Tag: 27. Mai 2026

  • Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

    Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –
    https://www.Renten-Experte.de

    Warum sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich höher als in der Schweiz?

    Der Hauptunterschied liegt vor allem bei:

    • der Versicherungspflicht,
    • der Beitragsbemessungsgrenze,
    • und der Finanzierungsbasis.

    Deutschland: Hohe Beiträge – aber begrenzte Einnahmen

    In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %.

    Gleichzeitig gibt es:

    • eine Beitragsbemessungsgrenze von rund 101.400 € jährlich,
    • zahlreiche Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
    • Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • eigene Versorgungssysteme vieler Freiberufler.

    Dadurch werden hohe Einkommen oft gar nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

    Schweiz: Breitere Finanzierung – niedrigerer Beitragssatz

    Die Schweizer AHV funktioniert deutlich breiter:

    • nahezu alle Erwerbstätigen sind versichert,
    • auch Selbstständige,
    • Beiträge werden grundsätzlich auf das gesamte Einkommen erhoben,
    • eine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze existiert praktisch nicht.

    Der Beitragssatz liegt deshalb nur bei rund 10,6 %.

    Besonders interessant:

    Auch Nichterwerbstätige müssen in der Schweiz häufig AHV-Beiträge zahlen, z. B.:

    • vermögende Privatpersonen,
    • Frühpensionäre,
    • Personen mit hohen Kapitalerträgen,
    • Personen mit größeren Vermögen.

    Die Beiträge orientieren sich teilweise auch am Vermögen und an Renteneinkünften.

    Was würde das in Deutschland verändern?

    Würde Deutschland das Schweizer Modell übernehmen, müssten zusätzlich einzahlen:

    • Beamte,
    • Abgeordnete,
    • Selbstständige,
    • Freiberufler,
    • Spitzenverdiener ohne BBG-Begrenzung.

    Dadurch würde die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung massiv steigen.

    Viele Experten gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz langfristig auf etwa 10,5 bis 12 % sinken könnte — oder alternativ höhere Renten finanzierbar wären.

    Resümee

    Normale Arbeitnehmer würden vermutlich erheblich entlastet.

    Eine Senkung des Beitragssatzes von 18,6 % auf beispielsweise 11 % entspräche einer Reduzierung um 7,6 Prozentpunkte.

    Bei einem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt von rund 51.904 € ergäbe dies rechnerisch eine Entlastung von etwa 3.944 € jährlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

    #Rente #Schweiz #AHV #Rentenversicherung #Sozialabgaben