Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann
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Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Übergang in die Rente problemlos verläuft – doch genau hier lauert eine oft unterschätzte Gefahr. Ein aktueller Fall, über den auch das Handelsblatt berichtet hat, zeigt deutlich: Der Rentenantrag kann rechtlich das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.

Im konkreten Fall beantragte ein Arbeitnehmer eine Altersrente und wollte gleichzeitig weiterarbeiten. Der Arbeitgeber verwies jedoch auf eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Anspruch auf Altersrente besteht.

Das bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Kiel im Urteil (Az.: 5 Sa 66/25). Grundlage ist zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach sind sogenannte auflösende Bedingungen zulässig. Bedeutet: Besteht ein Rentenanspruch, kann das Arbeitsverhältnis automatisch enden – ohne Kündigung.
Entscheidend ist also nicht nur der Rentenbezug, sondern bereits der Rentenanspruch. Wer einen Antrag stellt, kann damit selbst die Beendigung seines Jobs auslösen.

Viele Betroffene wissen nicht, dass solche Klauseln existieren. Gleichzeitig entstehen oft weitere Nachteile:
- Wegfall arbeitsvertraglicher Ansprüche,
- Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV),
- Nachteile bei privaten Rentenverträgen,
- steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen,
- Verlust wichtiger Gestaltungsmöglichkeiten.

Gerade bei Teilrente oder Weiterbeschäftigung ist die Lage komplex. Ein vorschneller Rentenantrag kann langfristige finanzielle Nachteile auslösen, die später kaum korrigierbar sind.
Auch wichtig: Eine Weiterbeschäftigung muss meist neu vereinbart werden – ein automatisches Weiterarbeiten gibt es häufig nicht.

Wichtiger Hinweis:
Wer in der Rente weiterarbeiten möchte, sollte vor dem Antrag unbedingt eine individuelle Beratung durchführen. Nur so lässt sich klären, welche Nachteile entstehen können und wie man diese vermeidet.
Das betrifft nicht nur den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch Eingriffe in bbetriebliche und private Altersvorsorge.
Gerade hier zeigt sich der Unterschied: Eine strategische Bewertung erfolgt durch einen spezialisierten Rentenberater.

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)
WhatsApp: +49 7156 34354
Text: „Ich bitte um Rückmeldung wegen Rente und Weiterbeschäftigung“
Festnetz: 07156 967-1900
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