betriebliche Altersversorgung spielt im Vereinigten Königreich eine zentrale Rolle. Anders als in Deutschland ist sie nicht nur Ergänzung, sondern wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.

    Grundprinzip

    Vereinigtes Königreich:
    Automatisches Einschreiben (Auto-Enrolment), nahezu alle Arbeitnehmer einbezogen, Opt-out möglich.

    Deutschland:
    Freiwillige Teilnahme, stark abhängig vom Arbeitgeber.

    Ergebnis: Im UK ist die bAV nahezu flächendeckend, in Deutschland deutlich lückenhafter.

    Beitragsstruktur

    Vereinigtes Königreich:
    Gesamtbeitrag ca. 8 %,
    Arbeitnehmer ca. 5 %,
    Arbeitgeber mindestens 3 %,
    Staat unterstützt über Steuererleichterungen.

    Deutschland:
    häufig Entgeltumwandlung,
    Arbeitnehmer trägt den Hauptteil,
    Arbeitgeberzuschuss meist nur 15 % des Beitrags.

    Gesamtrente im Vergleich

    Vereinigtes Königreich:
    State Pension ca. 1.050 €,
    mit bAV und privater Vorsorge im Schnitt ca. 1.200 € – 1.300 €.

    Deutschland:
    gesetzliche Rente ca. 1.050 € – 1.200 €,
    gesamt mit Zusatzvorsorge ca. 1.400 € – 1.600 €,
    Eckrentner ca. 1.835 €.

    Unterschied: Im UK ist Zusatzvorsorge zwingend, in Deutschland Ergänzung.

    Systemlogik

    UK: Grundrente + verpflichtende Zusatzvorsorge.
    Deutschland: gesetzliche Rente + freiwillige Ergänzung.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit klarer Arbeitgeberbeteiligung.

    Die zentrale Erkenntnis: Eine starke Altersvorsorge entsteht durch automatische Einbindung und klare Beiträge.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und staatlicher Unterstützung zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

    So mancher Politiker (AfD, CDU, CSU und FDP) würde zu gerne die deutsche gesetzliche Rentenversicherung dem Modell des Vereinigten Königreichs angleichen und außer einer Basisversorgung alles auf zusätzliche Vorsorge verlagern. Gleichzeitig würde dies zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitgeberanteils führen.

    👉 Innerhalb Europas zählt die Altersversorgung in Deutschland bereits heute zu den schwächeren Modellen.

    https://Rentenberater.bloghttps://Rentenberater.blog

    —-

    ——

    Kontakt über WhatsApp:
    WhatsApp-Anfrage an Werner Hoffmann senden

    Oder über 
    WhatsAPP-Nr. +49 7156 34354

    #Großbritannien #bAV #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 6a: Gesetzliche Rente im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6a: Gesetzliche Rente im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG) -,
    www.Renten-experte.de -.

    Das Vereinigte Königreich verfolgt ein anderes Konzept als Deutschland: Die gesetzliche Rente ist bewusst niedrig und dient primär der Grundabsicherung. Der Lebensstandard im Alter wird über betriebliche und private Vorsorge aufgebaut.

    Funktionsprinzip

    Einheitliche Grundrente („New State Pension“),
    abhängig von Versicherungsjahren (National Insurance),
    keine Einkommenskopplung wie in Deutschland.

    Für die volle Rente sind ca. 35 Jahre erforderlich.

    Wartezeit und Rentenhöhe

    Vereinigtes Königreich:
    Mindestwartezeit: 10 Jahre,
    volle Rente nach 35 Jahren,
    Höhe: ca. 1.050 € – 1.100 € monatlich.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit: 5 Jahre,
    Regelaltersrente Eckrentner nach 45 Jahren: ca. 1.835 €.

    Unterschied: UK zahlt eine einheitliche Grundrente, Deutschland eine einkommensabhängige Rente.

    Beitragsbeteiligung

    Vereinigtes Königreich:
    Arbeitnehmer: ca. 12 %,
    Arbeitgeber: ca. 13,8 %,
    Staat finanziert mit.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 %,
    Arbeitnehmer: 9,3 %.

    Das UK-System ist ein Mischsystem aus Beiträgen und Steuern.

    Rentenbeginn

    Der Rentenbeginn liegt derzeit bei ca. 66 Jahren,
    eine Anhebung auf 67 Jahre ist geplant,
    eine vorgezogene State Pension ist nicht vorgesehen.

    Absicherungssysteme

    Erwerbsminderung wird über Sozialleistungen abgesichert,
    ein eigenständiges BU-System gibt es nicht,
    Hinterbliebenenleistungen sind geringer,
    Reha-Leistungen sind staatlich organisiert.

    Pflichtversicherung

    Alle Erwerbstätigen sind über National Insurance eingebunden. Auch Selbstständige zahlen Beiträge. Dadurch besteht eine breite Finanzierungsbasis.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine klare Grundsicherung.

    Die zentrale Erkenntnis: Die gesetzliche Rente sichert nur die Basis – der Lebensstandard entsteht durch zusätzliche Vorsorge.

    Wichtig: Welches Altersvorsorgesystem besser ist, ergibt erst die Betrachtung inklusive der betrieblichen Altersversorgung und des Zuschusses durch Arbeitgeber und Staat.

    https://Rentenberater.blog

    —-

    ——


    Kontakt über WhatsApp:
    WhatsApp-Anfrage an Werner Hoffmann senden
    Oder über 
    WhatsAPP-Nr. +49 7156 34354

    #Großbritannien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich