Kategorie: Rentenvergleich Europa

  • Teil 8a: Gesetzliche Rente in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 8a: Gesetzliche Rente in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG). –
    www.Renten-experte.de

    Italien besitzt eines der teuersten und komplexesten Rentensysteme Europas. Die gesetzliche Rente ist stark einkommensbezogen und überwiegend umlagefinanziert. Gleichzeitig wurden Reformen eingeführt, um das System langfristig stabil zu halten.

    Funktionsprinzip

    Italien:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark beitragsbezogen, schrittweiser Übergang zu einem kontobasierten Modell.

    Deutschland:
    Klassisches Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Italien koppelt die spätere Rente stärker an tatsächliche Beiträge.

    Pflichtversicherung

    Italien:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige weitgehend integriert, Beamte ebenfalls im staatlichen Rentensystem.

    Deutschland:
    Beamte meist außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige ebenfalls nicht pflichtversichert.

    Italien hat dadurch eine breitere Finanzierungsbasis.

    Beitragsbeteiligung

    Italien:
    Gesamtbeitrag ca. 33 %,
    Arbeitgeber ca. 23–24 %,
    Arbeitnehmer ca. 9–10 %.

    Der Arbeitgeber trägt damit rund 70 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Italien:
    Grenze ca. 120.000 € jährlich, darüber keine zusätzlichen Rentenansprüche, Höchstbeitrag ca. 39.000 € pro Jahr.

    Deutschland:
    Deutlich niedrigere Beitragsbemessungsgrenze.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Italien:
    Meist ca. 20 Jahre Mindestversicherungszeit, Regelalter ca. 67 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Italien:
    Durchschnittlich ca. 1.300 € – 1.600 €.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Italien liegt im Durchschnitt häufig höher.

    Invalidität und Hinterbliebene

    Italien:
    Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenschutz staatlich integriert.

    Deutschland:
    Erwerbsminderungsrente und Witwenrente über die gesetzliche Rentenversicherung.

    Resümee

    Italien zeigt ein System mit hoher Beitragsbelastung, aber auch höheren durchschnittlichen Rentenleistungen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Renten entstehen häufig dort, wo Arbeitgeber deutlich stärker beteiligt werden.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

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    #Italien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 7a: Gesetzliche Rente in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 7a: Gesetzliche Rente in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Polen hat sein Rentensystem grundlegend reformiert. Es basiert heute auf einem beitragsorientierten Modell mit individuellem Rentenkonto. Anders als in Deutschland steht weniger die Umverteilung im Vordergrund, sondern stärker die eigene Beitragsleistung.

    Funktionsprinzip

    Individuelles Rentenkonto (ZUS),
    Höhe der Rente abhängig von eingezahlten Beiträgen,
    geringere Umverteilung.

    Ergebnis: Polen hat ein stark leistungsbezogenes System.

    Pflichtversicherung

    Arbeitnehmer sind vollständig einbezogen,
    Selbstständige sind ebenfalls pflichtversichert,
    Beamte sind integriert,
    Landwirte haben ein eigenes System (KRUS).

    Polen hat damit eine breitere Einbeziehung als Deutschland.

    Beitragsbeteiligung

    Polen:
    Gesamtbeitrag: ca. 19,52 %,
    Arbeitnehmer: ca. 9,76 %,
    Arbeitgeber: ca. 9,76 %.

    Deutschland:
    Arbeitnehmer: 9,3 %,
    Arbeitgeber: 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Polen hat eine sehr hohe Beitragsbemessungsgrenze, etwa das 30-fache Durchschnittseinkommen. Sie betrifft daher vor allem sehr hohe Einkommen. Deutschland hat eine deutlich niedrigere Grenze.

    Wartezeit

    Polen:
    keine feste Mindestwartezeit,
    jeder Beitrag führt zu einem Rentenanspruch,
    Mindestrente nur bei ca. 20/25 Jahren.

    Deutschland:
    5 Jahre Wartezeit, darunter kein Anspruch.

    Unterschied: Polen zahlt immer – aber oft sehr wenig.

    Rentenhöhe und Rentenbeginn

    Polen:
    durchschnittlich ca. 600 € – 900 €,
    Rentenbeginn Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre.

    Deutschland:
    durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €,
    Eckrentner ca. 1.835 €,
    Regelalter ca. 67 Jahre.

    Resümee

    Polen zeigt ein System mit breiter Beteiligung und klarer Leistungslogik.

    Die zentrale Erkenntnis: Mehr Eigenverantwortung führt zu stärkerer Beitragsabhängigkeit – aber oft zu niedrigeren Renten.

    Wichtig: Erst die Kombination mit betrieblicher und privater Vorsorge zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit.

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  • Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die betriebliche Altersversorgung spielt im Vereinigten Königreich eine zentrale Rolle. Anders als in Deutschland ist sie nicht nur Ergänzung, sondern wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.

    Grundprinzip

    Vereinigtes Königreich:
    Automatisches Einschreiben (Auto-Enrolment), nahezu alle Arbeitnehmer einbezogen, Opt-out möglich.

    Deutschland:
    Freiwillige Teilnahme, stark abhängig vom Arbeitgeber.

    Ergebnis: Im UK ist die bAV nahezu flächendeckend, in Deutschland deutlich lückenhafter.

    Beitragsstruktur

    Vereinigtes Königreich:
    Gesamtbeitrag ca. 8 %,
    Arbeitnehmer ca. 5 %,
    Arbeitgeber mindestens 3 %,
    Staat unterstützt über Steuererleichterungen.

    Deutschland:
    häufig Entgeltumwandlung,
    Arbeitnehmer trägt den Hauptteil,
    Arbeitgeberzuschuss meist nur 15 % des Beitrags.

    Gesamtrente im Vergleich

    Vereinigtes Königreich:
    State Pension ca. 1.050 €,
    mit bAV und privater Vorsorge im Schnitt ca. 1.200 € – 1.300 €.

    Deutschland:
    gesetzliche Rente ca. 1.050 € – 1.200 €,
    gesamt mit Zusatzvorsorge ca. 1.400 € – 1.600 €,
    Eckrentner ca. 1.835 €.

    Unterschied: Im UK ist Zusatzvorsorge zwingend, in Deutschland Ergänzung.

    Systemlogik

    UK: Grundrente + verpflichtende Zusatzvorsorge.
    Deutschland: gesetzliche Rente + freiwillige Ergänzung.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit klarer Arbeitgeberbeteiligung.

    Die zentrale Erkenntnis: Eine starke Altersvorsorge entsteht durch automatische Einbindung und klare Beiträge.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und staatlicher Unterstützung zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

    So mancher Politiker (AfD, CDU, CSU und FDP) würde zu gerne die deutsche gesetzliche Rentenversicherung dem Modell des Vereinigten Königreichs angleichen und außer einer Basisversorgung alles auf zusätzliche Vorsorge verlagern. Gleichzeitig würde dies zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitgeberanteils führen.

    👉 Innerhalb Europas zählt die Altersversorgung in Deutschland bereits heute zu den schwächeren Modellen.

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    #Großbritannien #bAV #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 6a: Gesetzliche Rente im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6a: Gesetzliche Rente im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

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    Werner Hoffmann
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    Das Vereinigte Königreich verfolgt ein anderes Konzept als Deutschland: Die gesetzliche Rente ist bewusst niedrig und dient primär der Grundabsicherung. Der Lebensstandard im Alter wird über betriebliche und private Vorsorge aufgebaut.

    Funktionsprinzip

    Einheitliche Grundrente („New State Pension“),
    abhängig von Versicherungsjahren (National Insurance),
    keine Einkommenskopplung wie in Deutschland.

    Für die volle Rente sind ca. 35 Jahre erforderlich.

    Wartezeit und Rentenhöhe

    Vereinigtes Königreich:
    Mindestwartezeit: 10 Jahre,
    volle Rente nach 35 Jahren,
    Höhe: ca. 1.050 € – 1.100 € monatlich.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit: 5 Jahre,
    Regelaltersrente Eckrentner nach 45 Jahren: ca. 1.835 €.

    Unterschied: UK zahlt eine einheitliche Grundrente, Deutschland eine einkommensabhängige Rente.

    Beitragsbeteiligung

    Vereinigtes Königreich:
    Arbeitnehmer: ca. 12 %,
    Arbeitgeber: ca. 13,8 %,
    Staat finanziert mit.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 %,
    Arbeitnehmer: 9,3 %.

    Das UK-System ist ein Mischsystem aus Beiträgen und Steuern.

    Rentenbeginn

    Der Rentenbeginn liegt derzeit bei ca. 66 Jahren,
    eine Anhebung auf 67 Jahre ist geplant,
    eine vorgezogene State Pension ist nicht vorgesehen.

    Absicherungssysteme

    Erwerbsminderung wird über Sozialleistungen abgesichert,
    ein eigenständiges BU-System gibt es nicht,
    Hinterbliebenenleistungen sind geringer,
    Reha-Leistungen sind staatlich organisiert.

    Pflichtversicherung

    Alle Erwerbstätigen sind über National Insurance eingebunden. Auch Selbstständige zahlen Beiträge. Dadurch besteht eine breite Finanzierungsbasis.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine klare Grundsicherung.

    Die zentrale Erkenntnis: Die gesetzliche Rente sichert nur die Basis – der Lebensstandard entsteht durch zusätzliche Vorsorge.

    Wichtig: Welches Altersvorsorgesystem besser ist, ergibt erst die Betrachtung inklusive der betrieblichen Altersversorgung und des Zuschusses durch Arbeitgeber und Staat.

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  • Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

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    Frankreich verfügt über ein komplexes, aber leistungsstarkes Rentensystem. Anders als in Deutschland basiert es auf einer mehrstufigen gesetzlichen Rente: Grundrente plus verpflichtende Zusatzsysteme.

    Funktionsprinzip

    Grundrente (régime de base) im Umlageverfahren,
    Pflicht-Zusatzrenten, zum Beispiel AGIRC-ARRCO,
    Punktesystem in den Zusatzrenten.

    Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente ist breiter aufgestellt als in Deutschland.

    Beitragssätze

    Frankreich:
    Arbeitgeber: ca. 20 bis 25 Prozent,
    Arbeitnehmer: ca. 14 bis 17 Prozent,
    Staat: erhebliche Zuschüsse.

    Die Gesamtbelastung liegt häufig bei über 30 Prozent des Einkommens.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 Prozent,
    Arbeitnehmer: 9,3 Prozent.

    Rentenhöhe

    Frankreich:
    Durchschnitt: ca. 1.400 € bis 1.700 € brutto monatlich,
    vollständige Erwerbsbiografie: oft 1.800 € bis 2.500 €.

    Deutschland:
    Durchschnitt: ca. 1.050 € bis 1.200 € brutto monatlich,
    45 Jahre Eckrentner: ca. 1.835 €.

    Das Ergebnis: Frankreich liegt im Schnitt deutlich höher.

    Rentenbeginn und Absicherung

    Regelalter in Frankreich: ca. 64 Jahre,
    Vollrente abhängig von Beitragsdauer,
    Abschläge bei früherem Rentenbeginn.

    Bei Erwerbsminderung gibt es die Invaliditätsrente („pension d’invalidité“), abhängig vom Grad der Einschränkung.

    Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt über die Witwenrente („pension de réversion“), ist aber einkommensabhängig und teils restriktiver.

    Resümee

    Frankreich setzt auf eine starke gesetzliche Altersvorsorge mit integrierten Zusatzsystemen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Beiträge und verpflichtende Zusatzsysteme führen zu höheren Rentenleistungen.

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    #Frankreich #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Deutschlands Renten-Realität: Was im Europa-Vergleich bewusst verschwiegen wird

    Deutschlands Renten-Realität: Was im Europa-Vergleich bewusst verschwiegen wird

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
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    Wer die Altersvorsorge in Europa vergleicht, erkennt schnell ein strukturelles Problem: Deutschland liegt bei der Arbeitgeberbeteiligung deutlich zurück. Während in vielen europäischen Ländern die Altersversorgung als Gesamtsystem aus gesetzlicher und betrieblicher Rente betrachtet wird, zeigt sich hierzulande eine klare Schieflage.

    Erstens: In Deutschland liegt die Arbeitgeberbeteiligung in der Gesamtversorgung insgesamt häufig unter 50 %. In vielen anderen europäischen Staaten tragen Arbeitgeber deutlich mehr zur Altersvorsorge bei.

    Zweitens: Selbst eine Beteiligung von 50 % gilt im europäischen Vergleich eher als Mindeststandard. Andere Länder sichern ihre Systeme durch höhere Arbeitgeberanteile stabiler ab.

    Drittens: Besonders problematisch ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss beträgt häufig nur 15 % – und selbst dieser entsteht lediglich aus eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Ein echter zusätzlicher Beitrag sieht anders aus.

    Viertens: Die politische Debatte wird bewusst in eine falsche Richtung gelenkt. Statt die Verteilungsfrage offen zu diskutieren, wird ein künstlicher Gegensatz aufgebaut: Umlagesystem gegen Kapitaldeckung.

    Denn genau hier liegt der entscheidende Punkt: Arbeitgeberverbände, CDU, CSU, FDP und auch AfD stellen diese beiden Modelle als einzige Alternativen dar und lenken damit gezielt davon ab, dass Arbeitgeber in Deutschland insgesamt weniger als 50 % zur Altersvorsorge beitragen. Und dies ist die tatsächliche Strategie dieser Akteure.

    Die Folgen sind klar: Wird die gesetzliche Rente weiter geschwächt und durch betriebliche sowie private Modelle ersetzt, verschiebt sich die Last immer stärker auf die Arbeitnehmer. Gleichzeitig entstehen durch private Vorsorge zusätzliche Kosten.

    Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet mit Verwaltungskosten von etwa 1 bis 1,5 %. Private Anbieter liegen hingegen oft bei 2,5 bis 4 %, zuzüglich Vertriebskosten von rund 2,4 %. Diese Unterschiede reduzieren die tatsächliche Rendite erheblich.

    Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)
    Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)

    Resümee: Die eigentliche Debatte wird in Deutschland nicht geführt. Es geht nicht nur um Umlage oder Kapitaldeckung – sondern vor allem um die Frage, warum Arbeitgeber im europäischen Vergleich einen geringeren Anteil tragen und warum genau dieser Punkt politisch kaum thematisiert wird.

    Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

    #Rentenvergleich #Deutschland #bAV #Altersvorsorge #Rentenpolitik

  • Teil 4a: Gesetzliche Rente in der Schweiz – Vergleich mit Deutschland: Warum das Drei-Säulen-System stabiler und breiter wirkt!

    Teil 4a: Gesetzliche Rente in der Schweiz – Vergleich mit Deutschland: Warum das Drei-Säulen-System stabiler und breiter wirkt!

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    Werner Hoffmann

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    Die Schweiz gilt als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt in der klar geregelten Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung sowie einer verbindlichen Zielstruktur.

    Grundprinzip

    Schweiz:
    1. Säule (AHV): umlagefinanziert, Pflicht für alle Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, Existenzsicherung,
    2. Säule (BVG): obligatorische betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer ab Mindestlohn, kapitalgedeckt,
    Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
    Ziel: zusammen mit der AHV Fortführung des bisherigen Lebensstandards,
    3. Säule: freiwillige private Vorsorge.

    Entscheidend: Die 1. Säule sichert das Existenzminimum, die 2. Säule den Lebensstandard – beides ist gesetzlich vorgesehen.

    Deutschland:
    gesetzliche Rente im Mittelpunkt, bAV freiwillig, keine klare Zieldefinition für das Gesamtniveau.

    Ergebnis: Die Schweiz hat ein definiertes Gesamtziel, Deutschland nicht.

    Mindestversicherungszeit

    Schweiz: Anspruch bereits nach 1 Beitragsjahr, Vollrente nach 44/45 Jahren.

    Deutschland: Anspruch erst nach 5 Jahren.

    Vorteil Schweiz: früher Rentenanspruch.

    Gesetzliche Rente AHV

    Die AHV ist ein Pflichtsystem für nahezu alle. Sie wird durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat finanziert. Mindest- und Maximalrente sind klar definiert.

    Die Höhe liegt vereinfacht bei ca. 1.200 € bis 2.450 € monatlich.

    Deutschland dagegen ist abhängig von Entgeltpunkten und kennt keine feste Grundabsicherung.

    Beitragsverteilung

    Schweiz AHV:
    Arbeitgeber: ca. 4,35 %
    Arbeitnehmer: ca. 4,35 %
    zusätzlicher Staatsanteil.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 %
    Arbeitnehmer: 9,3 %.

    Betriebliche Altersversorgung

    Schweiz:
    verpflichtend, Arbeitgeber zahlen mindestens 50 %, oft mehr, insgesamt ca. 7 % bis 18 % je nach Alter.

    Deutschland:
    freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

    Resümee

    Die Schweiz zeigt ein klar strukturiertes System: Existenzsicherung und Lebensstandard sind gesetzlich definiert, die zweite Säule ist verpflichtend und die Finanzierung breiter organisiert.

    Die zentrale Erkenntnis: Ein stabiles Rentensystem braucht klare Ziele und verpflichtende Strukturen.

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