Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

Warum das System breiter finanziert ist und höhere Renten ermöglicht!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG) -.

Die Niederlande gelten als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in einzelnen Beitragssätzen – sondern in der Struktur der Finanzierung und der Kombination der Systeme.

Grundprinzip

Niederlande:
staatliche Basisrente (AOW), steuer- und abgabenfinanziert, ergänzt durch nahezu flächendeckende Betriebsrenten.

Deutschland:
umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark abhängig von individueller Erwerbsbiografie.

Ergebnis: In den Niederlanden ist die Grundversorgung breiter abgesichert.

Höhe der gesetzlichen Basisrente (AOW)

Die AOW ist eine feste Grundrente:

Alleinstehende: ca. 1.350 € – 1.450 €,
Verheiratete pro Person: ca. 950 € – 1.050 €.

Wichtig: Die AOW ist unabhängig vom Einkommen, setzt für die volle Leistung 50 Jahre Aufenthalt voraus und wird sonst anteilig gekürzt.

Die AOW ist nur die Basis – nicht die gesamte Rente.

Wer in NL nur die gesetzliche Rente (AOW) erhält, ist faktisch ein Sozialfall, da davon noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern abgehen.

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Niederlande (AOW):
Arbeitnehmer: ca. 17,9 %, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von rund 38.441 €.
Arbeitgeber: kein direkter Anteil.
Der Staat beteiligt sich erheblich.

Die Arbeitnehmerbelastung ist dadurch gedeckelt.

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 %, Arbeitnehmer: 9,3 %.

Der entscheidende Unterschied: die 2. Säule

Niederlande:
nahezu flächendeckende Betriebsrenten, häufig verpflichtend, Arbeitgeber zahlen etwa 2/3 der Beiträge, Arbeitnehmer nur rund 1/3.

Deutschland:
freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

Ergebnis: In den Niederlanden ist die bAV eine echte Arbeitgeberleistung.

Resümee

Die Niederlande zeigen, wie ein stabiles System funktioniert: feste Grundrente für alle, gedeckelte Arbeitnehmerbelastung und starke Arbeitgeberbeteiligung in der zweiten Säule.

Die zentrale Erkenntnis: Nicht die Höhe einzelner Beiträge entscheidet – sondern wie die Last zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat verteilt wird.

Hauptkritikpunkt ist und bleibt trotzdem: KEIN ARBEITGEBERANTEIL zur Basisrente.

Innerhalb von Europa ein Ausnahmefall, der nur dann funktioniert, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

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