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Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen
Ein Beitrag von Werner Hoffmann – www.Renten-Experte.de – Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden. Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen,
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Merz, BlackRock & das Rentenroulette – Wie die gesetzliche Rente systematisch demontiert wird

Ein Beitrag von —- Friedrich Merz plant offenbar, die gesetzliche Rentenversicherung gezielt schlechtzureden – um neue kapitalgedeckte Anlageprodukte mit staatlicher Kapitalgarantie einzuführen. Und sein Chefstratege Carsten Linnemann hat wohl alle Hände voll zu tun. Die Garantie würde vom Steuerzahler getragen, also von der Allgemeinheit. Vertrieb und Verwaltung? Höchstwahrscheinlich bei BlackRock & Co. – dem Finanzkonzern,
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Witwenrente, eigene Rente, Scheidung: Diese acht Irrtümer kosten viele Hinterbliebene tausende Euro

Ein Beitrag von Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de Die Hinterbliebenenrente ist eines der am meisten missverstandenen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Falsche Annahmen führen häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten. Diese acht Irrtümer über die Hinterbliebenenrente begegnen mir in der Praxis immer wieder. Irrtum 1: Die Witwenrente entspricht der Rente des VerstorbenenFalsch. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55
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Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen
Ein Beitrag von Werner Hoffmann.www.Renten-Experte.de Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch. Entscheidend für
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Rente ohne Abschläge – diese Jahrgänge dürfen früher raus als alle anderen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.www.renten-experte.de Wer 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, kann deutlich früher als andere in Rente gehen – ohne lebenslange Abschläge. Doch der genaue Zeitpunkt hängt ausschließlich vom Geburtsjahr ab. Schon wenige Monate Unterschied können über tausende Euro Rentenhöhe entscheiden. Damit du den Überblick behältst, findest du hier keine unübersichtliche Tabelle,
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Bundessozialgericht stoppt Rentenkürzungen: Dieses Urteil schützt Millionen – und ihre Erben

Ein Beitrag von Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de Viele Rentnerinnen und Rentner erleben Jahre nach Rentenbeginn eine böse Überraschung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft alte Bescheide erneut und fordert Geld zurück oder kürzt laufende Renten. Genau hier hat das Bundessozialgericht (BSG) nun eine klare Grenze gezogen. Mit Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 5 R 6/24 R)
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55 Plus und plötzlich ohne Job – warum Rentenberatung jetzt über Existenzen entscheidet

Ein Beitrag von Wenn ein Betrieb schließt oder Personal abbaut, trifft es Beschäftigte über 55 besonders hart. Arbeitslosigkeit in diesem Alter ist kein normaler Einschnitt mehr – sie wird schnell zur existenziellen Frage. Denn anders als mit 30 oder 40 geht es nicht mehr nur um einen neuen Job, sondern um die ganz konkrete Zukunft
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80.000 Euro-Albtraum: Gericht stoppt Rück-Zwang – Witwenrente darf nicht automatisch kassiert werden

Ein Beitrag von Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de Ein jahrzehntelang laufender Rentenbezug sollte für eine Witwe zum finanziellen Desaster werden: Die Rentenversicherung forderte die Rückzahlung von knapp 79.212,32 Euro – nach über 20 Jahren laufender Witwenrente, weil die Klägerin parallel wieder gearbeitet hatte. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stoppte diese massive Forderung (Az. L 22 R 448/21). Die Frau
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Kindererziehungszeit: Das große Rentenproblem für Mitglieder im Versorgungswerk

Ein Beitrag von In Deutschland gibt es rund 90 berufsständische Versorgungswerke mit jeweils eigenen Satzungen. Einheitliche Regelungen existieren nicht. Gerade bei der Kindererziehungszeit unterscheiden sich die Bestimmungen erheblich: Während einzelne Versorgungswerke begrenzte Ausgleichsregelungen vorsehen, erkennen andere Kindererziehungszeiten gar nicht oder nur sehr eingeschränkt an. Für Betroffene kann das massive Auswirkungen auf die spätere Altersversorgung haben.
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Kindererziehung kostet Rente – warum Eltern im Alter trotz Anerkennung verlieren

Ein Beitrag von Kindererziehung ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar – in der gesetzlichen Rente wird sie jedoch nur unzureichend honoriert. Zwar erkennt die Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung an, doch der tatsächliche finanzielle Nachteil, der durch Erwerbsunterbrechungen oder reduzierte Arbeitszeiten entsteht, lässt sich damit nur teilweise ausgleichen. Für viele Betroffene bedeutet das: Trotz jahrzehntelanger



