Monat: März 2026

  • Rente vor dem Kollaps? Warum das eigentliche Problem verschwiegen wird!

    Rente vor dem Kollaps? Warum das eigentliche Problem verschwiegen wird!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

    Die Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung wird seit Jahren von einem zentralen Narrativ geprägt:
    Die Kosten explodieren – das System ist nicht mehr finanzierbar.

    Doch genau das stimmt so nicht.

    Aktuelle Analysen zeigen vielmehr:
    Nicht die Kosten sind das Problem – sondern die politische Belastung des Systems.

    Denn die gesetzliche Rentenversicherung ist längst nicht mehr nur ein reines Beitragssystem zur Altersvorsorge.

    Sie wurde über Jahrzehnte hinweg mit zahlreichen zusätzlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben belastet.

    Dazu gehören unter anderem:

    • Berücksichtigungszeiten,
    • Kindererziehungszeiten,
    • Zuschläge zur Grundrente,
    • Entgeltpunkte für politisch Verfolgte der ehemaligen DDR,
    • rückwirkende Kindererziehungszeiten,
    • und viele weitere Leistungen.

    Diese Maßnahmen sind gesellschaftlich gewollt – und oft auch sinnvoll.

    Doch sie haben ein grundlegendes Problem:
    Sie werden überwiegend aus der Rentenkasse finanziert – und nicht vollständig aus Steuermitteln.

    Zwar zahlt der Bund bereits einen Zuschuss in die Rentenversicherung.

    Doch dieser reicht bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten dieser politischen Zusatzleistungen zu decken.

    Gerade politische Akteure – von Populisten bis hin zu sogenannten neoliberalen oder „wirtschaftsliberalen“ Stimmen – stellen den Bundeszuschuss so dar, als müsse er gezahlt werden, weil die Rentenversicherung angeblich pleite wäre.
    Das ist jedoch in keinster Weise der Fall.

    Das Ergebnis:

    • Die Rentenkasse wird strukturell belastet,
    • Beitragszahler tragen indirekt politische Entscheidungen,
    • die Diskussion über „zu hohe Kosten“ lenkt vom eigentlichen Problem ab.

    Dabei wäre die Lösung eigentlich klar:

    👉 Der Bundeszuschuss müsste deutlich erhöht werden,
    👉 um die politisch beschlossenen Zusatzleistungen vollständig auszugleichen.

    Denn dann würde sichtbar werden:
    Das Rentensystem selbst ist nicht das Problem – sondern seine politische Überfrachtung.

    Als Rentenberater (RDG) erlebe ich in der Praxis immer wieder, wie stark dieses Missverständnis verbreitet ist.

    Viele Menschen glauben, das System sei grundsätzlich „zu teuer“.

    Doch tatsächlich wird es durch politische Entscheidungen belastet, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind.

    Das führt zu Unsicherheit – und zu falschen Schlussfolgerungen.

    Deshalb ist es wichtig, die Dinge klar zu benennen:

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist stabiler als ihr Ruf – aber sie wird politisch überstrapaziert.

    #Rente #Rentenversicherung #Politik #Sozialstaat #Altersvorsorge

  • Teil 5 – Selbstständig – und trotzdem rentenversicherungspflichtig? Diese Berufe sind besonders betroffen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.deWerner Hoffmann

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

    Viele glauben:
    Wer selbstständig ist, muss sich um die gesetzliche Rentenversicherung nicht kümmern.

    Das ist ein gefährlicher Irrtum.

    Denn auch echte Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein – und zwar unabhängig davon, ob sie scheinselbstständig sind oder nicht.

    Genau hier liegt eines der größten Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren:

    Selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung eine Tätigkeit als selbstständig einordnet, kann trotzdem eine Versicherungspflicht bestehen.

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    Besonders betroffen sind unter anderem:

    • Lehrer und Dozenten,
    • Erzieher,
    • Pflegepersonen,
    • Hebammen,
    • Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken,
    • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse,
    • Selbstständige mit auf Dauer im Wesentlichen nur einem Auftraggeber.

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    Gerade der letzte Punkt ist hochbrisant.

    Denn wer wirtschaftlich fast nur für einen Auftraggeber tätig ist, kann als sogenannter arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger gelten. Dann besteht trotz Selbstständigkeit Rentenversicherungspflicht.

    Viele Betroffene übersehen das jahrelang.
    Die Folgen können erheblich sein:

    • Nachforderungen von Beiträgen,
    • Säumniszuschläge,
    • finanzielle Belastungen über lange Zeiträume.

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    Wichtig ist daher:
    Es müssen zwei Fragen getrennt geprüft werden:

    • Bin ich selbstständig oder abhängig beschäftigt,
    • bin ich als Selbstständiger trotzdem rentenversicherungspflichtig.

    Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehler.

    Wichtig zu wissen:
    Die rechtliche Bewertung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Lassen Sie nicht nur Ihren Status prüfen, sondern auch Ihre mögliche Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger.

    Nur so erhalten Sie echte Rechtssicherheit.

    Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsnachweise und Unterlagen sauber zu dokumentieren.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:
    👉 www.not-fallordner.de

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    Denn eines ist klar:
    Selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, von der Rentenversicherungspflicht frei zu sein.

    #Statusfeststellung #Rentenversicherung #Selbstständig #Scheinselbstständigkeit #Unternehmer

  • Teil 4 – Statusfeststellungsverfahren richtig nutzen: So sichern Sie Ihre Selbstständigkeit ab

    Teil 4 – Statusfeststellungsverfahren richtig nutzen: So sichern Sie Ihre Selbstständigkeit ab

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

    Das Statusfeststellungsverfahren ist kein Risiko – sondern eine große Chance.

    Richtig eingesetzt kann es Selbstständige vor erheblichen finanziellen Schäden schützen und langfristige Sicherheit schaffen.

    Doch entscheidend ist, wann und wie das Verfahren genutzt wird.

    Der wichtigste Punkt:
    Das Verfahren sollte nicht erst bei Problemen, sondern im Vorfeld genutzt werden.

    Idealerweise:

    • vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit,
    • bei größeren Projekten,
    • bei Unsicherheiten in der Vertragsgestaltung.

    Wer hier frühzeitig handelt, kann spätere Konflikte vermeiden.

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    Ein weiterer entscheidender Erfolgsfaktor ist die richtige Darstellung der Tätigkeit.

    Denn die Deutsche Rentenversicherung prüft sehr genau:

    • Wie wird tatsächlich gearbeitet,
    • wie ist die Einbindung in den Betrieb,
    • wie hoch ist das unternehmerische Risiko.

    Deshalb gilt:
    Die Beschreibung der Tätigkeit muss realistisch, vollständig und rechtlich korrekt sein.

    Ein häufiger Fehler ist, die Situation „schönzureden“.
    Das kann später zu erheblichen Problemen führen.

    Ebenso wichtig:
    Verträge müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen.

    Denn Widersprüche zwischen Vertrag und Realität sind eines der größten Risiken im gesamten Verfahren.

    Wichtig zu wissen:
    Die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):

    • Lassen Sie Ihre Tätigkeit frühzeitig prüfen,
    • dokumentieren Sie Ihre Selbstständigkeit sauber,
    • passen Sie Verträge und Realität konsequent an.

    So schaffen Sie die Grundlage für eine rechtssichere Selbstständigkeit.

    Zusätzlich empfehle ich, alle relevanten Unterlagen strukturiert zu sichern.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

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    Rentenexperte Werner Hoffmann
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    Denn eines ist klar:
    Das Statusfeststellungsverfahren ist kein Problem – sondern Ihr wichtigstes Instrument für Sicherheit.

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Teil 3 – Die größten Fehler beim Statusfeststellungsverfahren – und wie Sie diese vermeiden

    Teil 3 – Die größten Fehler beim Statusfeststellungsverfahren – und wie Sie diese vermeiden

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

    Das Statusfeststellungsverfahren kann vor erheblichen finanziellen Risiken schützen. Doch viele Selbstständige machen dabei entscheidende Fehler – oft mit gravierenden Folgen.

    Die häufigsten Fehler sind schnell benannt:

    • Der Antrag wird gar nicht gestellt,
    • er wird zu spät gestellt,
    • die Tätigkeit wird falsch beschrieben,
    • Verträge stimmen nicht mit der Realität überein.

    Besonders kritisch ist der letzte Punkt.
    Denn die Deutsche Rentenversicherung bewertet nicht nur den Vertrag – sondern vor allem die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit.

    Das bedeutet:
    Selbst wenn im Vertrag „selbstständig“ steht, kann die Tätigkeit dennoch als abhängig beschäftigt eingestuft werden.

    Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Einschätzung der eigenen Situation.
    Viele Selbstständige glauben:
    „Ich habe mehrere Auftraggeber, also bin ich sicher selbstständig.“

    Doch das reicht nicht aus. Entscheidend ist unter anderem:

    • Besteht eine Weisungsgebundenheit,
    • ist man in die Organisation des Auftraggebers eingebunden,
    • trägt man ein echtes unternehmerisches Risiko.

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    Wer diese Kriterien falsch bewertet, geht ein erhebliches Risiko ein.

    Ein besonders teurer Fehler:
    Das Verfahren wird erst dann durchgeführt, wenn bereits eine Prüfung läuft.

    Dann ist es oft zu spät.
    Die Entscheidung wirkt dann rückwirkend – mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

    Wichtig zu wissen:
    Die rechtliche Bewertung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Lassen Sie Ihre Tätigkeit frühzeitig prüfen – idealerweise bevor Sie starten oder neue Projekte annehmen.

    Achten Sie darauf, dass:

    • Verträge und tatsächliche Tätigkeit übereinstimmen,
    • Sie Ihre Selbstständigkeit klar dokumentieren,
    • typische Risiken frühzeitig erkannt werden.

    Zusätzlich empfehle ich, alle relevanten Unterlagen strukturiert zu sichern.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

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    Denn eines ist klar:
    Die größten Risiken entstehen nicht durch das Verfahren – sondern durch falsche Einschätzungen im Vorfeld.

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Teil 2 – Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

    Teil 2 – Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

    Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

    Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

    Besonders auffällig ist:

    • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
    • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
    • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

    Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

    Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

    Die Gründe sind klar:

    • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
    • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
    • Angst vor negativen Entscheidungen,
    • fehlende spezialisierte Beratung.

    Das Ergebnis ist paradox:
    Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

    Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

    Und die können teuer werden:

    • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
    • hohe Säumniszuschläge,
    • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

    Wichtig zu wissen:
    Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

    Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

    Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:
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    Denn eines ist klar:
    Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

    Teil 1:

    Teil 3

    Teil 4

    Teil 5

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Teil 1 – Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

    Teil 1 – Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG) –
    www.Renten-experte.de

    Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

    Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

    • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
    • Säumniszuschläge,
    • mögliche strafrechtliche Risiken,
    • Rückforderungen von Honoraren.

    Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

    Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

    • Weisungsgebundenheit,
    • Eingliederung in den Betrieb,
    • unternehmerisches Risiko,
    • Auftreten am Markt.

    Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

    Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

    Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

    Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

    Wichtig zu wissen:

    Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

    sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

    Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

    www.not-fallordner.de

    Denn eines ist sicher:
    Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

    Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

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    oder : 📞 0177 27 166 97

    Fortsetzung – Teil 2

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

    Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG)
    www.Renten-experte.de

    „Stellen Sie schnell einen Antrag!“ – dieser Rat ist weit verbreitet. Doch genau das kann ein teurer Fehler sein. Denn bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht nur der Anspruch, sondern vor allem der richtige Zeitpunkt.

    Der Mechanismus

    Sobald die Erwerbsminderung eintritt, wird alles festgeschrieben:

    • Entgeltpunkte,
    • Versicherungszeiten,
    • Durchschnittswerte.

    Dieser Durchschnitt wird über die Zurechnungszeit bis etwa zum 66. Lebensjahr fortgeschrieben.

    Beispiel A: Zu früh beantragt

    Ein 22-jähriger Versicherter:

    • 3 Jahre Ausbildung mit etwa 2,25 Entgeltpunkten,
    • 2 Jahre Minijob mit Aufstockung mit etwa 0,40 Entgeltpunkten.

    Gesamt: 2,65 Entgeltpunkte bei 5 Jahren.
    Die Voraussetzungen sind erfüllt.

    Durchschnitt: 0,53 Entgeltpunkte pro Jahr.

    Zurechnungszeit von rund 44,2 Jahren ergibt 23,43 Entgeltpunkte.

    Gesamt: 26,08 Entgeltpunkte.

    Monatliche Rente: etwa 1.064 Euro.

    Beispiel B: Ein Jahr klug ergänzt

    Zusätzlich ein Beitragsjahr im Alter von 16 bis 17:

    • plus etwa 2,00 Entgeltpunkte.

    Gesamt: 4,65 Entgeltpunkte bei 6 Jahren.

    Durchschnitt: 0,78 Entgeltpunkte pro Jahr.

    Zurechnungszeit ergibt 34,48 Entgeltpunkte.

    Gesamt: 39,13 Entgeltpunkte.

    Monatliche Rente: etwa 1.596 Euro.

    Der Unterschied

    1.064 Euro gegenüber 1.596 Euro.

    Das sind 532 Euro mehr im Monat.

    Über Jahrzehnte ergibt sich ein Unterschied von weit über 100.000 Euro.

    Das eigentliche Problem

    Viele wenden sich an Gemeinden, Versicherungsälteste oder die Deutsche Rentenversicherung.

    Dort werden Anträge korrekt aufgenommen, aber es erfolgt in der Regel keine strategische Optimierung.

    Resümee

    Ein vorschneller Antrag kann lebenslang Geld kosten.

    Der Fehler liegt nicht im Antrag – sondern im falschen Zeitpunkt.

    Erst rechnen, dann beantragen.

    www.Renten-Experte.de
    Tel.: 0177/ 27 166 97

    #Erwerbsminderungsrente #Rentenberatung #Rente #Sozialrecht #Finanzen

  • Teil 1-. Wohngeld oder Grundsicherung? Der große Rentner-Irrtum!

    Teil 1-. Wohngeld oder Grundsicherung? Der große Rentner-Irrtum!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Viele Rentner glauben, sie müssten sich automatisch für Grundsicherung entscheiden, wenn die Rente klein ist. Andere gehen davon aus, dass Wohngeld nur für Arbeitnehmer gedacht ist. Beides ist falsch.

    Tatsächlich können Rentner grundsätzlich selbst entscheiden, welche Leistung sie beantragen. Sie können also zunächst Wohngeld beantragen – auch wenn sich später herausstellt, dass Grundsicherung günstiger gewesen wäre.

    Der entscheidende Punkt ist: Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, Grundsicherung dagegen eine Existenzsicherungsleistung.

    Rechtlich gilt: Wer Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das ergibt sich aus § 7 Wohngeldgesetz. Dort ist geregelt, dass Personen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn ihre Unterkunftskosten bereits durch andere Sozialleistungen berücksichtigt werden.

    Das bedeutet aber nicht, dass Rentner zuerst Grundsicherung beantragen müssen. Sie können direkt Wohngeld beantragen. Die Wohngeldstelle prüft dann, ob das Einkommen zum Leben reicht.

    Genau hier entsteht in der Praxis ein großes Risiko: Wenn ein Rentner nur Wohngeld beantragt und die Bearbeitung mehrere Monate dauert, kann sich später herausstellen, dass Grundsicherung besser gewesen wäre. Dann droht ein finanzieller Verlust.

    Denn Sozialhilfe wird grundsätzlich erst ab Antragstellung gewährt.

    Deshalb ist es enorm wichtig, frühzeitig zu prüfen: Reicht das Einkommen insgesamt zum Leben – oder wird eine Existenzsicherungsleistung benötigt?

    Im nächsten Teil geht es um die entscheidende Frage:
    Wann lohnt sich Wohngeld überhaupt?

    #Wohngeld #Grundsicherung #Rente #Rentner #Sozialrecht

  • Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

    Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Kindererziehungszeiten können über Rentenhöhe, Zugang zu Rentenarten und sogar über die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente entscheiden.

    Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die Zuordnung dieser Zeiten nur begrenzt gestaltbar ist – und eine wichtige Frist gilt.

    Kindererziehungszeiten entstehen nach § 56 Abs. 1 SGB VI automatisch mit der Geburt und werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet – unabhängig davon, ob sie bereits im Versicherungsverlauf gespeichert sind. Eltern können jedoch durch eine gemeinsame Erklärung nach § 56 Abs. 2 SGB VI festlegen, dass die Zeit ganz oder teilweise dem anderen Elternteil zugerechnet wird.

    Das kann sinnvoll sein, wenn dieser gesetzlich rentenversichert ist und dadurch Ansprüche aufbauen oder Wartezeiten erfüllen kann.

    Entscheidend ist die Frist: Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und rückwirkend höchstens für zwei Kalendermonate. Wer erst Jahre später reagiert, kann bereits abgelaufene Kindererziehungszeiten meist nicht mehr vollständig übertragen. Ein häufiger Irrtum ist, dass dies möglich sei, solange das Kind noch nicht im Versicherungsverlauf steht. Tatsächlich entsteht die Zeit rechtlich unabhängig von ihrer Speicherung.

    Eine andere Zuordnung kann auch ohne gemeinsame Erklärung erfolgen, wenn nachweisbar ist, dass ein Elternteil tatsächlich überwiegend erzogen hat, etwa bei früher Vollzeittätigkeit des anderen Elternteils oder nach einer Trennung mit klaren Betreuungsverhältnissen. Dies bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung mit Nachweispflicht.

    Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten und können helfen, die Wartezeit von 45 Jahren nach § 51 Abs. 3a SGB VI zu erfüllen. Dadurch kann eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich werden, ohne dass sich die gesetzliche Altersgrenze verschiebt.

    Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI. Diese laufen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, bringen keine eigenen Rentenpunkte, werden aber bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und wirken sich auch auf andere rentenrechtliche Bewertungen aus.

    Resümee: Wer rechtzeitig handelt, kann Rentenansprüche gezielt verbessern. Wer zu spät reagiert, verliert häufig dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten.

    #Kindererziehungszeit #Rentenberatung #GesetzlicheRente #Altersrente #Wartezeit

  • Rente frühzeitig beantragen – aber bitte nicht blind handeln!

    Rente frühzeitig beantragen – aber bitte nicht blind handeln!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Unabhängiger Rentenberater (RDG)

    www.Renten-Experte.de

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    Viele Versicherte kümmern sich erst sehr spät um ihre Rente. Dabei sollte ein Rentenantrag möglichst früh vorbereitet und rechtzeitig gestellt werden. Noch wichtiger ist jedoch: Ein Rentenantrag darf niemals unüberlegt erfolgen.

    Häufig werden Unterlagen einfach bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht oder mit Unterstützung von Gemeinden aufgenommen. Diese Hilfe ist organisatorisch sinnvoll. Eine strategische rentenrechtliche Prüfung findet dort jedoch in der Regel nicht statt.

    Wichtig zu wissen: Sachbearbeiter bei Versicherungen, Ämtern, Gemeinden, Versichertenälteste oder Mitarbeitende der Deutschen Rentenversicherung leisten keine Strategieberatung. Sie helfen bei Antragstellung und Kontenklärung. Fragen wie „Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich?“ oder „Welche Entscheidung wirkt sich langfristig auf meine Rente aus?“ gehören nicht zu ihrem Aufgabenbereich.

    Ein klassisches Beispiel sind Kindererziehungszeiten. Diese werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet, können aber durch gemeinsame Erklärung anders verteilt werden. Eine solche Entscheidung sollte niemals ohne Prüfung getroffen werden. Kindererziehungszeiten erhöhen nicht nur die spätere Rente, sondern können auch rentenrechtliche Wartezeiten beeinflussen.

    Dabei ist zu unterscheiden: Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, also auch sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

    Bei der Wartezeit von 45 Jahren gelten dagegen deutlich engere gesetzliche Voraussetzungen. Hier zählen insbesondere Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit sowie bestimmte gleichgestellte Zeiten. Eine pauschale Anrechnung von Berücksichtigungszeiten erfolgt hier nicht.

    Hinzu kommt: Treffen Berücksichtigungszeiten mit bestimmten anderen Zeitarten zusammen – etwa längeren Zeiten mit Bürgergeldbezug oder freiwilligen Beiträgen ohne gleichzeitige Pflichtbeiträge – kann dies Auswirkungen auf das Erreichen der 45-jährigen Wartezeit haben. Genau solche Zusammenhänge sind vielen Versicherten nicht bewusst.

    Auch die Zuordnung von Kindererziehungszeiten sollte strategisch geprüft werden. Werden sie einer Person gutgeschrieben, die bereits über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, entsteht häufig kein zusätzlicher Rentenvorteil. Beim Partner können dieselben Zeiten dagegen entscheidend sein. Deshalb sollten immer beide Versicherungsverläufe gemeinsam betrachtet werden.

    Selbst scheinbar positive Nachweise können Nachteile bringen. So können bestimmte schulische Zeiten oder Ausbildungszeiten in einzelnen Fällen die Bewertung anderer Zeiten verändern und dadurch die spätere Rente sogar mindern.

    MERKE: Vor der Beantragung der Rente eine Beratung mit einem UNABHÄNGIGEN RENTENBERATER!

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    Achtung: wegen der Übertragung der Kindererziehungszeit beachten, dass die nur in bestimmten Ausnahmesituationen geht!

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    #Rentenberatung #Stuttgart #Rentenantrag #Altersvorsorge #DeutscheRentenversicherung