Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG)
www.Renten-experte.de
„Stellen Sie schnell einen Antrag!“ – dieser Rat ist weit verbreitet. Doch genau das kann ein teurer Fehler sein. Denn bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht nur der Anspruch, sondern vor allem der richtige Zeitpunkt.
Der Mechanismus
Sobald die Erwerbsminderung eintritt, wird alles festgeschrieben:
- Entgeltpunkte,
- Versicherungszeiten,
- Durchschnittswerte.
Dieser Durchschnitt wird über die Zurechnungszeit bis etwa zum 66. Lebensjahr fortgeschrieben.

Beispiel A: Zu früh beantragt
Ein 22-jähriger Versicherter:
- 3 Jahre Ausbildung mit etwa 2,25 Entgeltpunkten,
- 2 Jahre Minijob mit Aufstockung mit etwa 0,40 Entgeltpunkten.
Gesamt: 2,65 Entgeltpunkte bei 5 Jahren.
Die Voraussetzungen sind erfüllt.
Durchschnitt: 0,53 Entgeltpunkte pro Jahr.
Zurechnungszeit von rund 44,2 Jahren ergibt 23,43 Entgeltpunkte.
Gesamt: 26,08 Entgeltpunkte.
Monatliche Rente: etwa 1.064 Euro.

Beispiel B: Ein Jahr klug ergänzt
Zusätzlich ein Beitragsjahr im Alter von 16 bis 17:
- plus etwa 2,00 Entgeltpunkte.
Gesamt: 4,65 Entgeltpunkte bei 6 Jahren.
Durchschnitt: 0,78 Entgeltpunkte pro Jahr.
Zurechnungszeit ergibt 34,48 Entgeltpunkte.
Gesamt: 39,13 Entgeltpunkte.
Monatliche Rente: etwa 1.596 Euro.

Der Unterschied
1.064 Euro gegenüber 1.596 Euro.
Das sind 532 Euro mehr im Monat.
Über Jahrzehnte ergibt sich ein Unterschied von weit über 100.000 Euro.
Das eigentliche Problem
Viele wenden sich an Gemeinden, Versicherungsälteste oder die Deutsche Rentenversicherung.
Dort werden Anträge korrekt aufgenommen, aber es erfolgt in der Regel keine strategische Optimierung.
Resümee
Ein vorschneller Antrag kann lebenslang Geld kosten.
Der Fehler liegt nicht im Antrag – sondern im falschen Zeitpunkt.
Erst rechnen, dann beantragen.

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Tel.: 0177/ 27 166 97
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