Ein Beitrag von Werner Hoffmann, Rentenberater und Prozessbevollmächtigter vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht
Die Mütterrente III soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Da die Deutsche Rentenversicherung die technische Umsetzung voraussichtlich erst im Jahr 2028 vollständig durchführen kann, wird die höhere Rente vielen Betroffenen zunächst noch nicht ausgezahlt.
Die Erhöhung soll jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2027 berücksichtigt werden.
Doch was passiert eigentlich, wenn eine Rentnerin nach dem 1. Januar 2027, aber noch vor der tatsächlichen Auszahlung der Mütterrente III verstirbt?
Diese Frage wird bislang kaum öffentlich diskutiert. Sie könnte jedoch für viele Familien und Hinterbliebene von erheblicher Bedeutung sein.
Nach meiner rechtlichen Einschätzung spricht vieles dafür, dass ein bereits entstandener Anspruch nicht automatisch mit dem Tod erlischt. Denn die Mütterrente III ist keine eigene Rentenart, sondern erhöht die bereits bestehende Altersrente.
Ist der Anspruch ab dem 1. Januar 2027 entstanden und verstirbt die Rentnerin anschließend, kann für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis zum Sterbemonat grundsätzlich ein Nachzahlungsanspruch bestehen.
Wer die Nachzahlung letztlich erhält, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. In Betracht kommen insbesondere Sonderrechtsnachfolger nach dem Sozialgesetzbuch oder – sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind – die Erben beziehungsweise der Nachlass.
Deshalb sollten Angehörige einen solchen Fall keinesfalls ungeprüft lassen. Je nach Dauer bis zur technischen Auszahlung kann sich eine beachtliche Summe ergeben.
Mein Rat als Rentenberater:
Verstirbt eine Rentnerin nach dem Inkrafttreten der Mütterrente III, aber vor deren Auszahlung, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich geprüft werden, ob noch eine Rentennachzahlung bis zum Todesmonat aussteht.
Es wäre falsch, vorschnell davon auszugehen, dass dieses Geld automatisch verloren ist.
Wichtiger Hinweis für den Notfallordner
Der mögliche Anspruch sollte im Notfallordner unter dem Todesfallregister vermerkt werden. So werden Angehörige daran erinnert, den letzten Rentenbescheid, offene Nachzahlungen und die Umsetzung der Mütterrente III überprüfen zu lassen.
Ein einfacher Hinweis im Notfallordner kann verhindern, dass berechtigte Ansprüche übersehen werden.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass ein vorgezogener Rentenbeginn lediglich den gesetzlichen Abschlag von 3,6 % pro Jahr kostet. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Tatsächlich wirkt sich ein früherer Renteneintritt gleich doppelt negativ aus.
Die meisten rechnen nur mit dem Abschlag
Wer seine Altersrente ein Jahr früher in Anspruch nimmt, muss einen dauerhaften Abschlag von 3,6 % hinnehmen. Bei einer späteren Regelaltersrente von 2.000 Euro wären das scheinbar lediglich 72 Euro monatlich.
Doch genau hier liegt ein häufiger Denkfehler.
Das fehlende Beitragsjahr wird oft vergessen
Wer ein Jahr früher in Rente geht, zahlt in diesem Jahr keine Rentenbeiträge mehr ein und erwirbt auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.
Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht ein Beitragsjahr derzeit ungefähr einem Entgeltpunkt. Dieser Entgeltpunkt bringt aktuell rund 40,79 Euro Monatsrente.
Die Rechnung sieht deshalb so aus:
Geplante Regelaltersrente:
2.000 Euro
abzüglich fehlender Rentenanspruch durch ein nicht mehr geleistetes Beitragsjahr:
2.000 Euro – 40,79 Euro = 1.959,21 Euro
Erst auf diese niedrigere Rente wird anschließend der Abschlag von 3,6 % angewendet.
Ergebnis:
1.959,21 Euro × 96,4 % = 1.888,68 Euro
Der tatsächliche Verlust beträgt über 111 Euro monatlich
Die Differenz zwischen regulärer Altersrente und vorgezogener Altersrente beträgt damit:
2.000 Euro – 1.888,68 Euro = 111,32 Euro monatlich
Das entspricht:
1.336 Euro pro Jahr
13.360 Euro in 10 Jahren
26.720 Euro in 20 Jahren
40.080 Euro in 30 Jahren
Dabei sind spätere Rentenerhöhungen noch gar nicht berücksichtigt.
Noch gravierender bei mehreren Jahren Vorziehung
Besonders deutlich wird dieser Effekt bei einem Rentenbeginn drei oder vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Dann fehlen nicht nur mehrere Beitragsjahre und damit mehrere Entgeltpunkte. Zusätzlich greifen die gesetzlichen Abschläge von bis zu 14,4 %.
Eine eigentlich erreichbare Altersrente von 2.000 Euro kann dadurch auf nur noch rund 1.570 bis 1.600 Euro monatlich sinken.
Der tatsächliche Verlust liegt dann häufig nicht bei 14,4 %, sondern eher bei 20 bis 22 % gegenüber einem Renteneintritt zur Regelaltersgrenze.
Rentenentscheidung gut prüfen
Gerade Arbeitnehmer mit langen Versicherungszeiten von 45, 48 oder sogar 50 Jahren sollten die finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sorgfältig prüfen.
Denn die oft genannte Zahl von 3,6 % Abschlag pro Jahr zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Tatsächlich wirken zwei Faktoren gleichzeitig:
1. Weniger Beitragsjahre und damit weniger Rentenansprüche
2. Lebenslange Abschläge auf die bereits niedrigere Rente
Wer seine Altersrente frühzeitig beantragt, sollte deshalb immer eine individuelle Rentenberechnung durchführen lassen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehört zu den bekanntesten Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Genau diese Regelung steht nun zur Diskussion.
Die Rentenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig keine neue Regelung geschaffen werden, die einen Renteneintritt allein aufgrund der Anzahl der Beitragsjahre ermöglicht.
Für Millionen Arbeitnehmer wäre dies ein erheblicher Einschnitt.
Viele Beschäftigte haben bereits mit 16 oder 17 Jahren eine Ausbildung begonnen, jahrzehntelang Beiträge gezahlt und oftmals körperlich oder psychisch belastende Tätigkeiten ausgeübt. Gerade für diese Menschen wurde die Rente nach 45 Versicherungsjahren geschaffen.
Aus meiner Sicht als Rentenberater ist dieser Vorschlag kritisch zu bewerten.
Wer mit 16 Jahren ins Berufsleben eintritt, hat häufig bereits mehr als vier Jahrzehnte gearbeitet. Die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren würde deshalb vor allem diejenigen treffen, die besonders lange Beiträge gezahlt haben.
Hinzu kommt: Die Regelaltersgrenze soll künftig weiter steigen. Viele Arbeitnehmer müssten dadurch nicht nur länger arbeiten, sondern würden zusätzlich die Möglichkeit verlieren, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln.
Ob sich die Sozialversicherungssysteme damit tatsächlich einen Gefallen tun, erscheint fraglich. Längere Lebensarbeitszeiten könnten zu höheren Krankheitszeiten führen. Auch Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbsalter darf nicht unterschätzt werden.
Noch handelt es sich um Empfehlungen. Ob die Politik diesen Vorschlägen folgt, ist offen. Die Diskussion über die Zukunft der Rente nach 45 Beitragsjahren hat jedoch begonnen.
Da erst nach der Sommerpause die gesetzlichen Regelungen ins Parlament kommen, ist es empfehlenswert bereits jetzt strategische Beratungen bei einem Rentenberater in Anspruch zu nehmen.
Inwiefern noch eine Übergangsfrist von ein bis vier Jahren hier eingebunden wird. Ist offen.
Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.
Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.
Rentensplitting gibt es bereits heute
Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.
Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.
Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.
Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung
Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.
Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.
Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter
Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.
Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.
Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.
Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.
Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr
Ein typischer Fall aus der Praxis:
Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr Ehedauer: 30 Jahre Tod des Mannes mit 55 Jahren Frau ist 49 Jahre alt
Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.
Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.
Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.
Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.
Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.
Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen
Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.
Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.
Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.
Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen
Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.
Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.
Warum eine individuelle Beratung wichtig ist
Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.
Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.
Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.
Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.
Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.
Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Generationenberater (IHK) Seniorenberater (NWB-Akademie)
Die Nachfrage nach einer unabhängigen und individuellen Rentenberatung steigt seit Jahren. Deshalb bietet der unabhängige Rentenberater Werner Hoffmann seine Beratungsleistungen ab sofort auch bundesweit online an.
Mandanten können sich bequem von zu Hause aus beraten lassen – unabhängig vom Wohnort. Die Online-Beratung umfasst insbesondere Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Rentenberechnungen, Rentenanträge sowie die strategische Planung des optimalen Renteneintritts.
Gerade bei einem Rentenantrag geht es nicht darum, lediglich Formulare auszufüllen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche Rente beantragt werden sollte, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist und welche finanziellen Auswirkungen die jeweilige Entscheidung langfristig hat.
Insbesondere bei Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten können bereits kleine Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die spätere Versorgung haben. Deshalb steht vor jeder Antragstellung eine sorgfältige strategische Vorprüfung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Werner Hoffmann ist nicht nur Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sondern auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Betriebsrente sollten immer gemeinsam betrachtet werden. Auch die Rente des Ehe- oder Lebenspartners kann im Einzelfall eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise bei der Planung des Rentenbeginns oder bei Hinterbliebenenleistungen. Nur so lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie für den Ruhestand entwickeln.
Wie läuft die Online-Beratung ab?
Vor Beginn der Beratung werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen angefordert. Nach der Unterzeichnung der notwendigen Dokumente durch Mandant und Rentenberater können – soweit erforderlich – weitere Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Versorgungsträgern angefordert werden.
Anschließend erfolgt die persönliche Online-Beratung oder telefonische Beratung. Dabei werden die individuelle Situation, bestehende Ansprüche, mögliche Alternativen und die weitere Vorgehensweise besprochen. Je nach Auftrag können danach Rentenanträge vorbereitet und gestellt, Rentenbescheide geprüft oder weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Neben der individuellen Beratung bietet Werner Hoffmann auch Vorträge in Unternehmen, Vereinen und Organisationen an. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Rentenrecht, die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung sowie Möglichkeiten zur Optimierung der persönlichen Altersvorsorge verständlich erläutert.
Transparente Kosten
Die Erstberatung umfasst je nach Sachverhalt bis zu zwei Stunden Beratungszeit. Dabei werden die Unterlagen ausgewertet, die individuelle Rentensituation analysiert und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Für diese Erstberatung wird ein pauschales Beratungshonorar von 180 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Der Mandant erhält dafür eine unabhängige fachliche Einschätzung sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Ziel der Beratung ist es, für jeden Mandanten die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.
Die geplanten Veränderungen im deutschen Rentensystem sorgen bei vielen Arbeitnehmern für Verunsicherung.
Fragen zur Regelaltersrente, zur Rente mit 63, zu möglichen Abschlägen, zur betrieblichen Altersversorgung und zu den Auswirkungen der geplanten Rentenreform beschäftigen derzeit Millionen Beschäftigte.
Genau aus diesem Grund biete ich ab September 2026 spezielle Vorträge und Informationsveranstaltungen in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Vereinen an.
Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die geplanten Reformen verständlich zu erklären und aufzuzeigen, welche Folgen sich daraus für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ergeben können.
Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine individuelle Rentenberatung direkt im Betrieb anzubieten.
Als unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann ich für einzelne Beschäftigte persönliche Rentenberechnungen erstellen und individuelle Strategien zur Altersvorsorge entwickeln.
Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Welche Abschläge drohen? Wie hoch wird meine voraussichtliche Altersrente sein? Lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung? Welche Rolle spielen Betriebsrente und private Vorsorge?
Für Arbeitgeber stellt dieses Angebot eine besondere Form der betrieblichen Sozialleistung dar. Die Kosten können vom Unternehmen übernommen werden, während die Beschäftigten von einer unabhängigen und persönlichen Beratung profitieren.
Vortrag Rentenreform, Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG).
Gerade in Zeiten einer bevorstehenden Rentenreform wird es immer wichtiger, rechtzeitig Klarheit über die eigene finanzielle Zukunft zu erhalten. Wer frühzeitig plant, kann bessere Entscheidungen treffen und finanzielle Nachteile vermeiden.
Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen können bereits jetzt Termine für Vorträge und Beratungstage ab September 2026 reservieren.
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung können das Leben innerhalb weniger Minuten verändern. Viele Menschen glauben, Ehepartner oder Kinder dürften dann automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen. Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich selbst und entlastet seine Familie. Bei Informationsveranstaltungen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg und Böblingen wird deshalb verstärkt auf die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallordner hingewiesen.
Eine Vorsorgevollmacht legt fest, welche Person im Ernstfall rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Entscheidungen treffen darf. Ohne Vollmacht kann ein Gericht einen Betreuer bestellen.
Ebenso wichtig ist ein Notfallordner. Darin sollten wichtige Unterlagen übersichtlich abgelegt sein:
Personalausweis und Urkunden
Krankenversicherungsdaten
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Renten- und Versicherungsunterlagen
Bankverbindungen
Verträge und Mitgliedschaften
Notfallkontakte
Hinweise auf Testament und Bestattungswünsche
Oft vergessen wird der digitale Nachlass. Viele Menschen nutzen E-Mail-Konten, Online-Banking, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher oder Streaming-Dienste. Fehlen Angehörigen die notwendigen Informationen, entstehen häufig erhebliche Probleme. Deshalb sollten auch digitale Konten rechtzeitig dokumentiert werden.
Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ermöglicht zwar bestimmte medizinische Entscheidungen, ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht. Wer sicherstellen möchte, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden, sollte entsprechende Dokumente frühzeitig erstellen.
Meine Erfahrung als Rentenberater zeigt: Viele Menschen kümmern sich um ihre Altersvorsorge, vernachlässigen jedoch die persönliche Vorsorge für den Notfall. Ein vollständiger Notfallordner kann Angehörigen in einer belastenden Situation viel Zeit, Stress und Unsicherheit ersparen.
Interessant für Verbraucher ist der Update-Service „Rentner“. Dabei werden Rentenunterlagen, Vorsorgedokumente und der Notfallordner in festen Zeitabständen überprüft und aktualisiert. Persönliche Verhältnisse, Versicherungen, Bankverbindungen, digitale Zugänge und gesetzliche Regelungen ändern sich im Laufe der Zeit. Regelmäßige Aktualisierungen sichern die Einsatzfähigkeit des Notfallordners.
Wichtig ist, alle Unterlagen zentral aufzubewahren und Vertrauenspersonen darüber zu informieren. Nur dann können sie im Ernstfall schnell handeln.
Wer vorsorgt, behält auch dann die Kontrolle über wichtige Entscheidungen, wenn er sie selbst nicht mehr treffen kann.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) Generationenberater (IHK) Seniorenberater (NWB-Akademie) Autor und Herausgeber von
Viele Menschen wenden sich bei Rentenfragen an die Deutsche Rentenversicherung oder an die Versicherungsämter ihrer Städte und Gemeinden. Diese Stellen leisten wichtige Arbeit, insbesondere bei Auskünften und der Aufnahme von Rentenanträgen.
Was viele jedoch nicht wissen: Zwischen diesen Stellen und einem unabhängigen Rentenberater (RDG) bestehen erhebliche Unterschiede.
Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung unterstützen bei der Antragstellung und erläutern die gesetzlichen Regelungen. Ihre Aufgabe ist jedoch nicht die individuelle Interessenvertretung des Versicherten.
Ein unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) handelt dagegen ausschließlich im Interesse seines Mandanten. Er prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern entwickelt auch individuelle Lösungs- und Gestaltungsstrategien.
Gerade in den Regionen Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen steigt der Beratungsbedarf. Die Rentenregelungen werden immer komplexer, und Fehlentscheidungen können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Besonders wichtig ist die strategische Rentenplanung. Bei Ehepaaren kann beispielsweise die Frage entscheidend sein, wann welcher Ehepartner die Altersrente beantragt. Unterschiedliche Rentenhöhen, steuerliche Auswirkungen und mögliche Hinterbliebenenansprüche sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.
Von großer Bedeutung ist auch die frühzeitige Beratung bei einer geplanten Erwerbsminderungsrente. Viele Betroffene stellen den Antrag erst dann, wenn gesundheitliche Probleme bereits stark fortgeschritten sind.
Dabei können wichtige Voraussetzungen oft schon lange vorher geprüft und vorbereitet werden. Hierzu gehören insbesondere die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, medizinische Unterlagen und die richtige Strategie für das gesamte Verfahren.
Wer lediglich einen Antrag stellt, erlebt leider nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Antrag später abgelehnt wird.
Ein unabhängiger Rentenberater begleitet Mandanten außerdem bei Kontenklärungen, Widersprüchen, Klagen vor Sozialgerichten, Versorgungsausgleichen und anderen rentenrechtlichen Fragestellungen.
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.
Smartphone/whatsAPP:
0177 27 166 97
Nicht die Antragstellung allein entscheidet über den Erfolg – sondern häufig die richtige Strategie lange vor dem Antrag.
Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG). – www.Renten-experte.de
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Die Witwen- und Witwerrente gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Millionen Menschen verlassen sich darauf, dass nach dem Tod des Ehepartners zumindest ein Teil des bisherigen Einkommens abgesichert bleibt.
Doch nun sorgt ein Vorschlag der Rentenkommission für Diskussionen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die klassische Witwenrente künftig durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden soll.
Bereits heute gibt es das sogenannte Rentensplitting. Ehepartner können freiwillig vereinbaren, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern hälftig aufgeteilt werden. Wer sich dafür entscheidet, verliert allerdings den Anspruch auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente. Genau deshalb wird dieses Modell bislang kaum genutzt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung entschieden sich im Jahr 2024 lediglich 111 Paare für dieses Verfahren.
Die Rentenkommission diskutiert nun, ob ein solches Splitting künftig verpflichtend werden könnte. Ziel wäre es, die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften von Anfang an gleichmäßiger zwischen den Ehepartnern zu verteilen. Besonders Personen, die wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit reduziert haben, würden dadurch eigene höhere Rentenansprüche erwerben.
Kritiker weisen jedoch auf erhebliche Nachteile hin. Während heute nach dem Tod eines Ehepartners häufig eine große Witwenrente gezahlt wird, würde diese Leistung bei einem verpflichtenden Rentensplitting entfallen. Für viele Hinterbliebene könnte dies im Todesfall zu deutlich geringeren monatlichen Einnahmen führen.
Besonders betroffen wären Ehepaare mit einer klassischen Rollenverteilung, bei denen ein Partner deutlich höhere Rentenansprüche aufgebaut hat als der andere. Gerade ältere Ehepaare haben ihre Lebensplanung oft auf die bestehenden Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung abgestimmt.
Befürworter argumentieren dagegen, dass das Rentensplitting besser zu modernen Erwerbsbiografien passe und die eigenständige Alterssicherung stärke. Zudem werde die finanzielle Abhängigkeit eines Ehepartners vom anderen reduziert.
Fest steht allerdings: Derzeit handelt es sich lediglich um einen Diskussionsvorschlag. Weder bestehende Witwen- und Witwerrenten noch bereits erworbene Ansprüche stehen aktuell zur Disposition. In der politischen Debatte wird regelmäßig ein umfassender Vertrauensschutz für bestehende Rentenansprüche gefordert.
Die Diskussion zeigt jedoch, wie sensibel Veränderungen bei der Hinterbliebenenversorgung sind. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner geht es nicht um eine theoretische Reform, sondern um die Frage, wie die finanzielle Absicherung nach dem Tod eines Partners künftig aussehen soll.
Aus meiner Sicht wird bei der Debatte häufig übersehen, dass die Witwenrente für viele ältere Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer finanziellen Planung ist. Wer Veränderungen an diesem System vornehmen möchte, muss deshalb die sozialen Folgen sehr sorgfältig prüfen.
Viele Menschen glauben, dass die Höhe ihrer Rente feststeht und sich nach Rentenbeginn kaum noch beeinflussen lässt. Doch genau das stimmt oft nicht. Wer seine Ansprüche kennt und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt, kann seine Altersbezüge teilweise deutlich verbessern.
Verschiedene Experten weisen darauf hin, dass viele Rentner und Versicherte bestehende Ansprüche gar nicht kennen.
Genau deshalb lohnt es sich, mit einem Rentenberater (RDG) frühzeitig zunächst in einer Erstberatung alle Punkte strategisch und im Detail abzuklären.
Ein wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung des Rentenkontos. Fehlende Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder Beschäftigungszeiten können die spätere Rente dauerhaft mindern.
Auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten werden häufig unterschätzt. Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilrente. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Kombination von Arbeit und Rentenbezug. Dadurch können zusätzliche Rentenansprüche entstehen.
Wer einen vorgezogenen Rentenbeginn plant, sollte prüfen, ob sich Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge lohnen. Bereits ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden.
Auch ein längerer Verbleib im Berufsleben kann attraktiv sein. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält Zuschläge auf seine spätere Rente und sammelt weitere Entgeltpunkte.
Nicht vergessen werden sollte die betriebliche Altersversorgung. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der Berechnungen. Fehler bei Betriebsrenten kommen häufiger vor, als viele Betroffene vermuten.
Besonders wichtig ist außerdem die richtige Rentenstrategie. Sehr oft werden bei der Antragstellung Fehler gemacht oder Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt. Durch bestimmte Maßnahmen kann das anrechenbare Einkommen rechnerisch reduziert, die Einkommensstruktur optimiert oder eine fehlerhafte Rentenberechnung korrigiert werden.
Fazit: Wer seine Rentenunterlagen regelmäßig kontrolliert, Fristen kennt und rechtzeitig plant, kann oftmals mehrere hundert Euro monatlich mehr erhalten. In vielen Fällen zahlt sich eine frühzeitige unabhängige Beratung aus.