Schlagwort: Altersvorsorge

  • Teil 19a: Gesetzliche Rente in Ungarn – Vergleich mit Deutschland

    Teil 19a: Gesetzliche Rente in Ungarn – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG). –
    www.Renten-experte.de .

    Ungarn besitzt ein stärker staatlich geprägtes Rentensystem als Deutschland. Die gesetzliche Altersversorgung basiert überwiegend auf einer staatlichen Umlagerente. Private Vorsorge existiert zusätzlich, spielt aber eine geringere Rolle als in vielen westlichen Staaten.

    Pflichtversicherung

    Ungarn:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige eingebunden,
    – Beamte eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In Ungarn sind mehr Berufsgruppen staatlich abgesichert.

    Wartezeit

    Ungarn:
    – reguläre Altersrente grundsätzlich ab 20 Versicherungsjahren,
    – teilweise Ansprüche bereits ab 15 Versicherungsjahren möglich.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    👉 Ungarn verlangt für eine volle Altersrente deutlich längere Mindestversicherungszeiten als Deutschland.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird überwiegend über Pflichtbeiträge finanziert.

    Ungarn:
    – Arbeitgeber ca. 13 %,
    – Arbeitnehmer ca. 10 %.

    👉 Auch in Ungarn trägt der Arbeitgeber einen hohen Anteil der Finanzierung.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland finanziert die gesetzliche Rentenversicherung exakt 50:50.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Ungarn:
    👉 Hohe Einkommen werden stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung herangezogen als in Deutschland.

    Deutschland:
    – BBG 2026 West ca. 8050 € brutto monatlich.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Ungarn:
    – Durchschnittsverdienst ca. 1600 bis 1900 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 550 bis 750 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    Resümee

    Ungarn setzt stärker auf staatliche Absicherung und breite Pflichtversicherung.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Auch in osteuropäischen Staaten werden mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Altersversorgung eingebunden als in Deutschland.

    #Ungarn #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 13a: Gesetzliche Rente in Litauen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 13a: Gesetzliche Rente in Litauen – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) -.

    Litauen besitzt ein beitragsorientiertes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und zusätzlicher Kapitaldeckung. Mehrere Reformen sollen die langfristige Stabilität sichern.

    Funktionsprinzip

    Litauen:
    Umlagerente plus Kapitaldeckung, Rentenhöhe abhängig von Beiträgen und Versicherungszeit.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Pflichtversicherung

    Litauen:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige teilweise integriert, Beamte im staatlichen System eingebunden.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Beitragsbeteiligung

    Litauen:
    Gesamtbeitrag ca. 30 %, Arbeitgeber tragen rund 65 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    BBG und Einkommen

    Litauen:
    Beitragsbemessungsgrenze ca. 114.000 € jährlich, Durchschnittsverdienst ca. 2.000 € – 2.200 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich, Durchschnittsverdienst ca. 4.300 € – 4.500 € brutto monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Litauen:
    Mindestversicherungszeit ca. 15 Jahre, Regelalter Richtung 65 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, Regelalter Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Litauen:
    durchschnittliche Altersrente ca. 650 € – 750 € brutto monatlich, wobei die Lebenshaltungskosten in Litauen wesentlich niedriger sind, als in Deutschland.

    Deutschland:
    durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Resümee

    Litauen setzt stärker auf die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung.

    Die zentrale Erkenntnis: Kapitalgedeckte Elemente gewinnen in vielen europäischen Rentensystemen zunehmend an Bedeutung.

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    #Litauen #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Dänemark besitzt eines der stabilsten Alterssicherungssysteme Europas. Die gesetzliche Grundrente wird überwiegend aus Steuern finanziert und zusätzlich durch starke Betriebsrenten ergänzt. Dadurch erreichen viele Rentner ein deutlich höheres Gesamtniveau als in Deutschland.

    Funktionsprinzip

    Dänemark:
    Steuerfinanzierte Grundrente („Folkepension“) plus verpflichtende Zusatzvorsorge und starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung mit Entgeltpunkten.

    Dänemark kombiniert staatliche Basisabsicherung mit kapitalgedeckter Zusatzvorsorge.

    Pflichtversicherung

    Dänemark:
    Nahezu gesamte Bevölkerung einbezogen, Arbeitnehmer und Selbstständige abgesichert, Beamte im staatlichen System integriert.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Dänemark besitzt dadurch eine breitere Absicherungsbasis.

    Finanzierung

    Dänemark:
    Grundrente überwiegend steuerfinanziert, zusätzlicher Arbeitsmarktbeitrag („AM-bidrag“) ca. 8 %, starke verpflichtende Betriebsrenten.

    Typische Betriebsrentenbeiträge :

    • insgesamt häufig 12–18 %,
    • Arbeitgeber oft ca. 2/3
    • Arbeitnehmer ca. 1/3.

    Arbeitgeberbeteiligung somit 66,67%.

    Deutschland:
    Gesetzliche Rentenversicherung insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Arbeitgeber beteiligen sich in Dänemark besonders stark an der Zusatzvorsorge.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Dänemark:
    Keine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze bei der Grundrente.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Dänemark:
    Regelalter derzeit ca. 67 Jahre, automatische Anpassung an die Lebenserwartung.

    Deutschland:
    Regelalter ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Dänemark:
    Staatliche Grundrente häufig ca. 1.500 € – 2.000 € monatlich, zusätzlich starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Dänemark erreicht durch die Kombination mehrerer Systeme häufig höhere Gesamtrenten.

    Resümee

    Dänemark zeigt ein breit finanziertes Alterssicherungssystem mit starker staatlicher Grundabsicherung und verpflichtender Zusatzvorsorge.

    Die zentrale Erkenntnis:
    Die Kombination aus steuerfinanzierter Grundrente und starken Betriebsrenten stabilisiert das Gesamtsystem langfristig.

    #Dänemark #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • MEHR EINZAHLER FÜR DIE RENTE? WARUM DIESE FORDERUNG DAS SYSTEM VERÄNDERN KÖNNTE!

    MEHR EINZAHLER FÜR DIE RENTE? WARUM DIESE FORDERUNG DAS SYSTEM VERÄNDERN KÖNNTE!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann

    – Rentenberater (RDG). –

    Immer mehr Menschen erkennen: Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt nur stabil, wenn mehr Menschen einzahlen. Eine aktuelle Umfrage bestätigt das deutlich. Doch warum ist das so entscheidend?

    Das Kernproblem des Systems

    Die gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren. Das heißt: Die heutigen Beitragszahler finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Doch dieses System gerät unter Druck, wenn zu wenige einzahlen.

    Wer fehlt im System?

    In Deutschland zahlen viele Gruppen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein:ä

    – Beamte,
    – Selbstständige,
    – Freiberufler,
    – Teile der Besserverdienenden (GGF von Kapitalgesellschaften etc.)

    Die Folge: Eine zu schmale Finanzierungsbasis – und steigender Druck auf Arbeitnehmer.

    Europa zeigt: Es geht anders

    Andere Länder sind längst weiter:

    – Österreich integriert Selbstständige in Pflichtsysteme,

    – Schweden hat ein einheitliches System für fast alle,

    – Niederlande setzen auf breite Beteiligung,

    – Italien hat Systeme zusammengeführt.

    Das Ergebnis: stabilere Systeme und oft höhere Renten.

    Mehr Einzahler = mehr Stabilität

    Eine breitere Beteiligung würde:

    die Finanzierung stabilisieren,
    die Renten sichern,
    mehr Gerechtigkeit schaffen.

    Warum passiert das nicht?

    Parteien wie CDU, CSU, FDP und AfD setzen stärker auf private Vorsorge und betriebliche Modelle. Gleichzeitig bleibt die Arbeitgeberbeteiligung oft unter 50 %.

    Die Last verschiebt sich damit zunehmend auf die Arbeitnehmer.

    Resümee

    Die Lösung liegt auf der Hand: Mehr Einzahler bedeuten mehr Stabilität. Die Bevölkerung hat das längst erkannt – jetzt ist die Politik gefragt.

    Und bei Beamten wäre die Änderung natürlich mit einer zusätzlichen bAV (ZVK wie bei Angestellten) und einer zusätzlichen Erhöhung der Bezüge verbunden (Arbeitnehmeranteil zur GRV).

    #Rente #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Sozialpolitik #Deutschland

  • Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die betriebliche Altersversorgung spielt im Vereinigten Königreich eine zentrale Rolle. Anders als in Deutschland ist sie nicht nur Ergänzung, sondern wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.

    Grundprinzip

    Vereinigtes Königreich:
    Automatisches Einschreiben (Auto-Enrolment), nahezu alle Arbeitnehmer einbezogen, Opt-out möglich.

    Deutschland:
    Freiwillige Teilnahme, stark abhängig vom Arbeitgeber.

    Ergebnis: Im UK ist die bAV nahezu flächendeckend, in Deutschland deutlich lückenhafter.

    Beitragsstruktur

    Vereinigtes Königreich:
    Gesamtbeitrag ca. 8 %,
    Arbeitnehmer ca. 5 %,
    Arbeitgeber mindestens 3 %,
    Staat unterstützt über Steuererleichterungen.

    Deutschland:
    häufig Entgeltumwandlung,
    Arbeitnehmer trägt den Hauptteil,
    Arbeitgeberzuschuss meist nur 15 % des Beitrags.

    Gesamtrente im Vergleich

    Vereinigtes Königreich:
    State Pension ca. 1.050 €,
    mit bAV und privater Vorsorge im Schnitt ca. 1.200 € – 1.300 €.

    Deutschland:
    gesetzliche Rente ca. 1.050 € – 1.200 €,
    gesamt mit Zusatzvorsorge ca. 1.400 € – 1.600 €,
    Eckrentner ca. 1.835 €.

    Unterschied: Im UK ist Zusatzvorsorge zwingend, in Deutschland Ergänzung.

    Systemlogik

    UK: Grundrente + verpflichtende Zusatzvorsorge.
    Deutschland: gesetzliche Rente + freiwillige Ergänzung.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit klarer Arbeitgeberbeteiligung.

    Die zentrale Erkenntnis: Eine starke Altersvorsorge entsteht durch automatische Einbindung und klare Beiträge.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und staatlicher Unterstützung zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

    So mancher Politiker (AfD, CDU, CSU und FDP) würde zu gerne die deutsche gesetzliche Rentenversicherung dem Modell des Vereinigten Königreichs angleichen und außer einer Basisversorgung alles auf zusätzliche Vorsorge verlagern. Gleichzeitig würde dies zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitgeberanteils führen.

    👉 Innerhalb Europas zählt die Altersversorgung in Deutschland bereits heute zu den schwächeren Modellen.

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    #Großbritannien #bAV #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • DIE 70 %-RENTEN-ILLUSION DER AfD – WARUM DIESE ZAHLENLÜGE JEDER DURCHSCHAUEN KANN

    DIE 70 %-RENTEN-ILLUSION DER AfD – WARUM DIESE ZAHLENLÜGE JEDER DURCHSCHAUEN KANN

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Rentenberater (RDG).

    Die AfD wirbt mit einer einfachen Botschaft: 70 % Rente.

    Klingt nach Sicherheit. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Diese Zahl passt nicht zu den eigenen Forderungen der AfD.

    1. Mindestlohn abschaffen = weniger Rente

    Niedrigere Löhne bedeuten weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

    70 % von wenig bleiben wenig.

    2. Tarifrecht schwächen = sinkende Löhne

    Geringere Einkommen, weniger Zusatzleistungen und schwächere Absicherung bedeuten: weniger Einnahmen für die Rente.

    3. Weniger Beitragszahler

    Weniger oder schlechter bezahlte Erwerbstätige bedeuten weniger Einzahlungen. Das Umlagesystem braucht aber viele Einzahler.

    4. Beamte einbeziehen – kein Vorteil

    Das bringt kurzfristig mehr Einnahmen, langfristig aber auch mehr Rentenansprüche.

    Kein nachhaltiger Effekt.

    5. Selbstständige außen vor

    Viele zahlen weiterhin nicht ein, die Finanzierungsbasis bleibt lückenhaft.

    MEHR NOCH: Kleine Selbstständige tragen das Risiko allein – und landen im Alter oft in der Sozialhilfe.

    6. Der größte Denkfehler

    Die 70 % sind keine gesetzliche Rente, sondern nur als Gesamtversorgung möglich:

    • gesetzliche Rente,
    • Betriebsrente,
    • private Vorsorge.

    Das Problem: Betriebsrenten hängen oft an Tarifverträgen. Private Vorsorge muss selbst bezahlt werden.

    Bei sinkenden Löhnen gilt daher: Wer soll das finanzieren?

    Die Konsequenz

    Weniger Lohn, weniger Beiträge, schwächere Vorsorge – aber höhere Versprechen.

    Das passt nicht zusammen.

    Resümee

    Die 70 %-Rente wirkt attraktiv, ist aber widersprüchlich.

    Die Voraussetzungen für hohe Renten werden gleichzeitig geschwächt.

    Am Ende bleibt: Ein starkes Versprechen – ohne tragfähige Grundlage.

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    #Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland

  • 💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

    💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
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    Die Alternative für Deutschland – AfD – verspricht 70 % Rente.

    Doch hinter dieser Zahl steckt ein Problem:

    👉 Die Rechnung geht nicht auf.

    Das Grundproblem

    Die AfD will gleichzeitig:

    • höhere Renten,
    • stabile Beiträge,
    • weniger Zuwanderung.

    👉 Klingt gut – ist aber mathematisch widersprüchlich.

    Warum das nicht funktioniert

    Die gesetzliche Rente der Deutsche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren:

    👉 Beitragszahler finanzieren Rentner.

    Wenn:

    • weniger Menschen einzahlen,
    • aber mehr Geld ausgezahlt werden soll,

    👉 entsteht automatisch eine Finanzierungslücke.

    Der Widerspruch – einfach erklärt

    👉 „Was nicht eingezahlt wird, kann nicht ausgezahlt werden.“

    Oder noch klarer:

    👉 „Mehr Leistung ohne mehr Einnahmen ist ein Versprechen ohne Grundlage.“

    Die Realität

    Um 70 % zu erreichen, bräuchte man:

    • deutlich höhere Beiträge,
    • massive Steuerzuschüsse,
    • oder zusätzliche Vorsorgesysteme.

    👉 Genau das wird nicht konkret erklärt.

    Der eigentliche Trick

    Die Zahl 70 % wird genutzt, um:

    • Sicherheit zu vermitteln,
    • einfache Lösungen zu suggerieren,
    • komplexe Zusammenhänge zu überdecken.

    Resümee

    Die 70 %-Rente der AfD ist:

    • ein starkes politisches Signal,
    • aber kein durchgerechnetes Konzept.

    👉 Am Ende gilt: Ohne Finanzierung bleibt jede Zahl nur ein Versprechen.

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    #Rente #AfDkritik #Rentenlüge #Finanzen #Altersarmut

  • 70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

    70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die AfD verspricht eine Rente von 70 % des Einkommens.

    Klingt nach Sicherheit. Klingt nach Gerechtigkeit. Klingt nach einem einfachen politischen Versprechen.

    Ist es aber nicht – zumindest nicht so, wie viele Menschen es verstehen.

    Der entscheidende Trick

    Die Zahl „70 %“ wirkt so, als würde diese Rente direkt aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.

    Genau das ist der große Denkfehler.

    Denn das heutige Rentenniveau in Deutschland liegt deutlich darunter. Eine gesetzliche Rente von 70 % wäre nur mit massiven zusätzlichen Einnahmen möglich. Die gesetzlichen Beiträge müssten hierzu um über 100 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen.

    Was wirklich gemeint sein kann

    Realistisch wären 70 % nur als Gesamtversorgung denkbar:

    • gesetzliche Rente,
    • betriebliche Altersversorgung,
    • private Vorsorge.

    Doch genau diese Unterscheidung wird politisch oft nicht sauber erklärt.

    Und die AfD kann natürlich ganz einfach von 70% Gesamtversorgung sprechen. Letztendlich sind da dann auch eine Privatvorsorge enthalten, die sozial Schwächere überhaupt nicht aufbauen können.

    Sozial Schwache werden weiter belastet und Arbeitgeber sogar weniger beteiligt.

    AfD-Rente ist letztendlich CDU-Hardcore!

    Der eigentliche Trick

    Viele Menschen hören: „Ich bekomme 70 % Rente.“

    Gemeint sein kann aber nur: 70 % als theoretische Gesamtversorgung aus mehreren Quellen.

    Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Und die AfD geht noch einen Schritt weiter. Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung, sondern vom Staat gezahlt werden.

    Damit könnten diese Leistungen aber relativ schnell entfallen.

    Besser ist, wenn der Bund diese versicherungsfremden Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt.

    Dadurch besteht eine höhere Garantie, wobei der Bundeszuschuss trotzdem erhöht werden müsste!

    Resümee

    Die 70 %-Aussage der AfD ist politisch geschickt, aber fachlich unscharf.

    Wer den Eindruck erweckt, die gesetzliche Rente allein könne 70 % liefern, spielt mit falschen Erwartungen.

    Ohne klare Finanzierung bleibt die Zahl vor allem eines:

    Ein großes Versprechen – aber kein belastbares Rentenkonzept.

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    #Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland

  • Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
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    Frankreich verfügt über ein komplexes, aber leistungsstarkes Rentensystem. Anders als in Deutschland basiert es auf einer mehrstufigen gesetzlichen Rente: Grundrente plus verpflichtende Zusatzsysteme.

    Funktionsprinzip

    Grundrente (régime de base) im Umlageverfahren,
    Pflicht-Zusatzrenten, zum Beispiel AGIRC-ARRCO,
    Punktesystem in den Zusatzrenten.

    Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente ist breiter aufgestellt als in Deutschland.

    Beitragssätze

    Frankreich:
    Arbeitgeber: ca. 20 bis 25 Prozent,
    Arbeitnehmer: ca. 14 bis 17 Prozent,
    Staat: erhebliche Zuschüsse.

    Die Gesamtbelastung liegt häufig bei über 30 Prozent des Einkommens.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent,
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent.

    Rentenhöhe

    Frankreich:
    Durchschnitt: ca. 1.400 € bis 1.700 € brutto monatlich,
    vollständige Erwerbsbiografie: oft 1.800 € bis 2.500 €.

    Deutschland:
    Durchschnitt: ca. 1.050 € bis 1.200 € brutto monatlich,
    45 Jahre Eckrentner: ca. 1.835 €.

    Das Ergebnis: Frankreich liegt im Schnitt deutlich höher.

    Rentenbeginn und Absicherung

    Regelalter in Frankreich: ca. 64 Jahre,
    Vollrente abhängig von Beitragsdauer,
    Abschläge bei früherem Rentenbeginn.

    Bei Erwerbsminderung gibt es die Invaliditätsrente („pension d’invalidité“), abhängig vom Grad der Einschränkung.

    Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt über die Witwenrente („pension de réversion“), ist aber einkommensabhängig und teils restriktiver.

    Resümee

    Frankreich setzt auf eine starke gesetzliche Altersvorsorge mit integrierten Zusatzsystemen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Beiträge und verpflichtende Zusatzsysteme führen zu höheren Rentenleistungen.

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    #Frankreich #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

    Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

    Warum das System breiter finanziert ist und höhere Renten ermöglicht!

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    Werner Hoffmann.

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    Die Niederlande gelten als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in einzelnen Beitragssätzen – sondern in der Struktur der Finanzierung und der Kombination der Systeme.

    Grundprinzip

    Niederlande:
    staatliche Basisrente (AOW), steuer- und abgabenfinanziert, ergänzt durch nahezu flächendeckende Betriebsrenten.

    Deutschland:
    umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark abhängig von individueller Erwerbsbiografie.

    Ergebnis: In den Niederlanden ist die Grundversorgung breiter abgesichert.

    Höhe der gesetzlichen Basisrente (AOW)

    Die AOW ist eine feste Grundrente:

    Alleinstehende: ca. 1.350 € – 1.450 €,
    Verheiratete pro Person: ca. 950 € – 1.050 €.

    Wichtig: Die AOW ist unabhängig vom Einkommen, setzt für die volle Leistung 50 Jahre Aufenthalt voraus und wird sonst anteilig gekürzt.

    Die AOW ist nur die Basis – nicht die gesamte Rente.

    Wer in NL nur die gesetzliche Rente (AOW) erhält, ist faktisch ein Sozialfall, da davon noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern abgehen.

    Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

    Niederlande (AOW):
    Arbeitnehmer: ca. 17,9 %, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von rund 38.441 €.
    Arbeitgeber: kein direkter Anteil.
    Der Staat beteiligt sich erheblich.

    Die Arbeitnehmerbelastung ist dadurch gedeckelt.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 %, Arbeitnehmer: 9,3 %.

    Der entscheidende Unterschied: die 2. Säule

    Niederlande:
    nahezu flächendeckende Betriebsrenten, häufig verpflichtend, Arbeitgeber zahlen etwa 2/3 der Beiträge, Arbeitnehmer nur rund 1/3.

    Deutschland:
    freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

    Ergebnis: In den Niederlanden ist die bAV eine echte Arbeitgeberleistung.

    Resümee

    Die Niederlande zeigen, wie ein stabiles System funktioniert: feste Grundrente für alle, gedeckelte Arbeitnehmerbelastung und starke Arbeitgeberbeteiligung in der zweiten Säule.

    Die zentrale Erkenntnis: Nicht die Höhe einzelner Beiträge entscheidet – sondern wie die Last zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat verteilt wird.

    Hauptkritikpunkt ist und bleibt trotzdem: KEIN ARBEITGEBERANTEIL zur Basisrente.

    Innerhalb von Europa ein Ausnahmefall, der nur dann funktioniert, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

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    #Rente #Niederlande #Deutschland #Altersvorsorge #Europa