Schlagwort: Altersvorsorge

  • 44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung?

    44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG) und Prozessbevollmächtigter.

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    Viele Rentner gehen davon aus, dass sie keine Grundsicherung erhalten können, sobald sie über ein größeres Vermögen verfügen. Doch diese Annahme ist häufig falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst bei einem Vermögen von mehreren zehntausend Euro ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen.

    Besonders deutlich wird dies durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Mit Urteil vom 19.12.2024 (Az. B 8 SO 4/24 R) bestätigte das Gericht die Vorentscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17.11.2022 (Az. L 7 SO 1468/22).

    Die Kernaussage: Während der Corona-Sonderregelungen nach § 141 SGB XII kann auch bei einem Vermögen von rund 44.500 Euro ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen, wenn dieses Vermögen nicht als „erheblich“ einzustufen ist.

    Das Urteil zeigt, dass die Frage eines Leistungsanspruchs nicht allein von der Höhe des Vermögens abhängt. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.

    Grundsicherung soll Menschen helfen, deren Einkommen und Rente nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Dabei spielen nicht nur Rentenhöhe und Vermögen eine Rolle, sondern auch Wohnkosten, persönliche Lebensverhältnisse und mögliche Freibeträge.

    Viele Betroffene stellen jedoch keinen Antrag, weil sie irrtümlich davon ausgehen, ohnehin keinen Anspruch zu haben. Gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten kann sich eine Prüfung jedoch lohnen.

    Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Kinder und Eltern werden grundsätzlich erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Einkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien besteht daher keine finanzielle Belastung.

    Neben der Grundsicherung gibt es weitere Sozialleistungen, die für Rentner infrage kommen können. Dazu zählen beispielsweise Wohngeld, Pflegeleistungen oder andere sozialrechtliche Ansprüche. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis häufig übersehen.

    Hilfreich kann deshalb eine Erstberatung bei einem unabhängigen Rentenberater sein. Dabei lassen sich nicht nur mögliche Ansprüche auf Grundsicherung prüfen, sondern auch weitere Leistungen erkennen, die die finanzielle Situation im Ruhestand verbessern können.

    Das BSG-Urteil macht deutlich: Wer über Vermögen verfügt, sollte einen Anspruch auf Grundsicherung nicht vorschnell ausschließen. Eine individuelle Prüfung kann sich lohnen.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

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    #Rentner
    #Sozialrecht
    #Altersarmut

  • 28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

    28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).
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    Viele pflegende Angehörige gehen davon aus, dass ihr Einsatz automatisch bei der späteren Rente berücksichtigt wird. Doch die Realität sieht oft anders aus. Wer Angehörige pflegt, sollte die rentenrechtlichen Voraussetzungen genau kennen, um keine wertvollen Rentenansprüche zu verlieren.

    Grundsätzlich können pflegende Angehörige Rentenpunkte erhalten, wenn sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst und auf mindestens zwei Tage verteilt wird.

    Außerdem darf die Pflegeperson nebenbei grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

    Genau an dieser 30-Stunden-Grenze scheitern jedoch immer wieder Betroffene. Vielen ist nicht bewusst, dass dabei nicht nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entscheidend sein kann. Maßgeblich kann vielmehr die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit sein.

    Ein aktueller Gerichtsfall zeigt die Problematik deutlich: Ein Vater pflegte seinen Sohn rund 28 Stunden pro Woche. Gleichzeitig bestand jedoch ein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden.

    Obwohl der Mann krankgeschrieben war und Krankengeld bezog, wurden die Pflegezeiten nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt. Ausschlaggebend war die vereinbarte Arbeitszeit.

    Für pflegende Angehörige kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Denn unter den richtigen Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Fehlt diese Anerkennung über mehrere Jahre, können später spürbare Rentenansprüche verloren gehen.

    Deshalb sollte jeder, der Angehörige pflegt, frühzeitig prüfen:

    Welcher Pflegegrad liegt vor?

    Werden die erforderlichen Pflegezeiten erreicht?

    Ist die Pflegekasse über die Pflegetätigkeit informiert?

    Liegt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich unter 30 Wochenstunden?

    Sind die Pflegezeiten im Rentenkonto erfasst?

    Gerade bei langfristiger Pflege kann eine rechtzeitige Überprüfung viel Geld wert sein. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Pflegezeiten nicht korrekt gemeldet oder rentenrechtliche Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.

    Eine unabhängige rentenrechtliche Beratung kann helfen, Ansprüche zu sichern, Fehler zu vermeiden und spätere Rentenverluste zu verhindern.

    #Pflege #Rente #PflegendeAngehörige #Rentenpunkte #Rentenberatung

  • Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

    Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
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    Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Wirtschaftsexperten suchen angesichts des demografischen Wandels nach Wegen, die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern.

    Im Mittelpunkt steht ein Modell, das bereits in Österreich angewendet wird. Dort werden laufende Renten und Pensionen grundsätzlich an die Inflation angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Steigen die Preise, steigen auch die Renten entsprechend.

    In Deutschland erfolgt die Rentenanpassung dagegen überwiegend auf Grundlage der Lohnentwicklung. Entwickeln sich die Löhne stärker als die Inflation, profitieren auch Rentner von höheren Anpassungen.

    Wichtig ist jedoch: Österreich unterscheidet sich nicht nur bei der Rentenanpassung. Auch die Finanzierung ist anders. Der Arbeitgeberbeitrag liegt dort höher als der Beitragsanteil des Arbeitnehmers. Zudem sind Selbstständige grundsätzlich pflichtversichert.

    Auch Beamte werden in Österreich in die Alterssicherungssysteme einbezogen. Damit ruht die Finanzierung auf einer deutlich breiteren Basis als in Deutschland.

    Wer Österreich als Vorbild nennt, darf deshalb nicht nur einzelne Punkte herausgreifen. Dann muss auch über höhere Arbeitgeberbeiträge, die Beitragspflicht von Selbstständigen und die Einbeziehung der Beamten gesprochen werden.

    Die eigentliche Herausforderung bleibt der demografische Wandel. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

    Ob Deutschland tatsächlich Elemente des österreichischen Modells übernimmt, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente wird weiter an Bedeutung gewinnen.

    Erfolgreiche Rentensysteme beruhen meist auf mehreren Bausteinen – nicht auf einer einzigen Stellschraube.

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    #Rentenvergleich

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    #Rentenvergleich #Europa

  • Renten-Skandal: Tausende Selbstständige müssten zahlen – doch Beiträge bleiben oft aus

    Renten-Skandal: Tausende Selbstständige müssten zahlen – doch Beiträge bleiben oft aus

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
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    Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung steht seit Jahren unter Druck. Umso brisanter ist ein Problem, das der Bundesrechnungshof erneut kritisiert: Viele Selbstständige, die eigentlich rentenversicherungspflichtig wären, zahlen offenbar keine Beiträge – und das teilweise über Jahre hinweg.

    Dabei gilt häufig die Annahme, Selbstständige seien grundsätzlich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Das stimmt jedoch nicht. Für verschiedene Berufsgruppen besteht bereits heute eine Versicherungspflicht. Dazu gehören unter anderem bestimmte Lehrer, Erzieher, Pflegekräfte, Hebammen, Handwerker, Künstler sowie Selbstständige, die dauerhaft im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

    Bundesrechnungshof sieht Handlungsbedarf

    Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes werden zahlreiche versicherungspflichtige Selbstständige gar nicht erfasst. Dadurch entgehen der Rentenversicherung Beiträge, obwohl eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung besteht.

    Die Deutsche Rentenversicherung weist seit Jahren darauf hin, dass viele Betroffene ihre Versicherungspflicht gar nicht kennen oder ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Das führt dazu, dass bestehende gesetzliche Regelungen nur unvollständig umgesetzt werden.

    Deutschland ist eher die Ausnahme

    In der öffentlichen Debatte entsteht oft der Eindruck, eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige sei etwas Ungewöhnliches. Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall.

    In vielen europäischen Ländern sind Selbstständige bereits verpflichtend in die staatliche Altersvorsorge eingebunden. Das gilt für die große Mehrheit der EU-Staaten. Ausnahmen bestehen häufig nur für sehr kleine Nebentätigkeiten oder geringfügige selbstständige Einkünfte.

    Wer beispielsweise in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien oder den Niederlanden selbstständig tätig ist, muss grundsätzlich Beiträge zur Alterssicherung leisten. Deutschland gehört damit zu den Ländern, die vielen Selbstständigen noch vergleichsweise große Freiheiten bei der Altersvorsorge lassen.

    Warum das auch die Betroffenen selbst trifft

    Die Diskussion wird oft so geführt, als gehe es nur um fehlende Einnahmen für die Rentenkasse. Tatsächlich betrifft das Problem aber auch die Selbstständigen selbst.

    Wer über Jahrzehnte keine ausreichende Altersvorsorge aufbaut, riskiert später eine deutlich niedrigere Rente oder sogar den Bezug von Grundsicherung im Alter. Besonders Solo-Selbstständige gelten seit Jahren als eine Gruppe mit erhöhtem Risiko für Altersarmut.

    Kommt bald eine allgemeine Versicherungspflicht?

    Seit Jahren wird darüber diskutiert, künftig alle neuen Selbstständigen in ein verpflichtendes Alterssicherungssystem einzubeziehen. Ziel wäre es, Versorgungslücken zu vermeiden und Altersarmut vorzubeugen.

    Die aktuelle Debatte zeigt vor allem eines: Bevor ständig über höhere Beiträge, längere Lebensarbeitszeiten oder zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer diskutiert wird, sollte zunächst sichergestellt werden, dass bestehende gesetzliche Pflichten konsequent umgesetzt werden.

    Denn wer versicherungspflichtig ist, sollte auch tatsächlich Beiträge zahlen – im Interesse der Rentenkasse, aber vor allem im eigenen Interesse für eine abgesicherte Altersvorsorge.


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    #Rente
    #Selbstständige
    #Rentenversicherung
    #Altersvorsorge
    #Sozialversicherung

  • Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

    Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –
    https://www.Renten-Experte.de

    Warum sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich höher als in der Schweiz?

    Der Hauptunterschied liegt vor allem bei:

    • der Versicherungspflicht,
    • der Beitragsbemessungsgrenze,
    • und der Finanzierungsbasis.

    Deutschland: Hohe Beiträge – aber begrenzte Einnahmen

    In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %.

    Gleichzeitig gibt es:

    • eine Beitragsbemessungsgrenze von rund 101.400 € jährlich,
    • zahlreiche Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
    • Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • eigene Versorgungssysteme vieler Freiberufler.

    Dadurch werden hohe Einkommen oft gar nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

    Schweiz: Breitere Finanzierung – niedrigerer Beitragssatz

    Die Schweizer AHV funktioniert deutlich breiter:

    • nahezu alle Erwerbstätigen sind versichert,
    • auch Selbstständige,
    • Beiträge werden grundsätzlich auf das gesamte Einkommen erhoben,
    • eine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze existiert praktisch nicht.

    Der Beitragssatz liegt deshalb nur bei rund 10,6 %.

    Besonders interessant:

    Auch Nichterwerbstätige müssen in der Schweiz häufig AHV-Beiträge zahlen, z. B.:

    • vermögende Privatpersonen,
    • Frühpensionäre,
    • Personen mit hohen Kapitalerträgen,
    • Personen mit größeren Vermögen.

    Die Beiträge orientieren sich teilweise auch am Vermögen und an Renteneinkünften.

    Was würde das in Deutschland verändern?

    Würde Deutschland das Schweizer Modell übernehmen, müssten zusätzlich einzahlen:

    • Beamte,
    • Abgeordnete,
    • Selbstständige,
    • Freiberufler,
    • Spitzenverdiener ohne BBG-Begrenzung.

    Dadurch würde die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung massiv steigen.

    Viele Experten gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz langfristig auf etwa 10,5 bis 12 % sinken könnte — oder alternativ höhere Renten finanzierbar wären.

    Resümee

    Normale Arbeitnehmer würden vermutlich erheblich entlastet.

    Eine Senkung des Beitragssatzes von 18,6 % auf beispielsweise 11 % entspräche einer Reduzierung um 7,6 Prozentpunkte.

    Bei einem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt von rund 51.904 € ergäbe dies rechnerisch eine Entlastung von etwa 3.944 € jährlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

    #Rente #Schweiz #AHV #Rentenversicherung #Sozialabgaben

  • Teil 24a: Gesetzliche Rente in Kroatien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 24a: Gesetzliche Rente in Kroatien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Kroatien besitzt ein staatlich geprägtes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und verpflichtender Kapitaldeckung. Neben der staatlichen Altersversorgung existiert eine kapitalgedeckte „2. Säule“.

    Pflichtversicherung

    Kroatien:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige weitgehend eingebunden,
    – Beamte eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In Kroatien sind mehr Berufsgruppen gesetzlich abgesichert.

    Wartezeit

    Kroatien:
    – Mindestversicherungszeit grundsätzlich ca. 15 Versicherungsjahre,
    – höhere Renten erst nach längeren Versicherungszeiten.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird über Pflichtbeiträge und Kapitaldeckung finanziert.

    Kroatien:
    – Arbeitnehmer zahlen insgesamt ca. 20 % Rentenbeiträge,
    – davon ca. 15 % in die staatliche Umlagerente („1. Säule“),
    – zusätzlich ca. 5 % verpflichtend in die kapitalgedeckte „2. Säule“,
    Arbeitgeber zahlen überwiegend Krankenversicherungs- und andere Sozialbeiträge, jedoch praktisch keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge.

    👉 Die Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung liegt damit überwiegend beim Arbeitnehmer.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland setzt überwiegend auf das klassische Umlageverfahren.

    Staatliche Zuschüsse

    Kroatien stabilisiert die gesetzliche Rente zusätzlich regelmäßig über den Staatshaushalt.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Kroatien:
    – Durchschnittsverdienst ca. 1700 bis 2100 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 550 bis 800 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    Resümee

    Kroatien kombiniert Umlagerente, Kapitaldeckung und staatliche Zuschüsse.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Auch kleinere europäische Staaten setzen teilweise stärker auf verpflichtende Kapitaldeckung als Deutschland.

    #Kroatien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 20a: Gesetzliche Rente in Rumänien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 20a: Gesetzliche Rente in Rumänien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
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    Rumänien besitzt ein stark staatlich geprägtes Rentensystem. Die gesetzliche Altersversorgung basiert überwiegend auf einer staatlichen Umlagerente. Zusätzlich greift der Staat mit Zuschüssen und Sonderregelungen ein.

    Pflichtversicherung

    Rumänien:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige teilweise eingebunden,
    – Beamte überwiegend eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In Rumänien sind mehr Berufsgruppen staatlich abgesichert.

    Wartezeit

    Rumänien:
    – reguläre Altersrente grundsätzlich ab ca. 15 Versicherungsjahren,
    – höhere Renten erst nach längeren Versicherungszeiten.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird über Pflichtbeiträge und massive Staatszuschüsse finanziert.

    Rumänien:
    – Arbeitgeber ca. 2,25 %,
    – Arbeitnehmer ca. 25 % Sozialbeitrag.

    👉 In Rumänien tragen Arbeitnehmer einen deutlich höheren Anteil der Finanzierung.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland finanziert die gesetzliche Rentenversicherung exakt 50:50.

    Staatliche Zuschüsse

    Rumänien stützt allerdings massiv das Rentensystem zusätzlich durch:

    • staatliche Zuschüsse,
    • Pensii speciale (Sonderpensionen),
    • den kapitalgedeckten Zusatzbaustein Pilonul II.

    👉 Beim „Pilonul II“ fließt ein Teil der Beiträge zusätzlich in private Kapitalanlagen.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Rumänien:
    – Durchschnittsverdienst ca. 1400 bis 1700 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 450 bis 650 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    Resümee

    Rumänien setzt stärker auf staatliche Eingriffe, Zuschüsse und Pflichtversicherung.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Europäische Rentensysteme unterscheiden sich massiv bei Finanzierung, Staatszuschüssen und Kapitaldeckung.

    #Rumänien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 19a: Gesetzliche Rente in Ungarn – Vergleich mit Deutschland

    Teil 19a: Gesetzliche Rente in Ungarn – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

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    Ungarn besitzt ein stärker staatlich geprägtes Rentensystem als Deutschland. Die gesetzliche Altersversorgung basiert überwiegend auf einer staatlichen Umlagerente. Private Vorsorge existiert zusätzlich, spielt aber eine geringere Rolle als in vielen westlichen Staaten.

    Pflichtversicherung

    Ungarn:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige eingebunden,
    – Beamte eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In Ungarn sind mehr Berufsgruppen staatlich abgesichert.

    Wartezeit

    Ungarn:
    – reguläre Altersrente grundsätzlich ab 20 Versicherungsjahren,
    – teilweise Ansprüche bereits ab 15 Versicherungsjahren möglich.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    👉 Ungarn verlangt für eine volle Altersrente deutlich längere Mindestversicherungszeiten als Deutschland.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird überwiegend über Pflichtbeiträge finanziert.

    Ungarn:
    – Arbeitgeber ca. 13 %,
    – Arbeitnehmer ca. 10 %.

    👉 Auch in Ungarn trägt der Arbeitgeber einen hohen Anteil der Finanzierung.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland finanziert die gesetzliche Rentenversicherung exakt 50:50.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Ungarn:
    👉 Hohe Einkommen werden stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung herangezogen als in Deutschland.

    Deutschland:
    – BBG 2026 West ca. 8050 € brutto monatlich.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Ungarn:
    – Durchschnittsverdienst ca. 1600 bis 1900 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 550 bis 750 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    Resümee

    Ungarn setzt stärker auf staatliche Absicherung und breite Pflichtversicherung.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Auch in osteuropäischen Staaten werden mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Altersversorgung eingebunden als in Deutschland.

    #Ungarn #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 13a: Gesetzliche Rente in Litauen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 13a: Gesetzliche Rente in Litauen – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) -.

    Litauen besitzt ein beitragsorientiertes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und zusätzlicher Kapitaldeckung. Mehrere Reformen sollen die langfristige Stabilität sichern.

    Funktionsprinzip

    Litauen:
    Umlagerente plus Kapitaldeckung, Rentenhöhe abhängig von Beiträgen und Versicherungszeit.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Pflichtversicherung

    Litauen:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige teilweise integriert, Beamte im staatlichen System eingebunden.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Beitragsbeteiligung

    Litauen:
    Gesamtbeitrag ca. 30 %, Arbeitgeber tragen rund 65 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    BBG und Einkommen

    Litauen:
    Beitragsbemessungsgrenze ca. 114.000 € jährlich, Durchschnittsverdienst ca. 2.000 € – 2.200 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich, Durchschnittsverdienst ca. 4.300 € – 4.500 € brutto monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Litauen:
    Mindestversicherungszeit ca. 15 Jahre, Regelalter Richtung 65 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, Regelalter Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Litauen:
    durchschnittliche Altersrente ca. 650 € – 750 € brutto monatlich, wobei die Lebenshaltungskosten in Litauen wesentlich niedriger sind, als in Deutschland.

    Deutschland:
    durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Resümee

    Litauen setzt stärker auf die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung.

    Die zentrale Erkenntnis: Kapitalgedeckte Elemente gewinnen in vielen europäischen Rentensystemen zunehmend an Bedeutung.

    www.Renten-Experte.de

    —-

    https://Rentenberater.blog

    ——

    Kontakt über WhatsApp:

    WhatsApp-Anfrage an Werner Hoffmann senden über WhatsAPP-Nr. +49 7156 34354

    #Litauen #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Dänemark besitzt eines der stabilsten Alterssicherungssysteme Europas. Die gesetzliche Grundrente wird überwiegend aus Steuern finanziert und zusätzlich durch starke Betriebsrenten ergänzt. Dadurch erreichen viele Rentner ein deutlich höheres Gesamtniveau als in Deutschland.

    Funktionsprinzip

    Dänemark:
    Steuerfinanzierte Grundrente („Folkepension“) plus verpflichtende Zusatzvorsorge und starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung mit Entgeltpunkten.

    Dänemark kombiniert staatliche Basisabsicherung mit kapitalgedeckter Zusatzvorsorge.

    Pflichtversicherung

    Dänemark:
    Nahezu gesamte Bevölkerung einbezogen, Arbeitnehmer und Selbstständige abgesichert, Beamte im staatlichen System integriert.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Dänemark besitzt dadurch eine breitere Absicherungsbasis.

    Finanzierung

    Dänemark:
    Grundrente überwiegend steuerfinanziert, zusätzlicher Arbeitsmarktbeitrag („AM-bidrag“) ca. 8 %, starke verpflichtende Betriebsrenten.

    Typische Betriebsrentenbeiträge :

    • insgesamt häufig 12–18 %,
    • Arbeitgeber oft ca. 2/3
    • Arbeitnehmer ca. 1/3.

    Arbeitgeberbeteiligung somit 66,67%.

    Deutschland:
    Gesetzliche Rentenversicherung insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Arbeitgeber beteiligen sich in Dänemark besonders stark an der Zusatzvorsorge.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Dänemark:
    Keine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze bei der Grundrente.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Dänemark:
    Regelalter derzeit ca. 67 Jahre, automatische Anpassung an die Lebenserwartung.

    Deutschland:
    Regelalter ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Dänemark:
    Staatliche Grundrente häufig ca. 1.500 € – 2.000 € monatlich, zusätzlich starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Dänemark erreicht durch die Kombination mehrerer Systeme häufig höhere Gesamtrenten.

    Resümee

    Dänemark zeigt ein breit finanziertes Alterssicherungssystem mit starker staatlicher Grundabsicherung und verpflichtender Zusatzvorsorge.

    Die zentrale Erkenntnis:
    Die Kombination aus steuerfinanzierter Grundrente und starken Betriebsrenten stabilisiert das Gesamtsystem langfristig.

    #Dänemark #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich