Kategorie: Erwerbsminderungsrente

  • AfD-Rentenpolitik enttarnt: Hohe Versprechen, bittere Wahrheiten – Soziale Spaltung per Gesetz

    AfD-Rentenpolitik enttarnt: Hohe Versprechen, bittere Wahrheiten – Soziale Spaltung per Gesetz

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann Rentenexperte –
    www.Renten-Experte.de

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    Die AfD gibt sich gern als Partei der kleinen Leute – doch bei genauerem Blick auf ihr Rentenkonzept offenbart sich ein gefährlicher Cocktail aus Populismus, wirtschaftlicher Verantwortungslosigkeit und sozialer Spaltung.

    Wie perfide und unglaubwürdig die AfD ist, wird nachfolgend erklärt.

    Hinter wohlklingenden Forderungen wie „70 % Rentenniveau“ verbergen sich Pläne, die Rentenversicherung zu destabilisieren, Gewerkschaften zu entmachten, den Mindestlohn auszuhöhlen und ethnische Kriterien in die Sozialpolitik einzuführen.

    Hier die wichtigsten Inhalte, Pläne und perfiden Folgen der AfD-Rentenpolitik – mit konkreten Beispielen und Warnsignalen:

    1. Rentenniveau angeblich auf 70 % – aber mit welchen Löhnen?

    • Die AfD ist gleichzeitig für die Abschaffung des Mindestlohns bzw. für dessen Stagnation,
    • Gewerkschaften sollen entmachtet und Tarifverhandlungen erschwert werden,
    • Lohnverhandlungen ohne starke Arbeitnehmervertretungen führen zu sinkenden Reallöhnen,
    • Wenn das Rentenniveau an schlechtere Löhne gekoppelt ist, bedeutet 70 % nicht Sicherheit, sondern Armut im Alter.

    Beispiel:

    Unstreitig ist, dass ohne Gewerkschaften, ohne Tarifvertrag der Durchschnittslohn erheblich niedriger wäre. Dies hat auch schon eine Untersuchung in Betrieben ergeben, bei denen kein Tarifvertrag oder kein Betriebsrat vorhanden ist.

    AfD: 70 % von 2.500 € Netto sind nur 1.750 € Bruttorente!

    Wie hoch ist das Durchschnitts-Brutto, Durchschnitts-Netto und die 48%-Rente derzeit?

    48 % aus 4.207 € Brutto (Bruttodurchschnittseinkomnen in der GRV: mtl. 4.207 € bzw. Jährlich: 50 493 €) sind 2.019 € Bruttomonatsrente

    Ergebnis:

    Würde die AfD die Gewerkschaften, den Betriebsrat und den Tarifvertrag abschaffen, dann würde die gesetzliche Rente bei der AfD zwar prozentual 70% betragen, aber die Rente in Euro etwa 250 Euro im Durchnitt geringer.

    Noch dazu würde die deutsche Rentenversicherung weniger Beitrag einnehmen, denn geringere Löhne bedeuten auch weniger Sozialversicherungseinnahmen.

    Dafür müsste der Staat dann aber auch noch 100 Milliarden € jedes Jahr in die Rentenversicherung zusätzlich einzahlen!

    Hinzu käme dann noch Punkt zwei:

    2. Abschaffung der „versicherungsfremden Leistungen“ – ein gefährlicher Etikettenschwindel

    Die AfD fordert, dass der Staat die sogenannten versicherungsfremden Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanzieren soll – das klingt zunächst gerecht, ist aber eine perfide Strategie:

    • Mütterrenten,
    • Renten für Kindererziehungszeiten,
    • Pflegezeiten,
    • Renten für Kriegsversehrte oder Spätaussiedler.

    Diese Leistungen sollen laut AfD aus dem Rentensystem ausgelagert werden, wodurch sie künftig leichter gekürzt, gedeckelt oder vollständig gestrichen werden können.

    Besonders betroffen wären: Frauen mit Erziehungszeiten, pflegende Angehörige, Zugewanderte, Kriegs- und Gewaltopfer.

    Richtiger Weg: Diese Leistungen sollten im System der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben, aber vollständig durch Steuermittel des Bundes ersetzt werden – aus allen Steuerquellen, rechtlich verbindlich und verlässlich.

    Begründung: Die versicherungsfremden Leistungen sind keine originären Aufgaben der Rentenversicherung, sondern wurden ihr nachträglich politisch auferlegt. Selbst wenn sie sozialpolitisch wünschenswert sind, dürfen sie nicht aus Beiträgen finanziert werden, weil das die originären Rentenansprüche aller Versicherten schmälert und das Vertrauen in die Rentenversicherung untergräbt.

    Die AfD nutzt hier ein scheinbar „soziales Argument“, um am Ende soziale Leistungen zu schwächen. Die Auslagerung aus dem Rentensystem ist nicht sozial, sondern ein Trick zur Aushöhlung.

    3. Gewerkschaften als Feindbild – Tarifbindung vor dem Aus

    • Einschränkungen beim Streikrecht,
    • verpflichtende Schlichtungsverfahren vor Arbeitskämpfen,
    • Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen,
    • Zurückdrängung gewerkschaftlicher Mitbestimmung im Betrieb.

    Folgen: Weniger Tarifverträge, niedrigere Löhne, Machtlosigkeit der Arbeitnehmer:innen gegenüber Konzernen.

    Warnsignal: Löhne können ohne Gewerkschaften beliebig gedrückt werden – was wiederum zu noch niedrigeren Rentenansprüchen führt. Die Rentenformel bleibt gleich, aber die Basis wird systematisch geschwächt.

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    Teil 2: Wie die AfD die Löhne drückt, die Renten spaltet und Altersarmut in Kauf nimmt

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    4. Mindestlohn schleifen – Armut zementieren

    Offiziell behauptet die AfD, den Mindestlohn nicht abschaffen zu wollen – doch ihre Politik würde genau das bewirken:

    • Sie lehnt politische Eingriffe in die Mindestlohnhöhe ab,
    • möchte die Entscheidungen der Mindestlohnkommission „respektieren“,
    • fordert Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie Gastronomie oder Landwirtschaft,
    • setzt auf staatliche Lohnaufstockung – also Steuerfinanzierung von Dumpinglöhnen.

    Was bedeutet das konkret? Nicht die Arbeitgeber würden faire Löhne zahlen – sondern der Staat müsste mit Steuergeld ausgleichen, was Unternehmen nicht bereit sind zu zahlen.

    Folgen:

    • Der Mindestlohn verliert seine untere Haltelinie,
    • Dumpinglöhne werden salonfähig gemacht,
    • Millionen Beschäftigte hätten keinen Schutz mehr vor Ausbeutung,
    • Die Löhne sinken insgesamt – und damit auch die Rentenansprüche.

    Und damit wird auch klar: Wenn die AfD ein Rentenniveau von 70 % verspricht, dann meint sie 70 % von gesenkten, ausgehöhlten Löhnen.

    70 % von 2.000 = 1.400 €

    48 % von 3.500 € = 1.680 €

    Das ist keine Verbesserung – das ist Armut mit Ansage.

    5. Rentenversicherung nur für „Deutsche“?

    Besonders perfide ist die nationalistische Komponente in der Rentenpolitik der AfD.

    • Rentenzuschläge oder Zusatzleistungen sollen nur „deutschen Staatsangehörigen“ zustehen,
    • auch wenn Migrant:innen jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben – sie sollen ausgeschlossen werden, oder zumindest eine erheblich reduzierte Leistung beziehen,
    • in Landesprogrammen wie Thüringen fordert die AfD „Rentenvorteile für Deutsche“.

    Was bedeutet das konkret?

    • Spaltung der Gesellschaft nach Herkunft, nicht nach Leistung,
    • Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz),
    • Bruch mit EU-Recht,
    • Diskriminierung von Millionen Beitragszahler:innen – allein aufgrund ihres Passes.

    Warnsignal: Die AfD verwandelt die solidarische Rentenversicherung in ein ethnisch-nationalistisches Instrument. Wer „nicht deutsch genug“ ist, bekommt weniger – unabhängig von seiner Lebensleistung.

    6. Flexibles Renteneintrittsalter – aber nur auf dem Papier

    Ein weiteres Beispiel für trügerische Versprechungen ist das sogenannte „flexible Renteneintrittsalter“:

    • Die AfD fordert, dass nach 45 Beitragsjahren ein abschlagsfreier Rentenbeginn möglich sein soll,
    • lehnt aber eine generelle Anhebung des Rentenalters ab,
    • verspricht Flexibilität, ohne soziale Absicherung.

    Doch wer erreicht 45 Beitragsjahre?

    • Menschen mit Studium?,
    • Erziehende?,
    • Pflegende Angehörige?,
    • Chronisch Kranke oder Langzeitarbeitslose?,
    • Frauen, Ostdeutsche, Solo-Selbstständige?

    Für sie bedeutet AfD-Politik:

    • Weiterarbeiten bis 67 oder länger,
    • oder früher in Rente mit Abschlägen,
    • bei ohnehin geringen Rentenansprüchen.

    Fazit: Flexibilität ist nur dann fair, wenn sie sozial abgefedert ist.

    Die AfD jedoch baut eine Zwei-Klassen-Rente: Wer durchhält, darf früher gehen – der Rest zahlt drauf.

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    Teil 3: Warum ein stabilisiertes Rentenniveau kein Luxus, sondern ein Gebot der Gerechtigkeit ist

    Ein Rentenniveau von 48 % wird von bestimmten Kreisen bereits als zu hoch dargestellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Dieses Niveau liegt unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten, in denen das Sicherungsniveau oft deutlich über 50 % liegt. Länder wie Österreich, die Schweiz oder die Niederlande haben teilweise ein Nettoersatzniveau von über 70 % – und zeigen, dass ein würdiges Leben im Alter auch ohne private Zusatzvorsorge möglich ist.

    Warum ein höheres Rentenniveau nicht „unbezahlbar“ ist:

    • Deutschland leistet sich Jahr für Jahr Steuervergünstigungen und Subventionen, von denen Besserverdienende und Konzerne überproportional profitieren,
    • die Steuerhinterziehung durch die reichsten 5 % der Bevölkerung kostet den Staat jährlich laut Studien bis zu 100 Milliarden Euro,
    • die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden bisher nur auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben – alles darüber bleibt außen vor,
    • Kapitalerträge werden kaum zur Finanzierung des Sozialstaats herangezogen – eine moderate Steuer auf Dividenden, Aktiengewinne und Erbschaften könnte helfen, die Altersversorgung zu sichern.

    Die Strategien der Kürzungsbefürworter:

    • die demografische Entwicklung wird als alternativloses Argument für Kürzungen genutzt,
    • der Generationenvertrag wird emotional aufgeladen und gegen zukünftige Beitragszahler gewendet,
    • es wird suggeriert, dass die gesetzliche Rente „nicht mehr zu retten“ sei – um anschließend kapitalgedeckte, private Vorsorgemodelle zu bewerben,
    • von Kürzungen profitieren die Finanzindustrie und private Versicherungskonzerne.

    Was stattdessen gebraucht wird:

    • einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln bezahlt werden – nicht aus Beiträgen,
    • eine Stärkung des Rentenniveaus auf mindestens 50 %, langfristig auf über 53 %,
    • eine Rentenversicherung für alle – auch für Beamte, Politiker und Selbstständige mit hohem Einkommen,
    • ein Ende der systematischen Demontage durch mediale Kampagnen wirtschaftsnaher Akteure.

    Ein Wort zur „Aktienrente“ (Generationenkapital):

    Das Modell der Aktienrente, wie es unter Finanzminister Lindner und CDU/CSU propagiert wird, ist hochriskant:

    • es verspricht Sicherheit durch Spekulation,
    • es entzieht der gesetzlichen Rente langfristig Mittel,
    • es schafft keine stabile Alterssicherung, sondern Abhängigkeit von Finanzmärkten,
    • Renditen sind ungewiss, Krisen jederzeit möglich, Verluste nicht ausgeschlossen.

    Die Frage ist nicht, ob wir uns eine gute Rente leisten können – sondern wem wir sie gönnen:

    Eine Gesellschaft, die jedes Jahr Milliarden in Subventionen für fossile Energien, steuerliche Vorteile für Dienstwagen, Privatjets und Investmentfonds steckt, aber gleichzeitig angeblich kein Geld für eine sichere Rente hat, setzt ihre Prioritäten falsch.

    Wenn wir Altersarmut verhindern, den sozialen Frieden sichern und das Vertrauen in die gesetzliche Rente wieder stärken wollen, dann führt kein Weg daran vorbei:

    Das Rentenniveau muss steigen – nicht sinken.

    #Deutschland

    #Rente

    #AfD

    #RentenPopulismus

  • Merz, BlackRock & das Rentenroulette – Wie die gesetzliche Rente systematisch demontiert wird

    Merz, BlackRock & das Rentenroulette – Wie die gesetzliche Rente systematisch demontiert wird

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    – Unabhängiger Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

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    Friedrich Merz plant offenbar, die gesetzliche Rentenversicherung gezielt schlechtzureden – um neue kapitalgedeckte Anlageprodukte mit staatlicher Kapitalgarantie einzuführen.

    Und sein Chefstratege Carsten Linnemann hat wohl alle Hände voll zu tun.

    Die Garantie würde vom Steuerzahler getragen, also von der Allgemeinheit. Vertrieb und Verwaltung? Höchstwahrscheinlich bei BlackRock & Co. – dem Finanzkonzern, für den Merz einst selbst tätig war. Zusätzlich soll es staatliche Förderungen geben, damit das Spargeld in private Fonds fließt.

    Es entsteht ein Geschäftsmodell mit doppeltem Gewinn für private Investoren: öffentliches Geld für privatwirtschaftlichen Profit. Um dieses Modell durchzusetzen, wird gezielt Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente gesät. Das Rezept: schlechtreden, entwerten, privatisieren.

    Wie wird die gesetzliche Rente schlechtgeredet?

    Ein zentrales Argument: Die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht finanzierbar und auf Dauer nicht tragfähig – weil sie jährlich hohe Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötige.

    Tatsächlich zahlt der Staat jedes Jahr einen sogenannten Bundeszuschuss, um „versicherungsfremde Leistungen“ auszugleichen – also Leistungen, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung aufgebürdet hat, ohne dass dafür Beiträge gezahlt wurden.

    Die tatsächlichen Zahlen für 2024:

    • Gesamteinnahmen der Rentenversicherung: ca. 381,2 Mrd. €,
    • Gesamte Bundeszuschüsse: rund 116 Mrd. €,
    • Anteil der Zuschüsse an den Einnahmen: etwa 25 %.

    Diese Zuschüsse teilen sich auf in:

    • Allgemeiner Bundeszuschuss: ca. 61,8 Mrd. €,
    • Zusätzlicher Bundeszuschuss: ca. 30,8 Mrd. €,
    • Beteiligung an der knappschaftlichen Rentenversicherung: ca. 4,9 Mrd. €,
    • Weitere Mittel (z. B. Erhöhungsbeträge aus der Mehrwertsteuer).

    Was jedoch regelmäßig verschwiegen wird: Diese Zuschüsse sind kein Geschenk, sondern decken Leistungen ab, die der Staat selbst beschlossen hat – zum Beispiel:

    • Kindererziehungszeiten,
    • Ersatzzeiten (Kriegsdienst, politische Haft etc.),
    • Renten für Spätaussiedler,
    • Rentenüberleitung aus der DDR,
    • Witwen- und Witwerrenten bei geringen Beitragszeiten,
    • Zuschlag zur Grundrente,
    • Zwei Jahre Mehrrente für besonders langjährig Versicherte.

    Doch: Der Bundeszuschuss reicht nicht aus – laut Expertenschätzungen fehlen jährlich rund 40 Milliarden Euro, die letztlich von den Beitragszahlern getragen werden – auf Kosten ihres Rentenniveaus. Selbst die Deutsche Rentenversicherung kritisiert diese Praxis regelmäßig.

    Wichtig: Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein staatliches Organ, sondern eine solidarisch organisierte Selbstverwaltung – sie gehört den Versicherten, nicht dem Finanzminister.

    Merz und die Haltelinie – ein stiller Angriff

    Besonders alarmierend: Friedrich Merz ließ erkennen, dass er die Haltelinie von 48 % beim Rentenniveau abschaffen möchte. Diese Haltelinie schützt derzeit Millionen Rentner davor, in Altersarmut abzurutschen.

    • Dauerhaft sinkende Renten,
    • Mehr Menschen, die aufstocken oder Sozialhilfe beantragen müssen,
    • Geringverdiener, die sich keine private Vorsorge leisten können,
    • Wachsende Abhängigkeit von Finanzmärkten.

    Rechte und rechtsextreme Parteien: Abschaffung statt Reform

    Was Merz durch die Hintertür betreibt, fordern rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien wie die AfD bereits offen:

    • Vollständige Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Einführung rein privater Vorsorgesysteme,
    • Subventionierte Aktienrente,
    • Modelle, bei denen Migranten bei gleicher Einzahlung weniger Rente erhalten sollen.

    Diese Vorschläge sind nicht nur verfassungswidrig (Art. 3 GG), sondern auch sozial gefährlich – sie spalten die Gesellschaft und untergraben das Solidaritätsprinzip.

    Faktencheck: Wie stabil ist das System wirklich?

    • 2010: ca. 41 Millionen Erwerbstätige,
    • 2024: ca. 46 Millionen Erwerbstätige.

    Die Zahl der Beitragszahler ist gestiegen, nicht gefallen. Auch die Bevölkerung ist gewachsen, nicht geschrumpft. Und: Der Effekt der alternden Gesellschaft wird sich in 10–20 Jahren stabilisieren.

    Derzeit ist es so, dass nur 10 % der Bevölkerung unter 25 Jahren ist, in Ostdeutschland noch niedriger.

    Sollte die AfD im Osten den Migrationshass fortsetzen, dann wird die Bevölkerung in den neuen Bundesländern auf dem Pflegegradalter landen, denn immer weniger Menschen mit Migrationshintergrund wollen in solchen Hassgebieten leben.

    Klimabedingte Migration – eine reale Chance

    • Menschen aus Afrika fliehen vor Dürre und Hunger,
    • Menschen aus Südeuropa verlassen Regionen mit Wasserknappheit,
    • Menschen aus Asien suchen Schutz vor dem steigenden Meeresspiegel.

    Diese Menschen könnten – bei gelungener Integration – die Erwerbsbevölkerung stabilisieren und das Rentensystem stützen.

    Wie das System gerechter werden kann

    Neben der gesetzlichen Rente sollte die betriebliche Altersvorsorge gestärkt und die private Vorsorge gefördert werden. Aber: Die Verlagerung der Verantwortung vom Staat auf das Individuum ist nicht der richtige Weg.

    Deshalb mein Vorschlag:

    • Selbstständige sollten grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
    • Ausnahme bei ausreichender Vorsorge: mindestens 25 Entgeltpunkte,
    • Wer privat vorsorgt (z. B. über Garantieprodukte) kann sich befreien lassen.

    Und wer nicht vorsorgt?

    Wer gar keine Altersvorsorge betreibt, darf im Alter nicht einfach auf Sozialhilfe hoffen. Denn diese wird finanziert durch:

    • Einkommensteuer,
    • Mehrwertsteuer,
    • Energiesteuer,
    • Stromsteuer,
    • Tabak- und Alkoholsteuer.

    Steuerzahler sind wir alle. Es kann nicht sein, dass jemand sich heute der Verantwortung entzieht – und morgen der Allgemeinheit auf der Tasche liegt.

    Schlussfolgerung

    Die gesetzliche Rente ist kein Auslaufmodell, sondern das Rückgrat unseres Sozialstaats. Wer sie schwächt, zerstört Vertrauen, Gerechtigkeit und Stabilität. Was Merz und die AfD fordern, ist ein Sozialabbau im Interesse der Finanzmärkte.

    Doch es gibt Alternativen: Ein gerechtes Rentensystem, das alle einbezieht – und niemanden zurücklässt.

    Ich bin seit 46 Jahren in der Versicherungswirtschaft tätig – mit Qualifikation in gesetzlicher wie privater Altersversorgung. Ich habe als Versicherungskaufmann (IHK), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung unzählige Lebensverläufe gesehen. Zudem bin ich qualifizierter Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz.

    Gesetzliche und private Altersvorsorge sind keine Gegensätze – sondern zwei Seiten derselben Medaille.

    Werner Hoffmann – Rentenexperte
    www.Renten-Experte.de

    #Rente, #Merz, #SozialeGerechtigkeit, #Altersarmut, #Solidarität.

  • 124 MILLIARDEN VERUNTREUT? – WIE RENTENBEITRÄGE DIE STAATSKASSE STOPFEN STATT RENTEN ZU SICHERN!

    124 MILLIARDEN VERUNTREUT? – WIE RENTENBEITRÄGE DIE STAATSKASSE STOPFEN STATT RENTEN ZU SICHERN!

    Ein Beitrag von

    Werner Koller Ökonomie / Politische
    Philosophie / Wirtschaftsrecht.

    Ich bin in Kommentaren zum gestrigen Beitrag verschiedentlich nach Höhe und Zusammensetzung versicherungsfremder Leistungen in der Rentenversicherung gefragt worden. Voila.

    Erziehungs-, sowie Ausbildungszeiten können unter bestimmten Bedingungen als Beitragszeiten angerechnet werden, ohne dass in dieser Zeit Beiträge in die GRV eingezahlt werden.

    Quelle: siehe unten*

    Bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren oder schwerbehinderte Menschen, können ohne vollen Abschlag vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

    Um die seit der Wiedervereinigung noch immer durchschnittlich geringeren Löhne in Ostdeutschland für die Rentenberechnung auszugleichen, werden die Beitragszahlungen mit dem sogenannten Umwertungsfaktor hochgewertet, sodass im Osten bei gleichem Entgelt und damit gleicher Beitragszahlung ein um etwa vier Prozent höherer Rentenanspruch erworben wird als im Westen.

    Versterben Elternteile oder Ehepartner, haben die Hinterbliebenen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Witwen-, bzw. Waisenrente.

    Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz, welche Menschen angerechnet werden, die nach dem Zweiten Weltkrieg, bzw. nach 1990 als Vertriebene, Spätaussiedler oder Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind –> Mit ca. 18 Mrd. € ist das der größte Anteil in der Position „Sonstige“

    Die Gesamtsumme der versicherungsfremden Leistungen beträgt für das Beitragsjahr 2023 ca. 124 Mrd. €.

    Das übersteigt den Bundeszuschuss aus Steuermitteln um etwa 40 Mrd. €. Um diesen Differenzbetrag werden Rentenbeiträge für eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet.

    Die Beitragszahler subventionieren also die Steuerzahler.

    Nicht umgekehrt.

    Bei vollständiger Überführung aller versicherungsfremden Leistungen in den Bundeshaushalt könnte der Rentenbeitrag von derzeit 18,6% auf etwa 16,7% gesenkt werden.

    ——

    Kommentar von

    Werner Hoffmann Rentenexperte
    – www..Renten-Experte.de –

    Danke für die Bestätigung und Ergänzung meiner in den vergangenen Jahren gemachten Ausführungen.

    Quellen

    * https://fiscalfuture.de/media/pages/fachtexte/analysen-zur-zukunftsfaehigen-finanzierung-des-sozialstaats/a382c3d482-1753353090/abschlussbericht-kooperation-ff_nwsg_vdk.pdf

    #Deutschland

    #CDU

    #CSU

    #Rente

  • Länger schuften für die Rente? – Die große Arbeitszeit-Lüge der Politik!

    Ein Beitrag von

    Werner Koller Ökonomie / Politische
    Philosophie / Wirtschaftsrecht.

    ——

    „Wir müssen länger arbeiten.“ scheint sich in der Politik zu einem Mantra zu entwickeln. Mit Blick auf das Mengengerüst bleibt allerdings unklar, was damit eigentlich bewirkt werden soll.

    Vor dem Ländervergleich sollte man zunächst das Arbeitsvolumen adressieren, also die Gesamtzahl aller hierzulande geleisteten Arbeitsstunden. Diese sind kontinuierlich gestiegen und erreichten 2023 mit 61,4 Mrd. Stunden den höchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. 2024 gingen sie minimal um 0,1 Prozent zurück, liegen aber immer noch weit höher als vor 20 Jahren mit damals rund 56 Mrd. Stunden.

     Deutschland kommt – trotz der wenigsten Feiertage EU-weit – aufgrund von 30 Urlaubstagen und der recht niedrigen Wochenarbeitszeit auf 1.681 Stunden pro Jahr. Am kürzesten arbeiten Beschäftigte in Frankreich mit durchschnittlich 1.608 Stunden. Das sind 248 Stunden beziehungsweise sechs Wochen pro Jahr weniger als Beschäftigte in Ungarn und Estland.

     Die durchschnittliche Lebensarbeitszeit hierzulande beträgt 39,3 Jahre. Das liegt deutlich über dem EU-Schnitt von 36,5 Jahre. Etwa 52.000 Stunden arbeitet jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen Berufsaufnahme und Renteneintritt. Das entspricht – trotz der vierthöchsten Teilzeitquote von 22% – ziemlich genau dem EU-Mittel. Die längere Lebensarbeitszeit in Jahren kompensiert also die kürzere Jahresarbeitszeit.

    ✅ Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit hätte auch ein Effektivitätsproblem, weil 28% der Rentner bis 70 Jahre hierzulande bereits zusätzlich arbeiten. In Frankreich, Italien und Spanien sind es nicht einmal 10%. Und das Hauptargument der Politik ist schlicht unzutreffend: Unsere Rentenbezugsdauer von 21 Jahren ist nicht übermäßig lang, sondern liegt sogar deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 23 Jahren.

    #Rente #Arbeitswelt #Fachkräftemangel #WorkLifeBalance

  • Vergesst ChatGPT – Europas Superhirne starten den transparenten KI-Gegenangriff!

    Vergesst ChatGPT – Europas Superhirne starten den transparenten KI-Gegenangriff!

    DIN Beitrag von

    Was die Schweiz gerade bei der KI liefert und als Mindset setzt, ist beeindruckend – und zeigt, wie falsch das „Europa hat KI verschlafen“-Narrativ ist.

    Während alle auf ChatGPT & Co. starren, entwickeln ETH Zürich (https://ethz.ch/) und EPFL (https://www.epfl.ch/) das transparenteste Large Language Model der Welt. Über 1.500 Sprachen, vollständig Open Source, trainiert auf dem Alps-Supercomputer (https://lnkd.in/e6HR9ReF) mit klimaneutralem Strom. Veröffentlichung: Spätsommer 2025.

    Das Besondere: Radikale Transparenz statt Black Box. Jeder kann Code, Trainingsdaten und Modellgewichte einsehen. Für Europa bedeutet das: Echte digitale Souveränität, DSGVO-Konformität von Tag 1, keine Abhängigkeit von US-Konzernen.

    Aber hier wird’s interessant: Bei meiner Recherche zu europäischer KI bin ich auf so viel Material gestoßen, dass ich völlig überrascht war. Mistral ist „nur“ die Spitze des Eisbergs.

    Deutschland allein hat mindestens 6 parallele LLM-Initiativen laufen, die alle hochwertig und leistungsstark sind und die euopäischen Werte im Fokus haben:
    OpenGPT-X

    (https://opengpt-x.de/),

    OpenEuroLLM, DeutschlandGPT

    (https://lnkd.in/e4CQQNeh),

    BayernGPT – die Liste ist lang und unvollständig.

    Das Problem?

    Null Marketing.

    Während OpenAI Milliarden für PR ausgibt, arbeiten deutsche Forscher still vor sich hin.

    Resultat: Innovative Projekte wie Teuken-7B (https://huggingface.co/openGPT-X/Teuken-7B-instruct-commercial-v0.4

    ) — https://www.iais.fraunhofer.de/de/branchen-themen/themen/generative-ki/opengpt-x.html

    bleiben völlig unangemessen unbekannt unter dem Radar.

    Und das falsche Narrativ der Schlafmützigkeit verbreitet sich weiter…

    Bei meiner Recherche zu Europas KI-Entwicklung bin ich auf so viel spannendes Material gestoßen, dass daraus mehrere Blog-Artikel werden.

    Heute veröffentlich, der Überblick als Einstieg „Wahrnehmung vs. Wahrheit:

    Europas KI wird völlig unterschätzt!“

    https://talmeier.de/blog/2025/07/21/wahrnehmung-vs-wahrheit-europas-ki-wird-voellig-unterschaetzt-teil-1/

    Die Vertiefungen folgen in den nächsten Tag und ich poste das natürlich gleich hier :).

    Was sind eure Erfahrungen mit europäischen KI-Modellen? Kennt ihr Mistral, Aleph Alpha oder andere? #KI #DigitaleSouveränität #Europa #Innovation #LLM

  • Rentenplus, Pflegegeld-Revolution und Steuertricks – Das ändert sich ab 1. Juli 2025 für Millionen Deutsche!

    Rentenplus, Pflegegeld-Revolution und Steuertricks – Das ändert sich ab 1. Juli 2025 für Millionen Deutsche!

    Zum Vorlesen

    YouTube player

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann

    – Renten-Experte und Steuerspezialist –

    1. 陸 Rente: Spürbare Erhöhung und neue Belastungen

    Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland deutlich. Rentnerinnen und Rentner erhalten 3,74 % mehr Rente – das entspricht bei einer Bruttorente von 1.000 € etwa 37,40 € zusätzlich. Die sogenannte Standardrente (bei 45 Beitragsjahren) erhöht sich um ca. 66,15 € monatlich.

    Der neue Rentenwert steigt damit von 39,32 € auf 40,70 € pro Entgeltpunkt.

    Doch es gibt auch eine Schattenseite: Im Juli wird einmalig ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag von 4,8 % fällig. Ab August 2025 sinkt der Beitragssatz wieder auf den regulären Wert von 3,6 %.

    2. 茶 Soziale Bereiche: Bessere Absicherung für Opfer und Schuldner

     Erhöhung der SED-Opferrente

    Betroffene der SED-Diktatur erhalten ab dem 1. Juli 400 € monatlich, statt bisher 330 €. Zudem entfällt die Bedürftigkeitsprüfung – die Zahlung erfolgt künftig einkommens- und vermögensunabhängig. Ab 2026 soll eine jährliche Anpassung folgen.

     Neue Pfändungsfreigrenzen

    Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025 gelten für Schuldnerinnen und Schuldner wie folgt:

    • 0 Unterhaltspflichten: 1.555,00 €
    • 1 Person: 2.140,23 €
    • 2 Personen: 2.466,27 €
    • 3 Personen: 2.792,31 €
    • 4 Personen: 3.118,35 €
    • 5 Personen: 3.444,39 €

    Ab einem Nettoeinkommen von 4.766,99 € monatlich ist das Einkommen vollständig pfändbar.

    3.  Pflege: Neues Entlastungsbudget – was das für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet

    Ab dem 1. Juli 2025 gibt es für Menschen mit einem Pflegegrad ab Stufe 2 eine wichtige Neuerung: das sogenannte Entlastungsbudget. Es ersetzt bisher getrennte Leistungen und bringt mehr Übersicht und Flexibilität.

     Was ändert sich?

    Bisher mussten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verschiedene Leistungen beantragen – etwa für:

    • Verhinderungspflege (z. B. wenn Angehörige im Urlaub oder krank sind)
    • Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt)
    • Entlastungsleistungen (z. B. für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuung)

    Diese drei Bausteine werden nun in einem gemeinsamen Topf gebündelt. Ab Juli steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein Gesamtbetrag von bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung. Wer diesen Betrag wie nutzt, kann selbst entscheiden.

     Ein Beispiel zur Veranschaulichung

    Frau Schneider pflegt ihren Vater, der Pflegegrad 2 hat, zu Hause. Sie erhält dafür Pflegegeld. Nun möchte sie im September eine Woche Urlaub machen.

    Für diese Zeit schlägt sie vor, dass ein enger Freund der Familie – Herr Weber – die Pflege übernimmt. Er kennt den Vater gut, ist aber kein ausgebildeter Pfleger.

    Gilt das auch als pflegeersetzende Leistung? Ja!

    • ✅ Auch nicht professionelle Pflegepersonen, also Freunde, Nachbarn oder Verwandte, können im Rahmen des Entlastungsbudgets bezahlt werden.
    • ✅ Voraussetzung: Sie übernehmen tatsächlich pflegerische Aufgaben.
    • Erstattung: Bis zu 474 € jährlich für Pflegegrad 2 bei nicht professionellen Kräften.
    • ✅ Zusätzlich sind Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattbar.
    • ✅ Bei Einsatz eines Pflegedienstes kann das Budget bis zur vollen Höhe von 3.539 € genutzt werden.

    Fazit: Auch wenn Frau Schneider in den Urlaub fährt, kann ihr Vater gut versorgt bleiben – ohne komplizierte Einzelanträge, mit rechtssicherer Kostenerstattung über die Pflegekasse.

    4. ⚖️ Betreuung: Verbesserungen für Angehörige und Betreuer

    Zwar gibt es zum 1. Juli keine eigene Reform für Berufsbetreuer, doch profitieren private Pflegepersonen indirekt vom neuen Entlastungsbudget. Gesetzliche Betreuer können leichter Auszeiten organisieren oder zusätzliche Unterstützung finanzieren.

    5.  Steuern: Neue Fristen, mehr Entlastung für Familien

     Fristen für Steuererklärung 2024

    • Selbstabgabe ohne Beratung: Frist bis 31. Juli 2025
    • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe: Frist bis 30. April 2026

     Kinderfreibetrag und Betreuungskosten

    Der Kinderfreibetrag wird auf 6.672 € erhöht. Außerdem können künftig 80 % der Betreuungskosten steuerlich abgesetzt werden – statt bisher nur 66 %.

    6.  Geld: Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte

    Ab Juli 2025 gelten folgende Pflege-Mindestlöhne:

    • Pflegehilfskräfte: 16,10 € pro Stunde
    • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 € pro Stunde
    • Pflegefachkräfte: 20,50 € pro Stunde

    7.  Weitere Themen: Die geplante Aktivrente ab 2026

    Die Bundesregierung plant mit der Aktivrente ein neues Modell für Menschen im Ruhestand, die freiwillig weiterarbeiten wollen:

    • Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen
    • Rückkehr zum früheren Arbeitgeber erlaubt
    • Keine Pflicht – nur für Freiwillige

    Kritik:

    Sozialverbände wie der VdK und das DIW bemängeln, dass die Aktivrente vor allem Gutverdienern nützt. Minijobber und Geringverdiener profitieren kaum. Es droht eine wachsende soziale Spaltung im Alter.

     Fazit

    Der Juli 2025 bringt spürbare Veränderungen für Millionen Menschen in Deutschland:

    •  Höhere Renten, aber auch temporär höhere Beiträge
    • ‍‍‍ Entlastung für Familien durch höhere Freibeträge
    • 六‍⚕️ Verbesserte Bedingungen in der Pflege
    • 茶 Mehr Schutz für Schuldner
    •  Und ein Ausblick auf die Aktivrente ab 2026

    #Rente2025
    #Pflegegeld
    #Steueränderung
    #Aktivrente
    #SozialeGerechtigkeit

  • Steuertipp für baldige Rentner: So kannst du 2025 mit Kranken- und Rentenbeiträgen kräftig Steuern sparen!

    Steuertipp für baldige Rentner: So kannst du 2025 mit Kranken- und Rentenbeiträgen kräftig Steuern sparen!

    Ein Beitrag von


    – www..Renten-Experte.de –

    Werner Hoffmann

    ——

    Ein Beitrag für alle, die 2026 in Rente gehen – und jetzt noch steuerlich optimieren wollen.

    Wenn du 2025 dein letztes Berufsjahr hast und ab 2026 in Rente gehst, kannst du mit einem cleveren Schachzug deine Steuerlast deutlich senken:

    Nutze deine noch hohen steuerpflichtigen Einkünfte, um Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung im Voraus zu zahlen – und vollständig als Sonderausgaben abzusetzen.

    ——

    1. Krankenversicherung: Auch gesetzlich Versicherte können voll absetzen

    Entgegen weitverbreiteter Meinungen gilt der vollständige Sonderausgabenabzug nicht nur für Privatversicherte! Auch gesetzlich Versicherte können ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe absetzen, sofern sie zur Basisabsicherung zählen.

    • Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – z. B. AOK, TK, Barmer – sind voll abziehbar.
    • Gilt auch für freiwillige GKV-Versicherte, z. B. Selbstständige oder Angestellte, die sich privat hätten versichern können.
    • Auch die Pflegeversicherung ist enthalten.
    • Zusatzleistungen (Chefarzt, Zahnzusatz, Auslandsreiseversicherung etc.) sind nicht abziehbar.

    Beispiel: Du zahlst 2025 insgesamt 20.000 € an die gesetzliche Krankenversicherung.

    Diese Summe kannst du vollständig in der Steuererklärung 2025 als Sonderausgaben absetzen – unabhängig davon, ob du im Folgejahr in Rente gehst.

    ——

    Wichtig: Vorauszahlungen an die GKV sind zeitlich begrenzt!

    Auch wenn steuerlich grundsätzlich eine Vorauszahlung anerkannt wird, gibt es praktische Grenzen, die die gesetzlichen Krankenkassen selbst setzen:

    Tipp: Wende dich vor der Zahlung an deine GKV und kläre schriftlich, ob eine Vorauszahlung über 12 oder 24 Monate akzeptiert wird – und fordere eine Bestätigung für deine Steuerunterlagen an.

    Beitragssonderzahlungen sind beispielsweise auch dann möglich, wenn man Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung ab Leistungsbezug bezahlen musste. Hier können auch Beiträge im Voraus entrichtet werden.

    ——-

    2. Rentenversicherung: Vorauszahlungen clever nutzen

    Wenn du 2026 erstmals Rente erhältst, kannst du 2025 freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Folgejahr (2026) im Voraus zahlen – z. B. 20.000 €.

    Seit 2023 gilt:

    • 100 % der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vollständig absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
    • Vorauszahlungen für das Folgejahr (maximal zwei Jahre) sind erlaubt und steuerlich anerkannt, wenn sie „eindeutig zugeordnet“ werden können.

    Auch diese Vorauszahlungen solltest du dir schriftlich bestätigen lassen, damit das Finanzamt den Sonderausgabenabzug im Jahr der Zahlung (2025) anerkennt.

    Wichtiger Zusatz:
    Die Höhe der Sonderbeiträge zur Rentenversicherung wirkt sich auch auf die Höhe deiner späteren gesetzlichen Rente aus. Wie und wann sich diese Beiträge rentensteigernd auswirken – und welche individuellen Folgen das für dich hat – kann ein zugelassener Rentenberater mit dir persönlich besprechen.

    In vielen Fällen ist es wirklich sinnvoll, die spätere Rente durch zusätzliche Beiträge gezielt aufzustocken – z. B. zur Vermeidung von Abschlägen oder zur Erreichung höherer Entgeltpunkte.

    Aber Vorsicht: Es gibt gesetzliche Höchstgrenzen für freiwillige Einzahlungen – und in manchen Fällen wirken sich die Beiträge erst verzögert auf die Rente aus. Eine individuelle Beratung ist daher in jedem Fall zu empfehlen.

    Wichtig: Die genannten 40.000 € sind nur ein Beispiel!

    In vielen Fällen sind die tatsächlichen Beiträge deutlich niedriger – etwa bei Angestellten mit Pflichtversicherung.

    Die Beispielsumme von 40.000 € ergibt sich nur, wenn hohe freiwillige GKV-Beiträge (z. B. bei Selbstständigen) und zusätzliche freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zusammenkommen.

    Jeder Betrag, der real gezahlt und nachgewiesen wird, kann steuerlich abgesetzt werden – egal ob es 5.000 €, 12.000 € oder 40.000 € sind.

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    Zusatztipp bei Kurssteigerung von Aktien und wann man die Aktiengewinne realisiert.

    Kursgewinne bei Aktien sind grundsätzlich immer dann steuerpflichtig, wenn die Aktien tatsächlich verkauft werden.

    In bestimmten Fällen kann es daher strategisch sinnvoll sein, eine Aktie komplett zu veräußern – beispielsweise zum Jahresende – und sie bereits am nächsten Tag wieder zu kaufen. Dadurch werden die bis dahin erzielten Kursgewinne im aktuellen Steuerjahr realisiert und versteuert.

    Der Vorteil:

    Für spätere Verkäufe dieser Aktie beginnt die steuerliche Betrachtung neu – die Steuerpflicht bezieht sich dann nur noch auf Kursgewinne, die ab dem neuen Kaufdatum entstanden sind.

    —-

    Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

    Ein zusätzlicher Bonus: Wenn du z. B. in Aktien investiert bist und Kapitalerträge erzielst, kannst du bei niedrigem Steuersatz auch eine Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen.

    Dann wird geprüft, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – und ggf. ein Teil der Abgeltungsteuer erstattet.

    —-

    Fazit:

    Steuerlast 2025 senken – Rente 2026 genießen

    Wenn du 2025:

    • hohe Einkünfte aus Beruf hast,
    • bereits weißt, dass du 2026 Rentner wirst,
    • und noch Beiträge zur GKV und DRV leisten möchtest oder kannst,

    …dann hast du die Chance, durch gezielte Vorauszahlungen deine Steuerlast dramatisch zu reduzieren. Selbst mittlere Beitragssummen können dein zu versteuerndes Einkommen spürbar senken – und ggf. eine hohe Steuerrückzahlung auslösen.

    Tipps zur Umsetzung:

    • Vereinbare mit deiner Krankenkasse eine Vorauszahlung der Beiträge für 2026 (ggf. 12–24 Monate).
    • Klär mit der Deutschen Rentenversicherung, ob und wie du freiwillige Beiträge für 2026 im Jahr 2025 leisten kannst.
    • Achte darauf, dir die Zahlungen schriftlich bescheinigen zu lassen.
    • Beantrage die Günstigerprüfung, wenn du 2025 Kapitalerträge hast.

    📢 Hinweis:
    Diese Information ist eine allgemeine Information und keine rechtsverbindliche Auskunft. Informationen hierzu hat die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und auch eventuell dein Steuerberater oder auch das Finanzamt.

    #Rente2026
    #Steuertipps2025
    #Sonderausgaben
    #Krankenversicherung
    #Rentenversicherung

  • Früh in Rente? Warum 33 Jahre Beitragszeiten für eine vorgezogene Altersrente nicht reichen!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

    Fragen zur Rente erreichen mich regelmäßig – und viele davon drehen sich um das große Ziel:

    früher raus aus dem Job, aber mit möglichst wenig Abzügen.

    Eine Leserin schilderte mir, dass ihr Mann Ende 2026

    33 Beitragsjahre voll hat – und fragte, ob er Anfang 2027 bereits mit Abschlägen in Rente gehen könne.

    Die nüchterne Antwort:

    Nein.

    Aber es gibt clevere Auswege – wenn man rechtzeitig plant.

    1. Die harte Wahrheit: Mit 33 Jahren ist noch nichts drin

    Wer in Deutschland Altersrente für langjährig Versicherte beziehen will, braucht mindestens 35 Jahre rentenrechtlich relevante Zeiten.

    Wenn diese erst Ende 2028 erreicht werden, ist ein Rentenbeginn frühestens 2029 möglich.

    Zwei Jahre fehlen, und die lassen sich nicht nachzahlen oder zurückholen.

    2. Schulzeiten und Studium? Zählen oft mit – aber nur unter Bedingungen

    Auch Schul- oder Fachschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr zählen oft zu den 35 Jahren.

    Maximal 8 Jahre können berücksichtigt werden,

    davon 3 Jahre sogar bei der Rentenhöhe.

    Wer also studiert oder eine Fachschule besucht hat, sollte alle Nachweise raussuchen und prüfen lassen, ob diese Zeiten anrechenbar sind.

    3. Vorsicht Verwechslung: Nicht alle Zeiten zählen bei 45 Jahren!

    Bei der abschlagsfreien Rente mit 45 Jahren (besonders langjährig Versicherte) gelten strengere Regeln:

    • ALG II (Bürgergeld) zählt nicht
    • Schul- oder Studienzeiten zählen nicht
    • Unbezahlte Anrechnungszeiten (z. B. Krankheit ohne Krankengeld) zählen nicht
    • Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn lückenlos mit Pflichtbeiträgen verbunden

    Nur echte Pflichtbeitragszeiten zählen: Arbeit, Kindererziehung, Pflege, Selbstständigkeit, ALG I (nicht selbst verschuldet).

    4. Aufhebungsvertrag kann Rentenmonate kosten!

    ALG I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur dann, wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verursacht wurde. Ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeitausgleich kann also verhindern, dass diese Monate angerechnet werden.

    5. Die Geheimwaffe: Minijob mit Rentenversicherungspflicht

    Ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht kann helfen, die 35 Jahre zu erreichen – kostengünstig und effektiv. Beispiel: Bei 200 € Verdienst liegt der Eigenbeitrag bei nur 7,20 €. Auch während des Bezugs von ALG I möglich – geringe Kürzung (ca. 10–20 €).

    6. Wie viel bleibt unterm Strich?

    Ab 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt.

    • 35 Entgeltpunkte × 40,79 € = 1.427,65 € Bruttorente
    • Abschlag bei 63 (14,4 %) = 1.221,26 € Brutto
    • Nach Abzug KV/PV (ca. 11,6 %) = ca. 1.080 € Netto

    7. Fazit: Wer klug plant, kann früher raus – wer zu spät reagiert, verliert bares Geld!

    Jeder Monat kann zählen. Freiwillige Beiträge, Minijobs, Anrechnungszeiten – die Werkzeuge sind da. Aber sie wirken nur in die Zukunft – nicht rückwirkend.

    8. Besonders hilfreich: ein unabhängiger Rentenberater

    Werner Hoffmann
    – Online-Beratung ab 1.12.2025 –

    Ein unabhängiger Rentenberater ist kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung – sondern arbeitet wie ein Steuerberater:

    Er wird vom Klienten bezahlt und vertritt dessen Interessen.

    Im Vergleich zu Beratern der Rentenversicherung kann er oft umfassendere Gestaltungshinweise geben – auch im Zusammenspiel mit Aufhebungsverträgen, ALG I, oder freiwilligen Beiträgen.

    Einige Rentenberater verfügen zusätzlich über die Qualifikation Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung – ein Vorteil bei bAV, Abfindungen oder Versorgungsausgleichen.

    #Frührente #Rentenfalle #MinijobTrick #Aufhebungsvertrag #Rentenberatung

  • SCHOCKIERENDE WAHRHEIT: NAHEZU  40 %  der RENTENBESCHEIDE FEHLERHAFT!

    SCHOCKIERENDE WAHRHEIT: NAHEZU 40 % der RENTENBESCHEIDE FEHLERHAFT!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

    Rentenbescheide unter der Lupe: Die erschreckende Realität

    In Deutschland erhalten jährlich Millionen Bürger ihren Rentenbescheid – ein Dokument, das über ihre finanzielle Zukunft im Alter entscheidet. Doch was, wenn dieses Dokument fehlerhaft ist?

    Unabhängige Rentenberater schlagen Alarm: In bis zu 40 % der geprüften Fälle sind Rentenbescheide fehlerhaft – meist zum Nachteil der Betroffenen. Diese Fehler reichen von fehlenden Versicherungszeiten über falsch berechnete Rentenansprüche bis hin zu nicht anerkannten Kindererziehungszeiten.

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    Die Ursachen: Ein komplexes System mit vielen Stolpersteinen

    • Unvollständige Datenübermittlung: Arbeitgeber versäumen es, alle relevanten Zeiten korrekt zu melden.
    • Technische Probleme: Softwarefehler oder Übertragungsprobleme führen zu fehlerhaften Berechnungen.
    • Menschliches Versagen: Zahlendreher oder fehlende Anerkennung von Ausbildungszeiten können gravierende Auswirkungen haben.
    • Bewusst falsche Angaben durch Arbeitgeber: In Einzelfällen werden Versicherungszeiten absichtlich nicht gemeldet – zum Beispiel zur Einsparung von Beiträgen. Besonders im Ausland kam es vor, dass Arbeitgeber systematisch Beiträge nicht abgeführt haben. In Ländern wie Italien agierten manche Firmen früher regelrecht im Stil der Mafia: Beschäftigte wurden zwar auf dem Papier geführt, aber es floss kein einziger Euro in die Rentenkasse.

    Besonders problematisch ist, dass viele dieser Fehler erst Jahre später entdeckt werden – oft zu spät für eine vollständige Korrektur.

    Auch hier kann ein Rentenberater durchaus helfen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu minimieren – etwa durch gezielte Nachweise, Anträge auf Kontenklärung oder den Einsatz von Rechtsmitteln wie dem Überprüfungsantrag.

    Die Sicht der Deutschen Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide korrekt sei. Laut interner Statistiken lag die Fehlerquote nach Prüfung von Widersprüchen im Jahr 2023 bei lediglich 0,6 %. Dennoch empfiehlt die DRV, den Versicherungsverlauf regelmäßig zu überprüfen und bei Unklarheiten Kontakt mit den Beratungsstellen aufzunehmen.

    Was können Betroffene tun?

    Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte diesen sorgfältig prüfen. Besonders folgende Punkte sollten beachtet werden:

    • Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs: Fehlen Zeiten, die angerechnet werden sollten?
    • Korrekte Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten: Sind diese vollständig erfasst?
    • Richtige Berechnung der Rentenhöhe: Entspricht der Betrag den Erwartungen und bisherigen Berechnungen?

    Bei Unklarheiten kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

    Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags, wobei Nachzahlungen in der Regel auf vier Jahre begrenzt sind.

    Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

    Die Rentenberechnung ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler passieren können – sei es aus Versehen, durch Schlamperei oder gar durch systematische Täuschung wie in manchen mafiösen Firmenstrukturen früherer Jahrzehnte.

    Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Rentenbescheide stets sorgfältig geprüft und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

    Wichtiger Hinweis

    Sehr oft werden die Rentenanträge auch beim örtlichen Rathaus eingereicht.

    Oft sind dort jedoch die Mitarbeiter nicht gründlich ausgebildet.

    Regelmäßig handelt es sich um normale Verwaltungsangestellte, die nur eine Schnellausbildung über die Ausfüllung eines Rentenantrages erhalten haben.

    Entstehen hier auch nur kleine Fehler, kann sich dies durchaus erheblich auswirken.

    ——

    Jeder Rentenversicherte sollte es nicht scheuen, einen unabhängigen Rentenberater einzuschalten.

    Der unabhängige Rentenberater hat eine Stellung, die übrigens mit einem Steuerberater vergleichbar ist.

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    Kleiner Fehler – große Auswirkung

    Würde durch einen Fehler die Rente um 10 Euro zu niedrig sein, dann sind das in 20 Jahren

    10 € x 12 Monate x 20 Jahre= 2.400 Euro.

    Eine Erstberatung kostet etwa 100 bis 180 Euro.

    Eine Investition, die sich rechnet.

    Renten-Experte.de
    Link https://www.renten-experte.de

    #Rentenbescheid #Rentenfehler #Versicherungsbetrug #Rentenmafia #Altersvorsorge

  • RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

    RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

    Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.

    Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

    Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!

    Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.

    Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.

    Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.

    So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand

    – verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,

    – ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,

    – und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.

    Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.

    #Rente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #FreiwilligeBeiträge #Rentenplus

    Rentenexperte – Renten-Experte.de