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  • Betriebliche Altersversorgung: Warum Deutschland endlich eine Reform braucht!

    Betriebliche Altersversorgung: Warum Deutschland endlich eine Reform braucht!

    Ein Beitrag von

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

    Werner Hoffmann. 

    Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Dennoch ist sie in Deutschland so kompliziert geworden, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Überblick verlieren. Unterschiedliche Durchführungswege, Haftungsregelungen und hohe Abschluss- sowie Verwaltungskosten sorgen dafür, dass die bAV häufig unnötig teuer und bürokratisch ist.

    Ich bin überzeugt: Das muss sich ändern.

    Ein wesentlicher Grund für die Komplexität ist die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Mein Vorschlag lautet deshalb: Nutzt ein Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte, sollte diese Haftung entfallen. Die Verantwortung würde dann beim zertifizierten Versorgungsträger liegen. Bestehende Versorgungszusagen blieben selbstverständlich unverändert (Bestandsschutz).

    Ein modernes bAV-Produkt sollte dabei klare Mindeststandards erfüllen:

    • Abschlusskosten maximal 1,5 %
    • Gesetzlich begrenzte Verwaltungskosten
    • Kostenfreie Mitnahme bei jedem Arbeitgeberwechsel
    • Mindestens 15 % der Beiträge verpflichtend für Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgungohne Gesundheits- oder Risikoprüfung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses
    • Keine Arbeitgeberhaftung bei zertifizierten Produkten

    Ebenso wichtig ist eine deutlich höhere Arbeitgeberbeteiligung. Der heutige gesetzliche Zuschuss von 15 % greift nur dann, wenn der Arbeitgeber überhaupt Sozialversicherungsbeiträge einspart. In vielen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber dagegen deutlich stärker an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung.

    Ich halte deshalb eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 % für angemessen.

    Außerdem sollte ein staatlicher Standardfonds als kostengünstige Alternative zu privaten Anbietern geschaffen werden. Wettbewerb sollte über Qualität, Transparenz und niedrige Kosten entstehen – nicht über komplizierte Vertragswerke.

    Mein Fazit: Deutschland braucht eine einfachere, transparentere und fairere betriebliche Altersversorgung, die Arbeitgeber entlastet und Arbeitnehmer besser absichert.

    Die ausführliche Langfassung mit allen Reformvorschlägen finden Sie hier:

  • Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

    Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG).

    —-

    Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.

    Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?

    Warum gibt es die Lebendbescheinigung?

    Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.

    Das Problem: Der Brief kommt nicht an

    Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.

    Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.

    Was sollten Betroffene tun?

    Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:

    • Name
    • Geburtsdatum
    • Rentenversicherungsnummer
    • aktuelle Anschrift
    • Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind

    Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.

    Wird die Rente endgültig gestrichen?

    Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.

    Unterstützung durch Rentenberater

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

    Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.

    Wichtige Kontaktadressen

    Deutsche Rentenversicherung Bund
    10704 Berlin, Deutschland
    Telefon: +49 30 865-0
    E-Mail: drv@drv-bund.de

    Deutsche Post AG – Renten Service
    13496 Berlin, Deutschland
    Telefon: +49 221 5692-777
    E-Mail: w.ausland@deutschepost.de

    Bei jeder Anfrage sollten die Rentenversicherungsnummer, der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift angegeben werden.

    #Auslandsrente #DeutscheRentenversicherung #Lebendbescheinigung #RentnerUSA #Rentenberatung

  • Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

    Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG).
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    Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Wirtschaftsexperten suchen angesichts des demografischen Wandels nach Wegen, die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern.

    Im Mittelpunkt steht ein Modell, das bereits in Österreich angewendet wird. Dort werden laufende Renten und Pensionen grundsätzlich an die Inflation angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Steigen die Preise, steigen auch die Renten entsprechend.

    In Deutschland erfolgt die Rentenanpassung dagegen überwiegend auf Grundlage der Lohnentwicklung. Entwickeln sich die Löhne stärker als die Inflation, profitieren auch Rentner von höheren Anpassungen.

    Wichtig ist jedoch: Österreich unterscheidet sich nicht nur bei der Rentenanpassung. Auch die Finanzierung ist anders. Der Arbeitgeberbeitrag liegt dort höher als der Beitragsanteil des Arbeitnehmers. Zudem sind Selbstständige grundsätzlich pflichtversichert.

    Auch Beamte werden in Österreich in die Alterssicherungssysteme einbezogen. Damit ruht die Finanzierung auf einer deutlich breiteren Basis als in Deutschland.

    Wer Österreich als Vorbild nennt, darf deshalb nicht nur einzelne Punkte herausgreifen. Dann muss auch über höhere Arbeitgeberbeiträge, die Beitragspflicht von Selbstständigen und die Einbeziehung der Beamten gesprochen werden.

    Die eigentliche Herausforderung bleibt der demografische Wandel. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

    Ob Deutschland tatsächlich Elemente des österreichischen Modells übernimmt, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente wird weiter an Bedeutung gewinnen.

    Erfolgreiche Rentensysteme beruhen meist auf mehreren Bausteinen – nicht auf einer einzigen Stellschraube.

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    #Rentenvergleich #Europa

  • Generationenvertrag unter Druck? Warum das Umlageverfahren oft missverstanden wird

    Generationenvertrag unter Druck? Warum das Umlageverfahren oft missverstanden wird

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) . –

    Immer wieder wird behauptet, der Generationenvertrag sei gescheitert und das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung könne langfristig nicht funktionieren. Doch das eigentliche Problem liegt nicht im Umlageverfahren selbst, sondern in den politischen und demografischen Rahmenbedingungen.

    Was ist der Generationenvertrag?

    Der Generationenvertrag ist kein schriftlicher Vertrag, sondern ein gesellschaftliches Prinzip. Die heute arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Im Gegenzug finanzieren spätere Generationen die Renten der heutigen Beitragszahler.

    Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet dabei überwiegend nach dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht angespart, sondern unmittelbar für die laufenden Rentenzahlungen verwendet.

    Die eigentlichen Herausforderungen

    Die größte Herausforderung ist die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, während weniger junge Menschen nachkommen.

    Hinzu kommt, dass viele Selbstständige, Beamte und Politiker nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch fehlen potenzielle Beitragszahler.

    Was andere Länder anders machen

    In vielen europäischen Staaten werden deutlich mehr Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung der Altersvorsorge einbezogen.

    Beitragsbemessungsgrenze

    In Deutschland endet die Beitragspflicht an der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

    In der Schweiz gibt es bei der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine vergleichbare Beitragsbemessungsgrenze. Auch hohe Einkommen bleiben beitragspflichtig, während die Rentenleistungen deutlich stärker begrenzt sind.

    Kapitaleinkünfte

    Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt heute nahezu ausschließlich aus Arbeitseinkommen.

    Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Aktiengewinne bleiben dagegen außen vor. Eine Beteiligung hoher Kapitaleinkünfte könnte die Finanzierungsbasis verbreitern und die Belastung von Arbeitseinkommen verringern.

    Nicht sinnvoll wären zusätzliche Renten- oder Sozialversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen. Diese würden häufig über höhere Mieten auf die Mieter abgewälzt.

    Arbeitgeberbeteiligung

    In mehreren europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber stärker an der gesamten Altersvorsorge ihrer Beschäftigten als in Deutschland.

    Insbesondere in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark und Schweden tragen Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge oft einen erheblichen Teil der Finanzierung.

    Versicherungsfremde Leistungen

    Zusätzlich finanziert die Rentenversicherung zahlreiche Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten, Leistungen für Spätaussiedler, Teile der deutschen Einheit sowie weitere gesellschaftspolitische Aufgaben.

    Fazit

    Der Generationenvertrag ist nicht das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Umlageverfahren funktioniert seit Jahrzehnten zuverlässig.

    Die entscheidenden Fragen sind vielmehr: Wer zahlt ein? Welche Einkommen werden zur Finanzierung herangezogen? Und wie werden versicherungsfremde Leistungen finanziert?

    Eine breitere Finanzierungsbasis könnte dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, ohne das Umlageverfahren grundsätzlich infrage zu stellen.

  • Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG) .
    www.Renten-experte.de -.

    Frankreich verfügt über ein komplexes, aber leistungsstarkes Rentensystem. Anders als in Deutschland basiert es auf einer mehrstufigen gesetzlichen Rente: Grundrente plus verpflichtende Zusatzsysteme.

    Funktionsprinzip

    Grundrente (régime de base) im Umlageverfahren,
    Pflicht-Zusatzrenten, zum Beispiel AGIRC-ARRCO,
    Punktesystem in den Zusatzrenten.

    Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente ist breiter aufgestellt als in Deutschland.

    Beitragssätze

    Frankreich:
    Arbeitgeber: ca. 20 bis 25 Prozent,
    Arbeitnehmer: ca. 14 bis 17 Prozent,
    Staat: erhebliche Zuschüsse.

    Die Gesamtbelastung liegt häufig bei über 30 Prozent des Einkommens.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent,
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent.

    Rentenhöhe

    Frankreich:
    Durchschnitt: ca. 1.400 € bis 1.700 € brutto monatlich,
    vollständige Erwerbsbiografie: oft 1.800 € bis 2.500 €.

    Deutschland:
    Durchschnitt: ca. 1.050 € bis 1.200 € brutto monatlich,
    45 Jahre Eckrentner: ca. 1.835 €.

    Das Ergebnis: Frankreich liegt im Schnitt deutlich höher.

    Rentenbeginn und Absicherung

    Regelalter in Frankreich: ca. 64 Jahre,
    Vollrente abhängig von Beitragsdauer,
    Abschläge bei früherem Rentenbeginn.

    Bei Erwerbsminderung gibt es die Invaliditätsrente („pension d’invalidité“), abhängig vom Grad der Einschränkung.

    Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt über die Witwenrente („pension de réversion“), ist aber einkommensabhängig und teils restriktiver.

    Resümee

    Frankreich setzt auf eine starke gesetzliche Altersvorsorge mit integrierten Zusatzsystemen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Beiträge und verpflichtende Zusatzsysteme führen zu höheren Rentenleistungen.

    https://Rentenberater.blog

    ——

    www.Renten-Experte.de

    #Frankreich #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 2a: Rente in Schweden – Vergleich mit Deutschland: Warum das System stabiler ist und breiter finanziert wird!

    Teil 2a: Rente in Schweden – Vergleich mit Deutschland: Warum das System stabiler ist und breiter finanziert wird!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) -.

    Schweden gilt als eines der modernsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in der Beitragshöhe – sondern in der Struktur und Finanzierung.

    Herr Merz, warum verschweigen Sie, dass schwedische Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil als die Arbeitnehmer leisten?

    Funktionsprinzip

    Schweden kombiniert drei Elemente:

    – umlagefinanzierte Rente,
    – kapitalgedeckte Pflichtanteile,
    – ergänzende betriebliche Systeme.

    Das Ergebnis ist ein Mischsystem aus Umlage und Kapitaldeckung. Deutschland setzt dagegen überwiegend auf Umlage.

    Beitragsverteilung

    Und in einem weiteren Land bezahlen Arbeitgeber einen höheren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.

    —-

    Schweden:
    Arbeitgeber: ca. 10,2 Prozent
    Arbeitnehmer: ca. 7 Prozent

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

    In Schweden tragen Arbeitgeber anteilig mehr. Deutschland bleibt bei einer formalen 50/50-Aufteilung.

    Wer ist versichert?

    In Schweden sind nahezu alle Erwerbstätigen eingebunden. Es gibt weniger Sonderwege und eine breitere Finanzierungsbasis.

    In Deutschland stehen Arbeitnehmer im Zentrum, während Beamte und viele Selbstständige nicht vollständig in der gesetzlichen Rentenversicherung integriert sind.

    Rentenhöhe und Mechanik

    Schweden arbeitet mit lebenslanger Beitragslogik, transparenten Konten und automatischer Anpassung an Demografie und Wirtschaft.

    Deutschland ist stärker politisch gesteuert. Dadurch entstehen mehr Unsicherheiten bei Anpassungen und Reformen.

    Kapitaldeckung und Zusatzvorsorge

    Schweden nutzt verpflichtende Kapitalanteile und eine sehr verbreitete betriebliche Altersversorgung. Deutschland verlässt sich stärker auf freiwillige private Vorsorge und Entgeltumwandlung.

    Das führt zu einem entscheidenden Unterschied: In Schweden ist Zusatzvorsorge stärker systematisch eingebunden, in Deutschland stärker individuell abhängig.

    Resümee

    Schweden zeigt, wie ein modernes Rentensystem aussehen kann: stabil durch automatische Mechanismen, ergänzt durch Kapitaldeckung und getragen von einer breiten Basis.

    Die zentrale Erkenntnis: Nicht nur die Beitragshöhe entscheidet – sondern die Systemarchitektur.

    Der Blog von
    https://Rentenberater.blog
    www.Renten-Experte.de

    #Rente #Schweden #Deutschland #Altersvorsorge #Europa

  • Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

    Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    www.Renten-experte.de

    Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland ist längst überfällig. Aus meiner Sicht ist klar: Die Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung als Umlagesystem und kapitalgedeckten Systemen wie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie der privaten Vorsorge ist grundsätzlich richtig und notwendig.

    Zwei Systeme – eine sinnvolle Risikostreuung

    Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren. Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner.

    Dem gegenüber stehen kapitalgedeckte Systeme, bei denen Kapital angespart wird.

    Diese Kombination sorgt für eine wichtige Risikostreuung:

    • Umlage abhängig von Demografie und Beschäftigung,
    • Kapitaldeckung abhängig von Zinsen und Märkten.

    Das Problem: Die bAV ist zu komplex

    So sinnvoll die bAV ist – sie ist heute:

    • zu kompliziert,
    • zu unübersichtlich,
    • zu stark reguliert.

    Viele Arbeitnehmer verstehen nicht mehr:

    • wie ihre Versorgung funktioniert,
    • welche Kosten entstehen,
    • welche Leistungen sie erhalten.

    Das führt zu Unsicherheit – und bremst die Verbreitung.

    Fünf notwendige Reformschritte

    1. Arbeitgeberhaftung reduzieren
    Die Haftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG schreckt viele Unternehmen ab.

    2. Mindest-Arbeitgeberzuschuss von 30 %, besser 50 %
    Die bAV braucht echte Arbeitgeberbeteiligung statt reiner Entgeltumwandlung.

    3. Mehr Flexibilität und Portabilität
    Beim Jobwechsel muss die Mitnahme einfach und selbstverständlich sein.

    4. Kosten deutlich senken
    Zu hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten mindern die Rendite.

    5. Berufsunfähigkeitsschutz integrieren
    Notwendig ist eine verpflichtende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung mit bis zu 1.000 Euro monatlich.
    Für Geringverdiener sollte der Beitragsanteil für Berufsunfähigkeit 25 % betragen.
    Ohne diesen Schutz droht oft der Weg in die Grundsicherung – und damit Belastung für den Staat.

    Der größte Fehler im System

    Die bAV ist für Millionen gedacht – aber nur für Experten verständlich.

    Resümee

    Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung ist richtig. Doch die bAV braucht dringend Reformen: weniger Komplexität, mehr Transparenz, höhere Arbeitgeberbeiträge, geringere Kosten und integrierten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

    Nur so wird sie wieder ein starker Baustein der Altersvorsorge.

    #bAV #Rente #Altersvorsorge #Betriebsrente #Berufsunfähigkeit

  • Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

    Zum Vorlesen

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    FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

    Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

    Was steckt genau dahinter? 

    Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

    Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

    Rentenexperte – Renten-Experte.de .

    1. Höhere Rentenquote in Italien

       •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

       •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

    Altersversorgung LOGO bAV- Experte.de Renten-Experte.de .

    2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

       •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

       •   Beispiel:

          •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

          •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

       •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

    3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

       •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

       •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

    4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

    Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

       •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

       •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

    Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

    5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

       •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

       •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

    Warum wird diese Behauptung genutzt?

       •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

       •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

       •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

    Fazit

       •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

       •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

       •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

    Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

    ——

    Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

    Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

    Deutschland

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

       •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

       •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

    So bezahlt die gesetzliche Rente:

    • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
    • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
    • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
    • etc.

    Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

    Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

    Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

    Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

       •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

       •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

       •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

    Italien

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

       •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

       •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

       •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

    Fazit

    Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

    Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

    Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

    Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

    ——-

    Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

    Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

    Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

    Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

    Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

    Grund:

    In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

    So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

    Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

    —-

    In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

    ——

    Übrigens:

    Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

    weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

    1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

    Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

       •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

       •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

       •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

    Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

    2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

    Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

       •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

       •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

       •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

    Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

    3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

    Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

    Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

    4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

    Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

       •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

       •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

       •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

    Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

    Fazit

    Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

    Zuletzt noch eine Anmerkung:

    Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

    ——-

    Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

  • Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

    Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

    Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

    Was steckt genau dahinter? 

    Zum Vorlesen:

    YouTube player
    Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

    Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

    Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

    Rentenexperte – Renten-Experte.de

    1. Höhere Rentenquote in Italien

       •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

       •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

    Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

    2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

       •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

       •   Beispiel:

          •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

          •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

       •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

    Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

    3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

       •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

       •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

    4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

    Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

       •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

       •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

    Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

    5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

       •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

       •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

    Warum wird diese Behauptung genutzt?

       •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

       •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

       •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

    Fazit

       •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

       •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

       •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

    Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

    ——

    Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

    Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

    Deutschland

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

       •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

       •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

    So bezahlt die gesetzliche Rente:

    • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
    • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
    • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

    Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

       •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

       •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

       •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

    Italien

    Wer zahlt?

       •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

       •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

       •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

    Beitragssatz (Stand 2024)

       •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

       •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

       •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

    Beitragsbemessungsgrenze

       •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

    Zusätzliche Finanzierung

       •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

    Fazit

    Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

    Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

    Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

    Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

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    Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

    Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

    Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

    Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

    Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

    Grund:

    In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

    So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

    Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

    —-

    In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

    ——

    Übrigens:

    Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

    weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

    1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

    Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

       •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

       •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

       •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

    Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

    2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

    Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

       •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

       •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

       •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

    Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

    3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

    Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

    Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

    4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

    Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

       •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

       •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

       •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

    Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

    Fazit

    Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

    Zuletzt noch eine Anmerkung:

    Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

    ——-

    Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.