Kategorie: Rente

  • Teil 8a: Gesetzliche Rente in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Teil 8a: Gesetzliche Rente in Italien – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG). –
    www.Renten-experte.de

    Italien besitzt eines der teuersten und komplexesten Rentensysteme Europas. Die gesetzliche Rente ist stark einkommensbezogen und überwiegend umlagefinanziert. Gleichzeitig wurden Reformen eingeführt, um das System langfristig stabil zu halten.

    Funktionsprinzip

    Italien:
    Umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark beitragsbezogen, schrittweiser Übergang zu einem kontobasierten Modell.

    Deutschland:
    Klassisches Umlagesystem mit Entgeltpunkten.

    Italien koppelt die spätere Rente stärker an tatsächliche Beiträge.

    Pflichtversicherung

    Italien:
    Arbeitnehmer pflichtversichert, Selbstständige weitgehend integriert, Beamte ebenfalls im staatlichen Rentensystem.

    Deutschland:
    Beamte meist außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Selbstständige ebenfalls nicht pflichtversichert.

    Italien hat dadurch eine breitere Finanzierungsbasis.

    Beitragsbeteiligung

    Italien:
    Gesamtbeitrag ca. 33 %,
    Arbeitgeber ca. 23–24 %,
    Arbeitnehmer ca. 9–10 %.

    Der Arbeitgeber trägt damit rund 70 % des Gesamtbeitrags.

    Deutschland:
    Insgesamt 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Italien:
    Grenze ca. 120.000 € jährlich, darüber keine zusätzlichen Rentenansprüche, Höchstbeitrag ca. 39.000 € pro Jahr.

    Deutschland:
    Deutlich niedrigere Beitragsbemessungsgrenze.

    Wartezeit und Rentenbeginn

    Italien:
    Meist ca. 20 Jahre Mindestversicherungszeit, Regelalter ca. 67 Jahre.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit 5 Jahre, ebenfalls schrittweise Richtung 67 Jahre.

    Rentenhöhe

    Italien:
    Durchschnittlich ca. 1.300 € – 1.600 €.

    Deutschland:
    Durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €, Eckrentner ca. 1.835 €.

    Italien liegt im Durchschnitt häufig höher.

    Invalidität und Hinterbliebene

    Italien:
    Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenschutz staatlich integriert.

    Deutschland:
    Erwerbsminderungsrente und Witwenrente über die gesetzliche Rentenversicherung.

    Resümee

    Italien zeigt ein System mit hoher Beitragsbelastung, aber auch höheren durchschnittlichen Rentenleistungen.

    Die zentrale Erkenntnis: Höhere Renten entstehen häufig dort, wo Arbeitgeber deutlich stärker beteiligt werden.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

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    #Italien #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • Teil 7a: Gesetzliche Rente in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Teil 7a: Gesetzliche Rente in Polen – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Polen hat sein Rentensystem grundlegend reformiert. Es basiert heute auf einem beitragsorientierten Modell mit individuellem Rentenkonto. Anders als in Deutschland steht weniger die Umverteilung im Vordergrund, sondern stärker die eigene Beitragsleistung.

    Funktionsprinzip

    Individuelles Rentenkonto (ZUS),
    Höhe der Rente abhängig von eingezahlten Beiträgen,
    geringere Umverteilung.

    Ergebnis: Polen hat ein stark leistungsbezogenes System.

    Pflichtversicherung

    Arbeitnehmer sind vollständig einbezogen,
    Selbstständige sind ebenfalls pflichtversichert,
    Beamte sind integriert,
    Landwirte haben ein eigenes System (KRUS).

    Polen hat damit eine breitere Einbeziehung als Deutschland.

    Beitragsbeteiligung

    Polen:
    Gesamtbeitrag: ca. 19,52 %,
    Arbeitnehmer: ca. 9,76 %,
    Arbeitgeber: ca. 9,76 %.

    Deutschland:
    Arbeitnehmer: 9,3 %,
    Arbeitgeber: 9,3 %.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Polen hat eine sehr hohe Beitragsbemessungsgrenze, etwa das 30-fache Durchschnittseinkommen. Sie betrifft daher vor allem sehr hohe Einkommen. Deutschland hat eine deutlich niedrigere Grenze.

    Wartezeit

    Polen:
    keine feste Mindestwartezeit,
    jeder Beitrag führt zu einem Rentenanspruch,
    Mindestrente nur bei ca. 20/25 Jahren.

    Deutschland:
    5 Jahre Wartezeit, darunter kein Anspruch.

    Unterschied: Polen zahlt immer – aber oft sehr wenig.

    Rentenhöhe und Rentenbeginn

    Polen:
    durchschnittlich ca. 600 € – 900 €,
    Rentenbeginn Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre.

    Deutschland:
    durchschnittlich ca. 1.050 € – 1.200 €,
    Eckrentner ca. 1.835 €,
    Regelalter ca. 67 Jahre.

    Resümee

    Polen zeigt ein System mit breiter Beteiligung und klarer Leistungslogik.

    Die zentrale Erkenntnis: Mehr Eigenverantwortung führt zu stärkerer Beitragsabhängigkeit – aber oft zu niedrigeren Renten.

    Wichtig: Erst die Kombination mit betrieblicher und privater Vorsorge zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit.

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    #Polen #Rente #Deutschland #Altersvorsorge #Rentenvergleich

  • RENTE UNTER BESCHUSS: Wie Arbeitgeber und Politik den Generationenvertrag systematisch aushöhlen

    RENTE UNTER BESCHUSS: Wie Arbeitgeber und Politik den Generationenvertrag systematisch aushöhlen

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG) .
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    Die Diskussion um die Zukunft der Rente in Deutschland ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie. Arbeitgeberverbände sowie CDU, CSU, FDP und AfD treiben eine Entwicklung voran, die das Umlagesystem schwächt – zugunsten kapitalgedeckter Modelle.

    Deutschland hinkt bei der Arbeitgeberbeteiligung hinterher

    Im europäischen Vergleich zeigt sich: Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Arbeitgeberbeteiligung an der gesamten Altersversorgung unter 50 % liegt.

    Das bedeutet:

    • In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils rund 50 %,
    • in vielen europäischen Ländern ist der Arbeitgeberanteil deutlich höher,
    • in der betrieblichen Altersversorgung liegt der Zuschuss meist nur bei maximal 15 % – und nur bei Sozialversicherungsersparnis.

    Das Ergebnis: Die finanzielle Last verschiebt sich zunehmend auf die Beschäftigten.

    Die Strategie dahinter

    Die Debatte wird gezielt auf zwei Modelle reduziert:

    • Umlagesystem,
    • Kapitaldeckung.

    Doch das lenkt ab. Es geht nicht um das System – sondern um die Verteilung der Kosten.

    Je stärker die gesetzliche Rente geschwächt wird – etwa durch eine Absenkung unter die 48-%-Haltelinie – desto mehr wird Altersvorsorge in bAV und private Modelle verschoben. Genau dort ist die Arbeitgeberbeteiligung deutlich geringer.

    AfD: Keine Partei der Arbeitnehmer und Rentner

    Die AfD positioniert sich nicht als Interessenvertretung von Arbeitnehmern oder Rentnern. Forderungen zur Schwächung von Gewerkschaften und zur Infragestellung des Mindestlohns sprechen eine klare Sprache.

    Auch die oft genannten „70 % Rente“ sollen nicht aus der gesetzlichen Rente entstehen, sondern aus bAV und privater Vorsorge. Dort können sich Arbeitgeber weitgehend aus der Verantwortung ziehen.

    Kapitalmarkt statt Sicherheit

    Mit der Verlagerung steigt die Abhängigkeit von Banken und Versicherungen – bei gleichzeitig höheren Kosten:

    • Gesetzliche Rente: ca. 1 % bis 1,5 % Verwaltungskosten,
    • private Anbieter: ca. 2,5 % bis 4 %,
    • zusätzlich ca. 2,4 % Vertriebskosten.

    Wer zahlt die Rechnung?

    Am Ende sind es die Arbeitnehmer:

    • höhere Eigenanteile,
    • mehr Risiko,
    • höhere Kosten.

    Resümee

    Die Rentendebatte ist kein neutraler Diskurs. Das Umlagesystem wird gezielt geschwächt, um kapitalgedeckte Modelle auszubauen – und die Verantwortung von Arbeitgebern zu reduzieren.

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    #Rente #Altersvorsorge #bAV #Sozialpolitik #Deutschland

  • Betriebliche Altersversorgung: Große Errungenschaft – aber nur für wenige?

    Betriebliche Altersversorgung: Große Errungenschaft – aber nur für wenige?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge. Doch sie ist nicht flächendeckend: Vor allem Beschäftigte in Großunternehmen und tarifgebundenen Betrieben profitieren – kleine Betriebe bleiben zurück.

    Verbreitung nach Betriebsgröße

    • >1.000 MA: 75–90 %,
    • 500 MA: 70–80 %,
    • 100 MA: 50–60 %,
    • 10 MA: 20–30 %,
    • Kleinbetriebe: oft unter 20 %.

    Geschlechterunterschiede

    • Männer: 27 %,
    • Frauen: 13 %.

    Zwar existieren rund 18 Mio. Verträge, doch diese Zahl täuscht: ruhende Verträge, Mehrfachverträge und geringe Leistungen verzerren das Bild.

    Rechtsanspruch – begrenzt

    Nach § 1a BetrAVG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss, aber nur bei eigener SV-Ersparnis. Zudem bestimmt er Durchführungsweg und Anbieter – echte Wahlfreiheit fehlt.

    Komplexität als Problem

    Die bAV ist so umfangreich und kompliziert, dass jedes Jahr bei der aba – Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e.V. mehrere Tage Seminare – selbst für Spezialisten – stattfinden!

    Politische Entwicklung kritisch

    Einige Parteien (besonders CDU, CSU, FDP und AfD) sehen die gesetzliche Rente nur noch als Basis – teils ohne 48 %-Haltelinie. Stattdessen sollen bAV und private Vorsorge wachsen.

    Reform ist notwendig

    • Abbau der Arbeitgeberhaftung, um Hemmschwellen zu senken, dafür aber,
    • Zertifizierte Standardprodukte,
    • Freie Anbieterwahl,
    • AG-Zuschüsse von 30–50 %,
    • BU- und Hinterbliebenenschutz verpflichtend integrieren,
    • Strukturen vereinfachen.

    Entscheidend: Alle müssen mitziehen

    • Arbeitgeber,
    • Gewerkschaften,
    • politische Parteien,
    • Beratungsfirmen, Dienstleister und Versicherer.

    Resümee

    Die bAV ist wichtig, aber kein flächendeckender Erfolg.

    Ohne Reformen, höhere Arbeitgeberbeteiligung und gemeinsames Handeln bleibt sie ein Privileg weniger – statt eine Lösung für alle.

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    #Reha #Rentenversicherung #Altersrente #Sozialrecht #Rentenberatung

  • Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6b: Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die betriebliche Altersversorgung spielt im Vereinigten Königreich eine zentrale Rolle. Anders als in Deutschland ist sie nicht nur Ergänzung, sondern wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.

    Grundprinzip

    Vereinigtes Königreich:
    Automatisches Einschreiben (Auto-Enrolment), nahezu alle Arbeitnehmer einbezogen, Opt-out möglich.

    Deutschland:
    Freiwillige Teilnahme, stark abhängig vom Arbeitgeber.

    Ergebnis: Im UK ist die bAV nahezu flächendeckend, in Deutschland deutlich lückenhafter.

    Beitragsstruktur

    Vereinigtes Königreich:
    Gesamtbeitrag ca. 8 %,
    Arbeitnehmer ca. 5 %,
    Arbeitgeber mindestens 3 %,
    Staat unterstützt über Steuererleichterungen.

    Deutschland:
    häufig Entgeltumwandlung,
    Arbeitnehmer trägt den Hauptteil,
    Arbeitgeberzuschuss meist nur 15 % des Beitrags.

    Gesamtrente im Vergleich

    Vereinigtes Königreich:
    State Pension ca. 1.050 €,
    mit bAV und privater Vorsorge im Schnitt ca. 1.200 € – 1.300 €.

    Deutschland:
    gesetzliche Rente ca. 1.050 € – 1.200 €,
    gesamt mit Zusatzvorsorge ca. 1.400 € – 1.600 €,
    Eckrentner ca. 1.835 €.

    Unterschied: Im UK ist Zusatzvorsorge zwingend, in Deutschland Ergänzung.

    Systemlogik

    UK: Grundrente + verpflichtende Zusatzvorsorge.
    Deutschland: gesetzliche Rente + freiwillige Ergänzung.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit klarer Arbeitgeberbeteiligung.

    Die zentrale Erkenntnis: Eine starke Altersvorsorge entsteht durch automatische Einbindung und klare Beiträge.

    Wichtig: Erst die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und staatlicher Unterstützung zeigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Systems.

    So mancher Politiker (AfD, CDU, CSU und FDP) würde zu gerne die deutsche gesetzliche Rentenversicherung dem Modell des Vereinigten Königreichs angleichen und außer einer Basisversorgung alles auf zusätzliche Vorsorge verlagern. Gleichzeitig würde dies zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitgeberanteils führen.

    👉 Innerhalb Europas zählt die Altersversorgung in Deutschland bereits heute zu den schwächeren Modellen.

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  • Teil 6a: Gesetzliche Rente im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

    Teil 6a: Gesetzliche Rente im Vereinigten Königreich – Vergleich mit Deutschland

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    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
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    Das Vereinigte Königreich verfolgt ein anderes Konzept als Deutschland: Die gesetzliche Rente ist bewusst niedrig und dient primär der Grundabsicherung. Der Lebensstandard im Alter wird über betriebliche und private Vorsorge aufgebaut.

    Funktionsprinzip

    Einheitliche Grundrente („New State Pension“),
    abhängig von Versicherungsjahren (National Insurance),
    keine Einkommenskopplung wie in Deutschland.

    Für die volle Rente sind ca. 35 Jahre erforderlich.

    Wartezeit und Rentenhöhe

    Vereinigtes Königreich:
    Mindestwartezeit: 10 Jahre,
    volle Rente nach 35 Jahren,
    Höhe: ca. 1.050 € – 1.100 € monatlich.

    Deutschland:
    Mindestwartezeit: 5 Jahre,
    Regelaltersrente Eckrentner nach 45 Jahren: ca. 1.835 €.

    Unterschied: UK zahlt eine einheitliche Grundrente, Deutschland eine einkommensabhängige Rente.

    Beitragsbeteiligung

    Vereinigtes Königreich:
    Arbeitnehmer: ca. 12 %,
    Arbeitgeber: ca. 13,8 %,
    Staat finanziert mit.

    Deutschland:
    Arbeitgeber: 9,3 %,
    Arbeitnehmer: 9,3 %.

    Das UK-System ist ein Mischsystem aus Beiträgen und Steuern.

    Rentenbeginn

    Der Rentenbeginn liegt derzeit bei ca. 66 Jahren,
    eine Anhebung auf 67 Jahre ist geplant,
    eine vorgezogene State Pension ist nicht vorgesehen.

    Absicherungssysteme

    Erwerbsminderung wird über Sozialleistungen abgesichert,
    ein eigenständiges BU-System gibt es nicht,
    Hinterbliebenenleistungen sind geringer,
    Reha-Leistungen sind staatlich organisiert.

    Pflichtversicherung

    Alle Erwerbstätigen sind über National Insurance eingebunden. Auch Selbstständige zahlen Beiträge. Dadurch besteht eine breite Finanzierungsbasis.

    Resümee

    Das Vereinigte Königreich setzt auf eine klare Grundsicherung.

    Die zentrale Erkenntnis: Die gesetzliche Rente sichert nur die Basis – der Lebensstandard entsteht durch zusätzliche Vorsorge.

    Wichtig: Welches Altersvorsorgesystem besser ist, ergibt erst die Betrachtung inklusive der betrieblichen Altersversorgung und des Zuschusses durch Arbeitgeber und Staat.

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  • Reha gestoppt wegen Rente? Wann die Deutsche Rentenversicherung plötzlich die Notbremse zieht!

    Reha gestoppt wegen Rente? Wann die Deutsche Rentenversicherung plötzlich die Notbremse zieht!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG).-
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    Viele Versicherte gehen davon aus: Ist eine Reha einmal bewilligt, wird sie auch durchgeführt. Doch genau hier lauert eine wenig bekannte Falle im Rentenrecht. Denn: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann eine bereits bewilligte Reha wieder stoppen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen eintreten.

    Der entscheidende Grundsatz: „Reha vor Rente“

    Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 9 SGB VI (Leistungen zur Rehabilitation).

    Doch dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt.

    Wann darf die DRV eine Reha stoppen?

    Eine bereits bewilligte Reha kann entfallen, wenn zwischenzeitlich ein Anspruch auf Altersrente entsteht. Maßgeblich sind hier vor allem:

    • § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI – Kein Anspruch auf Reha bei Altersrente,
    • § 116 Abs. 2 SGB VI – Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag,
    • § 51 SGB V – Aufforderung zur Reha und Wechselwirkung mit Rentenantrag.

    Das bedeutet konkret: Sobald eine Altersrente beginnt oder verbindlich beantragt wird, kann die DRV sagen: Reha ist nicht mehr erforderlich.

    Besonders kritisch: Die Umdeutung

    Ein Reha-Antrag kann automatisch als Rentenantrag umgedeutet werden. Das kann gravierende Folgen haben:

    • Beginn einer (ggf. gekürzten) Rente,
    • Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten,
    • dauerhafte finanzielle Nachteile.

    Strategischer Fehler mit Folgen

    Gerade in den letzten Jahren vor Rentenbeginn ist Vorsicht geboten. Ohne Planung kann das mehrere tausend Euro kosten.

    Resümee

    Eine bewilligte Reha ist kein Selbstläufer. Sobald ein Anspruch auf Altersrente entsteht, kann die DRV die Maßnahme stoppen.

    Deshalb gilt: Eine fundierte strategische Beratung erfolgt nicht bei der Antragstelle, sondern durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) – idealerweise vor jeder Antragstellung.

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    Werner Hoffmann.
    Unabhängiger Rentenberater (RDG).

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  • DIE 70 %-RENTEN-ILLUSION DER AfD – WARUM DIESE ZAHLENLÜGE JEDER DURCHSCHAUEN KANN

    DIE 70 %-RENTEN-ILLUSION DER AfD – WARUM DIESE ZAHLENLÜGE JEDER DURCHSCHAUEN KANN

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    Rentenberater (RDG).

    Die AfD wirbt mit einer einfachen Botschaft: 70 % Rente.

    Klingt nach Sicherheit. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Diese Zahl passt nicht zu den eigenen Forderungen der AfD.

    1. Mindestlohn abschaffen = weniger Rente

    Niedrigere Löhne bedeuten weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

    70 % von wenig bleiben wenig.

    2. Tarifrecht schwächen = sinkende Löhne

    Geringere Einkommen, weniger Zusatzleistungen und schwächere Absicherung bedeuten: weniger Einnahmen für die Rente.

    3. Weniger Beitragszahler

    Weniger oder schlechter bezahlte Erwerbstätige bedeuten weniger Einzahlungen. Das Umlagesystem braucht aber viele Einzahler.

    4. Beamte einbeziehen – kein Vorteil

    Das bringt kurzfristig mehr Einnahmen, langfristig aber auch mehr Rentenansprüche.

    Kein nachhaltiger Effekt.

    5. Selbstständige außen vor

    Viele zahlen weiterhin nicht ein, die Finanzierungsbasis bleibt lückenhaft.

    MEHR NOCH: Kleine Selbstständige tragen das Risiko allein – und landen im Alter oft in der Sozialhilfe.

    6. Der größte Denkfehler

    Die 70 % sind keine gesetzliche Rente, sondern nur als Gesamtversorgung möglich:

    • gesetzliche Rente,
    • Betriebsrente,
    • private Vorsorge.

    Das Problem: Betriebsrenten hängen oft an Tarifverträgen. Private Vorsorge muss selbst bezahlt werden.

    Bei sinkenden Löhnen gilt daher: Wer soll das finanzieren?

    Die Konsequenz

    Weniger Lohn, weniger Beiträge, schwächere Vorsorge – aber höhere Versprechen.

    Das passt nicht zusammen.

    Resümee

    Die 70 %-Rente wirkt attraktiv, ist aber widersprüchlich.

    Die Voraussetzungen für hohe Renten werden gleichzeitig geschwächt.

    Am Ende bleibt: Ein starkes Versprechen – ohne tragfähige Grundlage.

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    #Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland

  • 💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

    💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann.
    – Rentenberater (RDG).
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    Die Alternative für Deutschland – AfD – verspricht 70 % Rente.

    Doch hinter dieser Zahl steckt ein Problem:

    👉 Die Rechnung geht nicht auf.

    Das Grundproblem

    Die AfD will gleichzeitig:

    • höhere Renten,
    • stabile Beiträge,
    • weniger Zuwanderung.

    👉 Klingt gut – ist aber mathematisch widersprüchlich.

    Warum das nicht funktioniert

    Die gesetzliche Rente der Deutsche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren:

    👉 Beitragszahler finanzieren Rentner.

    Wenn:

    • weniger Menschen einzahlen,
    • aber mehr Geld ausgezahlt werden soll,

    👉 entsteht automatisch eine Finanzierungslücke.

    Der Widerspruch – einfach erklärt

    👉 „Was nicht eingezahlt wird, kann nicht ausgezahlt werden.“

    Oder noch klarer:

    👉 „Mehr Leistung ohne mehr Einnahmen ist ein Versprechen ohne Grundlage.“

    Die Realität

    Um 70 % zu erreichen, bräuchte man:

    • deutlich höhere Beiträge,
    • massive Steuerzuschüsse,
    • oder zusätzliche Vorsorgesysteme.

    👉 Genau das wird nicht konkret erklärt.

    Der eigentliche Trick

    Die Zahl 70 % wird genutzt, um:

    • Sicherheit zu vermitteln,
    • einfache Lösungen zu suggerieren,
    • komplexe Zusammenhänge zu überdecken.

    Resümee

    Die 70 %-Rente der AfD ist:

    • ein starkes politisches Signal,
    • aber kein durchgerechnetes Konzept.

    👉 Am Ende gilt: Ohne Finanzierung bleibt jede Zahl nur ein Versprechen.

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    #Rente #AfDkritik #Rentenlüge #Finanzen #Altersarmut

  • 70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

    70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.

    – Rentenberater (RDG). –

    Die AfD verspricht eine Rente von 70 % des Einkommens.

    Klingt nach Sicherheit. Klingt nach Gerechtigkeit. Klingt nach einem einfachen politischen Versprechen.

    Ist es aber nicht – zumindest nicht so, wie viele Menschen es verstehen.

    Der entscheidende Trick

    Die Zahl „70 %“ wirkt so, als würde diese Rente direkt aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.

    Genau das ist der große Denkfehler.

    Denn das heutige Rentenniveau in Deutschland liegt deutlich darunter. Eine gesetzliche Rente von 70 % wäre nur mit massiven zusätzlichen Einnahmen möglich. Die gesetzlichen Beiträge müssten hierzu um über 100 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen.

    Was wirklich gemeint sein kann

    Realistisch wären 70 % nur als Gesamtversorgung denkbar:

    • gesetzliche Rente,
    • betriebliche Altersversorgung,
    • private Vorsorge.

    Doch genau diese Unterscheidung wird politisch oft nicht sauber erklärt.

    Und die AfD kann natürlich ganz einfach von 70% Gesamtversorgung sprechen. Letztendlich sind da dann auch eine Privatvorsorge enthalten, die sozial Schwächere überhaupt nicht aufbauen können.

    Sozial Schwache werden weiter belastet und Arbeitgeber sogar weniger beteiligt.

    AfD-Rente ist letztendlich CDU-Hardcore!

    Der eigentliche Trick

    Viele Menschen hören: „Ich bekomme 70 % Rente.“

    Gemeint sein kann aber nur: 70 % als theoretische Gesamtversorgung aus mehreren Quellen.

    Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Und die AfD geht noch einen Schritt weiter. Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung, sondern vom Staat gezahlt werden.

    Damit könnten diese Leistungen aber relativ schnell entfallen.

    Besser ist, wenn der Bund diese versicherungsfremden Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt.

    Dadurch besteht eine höhere Garantie, wobei der Bundeszuschuss trotzdem erhöht werden müsste!

    Resümee

    Die 70 %-Aussage der AfD ist politisch geschickt, aber fachlich unscharf.

    Wer den Eindruck erweckt, die gesetzliche Rente allein könne 70 % liefern, spielt mit falschen Erwartungen.

    Ohne klare Finanzierung bleibt die Zahl vor allem eines:

    Ein großes Versprechen – aber kein belastbares Rentenkonzept.

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    #Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland