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– Rentenberater (RDG) – www.Renten-experte.de
Viele Ehepaare wissen gar nicht, dass es neben der klassischen Witwen- oder Witwerrente noch eine andere Möglichkeit gibt: das sogenannte Rentensplitting. Gerade wenn Beziehungen scheitern, sich Lebensmodelle verändern oder hohe Einkünfte vorhanden sind, kann dieses Modell interessant sein – aber auch erhebliche Risiken enthalten.

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.
Vereinfacht gesagt:
Die in der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden zusammengerechnet und anschließend hälftig verteilt.
Dadurch erhält der Partner mit den niedrigeren Rentenanwartschaften später eine höhere eigene Rente.

Doch Vorsicht: Das Rentensplitting ersetzt dauerhaft die spätere Witwen- oder Witwerrente. Genau hier liegt das große Risiko. Das Modell kommt grundsätzlich nur für bestimmte Ehepaare infrage – insbesondere bei neueren Ehen oder wenn beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Der Vorteil: Der wirtschaftlich schwächere Partner erhält eine dauerhaft höhere eigene Altersrente. Außerdem erfolgt keine Einkommensanrechnung wie bei der Witwenrente. Das kann besonders interessant sein, wenn zusätzliche Einkünfte vorhanden sind – etwa aus Vermietung, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen.

Auch Menschen, die wegen Kindererziehung oder Pflege weniger gearbeitet haben, können profitieren. Das Rentensplitting stärkt die eigenständige Altersversorgung und macht unabhängiger vom späteren Hinterbliebenenrecht.
Die Nachteile werden jedoch oft unterschätzt: Verstirbt später der Ehepartner mit der höheren Rente, entfällt die klassische Witwen- oder Witwerrente vollständig. Gerade bei großen Einkommensunterschieden kann die normale Hinterbliebenenrente deutlich höher sein als der Vorteil aus dem Splitting.

Hinzu kommt: Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend und später kaum rückgängig zu machen. Deshalb sollte vorher unbedingt geprüft werden:
- Wer hat die höheren Rentenanwartschaften?
- Wie hoch wäre die spätere Witwenrente?
- Gibt es zusätzliche Einkünfte?
- Besteht Wiederheiratsrisiko?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen?
Gerade bei langen Ehen, Kindererziehungszeiten, Betriebsrenten oder Immobilienvermögen kann eine falsche Entscheidung erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.

Deshalb gilt: Vor einem Rentensplitting sollte immer eine umfassende individuelle Prüfung erfolgen. Denn nicht jede Ehe profitiert von diesem Modell. In vielen Fällen ist die klassische Witwenrente langfristig die bessere Lösung.
Ein unabhängiger Rentenberater kann hierzu konkrete Vergleichsberechnungen erstellen und die langfristigen Auswirkungen rechtlich und wirtschaftlich beurteilen.
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