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  • Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Teil 11a: Gesetzliche Rente in Dänemark – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Dänemark besitzt eines der stabilsten Alterssicherungssysteme Europas. Die gesetzliche Grundrente wird überwiegend aus Steuern finanziert und zusätzlich durch starke Betriebsrenten ergänzt. Dadurch erreichen viele Rentner ein deutlich höheres Gesamtniveau als in Deutschland.

    Funktionsprinzip

    Dänemark:
    Steuerfinanzierte Grundrente („Folkepension“) plus verpflichtende Zusatzvorsorge und starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung mit Entgeltpunkten.

    Dänemark kombiniert staatliche Basisabsicherung mit kapitalgedeckter Zusatzvorsorge.

    Pflichtversicherung

    Dänemark:
    Nahezu gesamte Bevölkerung einbezogen, Arbeitnehmer und Selbstständige abgesichert, Beamte im staatlichen System integriert.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Dänemark besitzt dadurch eine breitere Absicherungsbasis.

    Finanzierung

    Dänemark:
    Grundrente überwiegend steuerfinanziert, zusätzlicher Arbeitsmarktbeitrag („AM-bidrag“) ca. 8 %, starke verpflichtende Betriebsrenten.

    Typische Betriebsrentenbeiträge :

    • insgesamt häufig 12–18 %,
    • Arbeitgeber oft ca. 2/3
    • Arbeitnehmer ca. 1/3.

    Arbeitgeberbeteiligung somit 66,67%.

    Deutschland:
    Gesetzliche Rentenversicherung insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Arbeitgeber beteiligen sich in Dänemark besonders stark an der Zusatzvorsorge.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Dänemark:
    Keine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze bei der Grundrente.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Dänemark:
    Regelalter derzeit ca. 67 Jahre, automatische Anpassung an die Lebenserwartung.

    Deutschland:
    Regelalter ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Dänemark:
    Staatliche Grundrente häufig ca. 1.500 € – 2.000 € monatlich, zusätzlich starke Betriebsrenten.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Dänemark erreicht durch die Kombination mehrerer Systeme häufig höhere Gesamtrenten.

    Resümee

    Dänemark zeigt ein breit finanziertes Alterssicherungssystem mit starker staatlicher Grundabsicherung und verpflichtender Zusatzvorsorge.

    Die zentrale Erkenntnis:
    Die Kombination aus steuerfinanzierter Grundrente und starken Betriebsrenten stabilisiert das Gesamtsystem langfristig.

    #Dänemark #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 10a: Gesetzliche Rente in Portugal – Vergleich mit Deutschland

    Teil 10a: Gesetzliche Rente in Portugal – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Portugal besitzt ein umlagefinanziertes Rentensystem mit breiter Pflichtversicherung. Trotz niedrigerer Durchschnittslöhne erreichen viele Rentner eine relativ hohe Ersatzquote im Verhältnis zum früheren Einkommen.

    Funktionsprinzip

    Portugal:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rente, beitragsbezogen, Höhe abhängig von Einkommen und Versicherungsjahren.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Portugal ersetzt häufig einen höheren Anteil des letzten Einkommens.

    Pflichtversicherung

    Portugal:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige weitgehend integriert, Beamte heute weitgehend in staatliche Beitragssysteme eingebunden.

    Deutschland:
    Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Portugal besitzt eine breitere Finanzierungsbasis.

    Beitragsbeteiligung

    Portugal:
    Gesamtbeitrag ca. 34,75 %, Arbeitgeber ca. 23,75 %, Arbeitnehmer ca. 11 %.

    Arbeitgeber tragen damit rund 68 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Portugal:
    Keine klassische starre Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland. Beiträge werden auf große Teile des Einkommens erhoben.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Portugal:
    Mindestwartezeit ca. 15 Jahre, Regelalter derzeit ca. 66 Jahre und mehrere Monate.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, Regelalter Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Portugal:
    Durchschnittlich ca. 1.100 € – 1.200 € brutto monatlich, im Verhältnis zum Einkommen oft hohe Ersatzquote. Da die Lebenshaltungskosten in Portugal niedriger sind, ist die Rente wertmäßig höher.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Resümee

    Portugal zeigt ein solidarisch finanziertes Rentensystem mit hoher Arbeitgeberbeteiligung und breiter Finanzierung.

    Die zentrale Erkenntnis: Hohe Arbeitgeberanteile und breite Beitragspflicht stabilisieren die gesetzliche Rentenversicherung.

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    #Portugal #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Mehr Rente ab 2027? Neue Regeln bei der Rentenberechnung können Vorteile bringen

    Mehr Rente ab 2027? Neue Regeln bei der Rentenberechnung können Vorteile bringen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

    Ab 2027 ändern sich wichtige Regelungen bei der Berechnung neuer Altersrenten. Dabei geht es um die Hochrechnung der letzten Arbeitsentgelte vor dem Rentenbeginn. Für viele künftige Rentner kann dies finanzielle Vorteile bringen.

    Bislang fehlten bei Rentenbeginn häufig noch endgültige Verdienstmeldungen der Arbeitgeber. Besonders betroffen waren Arbeitnehmer mit Überstundenvergütungen, Bonuszahlungen, Prämien, Einmalzahlungen, tariflichen Nachzahlungen oder Weihnachtsgeld.

    Damit die Rente trotzdem pünktlich beginnen konnte, wurden die letzten Verdienste oft geschätzt oder anhand früherer Einkommen hochgerechnet.

    Hier konnten bisher Nachteile entstehen

    Denn wenn später höhere tatsächliche Verdienste gemeldet wurden, erfolgte eine Korrektur nicht immer sofort. Dadurch konnten Rentner zunächst eine zu niedrige Rente erhalten.

    Ab 2027 sollen die Regeln zur Hochrechnung verbessert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die §§ 70, 123 und 194 SGB VI sowie interne Verfahrensregelungen der Deutschen Rentenversicherung.

    Eine entscheidende Frage im Rentenantrag

    Entscheidend ist dabei auch eine wichtige Frage im Rentenantrag:

    Soll die Hochrechnung der letzten Arbeitsentgelte überhaupt durchgeführt werden oder nicht?

    Viele Versicherte wissen nicht, dass diese Entscheidung erheblichen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe und mögliche Nachzahlungen haben kann.

    Beispiel: Arbeitnehmer geht im Mai 2027 in Rente

    Ein Arbeitnehmer geht zum 1. Mai 2027 in Altersrente. Zum Zeitpunkt der Rentenberechnung fehlen noch endgültige Entgeltmeldungen seines Arbeitgebers. Deshalb erfolgt zunächst eine Hochrechnung anhand der bisherigen Einkünfte.

    Später meldet der Arbeitgeber zusätzlich eine Sonderzahlung und Überstundenvergütungen. Die Rentenversicherung kann die Rente danach neu berechnen. Der Rentner erhält dann eine Nachzahlung und künftig eine höhere Monatsrente.

    Wird dagegen auf die Hochrechnung verzichtet, kann sich die erste Rentenzahlung verzögern. Andererseits liegen dann möglicherweise sofort die tatsächlichen Entgelte zugrunde.

    Gerade diese Entscheidung sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

    Gemeinde-Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung nehmen zwar Rentenanträge auf. Eine strategische Optimierungsberatung erfolgt dort jedoch regelmäßig nicht.

    Gerade bei komplizierten Versicherungsverläufen kann eine unabhängige Prüfung durch einen Rentenberater helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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    #Rente #Rentenversicherung #Rentenbescheid #Rentenantrag #Rentenberatung

  • Teil 9a: Gesetzliche Rente in Spanien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 9a: Gesetzliche Rente in Spanien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Spanien besitzt ein stark umlagefinanziertes Rentensystem mit vergleichsweise hohen gesetzlichen Renten. Gleichzeitig steigen die Belastungen wegen der demografischen Entwicklung deutlich an.

    Funktionsprinzip

    Spanien:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rente, beitragsbezogen, Höhe abhängig von Einkommen und Versicherungsdauer.

    Deutschland:
    Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Spanien ersetzt häufig einen höheren Anteil des letzten Einkommens.

    Pflichtversicherung

    Spanien:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, viele Selbstständige integriert, Beamte stärker eingebunden als in Deutschland.

    Deutschland:
    Beamte meist außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    Spanien besitzt dadurch eine breitere Finanzierungsbasis.

    Beitragsbeteiligung

    Spanien:
    Gesamtbeitrag ca. 28–30 %, Arbeitgeber ca. 23–24 %, Arbeitnehmer ca. 4,7–6 %.

    Arbeitgeber tragen damit rund 80 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Spanien:
    Beitragsbemessungsgrenze ca. 4.900 € monatlich, Höchstbeiträge deutlich höher als in Deutschland.

    Deutschland:
    BBG 2026 West ca. 8.050 € monatlich.

    Trotz niedrigerer BBG besitzt Spanien deutlich höhere Beitragssätze.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Spanien:
    Mindestwartezeit ca. 15 Jahre, Regelalter schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, ebenfalls Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Spanien:
    Durchschnittlich häufig ca. 1.300 € – 1.500 €.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Resümee

    Spanien zeigt ein stark beitragsfinanziertes System mit hoher Arbeitgeberbeteiligung und vergleichsweise hohen gesetzlichen Renten.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Rentenleistungen entstehen häufig dort, wo Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung beteiligt werden.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

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    #Spanien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 8b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 8b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Rentenexperte Werner Hoffmann

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Die betriebliche Altersversorgung spielt in Italien eine deutlich größere Rolle als viele vermuten. Hintergrund sind die hohen gesetzlichen Rentenbeiträge und der gezielte Ausbau kapitalgedeckter Zusatzvorsorge.

    Grundprinzip

    Italien:
    Betriebliche Zusatzvorsorge über Pensionsfonds („Fondi Pensione“), häufig tarifvertraglich organisiert, starke Einbindung von Arbeitgebern und Branchenlösungen.

    Deutschland:
    Freiwillige betriebliche Altersversorgung mit unterschiedlichen Durchführungswegen.

    Italien setzt stärker auf kollektive Lösungen.

    Pflichtsystem und Arbeitgeberbeteiligung

    Italien:
    Keine vollständige Pflicht, aber starke tarifliche Einbindung. Arbeitgeber leisten häufig feste tarifliche Beiträge. Zusätzlich fließen oft Teile der gesetzlichen Abfindung („TFR“) in die bAV.

    Der TFR entspricht rund 6,9 % des Gehalts und wird häufig zusätzlich für Altersvorsorge genutzt.

    Deutschland:
    Kein Pflichtsystem. Arbeitgeberzuschuss meist nur 15 % des umgewandelten Beitrags. Häufig überwiegend arbeitnehmerfinanziert.

    Beispiel

    Deutschland:
    Arbeitnehmer zahlt 200 €, Arbeitgeber oft nur 30 € Zuschuss.

    Italien:
    Arbeitgeberbeiträge plus TFR führen häufig zu deutlich höherem Kapitalaufbau.

    Der entscheidende Unterschied: In Italien wird Altersvorsorge stärker gemeinschaftlich aufgebaut.

    Rentenhöhe

    Italien:
    Zusatzrenten oft mehrere hundert Euro monatlich möglich.

    Deutschland:
    Häufig ca. 150 € – 300 €, bei langen Laufzeiten auch deutlich höher.

    Beide Systeme hängen stark von Laufzeit und Kapitalmarkt ab.

    Invalidität, Hinterbliebene und Förderung

    Italien:
    Teilweise kollektiv organisierte Zusatzleistungen, steuerliche Förderung und langfristiger Kapitalaufbau.

    Deutschland:
    BU- und Hinterbliebenenschutz möglich, häufig Gesundheitsprüfung. Steuer- und sozialabgabenbegünstigt, aber komplex.

    Resümee

    Italien zeigt ein stärker kollektiv organisiertes bAV-System mit höherer Arbeitgeberbeteiligung und zusätzlicher Kapitalbildung über den TFR.

    Die zentrale Erkenntnis: Wo Arbeitgeber, Tarifverträge und automatische Systeme stärker eingebunden werden, entsteht meist eine breitere Altersvorsorge.

    Wichtig: Die tatsächliche Rentenhöhe ergibt sich erst aus der Kombination aus gesetzlicher Rente, bAV und privater Vorsorge.

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    #Italien #bAV #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • „In einem Fall konnten wir 1.500 Euro mehr Rente rausholen“ – Warum Rentenbescheide oft Fehler enthalten

    „In einem Fall konnten wir 1.500 Euro mehr Rente rausholen“ – Warum Rentenbescheide oft Fehler enthalten

    13. Mai 2026

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

    Viele Versicherte gehen davon aus, dass ihre Rente automatisch korrekt berechnet wird. Doch genau hier entstehen häufig Probleme: Fehlende Zeiten, falsch bewertete Entgeltpunkte oder unvollständige Versicherungsverläufe können dazu führen, dass Betroffene dauerhaft zu wenig Rente erhalten.

    Ein Bericht von Capital zeigt, wie groß die Unterschiede sein können. Dort schildert ein Rentenberater einen Fall, bei dem durch eine genaue Prüfung rund 1.500 Euro mehr monatliche Rente erreicht wurden. Solche Extremfälle sind selten – kleinere Fehler kommen jedoch deutlich häufiger vor.

    Besonders oft fehlen Ausbildungs- und Fachschulzeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, Minijob-Beiträge oder ausländische Versicherungszeiten.

    Auch bei Erwerbsminderungsrenten treten regelmäßig Fehler auf – etwa bei der Zurechnungszeit oder der Bewertung der letzten Beitragsjahre. Schon wenige fehlende Entgeltpunkte können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

    Viele Versicherte prüfen ihren Versicherungsverlauf erst kurz vor Rentenbeginn. Dann fehlen oft Unterlagen oder Nachweise lassen sich nur noch schwer beschaffen.

    Wichtig ist jedoch nicht nur die Kontrolle der Daten, sondern auch die richtige Strategie. Viele Menschen wissen gar nicht, welche Rentenart günstiger wäre, wann Abschläge vermeidbar sind, ob Nachzahlungen sinnvoll sein können, wie Kindererziehungszeiten optimal verteilt werden oder welche Folgen Entscheidungen für Witwenrente, betriebliche Altersversorgung oder Steuern haben.

    Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer reinen Antragsaufnahme und einer unabhängigen Rentenberatung.

    Versicherungsämter, Versichertenälteste oder DRV-Auskunftsstellen helfen zwar bei Anträgen. Eine umfassende strategische Optimierung erfolgt dort jedoch meist nicht.

    Wer seinen Versicherungsverlauf bereits ab etwa 40 oder 50 regelmäßig prüfen lässt, kann oft noch aktiv gestalten – etwa durch Nachmeldungen, freiwillige Beiträge oder den Ausgleich von Abschlägen.

    Fazit: Der Bericht zeigt deutlich: Rentenbescheide sollten niemals ungeprüft akzeptiert werden. Denn selbst kleine Fehler können über viele Jahre hohe Verluste verursachen.

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    #Rente #Rentenberatung #DRV #Erwerbsminderungsrente #Altersvorsorge

  • Rentensplitting statt Witwenrente? Warum diese Entscheidung gut überlegt sein muss!

    Rentensplitting statt Witwenrente? Warum diese Entscheidung gut überlegt sein muss!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG) – www.Renten-experte.de

    Viele Ehepaare wissen gar nicht, dass es neben der klassischen Witwen- oder Witwerrente noch eine andere Möglichkeit gibt: das sogenannte Rentensplitting. Gerade wenn Beziehungen scheitern, sich Lebensmodelle verändern oder hohe Einkünfte vorhanden sind, kann dieses Modell interessant sein – aber auch erhebliche Risiken enthalten.

    Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.

    Vereinfacht gesagt:

    Die in der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden zusammengerechnet und anschließend hälftig verteilt.

    Dadurch erhält der Partner mit den niedrigeren Rentenanwartschaften später eine höhere eigene Rente.

    Doch Vorsicht: Das Rentensplitting ersetzt dauerhaft die spätere Witwen- oder Witwerrente. Genau hier liegt das große Risiko. Das Modell kommt grundsätzlich nur für bestimmte Ehepaare infrage – insbesondere bei neueren Ehen oder wenn beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.

    Der Vorteil: Der wirtschaftlich schwächere Partner erhält eine dauerhaft höhere eigene Altersrente. Außerdem erfolgt keine Einkommensanrechnung wie bei der Witwenrente. Das kann besonders interessant sein, wenn zusätzliche Einkünfte vorhanden sind – etwa aus Vermietung, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen.

    Auch Menschen, die wegen Kindererziehung oder Pflege weniger gearbeitet haben, können profitieren. Das Rentensplitting stärkt die eigenständige Altersversorgung und macht unabhängiger vom späteren Hinterbliebenenrecht.

    Die Nachteile werden jedoch oft unterschätzt: Verstirbt später der Ehepartner mit der höheren Rente, entfällt die klassische Witwen- oder Witwerrente vollständig. Gerade bei großen Einkommensunterschieden kann die normale Hinterbliebenenrente deutlich höher sein als der Vorteil aus dem Splitting.

    Hinzu kommt: Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend und später kaum rückgängig zu machen. Deshalb sollte vorher unbedingt geprüft werden:

    • Wer hat die höheren Rentenanwartschaften?
    • Wie hoch wäre die spätere Witwenrente?
    • Gibt es zusätzliche Einkünfte?
    • Besteht Wiederheiratsrisiko?
    • Welche steuerlichen Folgen entstehen?

    Gerade bei langen Ehen, Kindererziehungszeiten, Betriebsrenten oder Immobilienvermögen kann eine falsche Entscheidung erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.

    Deshalb gilt: Vor einem Rentensplitting sollte immer eine umfassende individuelle Prüfung erfolgen. Denn nicht jede Ehe profitiert von diesem Modell. In vielen Fällen ist die klassische Witwenrente langfristig die bessere Lösung.

    Ein unabhängiger Rentenberater kann hierzu konkrete Vergleichsberechnungen erstellen und die langfristigen Auswirkungen rechtlich und wirtschaftlich beurteilen.


    Weitere Informationen

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    #Rentensplitting #Witwenrente #Rentenversicherung #Rente #Rentenberater

  • 2000 Euro steuerfrei dazu? So funktioniert die neue Aktivrente ab Mai 2026 wirklich!

    2000 Euro steuerfrei dazu? So funktioniert die neue Aktivrente ab Mai 2026 wirklich!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

    Für viele Versicherte des Jahrgangs 1960 beginnt im Mai 2026 ein neuer Lebensabschnitt: Wer im Januar 1960 geboren wurde, erreicht jetzt die persönliche Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten und kann dann die neue Aktivrente nutzen.

    Die Idee dahinter: Wer bereits Regelaltersrente bezieht und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, also nicht:

    • Minijobs,
    • selbstständige Tätigkeiten,
    • freiberufliche Einnahmen.

    Wichtig: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch beitragsfrei.

    Was passiert mit der Rentenversicherung?

    Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, kann sich von den eigenen Arbeitnehmerbeiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen.

    Bei 2.000 Euro Arbeitslohn spart der Arbeitnehmer dadurch rund 186 Euro monatlich. Das entspricht etwa 2.232 Euro mehr Netto pro Jahr. Viele denken deshalb sofort: „Dann lasse ich mich befreien!“

    Doch Vorsicht: Wer weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlt, erhöht auch weiterhin seine gesetzliche Rente.

    Bei 2.000 Euro Monatsverdienst entstehen ungefähr 0,45 Entgeltpunkte pro Jahr. Dadurch erhöht sich die spätere Rente um rund 19 Euro monatlich brutto – lebenslang und zusätzlich mit künftigen Rentenanpassungen.

    Die entscheidende Frage lautet daher:

    • Sofort mehr Netto,
    • oder lebenslang höhere Rente?

    Die Befreiung kann sinnvoll sein:

    • bei kurzer geplanter Weiterarbeit,
    • bei gesundheitlichen Problemen,
    • oder wenn sofortiges Netto wichtiger ist.

    Weiter Beiträge zahlen kann sinnvoll sein:

    • bei guter Lebenserwartung,
    • wenn mehrere Jahre gearbeitet wird,
    • oder wenn eine sichere zusätzliche lebenslange Rente gewünscht wird.

    Wichtig: Der Arbeitgeber spart durch die Befreiung normalerweise nichts. Nur der Arbeitnehmer spart seinen eigenen Anteil zur Rentenversicherung.

    Die neue Aktivrente kann attraktiv sein. Gerade bei Kombinationen aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente, Arbeitslohn, Krankenversicherung, Steuerfragen oder Hinterbliebenenschutz kann eine strategische Prüfung jedoch erhebliche Unterschiede ausmachen.

    Ein unabhängiger Rentenberater kann hier umfangreich prüfen, ob Vollrente, Teilrente oder eine Befreiung von der Rentenversicherung im individuellen Fall wirklich sinnvoll ist.

    Im Artikel unten werden zusätzlich alle relevanten Paragrafen und Verordnungen aufgeführt, damit die gesetzlichen Grundlagen nachvollzogen werden können.

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    #Aktivrente #Rente #Flexirente #Regelaltersrente #Rentenberatung

    Steuerrechtliche Paragraphen und Regelungen zur Aktivrente

    • § 3 Nr. 21 EStG – Steuerbefreiung der Aktivrente,
    • § 3c EStG – Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen,
    • §§ 38 ff. EStG – Lohnsteuerabzug,
    • § 39b EStG – Berechnung der Lohnsteuer,
    • § 19 EStG – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
    • § 32a EStG – Einkommensteuertarif,
    • § 32b EStG – Progressionsvorbehalt,
    • § 46 EStG – Einkommensteuerveranlagung,
    • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV),
    • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV),
    • Aktivrentengesetz 2025,
    • BMF-Schreiben und BMF-FAQ zur Aktivrente.

    Sozialversicherungsrechtliche Paragraphen und Regelungen zur Aktivrente

    Rentenversicherung – SGB VI

    • § 5 Abs. 4 SGB VI – Versicherungsfreiheit,
    • § 34 SGB VI – Flexirente und Hinzuverdienst,
    • § 42 SGB VI – Teilrente,
    • § 75 SGB VI – Zuschläge an Entgeltpunkten,
    • § 163 SGB VI – Beitragsbemessung,
    • § 168 SGB VI – Tragung der Beiträge,
    • § 172 SGB VI – Arbeitgeberanteile,
    • § 235 SGB VI – Regelaltersgrenze.

    Krankenversicherung – SGB V

    • § 5 SGB V – Versicherungspflicht,
    • § 44 SGB V – Krankengeld,
    • § 47 SGB V – Höhe Krankengeld,
    • § 226 SGB V – Beitragsbemessung,
    • § 229 SGB V – Versorgungsbezüge,
    • § 237 SGB V – Beiträge aus Renten,
    • § 248 SGB V – Beitragssatz für Rentner,
    • § 249a SGB V – Tragung der Beiträge.

    Pflegeversicherung – SGB XI

    • § 20 SGB XI – Versicherungspflicht,
    • § 55 SGB XI – Beitragssätze,
    • § 57 SGB XI – Beitragsbemessung.

    Arbeitslosenversicherung – SGB III

    • § 28 SGB III – Versicherungsfreiheit,
    • § 346 SGB III – Beitragspflicht,
    • § 347 SGB III – Tragung der Beiträge.

    Weitere Regelungen

    • Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV),
    • Beitragsverfahrensverordnung (BVV),
    • DEÜV-Meldeverordnung,
    • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG),
    • Gemeinsame Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zur Flexirente und Aktivrente.
  • Teil 8a: Gesetzliche Rente in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 8a: Gesetzliche Rente in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG). –
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    Italien besitzt eines der teuersten und komplexesten Rentensysteme Europas. Die gesetzliche Rente ist stark einkommensbezogen und überwiegend umlagefinanziert. Gleichzeitig wurden Reformen eingeführt, um das System langfristig stabil zu halten.

    Funktionsprinzip

    Italien:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark beitragsbezogen, schrittweiser Übergang zu einem kontobasierten Modell.

    Deutschland:
    Klassisches Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Italien koppelt die spätere Rente stärker an tatsächliche Beiträge.

    Pflichtversicherung

    Italien:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige weitgehend integriert, Beamte ebenfalls im staatlichen Rentensystem.

    Deutschland:
    Beamte meist außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige ebenfalls nicht pflichtversichert.

    Italien hat dadurch eine breitere Finanzierungsbasis.

    Beitragsbeteiligung

    Italien:
    Gesamtbeitrag ca. 33 %,
    Arbeitgeber ca. 23–24 %,
    Arbeitnehmer ca. 9–10 %.

    Der Arbeitgeber trägt damit rund 70 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Italien:
    Grenze ca. 120.000 € jährlich, darüber keine zusätzlichen Rentenansprüche, Höchstbeitrag ca. 39.000 € pro Jahr.

    Deutschland:
    Deutlich niedrigere Beitragsbemessungsgrenze.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Italien:
    Meist ca. 20 Jahre Mindestversicherungszeit, Regelalter ca. 67 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Italien:
    Durchschnittlich ca. 1.300 € – 1.600 €.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Italien liegt im Durchschnitt häufig höher.

    Invalidität und Hinterbliebene

    Italien:
    Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenschutz staatlich integriert.

    Deutschland:
    Erwerbsminderungsrente und Witwenrente über die gesetzliche Rentenversicherung.

    Resümee

    Italien zeigt ein System mit hoher Beitragsbelastung, aber auch höheren durchschnittlichen Rentenleistungen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Renten entstehen häufig dort, wo Arbeitgeber deutlich stärker beteiligt werden.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

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  • RENTEN-SCHOCK DURCH MERZ? WARUM DIESE PLÄNE MILLIONEN TREFFEN KÖNNTEN!

    RENTEN-SCHOCK DURCH MERZ? WARUM DIESE PLÄNE MILLIONEN TREFFEN KÖNNTEN!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
    Werner Hoffmann
    – Überzeugter demokratischer Europäer – Rentenberater (RDG) -.

    Die Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt eine neue, brisante Wendung. Laut einem Bericht von t-online plant Friedrich Merz, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken.

    Was technisch klingt, hat enorme Auswirkungen.

    Was bedeutet der Bundeszuschuss?

    Er gleicht politisch gewollte Leistungen aus, die nicht allein durch Beiträge finanziert werden können:

    • Kindererziehungszeiten,
    • Rentenansprüche aus DDR-Zeiten,
    • gesellschaftspolitische Leistungen, z.B. Mütterrente, Zuschlag zur Grundrente.

    Eine Kürzung führt sofort zu einer Finanzierungslücke.

    Die entscheidenden Zahlen

    Der Bundeszuschuss liegt bei rund:

    • 110 bis 120 Milliarden Euro jährlich,
    • etwa 25–30 % der Rentenausgaben.

    Doch das reicht nicht:

    Nach Einschätzungen aus dem Umfeld der Deutschen Rentenversicherung Bund fehlen seit Jahren:

    • 20 bis 40 Milliarden Euro jährlich.

    Ein sachgerechter Zuschuss läge eher bei:

    • 130 bis 160 Milliarden Euro jährlich.

    Die Folgen einer Kürzung

    • steigende Beiträge,
    • sinkendes Rentenniveau,
    • mehr private Vorsorge.

    Hier wird es politisch brisant.

    Die Strategie dahinter

    • Die gesetzliche Rente wird als unzureichend dargestellt,
    • gleichzeitig finanziell unter Druck gesetzt,
    • während bAV und private Vorsorge gestärkt werden.

    Das Problem:

    In Deutschland liegt die Arbeitgeberbeteiligung an der Gesamtversorgung oft unter 50 % – deutlich weniger als in vielen europäischen Ländern.

    Was wirklich passiert

    • wird die gesetzliche Rente geschwächt,
    • müssen Arbeitnehmer mehr vorsorgen,
    • werden Arbeitgeber entlastet.

    Das ist kein Zufall, sondern eine politische Weichenstellung.

    Resümee

    Aus meiner Sicht wird gezielt Meinungsmache betrieben – auch durch CDU, CSU, FDP, AfD und Arbeitgeber.

    Die gesetzliche Rente wird schlechter dargestellt, um bAV und private Vorsorge als Lösung zu präsentieren.

    Das Problem: Diese Modelle haben oft minimale Arbeitgeberzuschüsse.

    In vielen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker – in Deutschland bleibt ihr Anteil vergleichsweise gering.

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    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rente-koalition-plant-milliarden-griff-in-die-rentenkasse-experte-spricht-von-diebstahl-a-8b673f8f-6dad-49bd-94e7-db10eb20b197?sara_ref=re-so-app-sh

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    https://table.media/berlin/news/haushalt-rentenversicherung-kritisiert-geplante-kuerzung

    #Rente #Merz #Rentenpolitik #Altersvorsorge #Deutschland