Kategorie: Rentenvergleich Europa

  • Reform der betrieblichen Altersversorgung: Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit und endlich faire Kosten

    Reform der betrieblichen Altersversorgung: Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit und endlich faire Kosten

    Ein Beitrag von

    Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

    Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Dennoch ist das deutsche System heute so kompliziert geworden, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Überblick verlieren. Unterschiedliche Durchführungswege, umfangreiche Haftungsregelungen und oftmals hohe Abschluss- sowie Verwaltungskosten schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ab.

    Von dieser Komplexität profitieren häufig Beratungsunternehmen und Vertriebe – denn komplizierte Systeme verursachen zwangsläufig einen hohen Beratungs- und Verwaltungsaufwand. Leidtragende sind am Ende die Arbeitgeber und die Beschäftigten.

    Deutschland braucht deshalb aus meiner Sicht eine grundlegende Reform der betrieblichen Altersversorgung.



    Arbeitgeber von Haftungsrisiken befreien

    Ein wesentlicher Grund für die heutige Komplexität liegt in der Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Selbst wenn die Versorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt, bleibt der Arbeitgeber letztlich dafür verantwortlich, dass die zugesagten Leistungen erbracht werden.

    Diese Regelung führt zu erheblichen Haftungsrisiken und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

    Mein Reformvorschlag lautet deshalb:

    Verwendet ein Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte, entfällt seine Einstandspflicht. Die Verantwortung für die Durchführung und Leistungserbringung liegt dann ausschließlich beim zertifizierten Versorgungsträger.

    Für bereits bestehende Versorgungszusagen soll Bestandsschutz gelten. Eine Umstellung auf das neue System erfolgt nur dann, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet wird und sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für die neue, zertifizierte Anlageform entscheiden.

    Dadurch würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwand erheblich entlastet, ohne in bestehende Versorgungszusagen einzugreifen.



    Zertifizierte Standardprodukte statt Tarif- und Produktdschungel

    Statt unzähliger Tarifmodelle und Produktvarianten sollten künftig ausschließlich staatlich zertifizierte Standardprodukte zugelassen werden.

    Diese Produkte sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Abschlusskosten von maximal 1,5 %
    • Gesetzlich begrenzte Verwaltungskosten
    • Kostenfreie Übertragung bei jedem Arbeitgeberwechsel
    • Mindestens 15 % der Beiträge müssen verpflichtend in die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenenversorgung fließen – ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses.
    • Berufsunfähigkeitsleistungen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
    • Volle Transparenz über sämtliche Kosten und Leistungen
    • Keine Arbeitgeberhaftung, sofern ausschließlich zertifizierte Produkte verwendet werden

    Damit würden Arbeitnehmer genau wissen, welche Mindestleistungen ihnen zustehen – unabhängig vom jeweiligen Anbieter.



    Arbeitgeber müssen sich wieder angemessen beteiligen

    Eine betriebliche Altersversorgung verdient ihren Namen nur dann, wenn sich auch der Arbeitgeber angemessen an ihrer Finanzierung beteiligt.

    Der heutige gesetzliche Zuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart – reicht hierfür nicht aus.

    Ich halte deshalb eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 % des Gesamtbeitrags für sachgerecht.

    Mit dem heutigen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von lediglich 15 % – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung überhaupt Sozialversicherungsbeiträge einspart – gehört Deutschland bei der Arbeitgeberbeteiligung an der betrieblichen Altersversorgung nahezu zu den Schlusslichtern in Europa.

    In zahlreichen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Je nach Land und Versorgungssystem übernehmen Arbeitgeber teilweise 70 % bis hin zu 100 % der Beiträge.

    Nur so wird die betriebliche Altersversorgung wieder zu einer echten Sozialleistung des Arbeitgebers und nicht überwiegend zu einer vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Eigenvorsorge.



    Ein staatlicher Standardfonds als Alternative

    Neben privaten zertifizierten Produkten sollte ein staatlich organisierter Standardfonds geschaffen werden.

    Dieser Fonds könnte langfristig kostengünstig investieren und nach klaren gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden. Arbeitnehmer hätten damit die Wahl zwischen privaten zertifizierten Produkten und einem öffentlichen Standardfonds.

    Wettbewerb sollte künftig über niedrige Kosten, hohe Transparenz und gute Leistungen entstehen – nicht über komplizierte Vertragsbedingungen.



    Vorbilder existieren bereits

    Ein solches System müsste nicht völlig neu entwickelt werden.

    Bereits das Fünfte Vermögensbildungsgesetz zeigt, wie gesetzliche Mindeststandards für Anlageformen definiert werden können.

    Ebenso könnte – vergleichbar mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt – gesetzlich geregelt werden, dass das angesparte Kapital grundsätzlich erst mit Eintritt in die Altersrente oder bei einer Erwerbsminderung verfügbar ist.

    Die betriebliche Altersversorgung bliebe damit ihrem eigentlichen Zweck treu: der Absicherung im Alter und bei existenziellen Lebensrisiken.



    Warum ich die Direktzusage nicht für den richtigen Weg halte

    Immer wieder wird vorgeschlagen, die Direktzusage als ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wieder stärker zu nutzen.

    Ich halte diesen Weg nicht für zukunftsfähig.

    Die Direktzusage verlagert die gesamte Komplexität auf den Arbeitgeber. Dieser muss Pensionsrückstellungen bilden, langfristige Verpflichtungen bilanzieren und bleibt aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht dauerhaft verantwortlich.

    Ein externes, kostengünstiges und staatlich zertifiziertes Versorgungssystem schafft dagegen klare Verantwortlichkeiten, reduziert Bürokratie und ermöglicht gleichzeitig einen umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie für Hinterbliebene.



    Mein Fazit

    Deutschland braucht eine betriebliche Altersversorgung des 21. Jahrhunderts.

    Nicht noch mehr Bürokratie und Haftungsrisiken, sondern:

    • Zertifizierte Standardprodukte
    • Echte Kostengrenzen
    • Kostenfreie Mitnahme bei jedem Arbeitgeberwechsel
    • Verpflichtende Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung
    • Mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung
    • Ein staatlicher Standardfonds als kostengünstige Alternative
    • Keine Arbeitgeberhaftung bei zertifizierten Produkten

    Eine solche Reform würde die betriebliche Altersversorgung einfacher, transparenter und deutlich attraktiver machen.

    Sie würde Arbeitgeber entlasten, Arbeitnehmer besser schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr Menschen zusätzlich für das Alter vorsorgen.

    Wie sehen Sie das? Sollte Deutschland die betriebliche Altersversorgung konsequent vereinfachen und auf zertifizierte Standardprodukte mit klaren Qualitätsvorgaben umstellen?

  • Rentenkommission: Drohen künftig deutlich geringere Rentensteigerungen?

    Rentenkommission: Drohen künftig deutlich geringere Rentensteigerungen?

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Die Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Aus dem Umfeld der Rentenkommission kommen Vorschläge, die für Millionen Versicherte erhebliche Folgen haben könnten.

    Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Rentenanpassungen künftig weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben oder nur noch die Inflation ausgleichen sollen.

    Welche Auswirkungen das haben kann, zeigt ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre:

    Wer 2016 eine Monatsrente von 1.200 Euro erhielt, bekommt heute aufgrund der tatsächlichen Rentenanpassungen von rund 49 Prozent etwa 1.788 Euro monatlich.

    Wären die Renten im gleichen Zeitraum lediglich entsprechend der Inflation gestiegen, läge die Rente heute bei nur rund 1.370 Euro.

    Die Differenz beträgt damit rund 418 Euro pro Monat. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren entspricht dies einem Betrag von mehr als 100.000 Euro.

    Noch deutlicher werden die Auswirkungen bei einem Blick in die Zukunft:

    Wer heute mit einer Monatsrente von 1.500 Euro in Rente geht, käme bei einer jährlichen Anpassung entsprechend der Inflation der vergangenen zehn Jahre auf rund 1.712 Euro monatlich.

    Würde die Rente dagegen wie in den vergangenen zehn Jahren entsprechend der Lohnentwicklung steigen, läge sie nach zehn Jahren bei rund 2.235 Euro.

    Die Differenz beträgt dann rund 523 Euro pro Monat. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich dies auf mehr als 125.000 Euro.

    Die gesetzliche Rente soll nach dem bisherigen System nicht nur die Kaufkraft sichern, sondern Rentner auch an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligen.

    Eine dauerhafte Umstellung auf einen reinen Inflationsausgleich würde dieses Prinzip grundlegend verändern.

    Hinzu kommt ein weiterer diskutierter Vorschlag: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet, soll möglichst abgeschafft werden. Auch andere Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbeginns könnten eingeschränkt werden.

    Die Rentenkommission will also Teile der schlechten Entwicklungen der österreichischen Rente in die Deutsche übernehmen, aber nicht die anderen Dinge, wie beispielsweise einem höheren Arbeitgeberanteil.

    Sollten entsprechende Änderungen bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, könnte für viele Versicherte Handlungsbedarf entstehen.

    Vor allem Menschen, die bis einschließlich 1. Dezember 1963 geboren wurden, sollten prüfen lassen, welche Möglichkeiten ihnen nach geltendem Recht noch offenstehen.

    Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.

    #Rente #Rentenkommission #RenteMit63 #Rentenreform #Altersvorsorge

  • Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

    Österreich-Modell für die Rente? Millionen Deutsche könnten weniger Rentenerhöhungen erhalten

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    Rentenberater (RDG).
    www.Renten-experte.de

    Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Wirtschaftsexperten suchen angesichts des demografischen Wandels nach Wegen, die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern.

    Im Mittelpunkt steht ein Modell, das bereits in Österreich angewendet wird. Dort werden laufende Renten und Pensionen grundsätzlich an die Inflation angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Steigen die Preise, steigen auch die Renten entsprechend.

    In Deutschland erfolgt die Rentenanpassung dagegen überwiegend auf Grundlage der Lohnentwicklung. Entwickeln sich die Löhne stärker als die Inflation, profitieren auch Rentner von höheren Anpassungen.

    Wichtig ist jedoch: Österreich unterscheidet sich nicht nur bei der Rentenanpassung. Auch die Finanzierung ist anders. Der Arbeitgeberbeitrag liegt dort höher als der Beitragsanteil des Arbeitnehmers. Zudem sind Selbstständige grundsätzlich pflichtversichert.

    Auch Beamte werden in Österreich in die Alterssicherungssysteme einbezogen. Damit ruht die Finanzierung auf einer deutlich breiteren Basis als in Deutschland.

    Wer Österreich als Vorbild nennt, darf deshalb nicht nur einzelne Punkte herausgreifen. Dann muss auch über höhere Arbeitgeberbeiträge, die Beitragspflicht von Selbstständigen und die Einbeziehung der Beamten gesprochen werden.

    Die eigentliche Herausforderung bleibt der demografische Wandel. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

    Ob Deutschland tatsächlich Elemente des österreichischen Modells übernimmt, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente wird weiter an Bedeutung gewinnen.

    Erfolgreiche Rentensysteme beruhen meist auf mehreren Bausteinen – nicht auf einer einzigen Stellschraube.

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    Werner Hoffmann
    Unabhängiger Rentenberater (RDG)

    #Rentenvergleich

    #Österreich

    #Rentenvergleich #Europa

  • Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

    Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Vertreter der CDU und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern angesichts des demografischen Wandels Reformen.

    Im Mittelpunkt stehen längere Lebensarbeitszeiten, weniger Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt sowie ein stärkerer Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

    Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt jedoch: Deutschland diskutiert häufig über die falschen Stellschrauben.

    Während hierzulande oft über Leistungskürzungen, längere Arbeitszeiten oder mehr private Vorsorge gesprochen wird, setzen viele europäische Staaten auf eine breitere Finanzierung ihrer Alterssicherung.

    Arbeitgeber in Österreich leisten höhere Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Deutschland gehört bei der Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zu den Schlusslichtern.

    Besonders auffällig ist zudem, dass in den meisten europäischen Ländern Selbstständige verpflichtend in die Alterssicherung einbezogen sind. Oft gilt dies auch für Beamte. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf mehr Schultern als in Deutschland.

    Ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei bleiben, existiert eine solche Begrenzung in mehreren europäischen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt.

    Teilweise werden sogar weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile zur Finanzierung herangezogen. In der Schweiz müssen Nichterwerbstätige und Personen, die vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, AHV-Beiträge zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Vermögen und Renteneinkünften richtet.

    Dies wird in Deutschland häufig ausgeblendet. Statt über höhere Arbeitgeberbeiträge, eine breitere Finanzierungsbasis oder die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen zu sprechen, konzentriert sich die Debatte oft auf Einschnitte bei der gesetzlichen Rente.

    Die Verantwortung der Altersvorsorge wird stärker auf die Arbeitnehmer verlagert. Wer zusätzlich vorsorgen will oder muss, soll dies dann überwiegend aus dem eigenen Einkommen finanzieren. So will dies die jedenfalls wohl die CDU, FDP, AfD.

    Warum wird in Deutschland kaum darüber diskutiert, die Arbeitgeberbeteiligung und die Finanzierungsbasis der Alterssicherung auf das Niveau vieler europäischer Nachbarländer anzuheben?

    Wer die Rentensysteme Europas objektiv vergleicht, erkennt schnell: Es gibt Alternativen zu Rentenkürzungen und einer stärkeren Belastung der Arbeitnehmer. Vielleicht sollte die politische Debatte genau dort beginnen.

    #Rente #Altersvorsorge #Rentenreform #Europa #SozialeGerechtigkeit

    Weiterführende Artikel zum Thema Rentenvergleiche Deutschland und jeweils andere EU-Länder

    https://rentenberater.blog/tag/vergleich-rente-deutschland-europa/

  • Generationenvertrag unter Druck? Warum das Umlageverfahren oft missverstanden wird

    Generationenvertrag unter Druck? Warum das Umlageverfahren oft missverstanden wird

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG) . –

    Immer wieder wird behauptet, der Generationenvertrag sei gescheitert und das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung könne langfristig nicht funktionieren. Doch das eigentliche Problem liegt nicht im Umlageverfahren selbst, sondern in den politischen und demografischen Rahmenbedingungen.

    Was ist der Generationenvertrag?

    Der Generationenvertrag ist kein schriftlicher Vertrag, sondern ein gesellschaftliches Prinzip. Die heute arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Im Gegenzug finanzieren spätere Generationen die Renten der heutigen Beitragszahler.

    Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet dabei überwiegend nach dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht angespart, sondern unmittelbar für die laufenden Rentenzahlungen verwendet.

    Die eigentlichen Herausforderungen

    Die größte Herausforderung ist die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, während weniger junge Menschen nachkommen.

    Hinzu kommt, dass viele Selbstständige, Beamte und Politiker nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch fehlen potenzielle Beitragszahler.

    Was andere Länder anders machen

    In vielen europäischen Staaten werden deutlich mehr Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung der Altersvorsorge einbezogen.

    Beitragsbemessungsgrenze

    In Deutschland endet die Beitragspflicht an der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

    In der Schweiz gibt es bei der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine vergleichbare Beitragsbemessungsgrenze. Auch hohe Einkommen bleiben beitragspflichtig, während die Rentenleistungen deutlich stärker begrenzt sind.

    Kapitaleinkünfte

    Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt heute nahezu ausschließlich aus Arbeitseinkommen.

    Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Aktiengewinne bleiben dagegen außen vor. Eine Beteiligung hoher Kapitaleinkünfte könnte die Finanzierungsbasis verbreitern und die Belastung von Arbeitseinkommen verringern.

    Nicht sinnvoll wären zusätzliche Renten- oder Sozialversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen. Diese würden häufig über höhere Mieten auf die Mieter abgewälzt.

    Arbeitgeberbeteiligung

    In mehreren europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber stärker an der gesamten Altersvorsorge ihrer Beschäftigten als in Deutschland.

    Insbesondere in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark und Schweden tragen Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge oft einen erheblichen Teil der Finanzierung.

    Versicherungsfremde Leistungen

    Zusätzlich finanziert die Rentenversicherung zahlreiche Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten, Leistungen für Spätaussiedler, Teile der deutschen Einheit sowie weitere gesellschaftspolitische Aufgaben.

    Fazit

    Der Generationenvertrag ist nicht das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Umlageverfahren funktioniert seit Jahrzehnten zuverlässig.

    Die entscheidenden Fragen sind vielmehr: Wer zahlt ein? Welche Einkommen werden zur Finanzierung herangezogen? Und wie werden versicherungsfremde Leistungen finanziert?

    Eine breitere Finanzierungsbasis könnte dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, ohne das Umlageverfahren grundsätzlich infrage zu stellen.

  • Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

    Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –
    https://www.Renten-Experte.de

    Warum sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich höher als in der Schweiz?

    Der Hauptunterschied liegt vor allem bei:

    • der Versicherungspflicht,
    • der Beitragsbemessungsgrenze,
    • und der Finanzierungsbasis.

    Deutschland: Hohe Beiträge – aber begrenzte Einnahmen

    In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %.

    Gleichzeitig gibt es:

    • eine Beitragsbemessungsgrenze von rund 101.400 € jährlich,
    • zahlreiche Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
    • Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • eigene Versorgungssysteme vieler Freiberufler.

    Dadurch werden hohe Einkommen oft gar nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

    Schweiz: Breitere Finanzierung – niedrigerer Beitragssatz

    Die Schweizer AHV funktioniert deutlich breiter:

    • nahezu alle Erwerbstätigen sind versichert,
    • auch Selbstständige,
    • Beiträge werden grundsätzlich auf das gesamte Einkommen erhoben,
    • eine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze existiert praktisch nicht.

    Der Beitragssatz liegt deshalb nur bei rund 10,6 %.

    Besonders interessant:

    Auch Nichterwerbstätige müssen in der Schweiz häufig AHV-Beiträge zahlen, z. B.:

    • vermögende Privatpersonen,
    • Frühpensionäre,
    • Personen mit hohen Kapitalerträgen,
    • Personen mit größeren Vermögen.

    Die Beiträge orientieren sich teilweise auch am Vermögen und an Renteneinkünften.

    Was würde das in Deutschland verändern?

    Würde Deutschland das Schweizer Modell übernehmen, müssten zusätzlich einzahlen:

    • Beamte,
    • Abgeordnete,
    • Selbstständige,
    • Freiberufler,
    • Spitzenverdiener ohne BBG-Begrenzung.

    Dadurch würde die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung massiv steigen.

    Viele Experten gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz langfristig auf etwa 10,5 bis 12 % sinken könnte — oder alternativ höhere Renten finanzierbar wären.

    Resümee

    Normale Arbeitnehmer würden vermutlich erheblich entlastet.

    Eine Senkung des Beitragssatzes von 18,6 % auf beispielsweise 11 % entspräche einer Reduzierung um 7,6 Prozentpunkte.

    Bei einem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt von rund 51.904 € ergäbe dies rechnerisch eine Entlastung von etwa 3.944 € jährlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

    #Rente #Schweiz #AHV #Rentenversicherung #Sozialabgaben

  • Teil 24a: Gesetzliche Rente in Kroatien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 24a: Gesetzliche Rente in Kroatien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Kroatien besitzt ein staatlich geprägtes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und verpflichtender Kapitaldeckung. Neben der staatlichen Altersversorgung existiert eine kapitalgedeckte „2. Säule“.

    Pflichtversicherung

    Kroatien:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige weitgehend eingebunden,
    – Beamte eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In Kroatien sind mehr Berufsgruppen gesetzlich abgesichert.

    Wartezeit

    Kroatien:
    – Mindestversicherungszeit grundsätzlich ca. 15 Versicherungsjahre,
    – höhere Renten erst nach längeren Versicherungszeiten.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird über Pflichtbeiträge und Kapitaldeckung finanziert.

    Kroatien:
    – Arbeitnehmer zahlen insgesamt ca. 20 % Rentenbeiträge,
    – davon ca. 15 % in die staatliche Umlagerente („1. Säule“),
    – zusätzlich ca. 5 % verpflichtend in die kapitalgedeckte „2. Säule“,
    Arbeitgeber zahlen überwiegend Krankenversicherungs- und andere Sozialbeiträge, jedoch praktisch keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge.

    👉 Die Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung liegt damit überwiegend beim Arbeitnehmer.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland setzt überwiegend auf das klassische Umlageverfahren.

    Staatliche Zuschüsse

    Kroatien stabilisiert die gesetzliche Rente zusätzlich regelmäßig über den Staatshaushalt.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Kroatien:
    – Durchschnittsverdienst ca. 1700 bis 2100 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 550 bis 800 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    Resümee

    Kroatien kombiniert Umlagerente, Kapitaldeckung und staatliche Zuschüsse.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Auch kleinere europäische Staaten setzen teilweise stärker auf verpflichtende Kapitaldeckung als Deutschland.

    #Kroatien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Neue Altersvorsorgedepots unter Merz: Mehr Renditechancen – aber auch neue Risiken für die Altersvorsorge

    Neue Altersvorsorgedepots unter Merz: Mehr Renditechancen – aber auch neue Risiken für die Altersvorsorge

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de

    Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG). – www.Renten-Experte.de

    Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant einen grundlegenden Umbau der privaten Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente soll durch staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ersetzt werden. Ziel sind höhere Renditen durch Fonds, ETFs und Kapitalmarktanlagen. Genau hier sehen viele Experten erhebliche Risiken.

    Versicherte sollen künftig zwischen drei Varianten wählen können:

    • vollständige Beitragsgarantie,
    • 80-Prozent-Garantie,
    • oder einem Depot ohne Garantieschutz mit höheren Renditechancen.

    Zusätzlich ist ein staatlich organisiertes Standarddepot vorgesehen. Bis 360 Euro Jahresbeitrag sind 50 % Zuschuss geplant, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro noch 25 %. Familien sollen zusätzlich bis zu 300 Euro je Kind erhalten.

    Damit erfolgt ein deutlicher Kurswechsel: Weg von klassischen Garantierenten – hin zu kapitalmarktabhängigen Vorsorgemodellen.

    Wer höhere Renditen will, trägt auch stärkere Verlustrisiken. Ein Börsencrash kurz vor Rentenbeginn kann große Teile des Vermögens vernichten. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keinen dauerhaften solidarischen Ausgleich.

    Ein Crash kurz vor Renteneintritt kann den Anlagewert deutlich reduzieren – diesen Stoß federt niemand ab.

    Viele Bürger unterschätzen zudem die langfristigen Auswirkungen von Kosten. Schon kleine Verwaltungsgebühren können über Jahrzehnte enorme Renditeverluste verursachen.

    Wichtig ist außerdem:

    Von allen Berufstätigen werden statistisch grob etwa 15 bis 20 % bis zur Altersrente erwerbsgemindert. Zusätzlich versterben ca. 15–20 % der Versicherten vor dem regulären Rentenbeginn.

    Genau deshalb ist die gesetzliche Rentenversicherung weit mehr als nur Altersvorsorge. Sie sichert zugleich Erwerbsminderung, Hinterbliebene und Langlebigkeit ab.

    Kapitalgedeckte Modelle konzentrieren sich dagegen primär auf Vermögensaufbau. Die sozialen Risiken müssen oft zusätzlich abgesichert werden.

    CDU, CSU, FDP und auch die AfD setzen verstärkt auf private und betriebliche Altersversorgung. Dabei wird häufig verschwiegen, dass die Arbeitgeberbeteiligung an der Gesamtaltersversorgung in Deutschland im europäischen Vergleich niedrig ist. In einigen europäischen Staaten beteiligen sich Arbeitgeber dagegen mit bis zu 80 % an der Gesamtaltersversorgung.

    Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dagegen weiterhin große Vorteile:

    • lebenslange garantierte Rentenzahlung,
    • Schutz bei Erwerbsminderung,
    • Hinterbliebenenschutz,
    • solidarische Absicherung.

    Gerade deshalb sollte die gesetzliche Rente nicht geschwächt, sondern stabilisiert werden.

    #Rente #Altersvorsorge #Merz #ETF #Riester #Rentenversicherung

  • Teil 22a: Gesetzliche Rente in der Slowakei – Vergleich mit Deutschland

    Teil 22a: Gesetzliche Rente in der Slowakei – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG).-

    Die Slowakei besitzt ein staatlich geprägtes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und zusätzlicher Kapitaldeckung. Neben der staatlichen Altersversorgung existiert eine kapitalgedeckte „2. Säule“.

    Pflichtversicherung

    Slowakei:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige ab Einkommensmindestgrenze eingebunden,
    – Beamte eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In der Slowakei sind mehr Berufsgruppen gesetzlich abgesichert.

    Wartezeit

    Slowakei:
    – Mindestversicherungszeit grundsätzlich ca. 15 Versicherungsjahre,
    – höhere Renten erst nach längeren Versicherungszeiten.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird über Pflichtbeiträge und teilweise Kapitaldeckung finanziert.

    Slowakei:
    – Arbeitgeber ca. 14 %,
    – Arbeitnehmer ca. 4 %,
    – Gesamt ca. 18 %.

    👉 Der Arbeitgeber trägt damit den deutlich größeren Anteil von knapp 78 % des Gesamtbeitrages.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Kapitaldeckung

    Die Slowakei nutzt zusätzlich ein kapitalgedecktes System („2. Säule“).

    👉 Ein Teil der Beiträge fließt zusätzlich in private Kapitalanlagen.

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland setzt überwiegend auf das klassische Umlageverfahren.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Slowakei:
    – Durchschnittsverdienst ca. 1600 bis 1900 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 650 bis 850 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    👉 Trotz niedrigerer Einkommen setzt die Slowakei zusätzlich auf Kapitaldeckung.

    Resümee

    Die Slowakei kombiniert staatliche Umlagerente mit zusätzlicher Kapitaldeckung.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Auch osteuropäische Staaten setzen teilweise stärker auf Pflichtversicherung und Kapitaldeckung als Deutschland sowie eine hohe Arbeitgeberbeteiligung von 78% des Gesamtbeitrages.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.
    www.Renten-Experte.de .

    #Slowakei #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 21a: Gesetzliche Rente in Luxemburg – Vergleich mit Deutschland

    Teil 21a: Gesetzliche Rente in Luxemburg – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).- www.Renten-experte.de .

    Luxemburg besitzt eines der leistungsstärksten gesetzlichen Rentensysteme Europas. Die gesetzliche Altersversorgung basiert auf einer staatlichen Umlagerente mit hohen Durchschnittsrenten und breiter Pflichtversicherung.

    Pflichtversicherung

    Luxemburg:
    – Arbeitnehmer pflichtversichert,
    – Selbstständige eingebunden,
    – Beamte weitgehend eingebunden.

    Deutschland:
    – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
    – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.

    👉 In Luxemburg sind deutlich mehr Berufsgruppen gesetzlich abgesichert.

    Beitragsbeteiligung

    Die gesetzliche Altersversorgung wird über Pflichtbeiträge und staatliche Zuschüsse finanziert.

    Luxemburg:
    – Arbeitgeber ca. 8 %,
    – Arbeitnehmer ca. 8 %,
    – Staat zusätzlich ca. 8 %,
    – Gesamtbelastung ca. 24 %.

    👉 Der Staat beteiligt sich direkt an der Finanzierung der gesetzlichen Rente.

    Diese Beiträge finanzieren:
    ✅ Altersrente
    ✅ Hinterbliebenenschutz
    ✅ Invalidität

    Deutschland:
    – Arbeitgeber 9,3 %
    – Arbeitnehmer 9,3 %
    – Gesamt 18,6 %

    👉 Deutschland finanziert die gesetzliche Rentenversicherung ohne festen Staatsanteil im Beitragssystem.

    Wartezeit

    Luxemburg:
    – Mindestversicherungszeit grundsätzlich ca. 10 Versicherungsjahre,
    – volle Rentenansprüche erst nach längeren Versicherungszeiten.

    Deutschland:
    – Mindestwartezeit meist 5 Jahre,
    – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

    Einkommen und Rentenhöhe

    Luxemburg:
    – Durchschnittsverdienst häufig über 6000 bis 7000 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente häufig ca. 2500 bis 3500 € brutto monatlich.

    Deutschland:
    – Durchschnittsverdienst ca. 4300 bis 4500 € brutto monatlich,
    – durchschnittliche Altersrente ca. 1050 bis 1200 € brutto monatlich.

    👉 Luxemburg gehört zu den Ländern mit den höchsten gesetzlichen Renten Europas.

    Besonderheit Luxemburg

    Luxemburg profitiert zusätzlich von: – hoher Wirtschaftsleistung, – vielen Grenzgängern, – hohen Einkommen, – staatlicher Mitfinanzierung.

    Resümee

    Luxemburg setzt auf breite Pflichtversicherung, hohe Einkommen und starke staatliche Mitfinanzierung.

    👉 Die zentrale Erkenntnis:
    Die Kombination aus hohen Einkommen, Pflichtversicherung und Staatszuschüssen führt in Luxemburg zu deutlich höheren gesetzlichen Renten als in Deutschland.

    Unabhängiger Rentenberater. Werner Hoffmann

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