Die Vorschläge der Rentenkommission sorgen derzeit für intensive Diskussionen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vor allem um eine entscheidende Frage: Können sich die Menschen auch künftig auf die geltenden Rentenregeln verlassen?
Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen aufgebaut hat, erwartet zu Recht Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Werden Rentenzugänge oder Altersgrenzen kurzfristig geändert, trifft das besonders Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihre Vorsorge kaum noch anpassen können.
Positiv ist, dass die Rentenkommission nicht mehr ausschließlich über Beitragssatz, Rentenniveau und Renteneintrittsalter diskutiert. Der demografische Wandel lässt sich nicht mit einer einzigen Maßnahme bewältigen. Genauso wichtig ist die Frage, wie die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesichert werden können.
Seit Jahren wird vorgeschlagen, die Finanzierungsbasis zu verbreitern – etwa durch die stärkere Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten, Abgeordneten und weiteren Einkommensarten. Diese Ansätze verdienen eine ernsthafte und ergebnisoffene Diskussion.
Noch wichtiger ist jedoch der Blick in die Zukunft. Durch Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik werden in vielen Bereichen künftig weniger Arbeitnehmer benötigt. Gleichzeitig entstehen dadurch erhebliche Produktivitäts- und Wertschöpfungsgewinne. Wenn Maschinen und KI einen immer größeren Teil der wirtschaftlichen Leistung erbringen, stellt sich die berechtigte Frage, ob die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft fast ausschließlich auf Arbeitseinkommen beruhen sollte.
Ebenso sollte offen darüber diskutiert werden, Kapitalerträge stärker in die Finanzierung einzubeziehen. Auch Vermögen, Dividenden und andere Kapitalerträge schaffen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine breitere Finanzierungsbasis könnte das Umlageverfahren langfristig stabilisieren und die Beitragslast gerechter verteilen.
Die eigentliche Zukunftsfrage lautet deshalb: Soll die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig überwiegend aus Arbeitseinkommen finanziert werden – oder sollten alle Formen der Wertschöpfung einen angemessenen Beitrag leisten?
Ebenso wichtig bleibt der Vertrauensschutz: Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die geltenden Regeln aufgebaut hat, muss sich darauf verlassen können.
Reformen sind notwendig – aber fair, transparent und mit einem wirksamen Vertrauensschutz.
Werner Hoffmann. -Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater.
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Kaum ein anderer Ökonom prägt die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung so stark wie Bernd Raffelhüschen. Seit vielen Jahren fordert er ein höheres Renteneintrittsalter, mehr private und betriebliche Altersvorsorge sowie eine stärkere Kapitaldeckung.
Seine Begründung: Der demografische Wandel mache das heutige Rentensystem auf Dauer unbezahlbar.
Doch ist das wirklich die einzige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft?
Raffelhüschen fordert tiefgreifende Reformen
Nach seiner Auffassung reichen die derzeit diskutierten Reformen bei weitem nicht aus. Besonders kritisch sieht er die sogenannte doppelte Haltelinie – also den politischen Versuch, gleichzeitig das Rentenniveau zu stabilisieren und den Beitragssatz zu begrenzen.
Auch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Rentenanpassung stärker an die demografische Entwicklung koppeln sollte, hält er für unverzichtbar.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Vorschläge ist die Ausweitung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Staatliche Kapitalfonds beurteilt er eher zurückhaltend. Stattdessen setzt er seit Jahren auf private und betriebliche Vorsorge.
Warum eine Einordnung wichtig ist
Gerade weil Bernd Raffelhüschen seit Jahrzehnten die Rentendebatte beeinflusst, lohnt sich ein Blick auf sein berufliches Umfeld.
Der häufig erhobene Vorwurf, sein Universitätslehrstuhl sei von Versicherungen finanziert worden, ist nicht zutreffend. Der Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der Universität Freiburg war eine staatlich finanzierte Professur.
ABER:
Daneben gründete und leitete Raffelhüschen das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG). Dieses erhielt über einen Förderverein zusätzliche finanzielle Unterstützung. Zu den veröffentlichten Förderern gehörten unter anderem die Augustinum gGmbH, die Union Asset Management Holding AG sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Öffentlich dokumentiert sind außerdem zahlreiche weitere Tätigkeiten außerhalb der Universität. Dazu gehören unter anderem Funktionen bei ERGO und Union Investment, seine Tätigkeit als Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, seine Rolle als Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sowie Vorträge und Gutachten für Unternehmen und Verbände der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Sie zeigen, dass seine rentenpolitischen Positionen im Zusammenhang mit einem langjährigen beruflichen Umfeld stehen, in dem Fragen der privaten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielen.
Aus meiner Sicht gehört diese Transparenz zu einer vollständigen Einordnung.
Kapitaldeckung kostet ebenfalls Geld
In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Eindruck vermittelt, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge sei automatisch wirtschaftlicher als das gesetzliche Umlageverfahren.
Dabei wird oft übersehen, dass auch private Vorsorgeprodukte erhebliche Kosten verursachen können.
Während die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen etwa 1 und 1,5 % liegen, sind die Kosten privater Vorsorgeprodukte regelmäßig deutlich höher.
Diese Kosten mindern langfristig die Rendite.
Wer daher eine stärkere Kapitaldeckung fordert, sollte nicht nur mögliche Renditechancen darstellen, sondern auch die Verwaltungs-, Vertriebs- und Produktkosten offen benennen.
Ist das Umlageverfahren wirklich das Problem?
Raffelhüschen sieht den demografischen Wandel als Hauptproblem des Umlageverfahrens.
Dabei wird häufig übersehen, dass ein Umlagesystem nicht allein von der Anzahl der Beitragszahler, sondern vor allem von seiner Finanzierungsgrundlage abhängt.
Unsere Wirtschaft verändert sich rasant. Digitalisierung, Robotik und Künstliche Intelligenz erhöhen die Produktivität vieler Unternehmen erheblich. Gleichzeitig sinkt in manchen Bereichen der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft.
Deshalb stellt sich die politische Frage, ob künftig nicht auch weitere Wertschöpfungsquellen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen sollten.
Diskutiert werden könnten beispielsweise die stärkere Einbeziehung weiterer Selbstständiger und bislang versicherungsfreier Personengruppen oder neue Finanzierungsmodelle, bei denen Gewinne aus Robotik, Automatisierung oder Künstlicher Intelligenz einen Beitrag leisten.
Ob dies über Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt, wäre letztlich eine politische Entscheidung.
Neu wäre dieser Gedanke keineswegs. Bereits vor Jahrzehnten wurde in Deutschland über eine sogenannte Maschinensteuer diskutiert.
Mein Fazit
Bernd Raffelhüschen hat die Rentendebatte über viele Jahre geprägt und wichtige Denkanstöße geliefert.
ABER!
Es gibt auch eine andere Sichtweise.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Wie lange müssen wir künftig arbeiten?
Die eigentliche Frage lautet: Wer finanziert den Sozialstaat von morgen?
Wenn Roboter, Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme immer größere Teile der Wertschöpfung übernehmen, dann sollte auch über neue Finanzierungsmodelle für die sozialen Sicherungssysteme gesprochen werden.
Warum soll allein der Faktor Arbeit die Renten finanzieren, wenn ein immer größerer Teil der Wirtschaftsleistung künftig von Maschinen und KI erbracht wird?
Langfristig könnten deshalb nicht nur weitere Selbstständige und bisher versicherungsfreie Personengruppen einbezogen werden. Auch Gewinne aus Künstlicher Intelligenz, Robotik und automatisierter Wertschöpfung könnten künftig einen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme leisten – unabhängig davon, ob dies über Beiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt.
Vielleicht braucht Deutschland deshalb nicht nur eine Rentenreform – sondern ein völlig neues Verständnis davon, wie ein moderner Sozialstaat im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz finanziert werden kann.
Genau darüber sollten wir endlich offen diskutieren.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass ein vorgezogener Rentenbeginn lediglich den gesetzlichen Abschlag von 3,6 % pro Jahr kostet. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Tatsächlich wirkt sich ein früherer Renteneintritt gleich doppelt negativ aus.
Die meisten rechnen nur mit dem Abschlag
Wer seine Altersrente ein Jahr früher in Anspruch nimmt, muss einen dauerhaften Abschlag von 3,6 % hinnehmen. Bei einer späteren Regelaltersrente von 2.000 Euro wären das scheinbar lediglich 72 Euro monatlich.
Doch genau hier liegt ein häufiger Denkfehler.
Das fehlende Beitragsjahr wird oft vergessen
Wer ein Jahr früher in Rente geht, zahlt in diesem Jahr keine Rentenbeiträge mehr ein und erwirbt auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.
Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht ein Beitragsjahr derzeit ungefähr einem Entgeltpunkt. Dieser Entgeltpunkt bringt aktuell rund 40,79 Euro Monatsrente.
Die Rechnung sieht deshalb so aus:
Geplante Regelaltersrente:
2.000 Euro
abzüglich fehlender Rentenanspruch durch ein nicht mehr geleistetes Beitragsjahr:
2.000 Euro – 40,79 Euro = 1.959,21 Euro
Erst auf diese niedrigere Rente wird anschließend der Abschlag von 3,6 % angewendet.
Ergebnis:
1.959,21 Euro × 96,4 % = 1.888,68 Euro
Der tatsächliche Verlust beträgt über 111 Euro monatlich
Die Differenz zwischen regulärer Altersrente und vorgezogener Altersrente beträgt damit:
2.000 Euro – 1.888,68 Euro = 111,32 Euro monatlich
Das entspricht:
1.336 Euro pro Jahr
13.360 Euro in 10 Jahren
26.720 Euro in 20 Jahren
40.080 Euro in 30 Jahren
Dabei sind spätere Rentenerhöhungen noch gar nicht berücksichtigt.
Noch gravierender bei mehreren Jahren Vorziehung
Besonders deutlich wird dieser Effekt bei einem Rentenbeginn drei oder vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Dann fehlen nicht nur mehrere Beitragsjahre und damit mehrere Entgeltpunkte. Zusätzlich greifen die gesetzlichen Abschläge von bis zu 14,4 %.
Eine eigentlich erreichbare Altersrente von 2.000 Euro kann dadurch auf nur noch rund 1.570 bis 1.600 Euro monatlich sinken.
Der tatsächliche Verlust liegt dann häufig nicht bei 14,4 %, sondern eher bei 20 bis 22 % gegenüber einem Renteneintritt zur Regelaltersgrenze.
Rentenentscheidung gut prüfen
Gerade Arbeitnehmer mit langen Versicherungszeiten von 45, 48 oder sogar 50 Jahren sollten die finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sorgfältig prüfen.
Denn die oft genannte Zahl von 3,6 % Abschlag pro Jahr zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Tatsächlich wirken zwei Faktoren gleichzeitig:
1. Weniger Beitragsjahre und damit weniger Rentenansprüche
2. Lebenslange Abschläge auf die bereits niedrigere Rente
Wer seine Altersrente frühzeitig beantragt, sollte deshalb immer eine individuelle Rentenberechnung durchführen lassen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehört zu den bekanntesten Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Genau diese Regelung steht nun zur Diskussion.
Die Rentenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig keine neue Regelung geschaffen werden, die einen Renteneintritt allein aufgrund der Anzahl der Beitragsjahre ermöglicht.
Für Millionen Arbeitnehmer wäre dies ein erheblicher Einschnitt.
Viele Beschäftigte haben bereits mit 16 oder 17 Jahren eine Ausbildung begonnen, jahrzehntelang Beiträge gezahlt und oftmals körperlich oder psychisch belastende Tätigkeiten ausgeübt. Gerade für diese Menschen wurde die Rente nach 45 Versicherungsjahren geschaffen.
Aus meiner Sicht als Rentenberater ist dieser Vorschlag kritisch zu bewerten.
Wer mit 16 Jahren ins Berufsleben eintritt, hat häufig bereits mehr als vier Jahrzehnte gearbeitet. Die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren würde deshalb vor allem diejenigen treffen, die besonders lange Beiträge gezahlt haben.
Hinzu kommt: Die Regelaltersgrenze soll künftig weiter steigen. Viele Arbeitnehmer müssten dadurch nicht nur länger arbeiten, sondern würden zusätzlich die Möglichkeit verlieren, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln.
Ob sich die Sozialversicherungssysteme damit tatsächlich einen Gefallen tun, erscheint fraglich. Längere Lebensarbeitszeiten könnten zu höheren Krankheitszeiten führen. Auch Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbsalter darf nicht unterschätzt werden.
Noch handelt es sich um Empfehlungen. Ob die Politik diesen Vorschlägen folgt, ist offen. Die Diskussion über die Zukunft der Rente nach 45 Beitragsjahren hat jedoch begonnen.
Da erst nach der Sommerpause die gesetzlichen Regelungen ins Parlament kommen, ist es empfehlenswert bereits jetzt strategische Beratungen bei einem Rentenberater in Anspruch zu nehmen.
Inwiefern noch eine Übergangsfrist von ein bis vier Jahren hier eingebunden wird. Ist offen.
Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.
Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.
Rentensplitting gibt es bereits heute
Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.
Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.
Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.
Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung
Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.
Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.
Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter
Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.
Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.
Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.
Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.
Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr
Ein typischer Fall aus der Praxis:
Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr Ehedauer: 30 Jahre Tod des Mannes mit 55 Jahren Frau ist 49 Jahre alt
Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.
Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.
Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.
Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.
Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.
Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen
Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.
Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.
Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.
Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen
Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.
Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.
Warum eine individuelle Beratung wichtig ist
Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.
Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.
Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.
Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.
Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.
Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Generationenberater (IHK) Seniorenberater (NWB-Akademie)
Die Nachfrage nach einer unabhängigen und individuellen Rentenberatung steigt seit Jahren. Deshalb bietet der unabhängige Rentenberater Werner Hoffmann seine Beratungsleistungen ab sofort auch bundesweit online an.
Mandanten können sich bequem von zu Hause aus beraten lassen – unabhängig vom Wohnort. Die Online-Beratung umfasst insbesondere Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Rentenberechnungen, Rentenanträge sowie die strategische Planung des optimalen Renteneintritts.
Gerade bei einem Rentenantrag geht es nicht darum, lediglich Formulare auszufüllen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche Rente beantragt werden sollte, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist und welche finanziellen Auswirkungen die jeweilige Entscheidung langfristig hat.
Insbesondere bei Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten können bereits kleine Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die spätere Versorgung haben. Deshalb steht vor jeder Antragstellung eine sorgfältige strategische Vorprüfung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Werner Hoffmann ist nicht nur Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sondern auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Betriebsrente sollten immer gemeinsam betrachtet werden. Auch die Rente des Ehe- oder Lebenspartners kann im Einzelfall eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise bei der Planung des Rentenbeginns oder bei Hinterbliebenenleistungen. Nur so lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie für den Ruhestand entwickeln.
Wie läuft die Online-Beratung ab?
Vor Beginn der Beratung werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen angefordert. Nach der Unterzeichnung der notwendigen Dokumente durch Mandant und Rentenberater können – soweit erforderlich – weitere Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Versorgungsträgern angefordert werden.
Anschließend erfolgt die persönliche Online-Beratung oder telefonische Beratung. Dabei werden die individuelle Situation, bestehende Ansprüche, mögliche Alternativen und die weitere Vorgehensweise besprochen. Je nach Auftrag können danach Rentenanträge vorbereitet und gestellt, Rentenbescheide geprüft oder weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Neben der individuellen Beratung bietet Werner Hoffmann auch Vorträge in Unternehmen, Vereinen und Organisationen an. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Rentenrecht, die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung sowie Möglichkeiten zur Optimierung der persönlichen Altersvorsorge verständlich erläutert.
Transparente Kosten
Die Erstberatung umfasst je nach Sachverhalt bis zu zwei Stunden Beratungszeit. Dabei werden die Unterlagen ausgewertet, die individuelle Rentensituation analysiert und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Für diese Erstberatung wird ein pauschales Beratungshonorar von 180 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Der Mandant erhält dafür eine unabhängige fachliche Einschätzung sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Ziel der Beratung ist es, für jeden Mandanten die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.
Die geplanten Veränderungen im deutschen Rentensystem sorgen bei vielen Arbeitnehmern für Verunsicherung.
Fragen zur Regelaltersrente, zur Rente mit 63, zu möglichen Abschlägen, zur betrieblichen Altersversorgung und zu den Auswirkungen der geplanten Rentenreform beschäftigen derzeit Millionen Beschäftigte.
Genau aus diesem Grund biete ich ab September 2026 spezielle Vorträge und Informationsveranstaltungen in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Vereinen an.
Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die geplanten Reformen verständlich zu erklären und aufzuzeigen, welche Folgen sich daraus für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ergeben können.
Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine individuelle Rentenberatung direkt im Betrieb anzubieten.
Als unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann ich für einzelne Beschäftigte persönliche Rentenberechnungen erstellen und individuelle Strategien zur Altersvorsorge entwickeln.
Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Welche Abschläge drohen? Wie hoch wird meine voraussichtliche Altersrente sein? Lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung? Welche Rolle spielen Betriebsrente und private Vorsorge?
Für Arbeitgeber stellt dieses Angebot eine besondere Form der betrieblichen Sozialleistung dar. Die Kosten können vom Unternehmen übernommen werden, während die Beschäftigten von einer unabhängigen und persönlichen Beratung profitieren.
Vortrag Rentenreform, Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG).
Gerade in Zeiten einer bevorstehenden Rentenreform wird es immer wichtiger, rechtzeitig Klarheit über die eigene finanzielle Zukunft zu erhalten. Wer frühzeitig plant, kann bessere Entscheidungen treffen und finanzielle Nachteile vermeiden.
Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen können bereits jetzt Termine für Vorträge und Beratungstage ab September 2026 reservieren.
Strategische Planung der eigenen Rente in Abstimmung der Rente mit dem Partner
Die Vorschläge der Rentenkommission und die politischen Diskussionen zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen: Auf viele Versicherte könnten in den kommenden Jahren weitreichende Änderungen zukommen.
Diskutiert werden unter anderem Veränderungen bei der Rentenanpassung, beim Renteneintritt, bei der Hinterbliebenenversorgung und bei Sonderregelungen für langjährig Versicherte.
Vortrag Rentenreform und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Noch ist nicht entschieden, welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden. Klar ist aber: Viele Versicherte müssen ihre persönliche Rentensituation jetzt genauer prüfen lassen.
Gerade deshalb wird die strategische Rentenberatung immer wichtiger. Es geht nicht nur darum, einen Rentenantrag auszufüllen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wann und wie der Renteneintritt optimal gestaltet werden kann.
Vortrag im Betrieb zur Rentenreform – Werner Hoffmann (RDG)
Unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten. Sie sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, keiner Stadtverwaltung und keiner sonstigen Behörde.
Die Beratung wird vom Mandanten bezahlt. Das Honorar für eine Erstberatung bis zu zwei Stunden beträgt in der Regel 180 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Auch Vorträge, Informationsveranstaltungen und Seminare bei Arbeitgebern, Vereinen, Verbänden und anderen Einrichtungen sind möglich.
Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter (RDG)
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG)
Persönliche Rentenberatung im Einzugsgebiet von Ditzingen, Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Esslingen und Böblingen.
Darüber hinaus werden auch Online-Beratungen per Videokonferenz durchgeführt.
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Immer wieder gibt es Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung Witwenrenten zurückfordert. In einem Fall von mir war dies bereits 2021 ungerechtfertigt gewesen.
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Eine Witwe sollte mehr als 33.500 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Die Behörde war der Auffassung, dass ihre Witwenrente über viele Jahre zu hoch ausgezahlt worden sei. Doch das Hessische Landessozialgericht stellte sich auf die Seite der Betroffenen und erklärte die Rückforderung für rechtswidrig.
Der Fall reicht weit zurück. Die Frau bezog seit dem Tod ihres Ehemannes eine große Witwenrente. Jahre später vertrat die Rentenversicherung die Ansicht, bestimmte Einkünfte der Witwe müssten auf die Witwenrente angerechnet werden. Daraufhin wurde die Leistung rückwirkend neu berechnet. Für den Zeitraum von Juli 2002 bis September 2017 verlangte die Behörde insgesamt 33.524,06 Euro zurück.
Die Witwe wehrte sich gegen diese Forderung. Sie machte geltend, dass die betreffenden Einnahmen nicht aus einer eigenen selbstständigen Tätigkeit stammten und deshalb nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden dürften.
Das Gericht prüfte den Sachverhalt genau. Dabei stellte sich heraus, dass die umstrittenen Zahlungen aus der Übernahme eines geerbten Architekturbüros durch den Sohn der Witwe stammten. Nach dem Tod des Vaters hatte der Sohn das Büro übernommen und den Kaufpreis über viele Jahre in Raten an seine Mutter gezahlt. Die Witwe selbst war dabei jedoch nicht beruflich tätig und setzte keine eigene Arbeitskraft ein.
Genau dieser Punkt war für die Richter entscheidend. Nach ihrer Auffassung handelte es sich nicht um anrechenbares Erwerbseinkommen, sondern um Zahlungen aus der Vermögensübertragung innerhalb der Familie. Deshalb durfte die Witwenrente nicht gekürzt werden.
Hinzu kam eine wichtige Übergangsregelung im Hinterbliebenenrecht. Da der Ehemann bereits 1991 verstorben war und die Voraussetzungen der damaligen Rechtslage erfüllt waren, galt für die Witwe weiterhin das ältere Recht zur Einkommensanrechnung. Auch deshalb durfte die Rentenversicherung die Zahlungen des Sohnes nicht auf die Witwenrente anrechnen.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht keinerlei Hinweis auf eine Täuschung oder einen Betrug der Witwe sah. Es ging ausschließlich um die rechtliche Bewertung der Einnahmen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Rentenversicherung die Einkünfte falsch eingeordnet hatte.
Fazit: Das Urteil zeigt, dass nicht jede Einnahme automatisch zu einer Kürzung der Witwenrente führt. Entscheidend sind die Herkunft der Einkünfte, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die genaue rechtliche Einordnung. Wer eine Rückforderung erhält, sollte den Bescheid daher sorgfältig prüfen lassen.
Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. – Werner Hoffmann.