Monat: März 2026

  • 350.000 krank – aber nur jeder dritte bekommt die Rente ohne Widerspruchsverfahren

    350.000 krank – aber nur jeder dritte bekommt die Rente ohne Widerspruchsverfahren

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG)

    www.renten-Experte.de

    Wer gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Doch der direkte Zugang zu dieser zentralen Sozialleistung ist in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden.

    Die Entwicklung seit 2010 zeigt eine stille Verschiebung im Rentensystem.

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

    Im Jahr 2010 stellten rund

    • 350.000 Versicherte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
    • etwa 155.000 erhielten die Rente sofort ohne Widerspruch oder Klage,
    • rund 150.000 wechselten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

    Im Jahr 2019 zeigte sich bereits eine deutliche Veränderung:

    • 380.000 Anträge,
    • nur noch ca. 150.000 Direktbewilligungen,
    • etwa 290.000 neue Schwerbehindertenrenten.

    Heute, im Zeitraum 2024 / 2025, ergibt sich folgendes Bild:

    • 350.000 bis 355.000 EM-Anträge jährlich,
    • nur noch ca. 135.000 bis 140.000 direkte Bewilligungen,
    • gleichzeitig über 320.000 neue Altersrenten für schwerbehinderte Menschen.

    Damit erhält heute nur noch etwa jeder dritte Antragsteller die Erwerbsminderungsrente ohne Rechtsmittelverfahren.

    Der finanzielle Unterschied

    Die Erwerbsminderungsrente enthält die Zurechnungszeit nach § 59 SGB VI. Dabei wird so gerechnet, als hätte der Versicherte weiter gearbeitet.

    Für einen typischen Fall – einen 57-jährigen Durchschnittsverdiener – bedeutet das rund neun zusätzliche Jahre mit Entgeltpunkten.

    Trotz eines Abschlags von 10,8 % kann allein dieser Effekt zu erheblichen Unterschieden führen:

    • ca. 157,66 € monatlich,
    • ca. 1.891,92 € jährlich,
    • bei 20 Jahren Rentenbezug rund 37.838 €.

    Wer nach einer Ablehnung später in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechselt, verliert diesen rentensteigernden Mechanismus vollständig.

    Eine stille Systemverschiebung?

    Die Zahl der EM-Anträge bleibt stabil, doch der unmittelbare Zugang wird selektiver. Gleichzeitig gewinnt eine andere Rentenart stark an Bedeutung.

    Für viele gesundheitlich eingeschränkte Versicherte scheint die Schwerbehindertenrente heute der realistischere Weg aus dem Erwerbsleben – jedoch oft mit geringeren Rentenansprüchen.

    Die zentrale Frage lautet: Entsteht hier eine strukturelle Verschiebung im Rentensystem – nicht durch bewusste Steuerung, sondern durch die Konstruktion der Regeln?

    Resümee

    Die Erwerbsminderungsrente bleibt ein entscheidender Schutzmechanismus.

    Doch ihre tatsächliche Erreichbarkeit bestimmt zunehmend, wie hoch die finanzielle Absicherung im Alter ausfällt.

    #Erwerbsminderungsrente #Schwerbehindertenrente #Rentenversicherung #Sozialrecht #Rentenberater

  • Warum ein Notfallordner heute unverzichtbar ist

    Warum ein Notfallordner heute unverzichtbar ist

    Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein unerwarteter Todesfall treffen Familien meist unvorbereitet. In solchen Situationen müssen innerhalb kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden – häufig unter großem emotionalem Druck. Genau hier zeigt sich, wie wertvoll ein gut strukturierter Notfallordner ist.

    Der Notfallordner bündelt alle relevanten Informationen an einem zentralen Ort. Dazu gehören persönliche Daten, Versicherungen, Bankverbindungen, medizinische Angaben, Verträge, Vollmachten und wichtige Ansprechpartner. Angehörige und Vertrauenspersonen erhalten dadurch sofort Orientierung und Handlungssicherheit, statt mühsam Unterlagen zusammensuchen oder Vermutungen anstellen zu müssen.

    Wichtig ist: Der Notfallordner ist keine lose Sammlung von Registern, Tabellen oder Formularen. Er ist ein echter Ratgeber, der Schritt für Schritt erklärt, was im Ernstfall wichtig ist, warum bestimmte Informationen benötigt werden und wie Vorsorge sinnvoll umgesetzt wird. Viele Nutzer erkennen erst durch den Notfallordner, an welchen Stellen ihre persönliche Vorsorge bislang unvollständig war.

    Mit einem Umfang von über 143 Seiten bietet der Notfallordner deutlich mehr als einfache Vorlagen. Er führt verständlich durch Themen wie medizinische Vorsorge, rechtliche Regelungen, finanzielle Absicherung, organisatorische Abläufe und den Umgang mit Behörden. Dabei richtet er sich nicht nur an ältere Menschen, sondern an alle Lebensphasen.

    Ein besonderes Merkmal des Notfallordners ist seine berufsspezifische Ausrichtung. Vorsorge ist nicht für alle Menschen gleich, denn rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit erheblich. Deshalb gibt es den Notfallordner inzwischen in über 90 unterschiedlichen Versionen.

    So benötigen beispielsweise Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Unternehmer sowie 41 verschiedene Handwerksberufe jeweils eine andere Form der Vorsorge. Diese spezialisierten Notfallordner enthalten zusätzlich zum Grundordner berufsspezifische Übersichten und Zusatzkapitel mit jeweils etwa 20 bis 25 weiteren Seiten, die exakt auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind. Dadurch werden Themen wie Betriebsfortführung, Vertretungsregelungen, Kammern, Haftungsfragen oder spezielle Versicherungen gezielt berücksichtigt.

    Die Grundversion des Notfallordners ist für Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Hausfrauen konzipiert und kostet 28,50 €. Darüber hinaus stehen die erweiterten Versionen für besondere berufliche Anforderungen zur Verfügung.

    Der erste Notfallordner wurde bereits im Jahr 2003 entwickelt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell wurde der Ordner grundlegend überarbeitet und neu aktualisiert, sodass alle Inhalte dem heutigen rechtlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Stand entsprechen. Diese kontinuierliche Pflege unterscheidet den Notfallordner deutlich von vielen einmal erstellten Mustermappen.

    Ein Notfallordner ist kein Ausdruck von Angst, sondern von Verantwortung. Er entlastet Angehörige, verhindert Fehlentscheidungen und gibt Sicherheit – gerade dann, wenn klare Gedanken am schwersten fallen.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden sich unter:

    Link

    www.not-fallordner.de

  • Der Notfallordner für Selbstständige und Handwerker – Warum er existenziell ist

    Der Notfallordner für Selbstständige und Handwerker – Warum er existenziell ist

    Ein Beitrag von 

    Werner Hoffmann.
    www.Not-Fallordner.de

    Selbstständige und Handwerker tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für Familie, Mitarbeitende, Kunden und laufende Verträge. Fällt der Inhaber plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Tod aus, kann ein Betrieb innerhalb kürzester Zeit in eine existenzbedrohende Lage geraten. 

    Genau hier wird der Notfallordner zu einem unverzichtbaren Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.

    Warum ein Notfallordner für Selbstständige unverzichtbar ist

    http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Während Angestellte in vielen Fällen durch Arbeitgeberstrukturen abgesichert sind, hängt bei Selbstständigen fast alles an einer Person. 

    Ohne klare Regelungen wissen Angehörige oder Mitarbeitende im Ernstfall oft nicht:

    • welche Verträge bestehen,
    • welche Rechnungen dringend bezahlt werden müssen,
    • welche Bank- und Onlinezugänge erforderlich sind,
    • wer rechtswirksam Entscheidungen treffen darf.

    Ein Notfallordner schafft hier Struktur, Orientierung und sofortige Handlungsfähigkeit.

    Was ein Notfallordner für Selbstständige und Handwerker enthalten sollte

    Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

    Ein professioneller Notfallordner geht weit über private Unterlagen hinaus. Für Selbstständige und Handwerker sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:

    • persönliche Daten und Notfallkontakte,
    • Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht und Unternehmervollmacht,
    • Testament oder Hinweise zur Nachlassregelung,
    • Übersicht aller privaten und betrieblichen Konten,
    • laufende Aufträge, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner,
    • Zugänge zur Buchhaltung und zum Steuerberater,
    • Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
    • Miet-, Leasing-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge,
    • Informationen zu Mitarbeitenden, Zuständigkeiten und Arbeitsverträgen.

    Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass auch fachfremde Personen sie verstehen und nutzen können.

    Typische Risiken ohne Notfallordner

    www.not-fallordner.de

    Fehlt ein strukturierter Notfallordner, zeigen sich in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:

    • Konten werden gesperrt und Rechnungen nicht bezahlt,
    • laufende Aufträge können nicht abgeschlossen werden,
    • Mitarbeitende sind handlungsunfähig,
    • Verträge verursachen weiter Kosten,
    • Angehörige sind emotional und organisatorisch überfordert.

    Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge deutlich reduzieren.

    Der Notfallordner als Teil der finanziellen Vorsorge

    Ein Notfallordner ergänzt klassische Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorge, Rentenversicherung oder Absicherung bei Erwerbsminderung. 

    Er sorgt dafür, dass bestehende Versicherungen und Rentenansprüche im Ernstfall auch tatsächlich genutzt werden können.

    Gerade für selbstständige Handwerker ist der Notfallordner deshalb kein optionales Extra, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.

    Analog, digital oder kombiniert?

    Bewährt hat sich in der Praxis eine Kombination:

    • ein physischer Ordner an einem bekannten Ort,
    • ergänzend eine digitale Version mit aktuellen Dokumenten,
    • klare Hinweise, wer Zugriff hat und wo sich der Ordner befindet.

    Entscheidend ist nicht das Medium, sondern Aktualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit.

    Und alleine alles digital zu verwalten, funktioniert nicht. Vollmachten müssen im Original jederzeit griffbereit sein. Und zu oft ändern sich Betriebssysteme oder die Anwendungssoftware, so dass Angehörige keinen Zugriff mehr haben. 

    Auch USB-Sticks haben eine begrenzte Haltbarkeit.


    Notfallordner und Altersvorsorge gehören zusammen

    Ein Notfallordner entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn auch die finanzielle und rentenrechtliche Situation klar geregelt ist. Gerade bei selbstständigen Handwerkern bestehen häufig Unsicherheiten bei:

    • Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten,
    • freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Absicherung bei Erwerbsminderung,
    • betrieblicher und privater Altersvorsorge,
    • Hinterbliebenenabsicherung für Familie oder Partner.

    Diese Punkte sollten nicht nur dokumentiert, sondern zuvor fachlich korrekt geklärt werden. Fehler oder Lücken wirken sich im Ernstfall unmittelbar finanziell aus.

    Eine spezialisierte Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pflichtbeiträgen für Selbstständige und zu strategischer Altersvorsorge finden Sie unter:

    Unabhängiger Rentenberater (RDG)

    www.Renten-Experte.de

    Dort erhalten Selbstständige und Handwerker eine fundierte Einordnung ihrer rentenrechtlichen Situation – als Grundlage für einen vollständigen und wirksamen Notfallordner.

    Resümee

    Ein Notfallordner ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung, Weitsicht und Professionalität. Er schützt Familie, Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens – und sollte bei Selbstständigen und Handwerkern ebenso selbstverständlich sein wie eine solide Altersvorsorge.

    Eine praxisnahe, speziell auf Selbstständige zugeschnittene Lösung finden Sie unter:
    www.Not-Fallordner.de

    Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information und Vorbereitung.

  • Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

    Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

    #Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

    Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

    Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

    www.Not-Fallordner.de

    • eine General- und Vorsorgevollmacht

    • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

    besitzen.

    Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

    Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

    Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

    Wenn jedoch der Sprössling

    • eine Eigentumswohnung

    • ein Haus oder Grundstück

    • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

    Notfallordner Vorsorgeordner

    • besitzt oder später erbt oder kauft,

    • dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

    Grund:

    Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

    Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

    Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

    Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

    Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

    Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

    Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

    Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

    Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

    VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

    Grund:

    Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

    Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

    Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

    Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

    Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

    Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

    • Geburtsurkunde

    • Impfbuch

    • Original-Scheidungsurteil

    • etc.

    Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

    Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

    Link zum Notfallordner –> https://notfallordner-vorsorgeordner.de/?ngt=w7e891a10200fdaf3167318732824574

    Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

    Notfallordner für:

    • #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

    • #Beamte und #Pensionäre
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

    • #Unternehmer
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

    • #Selbstständige
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

    • 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

    • Zulassungsfreie Handwerker
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

    • Ärzte
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

     Zahnärzte
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

    • Apotheker
    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

    Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

    www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    #Vorsorgeordner, Notfallordner, #Beurkundung, #Generalvollmacht, #Notar, #Patientenverfügung, 
    #Vorsorgevollmacht

  • Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann
    www.Renten-Experte.de

    Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent.

    Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

    Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

    Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
    Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
    Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

    Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

    Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

    Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

    www.Renten-Experte.de

    Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

    #Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

  • Teil 9. – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

    Teil 9. – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem nun fast alles geregelt war, blieb bei Susi dennoch eine kleine Sorge.

    Eine Frage beschäftigte sie immer wieder:

    Was kostet eigentlich die Beratung durch einen Rentenberater?

    Denn anders als viele Menschen glauben, arbeitet ein Rentenberater weder für die Deutsche Rentenversicherung noch für eine Gemeinde oder Behörde.

    *

    Ein Rentenberater ist ein unabhängiger Rechtsberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

    Das bedeutet:
    Er wird ausschließlich durch das Honorar seiner Mandanten bezahlt.

    Für Susi war das zunächst ungewohnt. Schließlich war sie es gewohnt, dass viele Beratungen bei Behörden scheinbar kostenlos sind.

    Doch bei genauerem Hinsehen wurde ihr klar, wie umfangreich die Unterstützung in ihrem Fall tatsächlich gewesen war.

    Der Rentenberater hatte nicht nur einen Antrag gestellt.
    Er hatte vor allem geholfen, die richtige Reihenfolge der Entscheidungen zu finden.

    Denn genau diese Reihenfolge kann im Sozialrecht entscheidend sein.

    Im Fall von Susi bedeutete das konkret:

    • zunächst Krankmeldung und Anspruch auf Krankengeld,
    • anschließend mögliche Rehabilitationsmaßnahmen,
    • erneute Prüfung der Erwerbsminderungsrente,
    • mögliche Verbesserung beim Grad der Schwerbehinderung,
    • Prüfung eines Anspruchs auf Wohngeld,
    • später eine mögliche höhere Altersrente,
    • und sogar die Prüfung von Pflegeleistungen.
    **

    Ohne diese Beratung hätte ihre Situation auch ganz anders aussehen können.

    Im schlimmsten Fall wäre Susi möglicherweise dauerhaft auf Bürgergeld – oder künftig die neue Grundsicherung – angewiesen gewesen.

    Durch die strukturierte Beratung ergab sich für sie dagegen eine deutlich bessere Situation.

    Natürlich kostet eine solche Beratung Geld.

    Doch in vielen Fällen werden Zahlungsvereinbarungen getroffen, sodass das Honorar auch in Raten gezahlt werden kann.

    Zum Schluss erklärte der Rentenberater Susi noch einmal offen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

    Eine Erstberatung, die bereits viele wichtige Hinweise geben kann, kostet in der Regel 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Wenn daraus weitere Berechnungen oder Beratungen entstehen, fallen dafür natürlich zusätzliche Kosten an.

    Für solche Tätigkeiten gibt es gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Darüber hinaus werden in der Praxis häufig auch Pauschalhonorare oder Stundenhonorare vereinbart.

    ***

    Vergleicht man diese Kosten mit anderen Dienstleistungen, relativiert sich vieles.

    Ein Handwerker oder eine Kfz-Werkstatt berechnet heute häufig 120 € bis 240 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Am Ende wurde Susi klar:

    Eine gute Beratung kostet Geld –
    aber eine falsche Entscheidung kann oft viel teurer werden.

    *****

    Zur Vorgeschichte

    #Rentenberater
    #Erwerbsminderungsrente
    #Sozialrecht
    #Rentenberatung
    #Deutschland

    Ki generierte Bilder:

    *Susi sitzt am Küchentisch und schaut nachdenklich auf eine Rechnung

    **Beratungsgespräch mit Rentenberater, Dokumente liegen auf dem Tisch

    ***Symbolbild Kfz-Werkstatt: Mechaniker mit Rechnung/Clipboard

    ****Susi wirkt erleichtert, Unterlagen sind geordnet]

    *****Ordner/Unterlagen geordnet, Symbol „gute Beratung zahlt sich aus“

  • Teil 8. – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

    Teil 8. – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

    Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

    Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

    Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
    Doch rechtlich ist das nicht so.

    Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

    Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

    *

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

    Zum Beispiel:

    • Gespräche mit Ärzten führen,
    • medizinische Entscheidungen begleiten,
    • mit Behörden kommunizieren,
    • Verträge kündigen oder abschließen,
    • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

    Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

    **

    Generalvollmacht

    Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

    Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

    In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

    Wichtig ist dabei vor allem eines:

    Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

    ***

    Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

    Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
    In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

    Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

    Der Vorteil:
    Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

    Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

    Notfallordner
    Notfallordner von
    www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

    Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

    Ein ruhiger Blick nach vorne

    Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

    Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

    • ihre Erwerbsminderungsrente,
    • mögliche Pflegeleistungen,
    • Unterstützung durch ihre Familie,
    • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

    Später sagte sie einmal:

    „Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
    Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

    Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

    Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

    Fortsetzung Teil 9

    Zur Vorgeschichte

    #Vorsorgevollmacht
    #Generalvollmacht
    #Betreuungsrecht
    #Rentenberatung
    #Sozialrecht

    KI – generierte Bilder:

    *Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

    **Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

    ***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

    ****

  • Teil 7. – Wenn Krankheit bleibt: Warum auch Pflegeleistungen geprüft werden sollten

    Teil 7. – Wenn Krankheit bleibt: Warum auch Pflegeleistungen geprüft werden sollten

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Nachdem Susi ihre Erwerbsminderungsrente erhalten hatte, war zunächst einmal Ruhe eingekehrt. Die größte Sorge war vorbei: Sie musste nicht mehr versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden, den sie gesundheitlich gar nicht mehr ausüben konnte.

    Doch ein guter Berater schaut immer noch einen Schritt weiter.

    Gerade bei Menschen mit mehreren Erkrankungen stellt sich oft eine wichtige Frage:

    Besteht vielleicht bereits ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

    Viele Menschen denken beim Wort Pflege sofort an ein Pflegeheim. In Wirklichkeit beginnt Pflege häufig viel früher – nämlich dann, wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerer werden.

    Bei Susi war das durchaus denkbar. Durch ihre beiden künstlichen Kniegelenke, Schmerzen und weitere gesundheitliche Einschränkungen fiel ihr vieles schwerer als früher: längere Wege, Treppen, Einkäufe oder auch bestimmte Bewegungen im Alltag.

    Deshalb empfahl der Rentenberater, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.

    *

    Der Ablauf ist immer ähnlich:

    • Antrag bei der Pflegekasse stellen (die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse),
    • anschließend kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung nach Hause,
    • dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist,
    • danach wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt.

    Schon bei Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 können erste Leistungen entstehen, zum Beispiel:

    • Entlastungsleistungen für Hilfe im Alltag,
    • Zuschüsse für Hilfsmittel,
    • Unterstützung im Haushalt,
    • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.

    Ein besonders wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen:

    Die Pflege kann auch von Angehörigen übernommen werden.

    **

    Wenn beispielsweise ein Kind oder ein naher Angehöriger regelmäßig hilft, kann dies als häusliche Pflege anerkannt werden.

    Voraussetzung ist unter anderem:

    • die pflegende Person arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche,
    • und sie übernimmt regelmäßig Pflegeaufgaben.

    Bereits bei Pflegegrad 2 genügt es oft, wenn ungefähr 10 Stunden Pflege pro Woche geleistet werden.

    ***

    Viele wissen nicht: In solchen Fällen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für die pflegende Person ein.

    Das bedeutet: Wer einen Angehörigen pflegt, kann dadurch sogar zusätzliche Rentenansprüche aufbauen.

    ****

    Gerade für Familien kann das eine wichtige Unterstützung sein.

    Für Susi bedeutete dieser Hinweis vor allem eines:

    Auch wenn ihre Erwerbsminderungsrente nun bewilligt war, konnte es durchaus weitere Ansprüche geben, die ihr Leben etwas leichter machten.

    Denn Sozialrecht endet selten bei einer einzigen Leistung.

    Oft greifen mehrere Systeme ineinander.

    Und im nächsten Teil dieser Geschichte gibt es noch eine wesentliche Überraschung – eine Sache, die viele Menschen völlig übersehen und die man unbedingt rechtzeitig regeln sollte.

    Fortsetzung Teil 8

    Zur Vorgeschichte

    Teil 1

    #Pflegegrad
    #Pflegeversicherung
    #Erwerbsminderungsrente
    #Angehörigenpflege
    #Rentenberatung

    KI generierte Bilder:

    *Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause, Pflegegradprüfung

    ** Tochter hilft Mutter mit Rollator im Alltag, Angehörigenpflege

    ***Alltagshilfe, Einkäufe/Haushalt, unterstützende Pflege im Alltag

    ****Symbolbild: Dokumente zu Pflege- und Rentenversicherung für pflegende Angehörige

  • Teil 6. – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

    Teil 6. – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Auf Empfehlung der Ärzte stellte Susi deshalb direkt aus der Rehabilitation heraus einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Parallel dazu wurde auch ein neuer Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vorbereitet, denn inzwischen mussten mehrere Erkrankungen gemeinsam bewertet werden.

    Regulär hätte Susi zum 1. Januar 2027 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten können.

    Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle medizinischen Unterlagen vollständig ausgewertet. Der Antrag auf Schwerbehinderung konnte daher zunächst nicht abschließend entschieden werden.

    Der Grad der Behinderung wurde zunächst nicht auf 50 % erhöht.

    Vorsorglich legte Susi deshalb Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch nicht entschieden, ob sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten würde.

    Aufgrund ihrer Erkrankung hatte sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld.

    Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Rentenarten wäre erheblich gewesen.

    Selbst wenn Susi die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 1.1.2027 hätte erhalten können, hätte diese gegenüber der Erwerbsminderungsrente zwei entscheidende Nachteile gehabt.

    1. Keine Zurechnungszeit

    Bei der Erwerbsminderungsrente wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Dabei wird so gerechnet, als hätte die versicherte Person bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter gearbeitet. Dadurch entstehen zusätzliche Entgeltpunkte.

    Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es diese Zurechnungszeit nicht.

    2. Rentenabschlag durch vorzeitigen Rentenbeginn

    Bei einem Rentenbeginn vor der jeweiligen Altersgrenze wird grundsätzlich ein Abschlag von 0,3 % pro Monat berechnet. Sowohl bei der Erwerbsminderungsrente als auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dieser Abschlag gesetzlich auf maximal 10,8 % begrenzt.

    Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, dass die Erwerbsminderungsrente durch die Zurechnungszeit häufig deutlich höhere Entgeltpunkte enthält. Dadurch kann sie trotz eines möglichen Abschlags insgesamt sogar höher ausfallen als eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

    Die Erwerbsminderungsrente konnte daher in ihrem Fall sogar finanziell günstiger sein.

    Schließlich traf die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung.

    Susi erhielt eine Erwerbsminderungsrente.

    *

    Damit wurde genau das verhindert, wovor sie sich am meisten gefürchtet hatte: der Wechsel in das Bürgergeldsystem.

    **

    Heute sagt sie manchmal mit einem kleinen Lächeln:

    „Meine beiden Knie haben zwar meinen Beruf beendet – aber sie haben mir am Ende doch noch eine Rente verschafft.“

    ***

    Und wenn sie heute durch den Supermarkt mit ihrem Rollator geht oder zeitweise im Rollstuhl fährt, grüßt sie immer noch freundlich hinter den Tresen.

    Nur stehen muss sie dort zum Glück nicht mehr.

    Nun hat sie fast alles geschafft. Jetzt gibt es noch eine wichtige Angelegenheit, die sie unbedingt auch noch regeln muss.
    Welche das ist, erklärt der nächste Teil der Geschichte.

    Fortsetzung Teil 7

    Die Vorgeschichte

    #Erwerbsminderungsrente
    #Schwerbehinderung
    #Rentenberatung
    #Sozialversicherung
    #Zurechnungszeit

    KI generierte Bilder:

    *Susi öffnet Rentenbescheid / offizieller Brief, erleichterter Moment

    **Susi mit Rollator draußen, ruhiger Neuanfang

    ***Supermarkt, Susi grüßt freundlich, menschlicher Abschluss

  • Teil 5. – Reha-Bericht mit Sprengkraft: Kann Susi überhaupt noch arbeiten?

    Teil 5. – Reha-Bericht mit Sprengkraft: Kann Susi überhaupt noch arbeiten?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

    Wenige Monate nach der Antragstellung begann schließlich Susis Rehabilitation.

    Während der Rehabilitation erhielt sie Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Leistung ersetzt während einer medizinischen Reha das Krankengeld oder das vorherige Einkommen.

    *

    Wichtig ist dabei eine häufig übersehene Besonderheit im Sozialrecht:

    Während der Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld, weil stattdessen Übergangsgeld gezahlt wird. Viele Betroffene glauben deshalb, dass sich die maximale Dauer des Krankengeldes verlängert.

    Das ist jedoch nicht der Fall.

    Nach § 48 SGB V kann Krankengeld grundsätzlich maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt werden. Auch Zeiten, in denen während einer Reha Übergangsgeld gezahlt wird, zählen in diese 78-Wochen-Frist hinein.

    Das bedeutet:

    Die Krankenkasse zahlt während der Reha zwar kein Krankengeld, aber die Zeit läuft dennoch in der sogenannten Blockfrist weiter.

    In der Praxis hat das eine wichtige Folge: Die Reha verlängert das Krankengeld nicht, auch wenn während dieser Zeit Übergangsgeld gezahlt wird.

    Für viele Versicherte ist dieser Zusammenhang schwer zu verstehen – für die strategische Planung eines Rentenantrags kann er jedoch entscheidend sein.

    **

    Die Ärzte der Reha-Klinik untersuchten Susi gründlich. Ihre medizinische Geschichte war lang: mehrere Operationen, zwei künstliche Kniegelenke und weitere gesundheitliche Einschränkungen.

    Nach einigen Wochen stand das Ergebnis fest.

    Im Abschlussbericht der Rehabilitation stand ein entscheidender Satz:

    „Eine Rückkehr in das Erwerbsleben ist nicht mehr möglich. Im höchsten Maß könnte sie vielleicht noch irgendwo an der Pforte für drei bis vier Stunden sitzen.“

    ***

    Diese Formulierung hat im Rentenrecht eine ganz besondere Bedeutung.

    Denn bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird Erwerbsminderung danach beurteilt, wie viele Stunden pro Tag jemand noch arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.

    Dabei unterscheidet das Gesetz grundsätzlich zwei Formen der Erwerbsminderungsrente.

    ****

    Teilweise Erwerbsminderungsrente

    Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn jemand gesundheitlich noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten könnte.

    Die Rentenversicherung geht dann davon aus, dass grundsätzlich noch eine Teilzeittätigkeit möglich wäre.

    *****

    In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein großes Problem: Selbst wenn theoretisch noch eine Arbeitsfähigkeit von drei bis vier Stunden besteht, bedeutet das noch lange nicht, dass es auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich einen geeigneten Arbeitsplatz gibt.

    Gerade bei Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, mehreren Operationen und dauerhaften Schmerzen ist es oft sehr schwierig, einen solchen Arbeitsplatz zu finden.

    Genau diese Frage stellte sich auch bei Susi.

    Selbst wenn sie theoretisch noch einige Stunden sitzen könnte – wer würde ihr tatsächlich noch eine passende Tätigkeit anbieten?

    Die Geschichte wird noch spannender in Teil 6 und Teil 7

    Fortsetzung Teil 6

    Rückblick

    Teil 1

    Teil 2

    Teil 3

    #Erwerbsminderungsrente
    #Rehabilitation
    #Sozialrecht
    #Krankengeld
    #Rentenberatung

    Ki-generierte Bilder:

    *Reha-Szene: Physiotherapie/Gehen üben in moderner Reha-Klinik

    **Arztgespräch

    ***Symbolbild: Teilweise Erwerbsminderung (3–unter 6 Stunden), z. B. Pforte/Empfang

    ****Symbolbild: Volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden

    *****Symbolbild: Verschlossener Arbeitsmarkt / Wegweiser-Schild mit Entscheidungslogik