Schlagwort: #Altersrente

  • Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

    Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

    Warum das System breiter finanziert ist und höhere Renten ermöglicht!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) -.

    Die Niederlande gelten als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in einzelnen Beitragssätzen – sondern in der Struktur der Finanzierung und der Kombination der Systeme.

    Grundprinzip

    Niederlande:
    staatliche Basisrente (AOW), steuer- und abgabenfinanziert, ergänzt durch nahezu flächendeckende Betriebsrenten.

    Deutschland:
    umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark abhängig von individueller Erwerbsbiografie.

    Ergebnis: In den Niederlanden ist die Grundversorgung breiter abgesichert.

    Höhe der gesetzlichen Basisrente (AOW)

    Die AOW ist eine feste Grundrente:

    Alleinstehende: ca. 1.350 € – 1.450 €,
    Verheiratete pro Person: ca. 950 € – 1.050 €.

    Wichtig: Die AOW ist unabhängig vom Einkommen, setzt für die volle Leistung 50 Jahre Aufenthalt voraus und wird sonst anteilig gekürzt.

    Die AOW ist nur die Basis – nicht die gesamte Rente.

    Wer in NL nur die gesetzliche Rente (AOW) erhält, ist faktisch ein Sozialfall, da davon noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern abgehen.

    Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

    Niederlande (AOW):
    Arbeitnehmer: ca. 17,9 %, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von rund 38.441 €.
    Arbeitgeber: kein direkter Anteil.
    Der Staat beteiligt sich erheblich.

    Die Arbeitnehmerbelastung ist dadurch gedeckelt.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 %, Arbeitnehmer: 9,3 %.

    Der entscheidende Unterschied: die 2. Säule

    Niederlande:
    nahezu flächendeckende Betriebsrenten, häufig verpflichtend, Arbeitgeber zahlen etwa 2/3 der Beiträge, Arbeitnehmer nur rund 1/3.

    Deutschland:
    freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

    Ergebnis: In den Niederlanden ist die bAV eine echte Arbeitgeberleistung.

    Resümee

    Die Niederlande zeigen, wie ein stabiles System funktioniert: feste Grundrente für alle, gedeckelte Arbeitnehmerbelastung und starke Arbeitgeberbeteiligung in der zweiten Säule.

    Die zentrale Erkenntnis: Nicht die Höhe einzelner Beiträge entscheidet – sondern wie die Last zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat verteilt wird.

    Hauptkritikpunkt ist und bleibt trotzdem: KEIN ARBEITGEBERANTEIL zur Basisrente.

    Innerhalb von Europa ein Ausnahmefall, der nur dann funktioniert, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

    https://Rentenberater.blog
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    #Rente #Niederlande #Deutschland #Altersvorsorge #Europa

  • Teil 2a: Rente in Schweden – Vergleich mit Deutschland: Warum das System stabiler ist und breiter finanziert wird!

    Teil 2a: Rente in Schweden – Vergleich mit Deutschland: Warum das System stabiler ist und breiter finanziert wird!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) -.

    Schweden gilt als eines der modernsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in der Beitragshöhe – sondern in der Struktur und Finanzierung.

    Herr Merz, warum verschweigen Sie, dass schwedische Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil als die Arbeitnehmer leisten?

    Funktionsprinzip

    Schweden kombiniert drei Elemente:

    – umlagefinanzierte Rente,
    – kapitalgedeckte Pflichtanteile,
    – ergänzende betriebliche Systeme.

    Das Ergebnis ist ein Mischsystem aus Umlage und Kapitaldeckung. Deutschland setzt dagegen überwiegend auf Umlage.

    Beitragsverteilung

    Und in einem weiteren Land bezahlen Arbeitgeber einen höheren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.

    —-

    Schweden:
    Arbeitgeber: ca. 10,2 Prozent
    Arbeitnehmer: ca. 7 Prozent

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

    In Schweden tragen Arbeitgeber anteilig mehr. Deutschland bleibt bei einer formalen 50/50-Aufteilung.

    Wer ist versichert?

    In Schweden sind nahezu alle Erwerbstätigen eingebunden. Es gibt weniger Sonderwege und eine breitere Finanzierungsbasis.

    In Deutschland stehen Arbeitnehmer im Zentrum, während Beamte und viele Selbstständige nicht vollständig in der gesetzlichen Rentenversicherung integriert sind.

    Rentenhöhe und Mechanik

    Schweden arbeitet mit lebenslanger Beitragslogik, transparenten Konten und automatischer Anpassung an Demografie und Wirtschaft.

    Deutschland ist stärker politisch gesteuert. Dadurch entstehen mehr Unsicherheiten bei Anpassungen und Reformen.

    Kapitaldeckung und Zusatzvorsorge

    Schweden nutzt verpflichtende Kapitalanteile und eine sehr verbreitete betriebliche Altersversorgung. Deutschland verlässt sich stärker auf freiwillige private Vorsorge und Entgeltumwandlung.

    Das führt zu einem entscheidenden Unterschied: In Schweden ist Zusatzvorsorge stärker systematisch eingebunden, in Deutschland stärker individuell abhängig.

    Resümee

    Schweden zeigt, wie ein modernes Rentensystem aussehen kann: stabil durch automatische Mechanismen, ergänzt durch Kapitaldeckung und getragen von einer breiten Basis.

    Die zentrale Erkenntnis: Nicht nur die Beitragshöhe entscheidet – sondern die Systemarchitektur.

    Der Blog von
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    #Rente #Schweden #Deutschland #Altersvorsorge #Europa

  • Teil 1a: Gesetzliche Rente Vergleich Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber mehr zahlen – und Deutschland hinterherhinkt!

    Teil 1a: Gesetzliche Rente Vergleich Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber mehr zahlen – und Deutschland hinterherhinkt!

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die gesetzliche Rente in Österreich gilt seit Jahren als eines der stabilsten Systeme Europas. Ein entscheidender Unterschied zu Deutschland liegt in der Beitragsverteilung – und genau hier wird es politisch brisant.

    Beitragsverteilung: Österreich vs. Deutschland

    Österreich:
    Arbeitgeber: 12,55 Prozent
    Arbeitnehmer: 10,25 Prozent

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

    Das bedeutet: In Österreich tragen Arbeitgeber einen deutlich höheren Anteil als Arbeitnehmer – und auch mehr als in Deutschland.

    Warum ist das so entscheidend?

    Die Rentenhöhe hängt nicht nur von der Beitragshöhe ab, sondern davon, wer die Last trägt.

    In Österreich führt die stärkere Beteiligung der Arbeitgeber zu höheren Einnahmen in der Rentenkasse, stabilerer Finanzierung und höheren Renten im Alter.

    Österreich erreicht dadurch ein deutlich höheres Rentenniveau als Deutschland.

    Funktionsprinzip der gesetzlichen Rente

    Österreich setzt auf ein klassisches Umlagesystem: Aktive finanzieren die Rentner. Entscheidend ist aber die breitere Beitragsbasis durch stärkere Arbeitgeberbeteiligung und staatliche Zuschüsse.

    Ein großer Unterschied zu Deutschland: Österreich verfolgt bewusst das Ziel, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

    Wer ist versichert?

    In Österreich sind deutlich mehr Menschen im System: Arbeitnehmer, viele Selbstständige und Beamte sind weitgehend integriert.

    Das Ergebnis: eine breitere Finanzierungsbasis als in Deutschland.

    Rentenhöhe im Vergleich

    In Österreich liegt die Ersatzquote oft bei 70 bis 80 Prozent des letzten Einkommens. In Deutschland liegt sie deutlich darunter.

    Der Unterschied ist kein Zufall, sondern Ergebnis politischer Entscheidungen.

    Die eigentliche Kernfrage

    Warum zahlen Arbeitgeber in Deutschland weniger?

    In vielen Ländern Europas ist es selbstverständlich, dass Unternehmen stärker zur Altersvorsorge beitragen. Deutschland hat sich für einen Mittelweg entschieden – mit entsprechenden Folgen für das Rentenniveau.

    Resümee

    Österreich zeigt, dass ein anderes Modell möglich ist: höhere Arbeitgeberanteile, breitere Versichertenbasis und höhere Renten.

    Die zentrale Erkenntnis lautet: Rente ist eine Frage der Verteilung – nicht der Möglichkeiten.

    Deutschland steht genau zwischen zwei Welten – und genau deshalb wird die Rentendebatte hier immer intensiver.

    #Rente #Österreich #Deutschland #Altersvorsorge #Sozialstaat

  • Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

    Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    www.Renten-experte.de

    Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland ist längst überfällig. Aus meiner Sicht ist klar: Die Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung als Umlagesystem und kapitalgedeckten Systemen wie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie der privaten Vorsorge ist grundsätzlich richtig und notwendig.

    Zwei Systeme – eine sinnvolle Risikostreuung

    Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren. Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner.

    Dem gegenüber stehen kapitalgedeckte Systeme, bei denen Kapital angespart wird.

    Diese Kombination sorgt für eine wichtige Risikostreuung:

    • Umlage abhängig von Demografie und Beschäftigung,
    • Kapitaldeckung abhängig von Zinsen und Märkten.

    Das Problem: Die bAV ist zu komplex

    So sinnvoll die bAV ist – sie ist heute:

    • zu kompliziert,
    • zu unübersichtlich,
    • zu stark reguliert.

    Viele Arbeitnehmer verstehen nicht mehr:

    • wie ihre Versorgung funktioniert,
    • welche Kosten entstehen,
    • welche Leistungen sie erhalten.

    Das führt zu Unsicherheit – und bremst die Verbreitung.

    Fünf notwendige Reformschritte

    1. Arbeitgeberhaftung reduzieren
    Die Haftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG schreckt viele Unternehmen ab.

    2. Mindest-Arbeitgeberzuschuss von 30 %, besser 50 %
    Die bAV braucht echte Arbeitgeberbeteiligung statt reiner Entgeltumwandlung.

    3. Mehr Flexibilität und Portabilität
    Beim Jobwechsel muss die Mitnahme einfach und selbstverständlich sein.

    4. Kosten deutlich senken
    Zu hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten mindern die Rendite.

    5. Berufsunfähigkeitsschutz integrieren
    Notwendig ist eine verpflichtende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung mit bis zu 1.000 Euro monatlich.
    Für Geringverdiener sollte der Beitragsanteil für Berufsunfähigkeit 25 % betragen.
    Ohne diesen Schutz droht oft der Weg in die Grundsicherung – und damit Belastung für den Staat.

    Der größte Fehler im System

    Die bAV ist für Millionen gedacht – aber nur für Experten verständlich.

    Resümee

    Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung ist richtig. Doch die bAV braucht dringend Reformen: weniger Komplexität, mehr Transparenz, höhere Arbeitgeberbeiträge, geringere Kosten und integrierten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

    Nur so wird sie wieder ein starker Baustein der Altersvorsorge.

    #bAV #Rente #Altersvorsorge #Betriebsrente #Berufsunfähigkeit

  • Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

    Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Kindererziehungszeiten können über Rentenhöhe, Zugang zu Rentenarten und sogar über die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente entscheiden.

    Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die Zuordnung dieser Zeiten nur begrenzt gestaltbar ist – und eine wichtige Frist gilt.

    Kindererziehungszeiten entstehen nach § 56 Abs. 1 SGB VI automatisch mit der Geburt und werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet – unabhängig davon, ob sie bereits im Versicherungsverlauf gespeichert sind. Eltern können jedoch durch eine gemeinsame Erklärung nach § 56 Abs. 2 SGB VI festlegen, dass die Zeit ganz oder teilweise dem anderen Elternteil zugerechnet wird.

    Das kann sinnvoll sein, wenn dieser gesetzlich rentenversichert ist und dadurch Ansprüche aufbauen oder Wartezeiten erfüllen kann.

    Entscheidend ist die Frist: Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und rückwirkend höchstens für zwei Kalendermonate. Wer erst Jahre später reagiert, kann bereits abgelaufene Kindererziehungszeiten meist nicht mehr vollständig übertragen. Ein häufiger Irrtum ist, dass dies möglich sei, solange das Kind noch nicht im Versicherungsverlauf steht. Tatsächlich entsteht die Zeit rechtlich unabhängig von ihrer Speicherung.

    Eine andere Zuordnung kann auch ohne gemeinsame Erklärung erfolgen, wenn nachweisbar ist, dass ein Elternteil tatsächlich überwiegend erzogen hat, etwa bei früher Vollzeittätigkeit des anderen Elternteils oder nach einer Trennung mit klaren Betreuungsverhältnissen. Dies bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung mit Nachweispflicht.

    Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten und können helfen, die Wartezeit von 45 Jahren nach § 51 Abs. 3a SGB VI zu erfüllen. Dadurch kann eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich werden, ohne dass sich die gesetzliche Altersgrenze verschiebt.

    Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI. Diese laufen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, bringen keine eigenen Rentenpunkte, werden aber bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und wirken sich auch auf andere rentenrechtliche Bewertungen aus.

    Resümee: Wer rechtzeitig handelt, kann Rentenansprüche gezielt verbessern. Wer zu spät reagiert, verliert häufig dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten.

    #Kindererziehungszeit #Rentenberatung #GesetzlicheRente #Altersrente #Wartezeit