Monat: Juni 2026

  • Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

    Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG).

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    Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.

    Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?

    Warum gibt es die Lebendbescheinigung?

    Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.

    Das Problem: Der Brief kommt nicht an

    Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.

    Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.

    Was sollten Betroffene tun?

    Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:

    • Name
    • Geburtsdatum
    • Rentenversicherungsnummer
    • aktuelle Anschrift
    • Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind

    Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.

    Wird die Rente endgültig gestrichen?

    Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.

    Unterstützung durch Rentenberater

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

    Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.

    Wichtige Kontaktadressen

    Deutsche Rentenversicherung Bund
    10704 Berlin, Deutschland
    Telefon: +49 30 865-0
    E-Mail: drv@drv-bund.de

    Deutsche Post AG – Renten Service
    13496 Berlin, Deutschland
    Telefon: +49 221 5692-777
    E-Mail: w.ausland@deutschepost.de

    Bei jeder Anfrage sollten die Rentenversicherungsnummer, der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift angegeben werden.

    #Auslandsrente #DeutscheRentenversicherung #Lebendbescheinigung #RentnerUSA #Rentenberatung

  • 44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung?

    44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG) und Prozessbevollmächtigter.

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    Viele Rentner gehen davon aus, dass sie keine Grundsicherung erhalten können, sobald sie über ein größeres Vermögen verfügen. Doch diese Annahme ist häufig falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst bei einem Vermögen von mehreren zehntausend Euro ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen.

    Besonders deutlich wird dies durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Mit Urteil vom 19.12.2024 (Az. B 8 SO 4/24 R) bestätigte das Gericht die Vorentscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17.11.2022 (Az. L 7 SO 1468/22).

    Die Kernaussage: Während der Corona-Sonderregelungen nach § 141 SGB XII kann auch bei einem Vermögen von rund 44.500 Euro ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen, wenn dieses Vermögen nicht als „erheblich“ einzustufen ist.

    Das Urteil zeigt, dass die Frage eines Leistungsanspruchs nicht allein von der Höhe des Vermögens abhängt. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.

    Grundsicherung soll Menschen helfen, deren Einkommen und Rente nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Dabei spielen nicht nur Rentenhöhe und Vermögen eine Rolle, sondern auch Wohnkosten, persönliche Lebensverhältnisse und mögliche Freibeträge.

    Viele Betroffene stellen jedoch keinen Antrag, weil sie irrtümlich davon ausgehen, ohnehin keinen Anspruch zu haben. Gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten kann sich eine Prüfung jedoch lohnen.

    Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Kinder und Eltern werden grundsätzlich erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Einkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien besteht daher keine finanzielle Belastung.

    Neben der Grundsicherung gibt es weitere Sozialleistungen, die für Rentner infrage kommen können. Dazu zählen beispielsweise Wohngeld, Pflegeleistungen oder andere sozialrechtliche Ansprüche. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis häufig übersehen.

    Hilfreich kann deshalb eine Erstberatung bei einem unabhängigen Rentenberater sein. Dabei lassen sich nicht nur mögliche Ansprüche auf Grundsicherung prüfen, sondern auch weitere Leistungen erkennen, die die finanzielle Situation im Ruhestand verbessern können.

    Das BSG-Urteil macht deutlich: Wer über Vermögen verfügt, sollte einen Anspruch auf Grundsicherung nicht vorschnell ausschließen. Eine individuelle Prüfung kann sich lohnen.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

    #Grundsicherung
    #Rente
    #Rentner
    #Sozialrecht
    #Altersarmut

  • Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

    Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).
    www.Renten-experte.de

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    rechtzeitig geplant wird.

    Altersteilzeit ist nicht nur ein Vorteil für ältere Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können erheblich profitieren, wenn der Übergang in den Ruhestand

    Ö KK

    Ein wichtiger Vorteil ist die Personalplanung. Unternehmen wissen frühzeitig, wann erfahrene Mitarbeiter ausscheiden. Dadurch können Nachfolger eingearbeitet und Wissen gezielt weitergegeben werden.

    Gerade das Blockmodell bietet Arbeitgebern Planungssicherheit. In der Arbeitsphase bleibt der Arbeitnehmer zunächst voll im Einsatz. In der Freistellungsphase kann die Stelle dann geordnet neu besetzt werden.

    Auch sozialverträglicher Personalabbau kann über Altersteilzeit gelingen. Kündigungen lassen sich vermeiden, das Betriebsklima bleibt stabiler und ältere Beschäftigte erhalten eine faire Perspektive.

    Wichtig ist jedoch: Altersteilzeit muss sauber geplant werden. Für Arbeitnehmer geht es um Rente, Steuern, Krankenversicherung, betriebliche Altersversorgung und mögliche Versorgungslücken.

    Hier können unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz helfen. Sie klären Arbeitnehmer über Rentenfolgen auf, prüfen Gestaltungen bei der bAV, erklären steuerliche Auswirkungen und zeigen mögliche Lösungswege.

    Fazit: Altersteilzeit kann eine echte Win-win-Lösung sein. Arbeitgeber gewinnen Planungssicherheit, sichern Wissenstransfer und handeln sozial verantwortlich. Arbeitnehmer erhalten einen geregelten Übergang in den Ruhestand – wenn die Beratung stimmt.

    Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH.
    Werner Hoffmann

    #Altersteilzeit #Rente #Arbeitgeber #Rentenberatung #Betriebsrente

  • 28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

    28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).
    www.Renten-experte.de

    Viele pflegende Angehörige gehen davon aus, dass ihr Einsatz automatisch bei der späteren Rente berücksichtigt wird. Doch die Realität sieht oft anders aus. Wer Angehörige pflegt, sollte die rentenrechtlichen Voraussetzungen genau kennen, um keine wertvollen Rentenansprüche zu verlieren.

    Grundsätzlich können pflegende Angehörige Rentenpunkte erhalten, wenn sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst und auf mindestens zwei Tage verteilt wird.

    Außerdem darf die Pflegeperson nebenbei grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

    Genau an dieser 30-Stunden-Grenze scheitern jedoch immer wieder Betroffene. Vielen ist nicht bewusst, dass dabei nicht nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entscheidend sein kann. Maßgeblich kann vielmehr die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit sein.

    Ein aktueller Gerichtsfall zeigt die Problematik deutlich: Ein Vater pflegte seinen Sohn rund 28 Stunden pro Woche. Gleichzeitig bestand jedoch ein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden.

    Obwohl der Mann krankgeschrieben war und Krankengeld bezog, wurden die Pflegezeiten nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt. Ausschlaggebend war die vereinbarte Arbeitszeit.

    Für pflegende Angehörige kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Denn unter den richtigen Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Fehlt diese Anerkennung über mehrere Jahre, können später spürbare Rentenansprüche verloren gehen.

    Deshalb sollte jeder, der Angehörige pflegt, frühzeitig prüfen:

    Welcher Pflegegrad liegt vor?

    Werden die erforderlichen Pflegezeiten erreicht?

    Ist die Pflegekasse über die Pflegetätigkeit informiert?

    Liegt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich unter 30 Wochenstunden?

    Sind die Pflegezeiten im Rentenkonto erfasst?

    Gerade bei langfristiger Pflege kann eine rechtzeitige Überprüfung viel Geld wert sein. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Pflegezeiten nicht korrekt gemeldet oder rentenrechtliche Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.

    Eine unabhängige rentenrechtliche Beratung kann helfen, Ansprüche zu sichern, Fehler zu vermeiden und spätere Rentenverluste zu verhindern.

    #Pflege #Rente #PflegendeAngehörige #Rentenpunkte #Rentenberatung

  • Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

    Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).
    www.Renten-experte.de

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    Altersteilzeit ist nicht nur ein Vorteil für ältere Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können erheblich profitieren, wenn der Übergang in den Ruhestand rechtzeitig geplant wird.

    Ein wichtiger Vorteil ist die Personalplanung. Unternehmen wissen frühzeitig, wann erfahrene Mitarbeiter ausscheiden. Dadurch können Nachfolger eingearbeitet und Wissen gezielt weitergegeben werden.

    Gerade das Blockmodell bietet Arbeitgebern Planungssicherheit. In der Arbeitsphase bleibt der Arbeitnehmer zunächst voll im Einsatz. In der Freistellungsphase kann die Stelle dann geordnet neu besetzt werden.

    Auch sozialverträglicher Personalabbau kann über Altersteilzeit gelingen. Kündigungen lassen sich vermeiden, das Betriebsklima bleibt stabiler und ältere Beschäftigte erhalten eine faire Perspektive.

    Wichtig ist jedoch: Altersteilzeit muss sauber geplant werden. Für Arbeitnehmer geht es um Rente, Steuern, Krankenversicherung, betriebliche Altersversorgung und mögliche Versorgungslücken.

    Hier können unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz helfen. Sie klären Arbeitnehmer über Rentenfolgen auf, prüfen Gestaltungen bei der bAV, erklären steuerliche Auswirkungen und zeigen mögliche Lösungswege.

    Fazit: Altersteilzeit kann eine echte Win-win-Lösung sein. Arbeitgeber gewinnen Planungssicherheit, sichern Wissenstransfer und handeln sozial verantwortlich. Arbeitnehmer erhalten einen geregelten Übergang in den Ruhestand – wenn die Beratung stimmt.

    Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH.
    Werner Hoffmann

    #Altersteilzeit #Rente #Arbeitgeber #Rentenberatung #Betriebsrente

  • Altersteilzeit: Wenn der Arbeitgeberzuschuss zur Steuerfalle wird

    Altersteilzeit: Wenn der Arbeitgeberzuschuss zur Steuerfalle wird

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de

    Die Altersteilzeit soll Beschäftigten den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Wer seine Arbeitszeit reduziert, erhält meist nicht nur das anteilige Gehalt, sondern zusätzlich einen Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers.

    Genau hier liegt jedoch eine oft unterschätzte Gefahr: Die Aufstockung kann steuerliche Folgen haben. Zwar sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

    Die Folge kann eine unangenehme Steuernachzahlung sein.

    Besonders kritisch wird es, wenn das Altersteilzeitgehalt zusammen mit der Aufstockung nahe am früheren Nettoeinkommen liegt oder dieses sogar übersteigt. Dann kann aus der vermeintlich guten Vereinbarung eine finanzielle Überraschung werden.

    Auch bei längerer Krankheit drohen Nachteile. Denn Krankengeld richtet sich grundsätzlich nach dem reduzierten sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Die Aufstockung wird dabei meist nicht vollständig berücksichtigt.

    Deshalb sollte niemand eine Altersteilzeitvereinbarung allein nach dem monatlichen Auszahlungsbetrag beurteilen. Entscheidend sind auch Steuerwirkung, Krankengeld, Rentenansprüche und die konkrete Vertragsgestaltung.

    Mein Rat: Vor der Unterschrift unbedingt individuell prüfen lassen. Eine unabhängige Rentenberatung und steuerliche Beratung kann helfen, teure Fehler zu vermeiden.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

    #Altersteilzeit #Rente #Steuern #Rentenberatung #Altersvorsorge

  • Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

    Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
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    Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Wirtschaftsexperten suchen angesichts des demografischen Wandels nach Wegen, die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern.

    Im Mittelpunkt steht ein Modell, das bereits in Österreich angewendet wird. Dort werden laufende Renten und Pensionen grundsätzlich an die Inflation angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Steigen die Preise, steigen auch die Renten entsprechend.

    In Deutschland erfolgt die Rentenanpassung dagegen überwiegend auf Grundlage der Lohnentwicklung. Entwickeln sich die Löhne stärker als die Inflation, profitieren auch Rentner von höheren Anpassungen.

    Wichtig ist jedoch: Österreich unterscheidet sich nicht nur bei der Rentenanpassung. Auch die Finanzierung ist anders. Der Arbeitgeberbeitrag liegt dort höher als der Beitragsanteil des Arbeitnehmers. Zudem sind Selbstständige grundsätzlich pflichtversichert.

    Auch Beamte werden in Österreich in die Alterssicherungssysteme einbezogen. Damit ruht die Finanzierung auf einer deutlich breiteren Basis als in Deutschland.

    Wer Österreich als Vorbild nennt, darf deshalb nicht nur einzelne Punkte herausgreifen. Dann muss auch über höhere Arbeitgeberbeiträge, die Beitragspflicht von Selbstständigen und die Einbeziehung der Beamten gesprochen werden.

    Die eigentliche Herausforderung bleibt der demografische Wandel. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

    Ob Deutschland tatsächlich Elemente des österreichischen Modells übernimmt, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente wird weiter an Bedeutung gewinnen.

    Erfolgreiche Rentensysteme beruhen meist auf mehreren Bausteinen – nicht auf einer einzigen Stellschraube.

    Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)
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    Werner Hoffmann
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    #Rentenvergleich

    #Österreich

    #Rentenvergleich #Europa

  • Wichtiger Renten-Brief: Wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Zahlungsstopp

    Wichtiger Renten-Brief: Wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Zahlungsstopp

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte Werner Hoffmann
    Rentenexperte Werner Hoffmann.

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    Jedes Jahr erhalten viele Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise vom Renten Service der Deutschen Post.

    Für die meisten Rentner in Deutschland ist dies lediglich eine Information über die Rentenanpassung. Für bestimmte Rentenbezieher kann der Brief jedoch deutlich wichtiger sein.

    Besonders betroffen sind Rentner, die ihre deutsche Rente im Ausland beziehen oder in bestimmten Fällen ein ausländisches Bankkonto nutzen. Sie erhalten häufig zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung. Mit diesem Dokument muss nachgewiesen werden, dass der Rentenanspruch weiterhin besteht.

    Warum gibt es die Lebensbescheinigung?

    Die Rentenversicherung soll sicherstellen, dass Rentenzahlungen nicht über den Tod eines Berechtigten hinaus erfolgen. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen ein Lebensnachweis verlangt.

    Wer muss reagieren?

    Wichtig: Rentner, die in Deutschland leben und ihre Rente auf ein deutsches Konto erhalten, müssen normalerweise keine Lebensbescheinigung einreichen. Anders sieht es bei vielen Rentenempfängern im Ausland aus.

    Sie müssen die zugesandte Bescheinigung sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und von einer offiziellen Stelle bestätigen lassen. Anschließend muss das Original fristgerecht zurückgesandt werden.

    Wer darf die Bescheinigung bestätigen?

    Als bestätigende Stellen kommen unter anderem Behörden, Banken, Krankenkassen, Notare, Krankenhäuser, Rentenversicherungsträger, das Rote Kreuz oder deutsche Auslandsvertretungen infrage.

    Was passiert bei Fristversäumnis?

    Wer die Bescheinigung nicht rechtzeitig zurücksendet, erhält zunächst in der Regel eine Erinnerung. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können die Rentenzahlungen eingestellt werden. Deshalb sollte das Schreiben keinesfalls ignoriert werden.

    Mein Tipp als Rentenberater

    Wer eine Lebensbescheinigung erhält, sollte die Angaben sofort prüfen und die notwendigen Schritte zeitnah erledigen. Noch wichtiger ist jedoch die regelmäßige Überprüfung des eigenen Rentenbescheids und der Rentenberechnung. Fehler bei Versicherungszeiten, Zuschlägen oder Rentenarten kommen häufiger vor, als viele glauben.

    Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann helfen, Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    #Rente #DeutscheRentenversicherung #Lebensbescheinigung #Rentner #Rentenberatung

  • Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

    Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Vertreter der CDU und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern angesichts des demografischen Wandels Reformen.

    Im Mittelpunkt stehen längere Lebensarbeitszeiten, weniger Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt sowie ein stärkerer Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

    Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt jedoch: Deutschland diskutiert häufig über die falschen Stellschrauben.

    Während hierzulande oft über Leistungskürzungen, längere Arbeitszeiten oder mehr private Vorsorge gesprochen wird, setzen viele europäische Staaten auf eine breitere Finanzierung ihrer Alterssicherung.

    Arbeitgeber in Österreich leisten höhere Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Deutschland gehört bei der Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zu den Schlusslichtern.

    Besonders auffällig ist zudem, dass in den meisten europäischen Ländern Selbstständige verpflichtend in die Alterssicherung einbezogen sind. Oft gilt dies auch für Beamte. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf mehr Schultern als in Deutschland.

    Ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei bleiben, existiert eine solche Begrenzung in mehreren europäischen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt.

    Teilweise werden sogar weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile zur Finanzierung herangezogen. In der Schweiz müssen Nichterwerbstätige und Personen, die vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, AHV-Beiträge zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Vermögen und Renteneinkünften richtet.

    Dies wird in Deutschland häufig ausgeblendet. Statt über höhere Arbeitgeberbeiträge, eine breitere Finanzierungsbasis oder die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen zu sprechen, konzentriert sich die Debatte oft auf Einschnitte bei der gesetzlichen Rente.

    Die Verantwortung der Altersvorsorge wird stärker auf die Arbeitnehmer verlagert. Wer zusätzlich vorsorgen will oder muss, soll dies dann überwiegend aus dem eigenen Einkommen finanzieren. So will dies die jedenfalls wohl die CDU, FDP, AfD.

    Warum wird in Deutschland kaum darüber diskutiert, die Arbeitgeberbeteiligung und die Finanzierungsbasis der Alterssicherung auf das Niveau vieler europäischer Nachbarländer anzuheben?

    Wer die Rentensysteme Europas objektiv vergleicht, erkennt schnell: Es gibt Alternativen zu Rentenkürzungen und einer stärkeren Belastung der Arbeitnehmer. Vielleicht sollte die politische Debatte genau dort beginnen.

    #Rente #Altersvorsorge #Rentenreform #Europa #SozialeGerechtigkeit

    Weiterführende Artikel zum Thema Rentenvergleiche Deutschland und jeweils andere EU-Länder

    https://rentenberater.blog/tag/vergleich-rente-deutschland-europa/

  • Mit diesen legalen Renten-Tricks können Senioren Tausende Euro mehr erhalten

    Mit diesen legalen Renten-Tricks können Senioren Tausende Euro mehr erhalten

    Ein Beitrag von

    Rentenberater Werner Hoffmann.

    Viele Menschen glauben, dass die Höhe ihrer Rente feststeht und sich nach Rentenbeginn kaum noch beeinflussen lässt. Doch genau das stimmt oft nicht. Wer seine Ansprüche kennt und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt, kann seine Altersbezüge teilweise deutlich verbessern.

    Verschiedene Experten weisen darauf hin, dass viele Rentner und Versicherte bestehende Ansprüche gar nicht kennen.

    Genau deshalb lohnt es sich, mit einem Rentenberater (RDG) frühzeitig zunächst in einer Erstberatung alle Punkte strategisch und im Detail abzuklären.

    Ein wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung des Rentenkontos. Fehlende Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder Beschäftigungszeiten können die spätere Rente dauerhaft mindern.

    Auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten werden häufig unterschätzt. Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben.

    Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilrente. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Kombination von Arbeit und Rentenbezug. Dadurch können zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

    Wer einen vorgezogenen Rentenbeginn plant, sollte prüfen, ob sich Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge lohnen. Bereits ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden.

    Auch ein längerer Verbleib im Berufsleben kann attraktiv sein. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält Zuschläge auf seine spätere Rente und sammelt weitere Entgeltpunkte.

    Nicht vergessen werden sollte die betriebliche Altersversorgung. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der Berechnungen. Fehler bei Betriebsrenten kommen häufiger vor, als viele Betroffene vermuten.

    Besonders wichtig ist außerdem die richtige Rentenstrategie. Sehr oft werden bei der Antragstellung Fehler gemacht oder Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt. Durch bestimmte Maßnahmen kann das anrechenbare Einkommen rechnerisch reduziert, die Einkommensstruktur optimiert oder eine fehlerhafte Rentenberechnung korrigiert werden.

    Fazit: Wer seine Rentenunterlagen regelmäßig kontrolliert, Fristen kennt und rechtzeitig plant, kann oftmals mehrere hundert Euro monatlich mehr erhalten. In vielen Fällen zahlt sich eine frühzeitige unabhängige Beratung aus.

    #Rente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Witwenrente #Betriebsrente