Teil 9 – Die letzte Sorge: Die Rechnung des Rentenberaters

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Nachdem nun fast alles geregelt war, blieb bei Susi dennoch eine kleine Sorge.

Eine Frage beschäftigte sie immer wieder:

Was kostet eigentlich die Beratung durch einen Rentenberater?

Denn anders als viele Menschen glauben, arbeitet ein Rentenberater weder für die Deutsche Rentenversicherung noch für eine Gemeinde oder Behörde.

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Ein Rentenberater ist ein unabhängiger Rechtsberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Das bedeutet:
Er wird ausschließlich durch das Honorar seiner Mandanten bezahlt.

Für Susi war das zunächst ungewohnt. Schließlich war sie es gewohnt, dass viele Beratungen bei Behörden scheinbar kostenlos sind.

Doch bei genauerem Hinsehen wurde ihr klar, wie umfangreich die Unterstützung in ihrem Fall tatsächlich gewesen war.

Der Rentenberater hatte nicht nur einen Antrag gestellt.
Er hatte vor allem geholfen, die richtige Reihenfolge der Entscheidungen zu finden.

Denn genau diese Reihenfolge kann im Sozialrecht entscheidend sein.

Im Fall von Susi bedeutete das konkret:

  • zunächst Krankmeldung und Anspruch auf Krankengeld,
  • anschließend mögliche Rehabilitationsmaßnahmen,
  • erneute Prüfung der Erwerbsminderungsrente,
  • mögliche Verbesserung beim Grad der Schwerbehinderung,
  • Prüfung eines Anspruchs auf Wohngeld,
  • später eine mögliche höhere Altersrente,
  • und sogar die Prüfung von Pflegeleistungen.
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Ohne diese Beratung hätte ihre Situation auch ganz anders aussehen können.

Im schlimmsten Fall wäre Susi möglicherweise dauerhaft auf Bürgergeld – oder künftig die neue Grundsicherung – angewiesen gewesen.

Durch die strukturierte Beratung ergab sich für sie dagegen eine deutlich bessere Situation.

Natürlich kostet eine solche Beratung Geld.

Doch in vielen Fällen werden Zahlungsvereinbarungen getroffen, sodass das Honorar auch in Raten gezahlt werden kann.

Zum Schluss erklärte der Rentenberater Susi noch einmal offen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Eine Erstberatung, die bereits viele wichtige Hinweise geben kann, kostet in der Regel 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wenn daraus weitere Berechnungen oder Beratungen entstehen, fallen dafür natürlich zusätzliche Kosten an.

Für solche Tätigkeiten gibt es gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Darüber hinaus werden in der Praxis häufig auch Pauschalhonorare oder Stundenhonorare vereinbart.

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Vergleicht man diese Kosten mit anderen Dienstleistungen, relativiert sich vieles.

Ein Handwerker oder eine Kfz-Werkstatt berechnet heute häufig 120 € bis 240 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Am Ende wurde Susi klar:

Eine gute Beratung kostet Geld –
aber eine falsche Entscheidung kann oft viel teurer werden.

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Zur Vorgeschichte

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Ki generierte Bilder:

*Susi sitzt am Küchentisch und schaut nachdenklich auf eine Rechnung

**Beratungsgespräch mit Rentenberater, Dokumente liegen auf dem Tisch

***Symbolbild Kfz-Werkstatt: Mechaniker mit Rechnung/Clipboard

****Susi wirkt erleichtert, Unterlagen sind geordnet]

*****Ordner/Unterlagen geordnet, Symbol „gute Beratung zahlt sich aus“