Bis zu 40 Milliarden Euro pro Jahr könnten künftig verpflichtend an die Börse fließen. Genau das steckt hinter der geplanten Kapitalrente.
Zwei Prozent des Bruttolohns sollen zusätzlich investiert werden – je ein Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Damit entstünde in kurzer Zeit einer der größten staatlich beeinflussten Investmentfonds Europas.
Als wahrscheinlicher Verwalter gilt der KENFO, der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Seine Renditen waren zuletzt beachtlich. Doch eines gilt an der Börse immer: Vergangene Gewinne garantieren keine zukünftigen Erträge.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wer trägt am Ende das Risiko? Der Staat – oder die Bürgerinnen und Bürger?
Noch brisanter wird eine andere Überlegung: Wenn derselbe Fonds sowohl Milliarden für die nukleare Entsorgung als auch die Altersvorsorge verwaltet – wie dauerhaft bleibt diese Trennung?
Bereits heute verschlingt die nukleare Entsorgung erhebliche Bundesmittel. Im Programmhaushalt 2024 des Bundesumweltministeriums entfielen rund 1,144 Milliarden Euro auf die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Für 2025 sind allein für die Zwischenlagerung rund 535 Millionen Euro vorgesehen.
Die eigentliche Frage lautet: Geht es bei der Kapitalrente wirklich nur um bessere Altersvorsorge – oder langfristig auch darum, den Bundeshaushalt zu entlasten? Niemand darf den Eindruck gewinnen, dass das Geld der Rentenversicherten künftig als finanzielle Reserve für staatliche Aufgaben dienen könnte.
Wer garantiert den Beitragszahlern, dass ihre Milliarden morgen nicht zur Entlastung des Bundeshaushalts missbraucht werden? Öffentliche Belege für eine solche Absicht liegen derzeit nicht vor. Aber gerade weil künftig gewaltige Summen verwaltet werden sollen, muss jede Zweckentfremdung gesetzlich ausgeschlossen werden.
Aus meiner Sicht versucht wohl die Bundesregierung, den Bundeshaushalt zu entschlacken und die Finanzierung sowie das Risiko auf diesen neuen Rentenfonds zu verlagern.
Thomas Pillgruber: Deutschland soll kollektiv an die Börse – kann das gutgehen? (21.07.2026)
Deutsches Aktieninstitut (DAI)
Abschlussbericht der Rentenkommission
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Programmhaushalt 2024
Bundeshaushalt 2025, Einzelplan 16
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Seit Jahren wird behauptet, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sei nicht mehr zukunftsfähig.
Immer wieder wird das Umlageverfahren als Auslaufmodell dargestellt und stattdessen eine stärkere private Altersvorsorge gefordert. Doch bei genauer Betrachtung stellt sich die Frage:
Geht es wirklich um die Zukunft der Rente – oder auch um wirtschaftliche Interessen?
Der größte Geldtopf Deutschlands
Die gesetzliche Rentenversicherung bewegt jedes Jahr mehrere hundert Milliarden Euro. Damit gehört sie zu den größten Finanzströmen Deutschlands. Genau dieser gewaltige „Kuchen“ weckt Begehrlichkeiten.
Würden große Teile der Altersvorsorge privatisiert, würden enorme Geldsummen in Versicherungen, Investmentfonds und andere Finanzprodukte fließen. Für Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter wäre dies ein gigantischer Markt. Deshalb verwundert es nicht, dass gerade wirtschaftsliberale (= ein anderes Wort für neoliberale) Kreise immer wieder die Schwächen der gesetzlichen Rentenversicherung betonen und private Lösungen bevorzugen.
Gerne würde die Finanzwirtschaft einen möglichst großen Teil dieses Kapitalstroms an sich ziehen. Deshalb wird das Umlageverfahren seit Jahren immer wieder als angeblich überholt oder nicht mehr finanzierbar dargestellt.
Das Umlageverfahren ist nicht das Problem
Dabei funktioniert das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten:
Die heute Beschäftigten finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Später finanzieren die nachfolgenden Generationen die Renten der heutigen Beitragszahler.
Das Problem liegt nicht im Umlageverfahren selbst. Vielmehr wird die Rentenversicherung durch politische Entscheidungen zusätzlich belastet.
Versicherungsfremde Leistungen belasten die Rentenkasse
Seit Jahrzehnten übernimmt die Rentenversicherung Aufgaben, die eigentlich gesamtgesellschaftlicher Natur sind. Dazu zählen verschiedene versicherungsfremde Leistungen, die nicht unmittelbar auf eingezahlten Beiträgen beruhen.
Die Zuschüsse gleichen die tatsächlichen Kosten nicht aus. Es entstehen Finanzierungslücken von derzeit jährlich über 40 Milliarden Euro, die anschließend häufig dem Umlageverfahren angelastet werden.
Bezahlt werden müssen diese Mehrleistungen letztlich von der gesamten Versichertengemeinschaft. Dabei waren diese zusätzlichen Belastungen bei der Einführung des Umlageverfahrens ursprünglich nicht eingeplant. Statt die politische Ursache der Finanzierungslücke zu benennen, wird häufig der Eindruck erweckt, das Umlageverfahren selbst sei das Problem.
Die Vorteile des Umlageverfahrens
Das Umlageverfahren besitzt mehrere Stärken, die in der öffentlichen Diskussion oft unterschätzt werden.
Inflationsschutz: Da die Finanzierung auf den laufenden Löhnen basiert, wachsen die Einnahmen langfristig mit der Lohnentwicklung. Reine Kapitalanlagen können dagegen durch Inflation erheblich an Wert verlieren.
Die Wiedervereinigung: Ohne das Umlageverfahren wäre die deutsche Wiedervereinigung kaum finanzierbar gewesen. Die Renten der ehemaligen DDR-Rentner konnten unmittelbar in das gesamtdeutsche System integriert werden, obwohl keine ausreichenden Kapitalreserven vorhanden waren.
Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg: Das heutige Umlageverfahren wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Die Kapitalbestände vieler Menschen waren durch Krieg, Inflation und Währungsreformen weitgehend vernichtet worden. Das Umlageverfahren sollte die Altersversorgung unabhängiger von solchen Vermögensverlusten machen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist mehr als nur Altersrente
In der öffentlichen Diskussion wird häufig übersehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weit mehr leistet als die Zahlung von Altersrenten.
Sie finanziert auch Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Renten wegen Erwerbsminderung sowie – wenn auch in begrenztem Umfang – Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen.
Gerade dieser Aspekt wird bei Vergleichen mit privaten Kapitaldeckungssystemen oft ausgeblendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur ein Sparsystem für das Alter, sondern zugleich ein umfassendes Sozialversicherungssystem.
Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Versicherten die Altersrente gar nicht selbst erreicht. Schätzungen zufolge erreichen rund 35 bis 40 Prozent der Beitragszahler das reguläre Rentenalter nicht oder können ihre Altersrente nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum beziehen.
Private Kapitaldeckungssysteme konzentrieren sich dagegen überwiegend auf die spätere Altersrente. Dadurch kann ein größerer Anteil der Beiträge unmittelbar dem Kapitalaufbau dienen. Allerdings fehlen dann oftmals vergleichbare Leistungen bei Erwerbsminderung, Rehabilitation oder für Hinterbliebene, sofern diese nicht zusätzlich und meist kostenpflichtig abgesichert werden.
Aus sozialpolitischer Sicht ist deshalb umstritten, ob die Beiträge der Versicherten ausschließlich für die spätere Altersversorgung verwendet werden sollen oder ob sie – wie im System der gesetzlichen Rentenversicherung – auch zur Absicherung von Erwerbsminderung, Rehabilitation und Hinterbliebenen dienen sollen. Genau diese Solidarleistungen gehören zu den wesentlichen Merkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung und werden in vielen Vergleichen mit privaten Vorsorgemodellen nur unzureichend berücksichtigt.
Ein Blick ins europäische Ausland
Wer andere europäische Länder betrachtet, erkennt schnell, dass Deutschland keineswegs den einzigen Weg geht.
In vielen Staaten werden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte in die staatliche Altersvorsorge einbezogen. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf deutlich mehr Schultern.
Zudem existieren in verschiedenen Ländern keine oder deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Auch sehr hohe Einkommen werden dort stärker zur Finanzierung herangezogen. In manchen Ländern zahlen deshalb sogar Multimillionäre Beiträge in die gesetzliche Altersvorsorge ein.
Gleichzeitig sind die späteren Rentenleistungen oft begrenzt. Wer hohe Einkommen erzielt, zahlt also mehr ein, erhält aber nicht automatisch eine unbegrenzt steigende Rente.
Besonders interessant ist die Schweiz. Dort werden bei Nichterwerbstätigen Vermögen und andere Einkünfte zur Berechnung der Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) herangezogen. Dadurch beteiligen sich auch vermögende Personen stärker an der Finanzierung des Systems.
Umlageverfahren oder Kapitaldeckung? Die Mischung macht es
Weder das Umlageverfahren noch das Kapitaldeckungsverfahren sind allein die perfekte Lösung.
Das Umlageverfahren bietet Solidarität, Inflationsschutz und gesellschaftliche Stabilität. Kapitalgedeckte Systeme können zusätzliche Renditechancen eröffnen und die Finanzierung breiter aufstellen.
Die sinnvollste Lösung besteht deshalb nicht in der Abschaffung der gesetzlichen Rente, sondern in einer klugen Kombination beider Systeme. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Erst ihr Zusammenspiel schafft langfristige Stabilität.
Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet besonders effizient
Ein weiterer Punkt wird oft übersehen:
Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung liegen bei lediglich etwa 1 bis 1,5 Prozent. Damit gehört sie zu den kostengünstigsten Alterssicherungssystemen überhaupt.
Mit diesen niedrigen Kosten kann die private Finanzwirtschaft kaum mithalten. Private Versicherungsprodukte verursachen häufig deutlich höhere Verwaltungs-, Vertriebs- und Abschlusskosten. Diese Kosten schmälern letztlich die Rendite der Versicherten.
Resümee
Die häufige Behauptung, das Umlageverfahren sei die Ursache der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung, greift zu kurz.
Nicht das Umlageverfahren ist das eigentliche Problem. Die entscheidenden Fragen sind vielmehr, wer zur Finanzierung herangezogen wird und welche Leistungen der Rentenversicherung politisch übertragen werden.
Deutschland verzichtet im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern auf erhebliche Beitragseinnahmen, weil Beamte, viele Selbstständige und Angehörige freier Berufe nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind. Gleichzeitig belasten versicherungsfremde Leistungen die Rentenkasse zusätzlich.
Wer die Zukunft der gesetzlichen Rente sichern will, sollte deshalb nicht zuerst das Umlageverfahren infrage stellen. Sinnvoller wäre eine breitere Finanzierungsbasis, die Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen sowie die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln.
Die Erfahrungen vieler europäischer Länder zeigen: Eine starke gesetzliche Rentenversicherung kann langfristig erfolgreich sein.
Nicht das Umlageverfahren ist das Problem – sondern die politische Ausgestaltung der Beitragserhebung und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.
Über den Autor
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann
Werner Hoffmann beschäftigt sich seit mehr als 45 Jahren mit den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge. Dabei kennt er die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus der praktischen Beratung und Begleitung von Versicherten, Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Rentnern.
Seine langjährige Erfahrung aus Beratung, Weiterbildung und Praxis ermöglicht ihm einen systemübergreifenden Blick auf die Stärken und Schwächen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schlägt Alarm:
Bereits ab 2027 könnten Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärker belastet werden. Hintergrund sind Pläne der Bundesregierung, die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung um rund vier Milliarden Euro zu kürzen.
Nach Angaben der DRV würde dies dazu führen, dass der Rentenbeitrag bereits 2027 von derzeit 18,6 Prozent auf 18,8 Prozent steigen müsste. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten die zusätzlichen Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Für Beschäftigte bedeutet das weniger Netto vom Brutto, für Unternehmen höhere Lohnkosten.
Warum die Rentenversicherung protestiert
Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass sie zahlreiche Leistungen finanziert, für die niemals Beiträge eingezahlt wurden. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten sowie weitere politisch beschlossene Leistungen.
DRV-Vorstandsvorsitzender Alexander Gunkel kritisiert deshalb die Kürzungspläne deutlich. Wenn der Bund seine Zuschüsse reduziert, müssten die fehlenden Milliarden letztlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über höhere Beiträge aufgebracht werden. Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben dürfe nicht zulasten der Beitragszahler erfolgen.
Die eigentliche Debatte wird oft verschwiegen
Seit Jahrzehnten werden der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte versicherungsfremde Leistungen übertragen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die gesellschaftspolitisch gewollt sind, aber nicht durch die Beiträge der Versicherten verursacht wurden.
Wer solche Leistungen beschließt, muss sie eigentlich vollständig aus Steuermitteln finanzieren. Geschieht dies nicht oder nur teilweise, entsteht schnell der Eindruck, die Rentenversicherung habe ein grundsätzliches Finanzierungsproblem.
Genau an diesem Punkt setzen viele neoliberale (= wirtschaftsliberale) Gruppen an. Sie nutzen die durch politische Entscheidungen verursachten Finanzierungslücken häufig als Beleg dafür, dass das Umlageverfahren angeblich nicht mehr tragfähig sei.
Dabei wird jedoch oft übersehen, dass ein erheblicher Teil der Belastungen nicht aus den eigentlichen Rentenansprüchen der Beitragszahler entsteht, sondern aus politischen Zusatzaufgaben, die der Rentenversicherung übertragen wurden.
Die entscheidende Frage
Die aktuelle Diskussion zeigt deshalb, dass nicht nur über Beitragssätze gesprochen werden darf. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Aufgaben die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren soll und wer dafür aufkommt.
Wenn der Staat gesamtgesellschaftliche Leistungen beschließt, sollte er diese auch vollständig aus Steuermitteln finanzieren. Andernfalls drohen höhere Beiträge und eine weitere Verschärfung der Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente.
Vertreter der CDU und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern angesichts des demografischen Wandels Reformen.
Im Mittelpunkt stehen längere Lebensarbeitszeiten, weniger Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt sowie ein stärkerer Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt jedoch: Deutschland diskutiert häufig über die falschen Stellschrauben.
Während hierzulande oft über Leistungskürzungen, längere Arbeitszeiten oder mehr private Vorsorge gesprochen wird, setzen viele europäische Staaten auf eine breitere Finanzierung ihrer Alterssicherung.
Arbeitgeber in Österreich leisten höhere Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Deutschland gehört bei der Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zu den Schlusslichtern.
Besonders auffällig ist zudem, dass in den meisten europäischen Ländern Selbstständige verpflichtend in die Alterssicherung einbezogen sind. Oft gilt dies auch für Beamte. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf mehr Schultern als in Deutschland.
Ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei bleiben, existiert eine solche Begrenzung in mehreren europäischen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt.
Teilweise werden sogar weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile zur Finanzierung herangezogen. In der Schweiz müssen Nichterwerbstätige und Personen, die vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, AHV-Beiträge zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Vermögen und Renteneinkünften richtet.
Dies wird in Deutschland häufig ausgeblendet. Statt über höhere Arbeitgeberbeiträge, eine breitere Finanzierungsbasis oder die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen zu sprechen, konzentriert sich die Debatte oft auf Einschnitte bei der gesetzlichen Rente.
Die Verantwortung der Altersvorsorge wird stärker auf die Arbeitnehmer verlagert. Wer zusätzlich vorsorgen will oder muss, soll dies dann überwiegend aus dem eigenen Einkommen finanzieren. So will dies die jedenfalls wohl die CDU, FDP, AfD.
Warum wird in Deutschland kaum darüber diskutiert, die Arbeitgeberbeteiligung und die Finanzierungsbasis der Alterssicherung auf das Niveau vieler europäischer Nachbarländer anzuheben?
Wer die Rentensysteme Europas objektiv vergleicht, erkennt schnell: Es gibt Alternativen zu Rentenkürzungen und einer stärkeren Belastung der Arbeitnehmer. Vielleicht sollte die politische Debatte genau dort beginnen.
Immer wieder wird behauptet, der Generationenvertrag sei gescheitert und das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung könne langfristig nicht funktionieren. Doch das eigentliche Problem liegt nicht im Umlageverfahren selbst, sondern in den politischen und demografischen Rahmenbedingungen.
Was ist der Generationenvertrag?
Der Generationenvertrag ist kein schriftlicher Vertrag, sondern ein gesellschaftliches Prinzip. Die heute arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Im Gegenzug finanzieren spätere Generationen die Renten der heutigen Beitragszahler.
Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet dabei überwiegend nach dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht angespart, sondern unmittelbar für die laufenden Rentenzahlungen verwendet.
Die eigentlichen Herausforderungen
Die größte Herausforderung ist die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, während weniger junge Menschen nachkommen.
Hinzu kommt, dass viele Selbstständige, Beamte und Politiker nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch fehlen potenzielle Beitragszahler.
Was andere Länder anders machen
In vielen europäischen Staaten werden deutlich mehr Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung der Altersvorsorge einbezogen.
Beitragsbemessungsgrenze
In Deutschland endet die Beitragspflicht an der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
In der Schweiz gibt es bei der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine vergleichbare Beitragsbemessungsgrenze. Auch hohe Einkommen bleiben beitragspflichtig, während die Rentenleistungen deutlich stärker begrenzt sind.
Kapitaleinkünfte
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt heute nahezu ausschließlich aus Arbeitseinkommen.
Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Aktiengewinne bleiben dagegen außen vor. Eine Beteiligung hoher Kapitaleinkünfte könnte die Finanzierungsbasis verbreitern und die Belastung von Arbeitseinkommen verringern.
Nicht sinnvoll wären zusätzliche Renten- oder Sozialversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen. Diese würden häufig über höhere Mieten auf die Mieter abgewälzt.
Arbeitgeberbeteiligung
In mehreren europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber stärker an der gesamten Altersvorsorge ihrer Beschäftigten als in Deutschland.
Insbesondere in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark und Schweden tragen Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge oft einen erheblichen Teil der Finanzierung.
Versicherungsfremde Leistungen
Zusätzlich finanziert die Rentenversicherung zahlreiche Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten, Leistungen für Spätaussiedler, Teile der deutschen Einheit sowie weitere gesellschaftspolitische Aufgaben.
Fazit
Der Generationenvertrag ist nicht das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Umlageverfahren funktioniert seit Jahrzehnten zuverlässig.
Die entscheidenden Fragen sind vielmehr: Wer zahlt ein? Welche Einkommen werden zur Finanzierung herangezogen? Und wie werden versicherungsfremde Leistungen finanziert?
Eine breitere Finanzierungsbasis könnte dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, ohne das Umlageverfahren grundsätzlich infrage zu stellen.