Teil 16a: Gesetzliche Rente in Belgien – Vergleich mit Deutschland
Ein Beitrag von

– Rentenberater (RDG) -.
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Belgien besitzt ein stärker staatlich geprägtes Rentensystem als Deutschland. Die gesetzliche Altersversorgung wird umlagefinanziert und zusätzlich durch betriebliche Systeme ergänzt.

Pflichtversicherung
Belgien:
– Arbeitnehmer pflichtversichert,
– Selbstständige eingebunden,
– Beamte staatlich abgesichert.
Deutschland:
– Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
– viele Selbstständige nicht pflichtversichert.
In Belgien sind deutlich mehr Berufsgruppen abgesichert.

Beitragsbeteiligung
Belgien:
Für Altersrente, Hinterbliebenenrente und Invaliditätsleistungen liegt die Belastung ungefähr bei 16–18 %.
Davon ungefähr:
– Arbeitgeber ca. 10–12 %
– Arbeitnehmer ca. 5–6 %
Arbeitgeber tragen damit den größeren Anteil.
Deutschland:
– Arbeitgeber 9,3 %
– Arbeitnehmer 9,3 %
– Gesamt 18,6 %
Deutschland finanziert die gesetzliche Rentenversicherung exakt 50:50.

Beitragsbemessungsgrenze
Belgien:
– stärkere Einbeziehung oberer Einkommen,
– keine starre BBG wie in Deutschland.
Deutschland:
– BBG 2026 West ca. 8.050 € brutto monatlich.
Einkommen und Rentenhöhe
Belgien:
– Durchschnittsverdienst ca. 4.000–4.500 €,
– durchschnittliche Altersrente ca. 1.500–1.800 €.
Deutschland:
– Durchschnittsverdienst ca. 4.300–4.500 €,
– durchschnittliche Altersrente ca. 1.050–1.200 €.
Trotz ähnlicher Einkommen liegen die gesetzlichen Renten in Belgien häufig höher.

Resümee
Belgien setzt stärker auf staatliche Absicherung und höhere Arbeitgeberfinanzierung als Deutschland.
Die zentrale Erkenntnis:
Auch bei der gesetzlichen Altersversorgung tragen Arbeitgeber in Belgien höhere Beitragsanteile als Arbeitnehmer.

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